Display MoreDisplay Morediogenes genau in Bochum gibt's auch keine Infogespräche mehr. Aber was wolltest du denn wissen wir könnnen sicher helfen
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Bochum sagt hier Link
https://www.antragsservice-einbuergerung.de/05911000
Da ist ein quick Check das wird schon alles beantworten so ist mein gefühl ;).
Andererseits finde ich es auch nicht so schlecht. Statt "Beratungsgespräche" anzubieten wo einem erzählt wird was im Internet sowieso steht sollen sie die Zeit doch lieber zur Bearbeitung nutzen :).
Ich will nichts wissen, sondern nur den Rat geben, schaut bei Bedarf mal in die jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetze Eurer Bundesländer. Der Zugang zur und die (grundgesätzmäßige) Rechtmäßigkeit der Verwaltung sind ein hohes rechtsstaaatliches Gut! Die Verwaltung kann nicht einfach sagen "stell mal einen Antrag und dann sehen wir schon...".
Ist in NRW wie in Hessen das selbe, sogar der selbe Paragraph 25/1/2/ https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=656087
Mal wieder gewohnt hochtrabend und falsch formuliert.
Das Antragsrecht als auf den Grundrechten beruhendes subjektives öffentliches Recht steht gerade nicht unter einem Genehmigungsvorbehalt der zuständigen Behörde bzw. würde das die Rechtsstaatlichkeit ad absurdum führen.
Im Übrigen steht das auch an keiner Stelle in der von Dir verlinkten Norm, schon alleine deshalb, weil der Adressat die Verwaltung ist und deren Beratungspflichten begründet, die leider in der Praxis zu kurz kommen bzw. inexistent sind.