Verpflichtungserklärung bei der DBM, Requirements

  • uch hier macht die VE wenig Sinn; denn du bist ja als ehemann quasi für deine Frau unterhaltsverpflichtet.

    Eine Ehe ist sozusagen eine VE auf Lebenszeit

    Das sehe ich eigentlich auch so ... hatte das auch mit der Sachbearbeiterin diskutiert. Aber auf der DBM-Seite steht das man die VE benötigt ... KEIN Hinweis darauf, dass bei Verheirateten diese nicht benötigt wird ... da steht nur, das bei Ehepartnern die Visa-Gebühr entfällt.

    Aber sicherlich hast du recht ... fragen kostet ja nichts.

    Könnte man sich den ganzen Aufwand inkl. der Kosten sparen.


    Schreibe gleich mal ne E-Mail. Danke.

  • Hallo ihr Beiden ... danke für den Tipp, die Botschaft anzuschreiben.

    Habe heute Nacht bereits eine Antwort erhalten ... die nicht ganz so verständlich für mich ausgefallen ist ... aber mir die Erlaubnis gibt, Kopien der deutschen Dokumente als PDF zu schicken.


    Nachfolgend die Antwort auf meine Frage ob für mich als Ehemann eine Verpflichtungserklärung notwendig ist und wenn ja, ob ein PDF ausreicht:


    "... vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Sie können eine Kostenübernahmeerklärung, eine Heiratsurkunde und ihre Kontoauszüge (als deutscher Ehemann) sowie alle auf unserer Website aufgeführten erforderlichen Dokumente einreichen.

    Dokumente, die in Deutschland ausgestellt wurden, können als gescannte Kopien eingereicht werden.

    Mit freundlichen Grüßen ..."


    Da die Verpflichtungserklärung bereits bei meiner AHB in Arbeit ist, werde ich diese als Kostenübernahmeerklärung nutzen. Die 29 Euro sind es mir wert.

    Kontoauszüge gehen m. M. der Botschaft nichts an. Dafür dass ich dann alles als PDF schicken kann, spare ich mir die Zeit und die Kosten für den Versand.


    Danke nochmals für den Tipp.


    Daher gleich weitere Fragen zu den notwendigen Dokumente:

    1. Die Einladung muss handschriftlich erfolgen oder reicht ein computer geschriebener Brief?

    2 Wie viel soll man da schreiben oder reicht der Hinweis, das die Einladung meiner Frau dazu dient, meine Familie und das Leben hier kennern zu lernen. Zusätzlich werden wir die Zeit nutzen, das meine Frau hier Deutsch lernt.

    3. Ist es ok die maximale Anzahl von 90 Tagen zu beantragen?

    4. Kann meine Frau die "Verwurzelung und Rückreisegründe" in ihrer Sprache (handschriftlich oder computer geschrieben) abgeben oder muss es auf Englisch sein?

    5. Und wie viel bzw. was genau schreibt sie da? Sie hat keinen Job, ist Hausfrau und macht den Haushalt für ihre Kinder (alle volljährig, aber zuhause) und hat nur kleinen Grundbesitz. Reicht hier der Hinweis darauf, dass sie wieder zurück will, damit sie dann regelär das Familienzusammenführungs-Visa beantragen kann und mit mir in Deutschland leben darf.


    Ist ja eh irgendwie crazy, das sie etwas erklären muss, obwohl ihr Ziel ja ein Leben in Deutschland ist. Das widerspricht sich irgendwie. Daher kann der Hauptgrund ja nur die "offizielle" Einreise nach Deutschland mit FZV sein.


    Danke für Eure Tipps und Ratschläge.

    Vermutlich mache ich mir zu viele Gedanken - aber ein Visa-Antrag wurde schon mal abgelehnt, wegen diesem Rückreisegrund (als wir noch ledig waren).


    Gruß

    Thomas

  • naja, die eigentlich konkrete Frage wurde nicht beantwortet .. aber was solls...

    1. Die Einladung muss handschriftlich erfolgen oder reicht ein computer geschriebener Brief?

    PC geschrieben reicht .....


    In der "Einladung" steht auch prinzipiell nur deine Sicht, warum sie die begrenzte Zeit einreisen soll.

    Ist im Prinzip ein Brief an die DBM...

    2 Wie viel soll man da schreiben oder reicht der Hinweis, das die Einladung meiner Frau dazu dient, meine Familie und das Leben hier kennern zu lernen. Zusätzlich werden wir die Zeit nutzen, das meine Frau hier Deutsch lernt.

    .. das ist in deinem Fall nun ein Problem.. ich kenne ja nicht die Hintergründe, warum deine Frau zur Zeit noch ihren Lebensmittelpunkt auf den Philippinen haben soll. Ihre Kinder sind ja auch erwachsen.


    Wenn sie da noch studiert oder irgendeine wichtige Aufgabe hat, solltest du das anführen


    3. Ist es ok die maximale Anzahl von 90 Tagen zu beantragen?

    Ja, ist heutzutage kein Problem mehr.

    4. Kann meine Frau die "Verwurzelung und Rückreisegründe" in ihrer Sprache (handschriftlich oder computer geschrieben) abgeben oder muss es auf Englisch sein?

    .. alles PC Geschrieben ...

    5. Und wie viel bzw. was genau schreibt sie da? Sie hat keinen Job, ist Hausfrau und macht den Haushalt für ihre Kinder (alle volljährig, aber zuhause) und hat nur kleinen Grundbesitz. Reicht hier der Hinweis darauf, dass sie wieder zurück will, damit sie dann regelär das Familienzusammenführungs-Visa beantragen kann und mit mir in Deutschland leben darf.

    .. das ist - wie oben schon gesagt- das Problem.. du solltest schon einen guten Grund finden, warum sie noch nicht mit FZV einfliegen will.

    Höchstens dass dies als Überbrückung dienen soll, weil das FZV so lange dauert....

    Ist ja eh irgendwie crazy, das sie etwas erklären muss, obwohl ihr Ziel ja ein Leben in Deutschland ist. Das widerspricht sich irgendwie. Daher kann der Hauptgrund ja nur die "offizielle" Einreise nach Deutschland mit FZV sein.

    .. ich könnte mir vorstellen, dass dieser Visaantrag kein Selbstläufer wird.


    daher wirklich plausibel begründen, warum sie zur Zeit noch nicht dauerhaft einreisen will oder soll.

  • du solltest schon einen guten Grund finden, warum sie noch nicht mit FZV einfliegen will.

    Höchstens dass dies als Überbrückung dienen soll, weil das FZV so lange dauert....

    Würde wir ja gerne - aber sie hat bisher den Deutschkurs noch nicht bestanden. Während der Schulzeit hatte sie mehr Zeit zum Lernen. Aber jetzt zuhause ist sie für den ganzen Haushalt zuständig ... bei 5 Kindern (alle über 20) im Hause (die nicht helfen) ist sie rund um die Uhr am Kochen und Waschen und Aufräumen. Da zwischendurch zu lernen - kannste vergessen. Alle 5 Minuten kommt ein anderes "Kind" mit einem Problem oder Wunsch. Und seit einem Jahr ist sie auch noch Oma.

    Daher war ja mein Gedanke, sie nach Deutschland einzuladen, damit sie hier mehr Zeit und Muße hat, um Deutsch zu lernen und dann bei der Rückkehr nochmal die Prüfung abzulegen - in der Hoffnung das es dann reicht. Anschl. dann das FZV. Ohne dieses blöde Prüfungszertifikat geht es ja leider nicht.

  • Verpflichtungserklärung bei Verheirateten, Mann oh Mann, da wiehert der Amtsschimmel mal wieder gewaltig...


    Wenn dem so wäre (wie nicht), dann müsste sie ja auch beim FZV Visum vom ausländischen Ehegatten gefordert werden, was ja auch nicht geschieht.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Verpflichtungserklärung bei Verheirateten, Mann oh Mann, da wiehert der Amtsschimmel mal wieder gewaltig...

    Und man erkennt teilweise an den Gesprächen mit Sachbearbeitern, das die das nicht verstehen.

    Hatte gerade dieses Thema auch bei der AHB angesprochen, die wollte mir aber erklären, dass ich das beim FZV auch benötige. Schließlich müsste man ja wissen ob ich genügend Geld habe, meine Frau zu unterstützen.

    Aber soviel ich weiß, ist sowas nicht notwendig. M. W. kann oder darf ein FZV nicht abgelehnt werden - WENN alle Unterlagen vorliegen.

    Aber egal - im Moment wäre ich der glücklichste Mensch, wenn meine Frau das Schengen-Visum genehmigt bekommen würde.

  • TomHobbit

    Das wird schon funktionieren, wenn Du eine VE abgegeben hast. Es ist halt nur bürokratischer Unsinn. :-)

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer