Einbürgerung mit und ohne Phil. Pass

  • Jetzt wäre nur tatsächlich noch interessant zu wissen - der Mann stirbt während sie alleine oder beide zusammen 1 Jahr auf den phils ist/sind. Tatsächlich hat hge ja schon Recht ist sie dann ja nicht mehr verheiratet ;).


    Vllt gibt es ja Urteile dazu habe auf die schnelle nichts gefunden ich schaue Mal weiter.

  • Auch ich lerne dazu:


    Ich hatte hier jahrelang eine falsche Vorstellung über die NE nach §9 und nach §28 . Die ist im wesentlichen jetzt wieder zurecht gebogen.... auch durch eine - wie ich jetzt weiß - unrichtige Auskunft meiner ABH als ich das letzte mal die NE meiner Frau umschreiben ließ.


    Danke für die Diskussion.

    Im Grunde ist das nicht anders wie beim Visum. § 9 AufhG normiert die NE, § 6 AufhG das (bzw. die verschiedenen Arten von) Visa. Von den jeweils allgemeinen Erteilungsvoraussetzung (die beim Visum in § 5 normiert sind) können dann jeweils als "lex specialis" abweichende bzw.besondere Erteilungsvoraussetzungen normiert werden. Klassische, hier oft diskutierte, Erleichterung bei der Visumserteilung: Beim FZV zu Deutschen ist die Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht durchgängig zu prüfen.


    Insofern ist es ja auch richtigt, dass in der NE Deiner Frau steht "gemäß § 9 AufhG", denn es gibt nur eine Legaldefinition der NE und die steht in § 9 (1) AufhG:

    "Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt."

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Wie ich es verstehe reicht es mit Daueraufenthalt EU 1x im Jahr nach D - wenige Tagen reichen und das war's :)

    Schon kurios, die ABH in der Stadt hier hat meiner Frau tatsächlich die falsche Auskunft gegeben. Auch wurde nicht auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man, wenn man verheiratet bleibt, ein längerer Aufenthalt möglich ist.

    Ich halte gerade die Liste der benötigten Unterlagen für die Einbürgerung in den Händen. Die Chance bei einem zuvor absolvierten längeren Auslandsaufenthalt, einen deutschen Pass zu bekommen, schätze ich schlecht ein, weil u.a.
    -tabellarischer Lebenslauf

    -Kopie Mietvertrag oder Eigentum (Eingetum habe ich)

    -Nachweis über Krankenversicherung

    gefordert wird.


    Wenn da im Lebenslauf "Anstellung im Ausland" steht, war es das wohl. Ich habe noch im Kopf, dass ersichtlich sein muss, dass man in Deutschland lebt oder hier leben will. Ist das so richtig?

  • Wie das nun in der Praxis ist weiss ich nicht. Im Worst Case könnte der Titel nach dem ersten Tag im nicht EU Ausland weg sein.


    https://www.vulkaneifel.de/int…tstitels-51-aufenthg.html


    Volkaneifel gibt explizit Arbeit als Grund an z.b.

    Das ist aber Absatz 1 Nr. 6 und der greift - ungeachtet der Frage, ob es sich bei Arbeitsaufnahme um einen solchen "nicht vorübergehenden Grund" handelt - nicht, sofern der Ausländer mit einem Deutschen verheiratet ist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebt.

    EDIT: Mein Fehler, sie hat ja keine Niederlassungserlaubnis. Die Ausnahme des Absatz 2 Satz 2 ist also nicht einschlägig.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

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  • Naja im aktuellen Fall hat sie die ja eine Daueraufenthalt EU! . Ist mir wirklich schwierig ich würde empfehlen das mit der ABH zu klären

    Ich empfehle in auch in diesem und in allen vergleichbaren Fällen die vorherige Abklärung mit der ABH, damit es im Nachhinein nicht zu Problemen kommt.

    Was wir hier leisten können ist allenfalls eine gewisse Argumentationshilfe aus eigener Erfahrung damit verbundenem Rechtsverständnis zu geben.

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  • Ich wollte hier Rückmeldung geben, dass meine Frau sich entschieden hat, den deutschen Pass zu beantragen - ungeachtet dessen, was dann mit dem phil. Pass passiert. Ich finde es etwas schade, weil man sich evtl. doch ohne diesen Pass etwas verbauen kann. Man weiß ja nie, was noch so kommt. Am Ende ist es aber dann ihre Entscheidung :dontknow Einen Termin hat sie diesbezüglich im Januar beim Amt bekommen.

  • Ich wollte hier Rückmeldung geben, dass meine Frau sich entschieden hat, den deutschen Pass zu beantragen - ungeachtet dessen, was dann mit dem phil. Pass passiert. Ich finde es etwas schade, weil man sich evtl. doch ohne diesen Pass etwas verbauen kann. Man weiß ja nie, was noch so kommt.

    Deine Frau kann recht problemlos die philippinische Staatsbürgerschaft wieder "zurückbekommen", muss dann natürlich die deutsche wieder abgeben.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Ich denke mal, mit der philipp. Staatsbürgerschaft für pinays, die bereits ihren philipp. Pass abgegeben haben, wird das nix mehr.. die Ampel ist mit dem Überleben beschäftigt, solche Kinkerlitzchen können die jetzt nicht mehr brauchen..

    Somit ist der einzige positive Punkt, den ich bei der Ampel gesehen habe obsolet... man kann sie für nix brauchen:)

  • hge


    Keine Ahnung auf was sich Dein „Ampel“ Kommentar hier bezieht. Mit Blick auf das Hier gegenständliche Thema hat die Ampel immerhin das Gesetz zur Erleichterung der Doppelstaatsbügerschaft auf den Weg gebracht. Ist zwar noch nicht versbschiedet, wird aber m.E. kommen. Mit der Union (und somit auch in der „Groko“) wäre das nicht möglich gewesen.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • Mit Blick auf das Hier gegenständliche Thema hat die Ampel immerhin das Gesetz zur Erleichterung der Doppelstaatsbügerschaft auf den Weg gebracht.

    .. hmm die Ampel bringt vieles auf den Weg .. aber mit Blick auf die Haushaltslöcher wird es viele Kompromisse geben müssen.

    Mein Thema wäre gewesen, dass ich für meine Asawa wieder den philipp. Pass holen könnte ohne den deutschen abgeben zu müssen. Das war im einem Entwurf auch so vorgesehen.. das wird sicherlich bei den Kompromissen verloren gehen . Man kennt ja das Strucksche Gesetz .

  • Mein Thema wäre gewesen, dass ich für meine Asawa wieder den philipp. Pass holen könnte ohne den deutschen abgeben zu müssen. Das war im einem Entwurf auch so vorgesehen.. das wird sicherlich bei den Kompromissen verloren gehen . Man kennt ja das Strucksche Gesetz .

    Danach sieht es nicht aus. Die generelle Ermöglichung der der Beibehaltung der bisherigen Staatsbürgerschaft ist ein zentraler Baustein des Gesetzentwurfs und wurde auch in der Stellungnahme des Bundesrats nicht in Frage gestellt. Die erste Lesung im Bundestag ist erfolgt (die Union und die AfD haben erwartungsgemäß gemault) und der Regierungsentwurf wurde an die Ausschüsse verwiesen.


    Einer der Gründe für die Änderung ist im Übrigen, dass bereits heute in der Mehrzahl der Fälle die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann und von einer "Ausnahmeregelung" nach aktueller Verwaltungspraxis insofern nicht mehr gesprochen werden kann. Grund dafür ist insbesondere, dass eine Reihe von Ländern wie z.B. Syrien oder Iran eine Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht zulassen. Die sich hieraus ergebende momentane Ungleichbehandlung kann eigentlich in niemandens Interesse sein.

    Recht sehr zu wünschen,


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    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • Einer der Gründe für die Änderung ist im Übrigen, dass bereits heute in der Mehrzahl der Fälle die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann und von einer "Ausnahmeregelung" nach aktueller Verwaltungspraxis insofern nicht mehr gesprochen werden kann.

    Genau genommen ist es für den Staat auch günstiger, wenn er die Doppelstaatlichkeit zulässt.

    Denn "benimmt" sich der Bürger nicht adäquat, kann man ihm nur die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen, wenn er nicht staatenlos wird...

  • Mit Blick auf das Hier gegenständliche Thema hat die Ampel immerhin das Gesetz zur Erleichterung der Doppelstaatsbügerschaft auf den Weg gebracht.

    .. hmm die Ampel bringt vieles auf den Weg .. aber mit Blick auf die Haushaltslöcher wird es viele Kompromisse geben müssen.

    Mein Thema wäre gewesen, dass ich für meine Asawa wieder den philipp. Pass holen könnte ohne den deutschen abgeben zu müssen. Das war im einem Entwurf auch so vorgesehen.. das wird sicherlich bei den Kompromissen verloren gehen . Man kennt ja das Strucksche Gesetz .

    Ich hatte es ja auch gehofft, dass es vorangeht. Aber länger warten will meine Frau nicht mehr. Die Frau auf dem Amt meinte jedoch, dass sich der Einbürgerungsprozess über einige Monate hinziehen wird. Vielleicht passiert ja unterdessen noch etwas und die "neue" Regelung greift dann noch vor der erzwungenen Abgabe des phil. Ausweises.

  • .. hmm die Ampel bringt vieles auf den Weg .. aber mit Blick auf die Haushaltslöcher wird es viele Kompromisse geben müssen.

    Mein Thema wäre gewesen, dass ich für meine Asawa wieder den philipp. Pass holen könnte ohne den deutschen abgeben zu müssen. Das war im einem Entwurf auch so vorgesehen.. das wird sicherlich bei den Kompromissen verloren gehen . Man kennt ja das Strucksche Gesetz .

    Ich hatte es ja auch gehofft, dass es vorangeht. Aber länger warten will meine Frau nicht mehr. Die Frau auf dem Amt meinte jedoch, dass sich der Einbürgerungsprozess über einige Monate hinziehen wird. Vielleicht passiert ja unterdessen noch etwas und die "neue" Regelung greift dann noch vor der erzwungenen Abgabe des phil. Ausweises.

    Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich irgendwann im ersten Halbjahr 2024 kommen.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Nochmal einen Nachtrag: Wir haben diese Woche die Unterlagen für die Einbürgerung abgegeben. Laut Sachbearbeiterin wird es stand heute wohl ca. 2 Jahre dauern, bis man den Pass erhält! Es fehle, wie überall, Personal. Und falls das Gesetz der Doppelstaatlichkeit kommen sollte, würde das nicht kürzer, sondern noch länger dauern, da dies eine Prozessänderung bedeuten würde, Leute müssten geschult werden, neue Anforderungen würden kommen etc.

    Ich würde auch schätzen: Entweder kommt diese Änderung noch dieses Jahr oder es kommt gar nicht mehr, denn so wie es für mich aussieht wird die CDU wieder das Ruder übernehmen, da wird das dann sicher kein Thema mehr sein.

  • Ich lese heute in der Welt, dass das Gesetz soll an diesem Freitag beschlossen werden. Beide Artikel dazu sind hinter Bezahlschranke, aber hier jeweils ein Auszug, falls das hier nicht erlaubt ist, bitte Zitate löschen:


    Am Freitag wird eine Reform beschlossen, die Deutschland zum „modernen Einwanderungsland“ machen soll. Konkret geht es um zwei Änderungen. Die Wartezeit für die Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre reduziert und die Mehrstaatigkeit generell erlaubt werden.

    Die Reform, der die Bundestagsabgeordneten am Freitag wohl mehrheitlich zustimmen und die dann laut Einschätzung von SPD-Fachpolitiker Wiese im April gelten wird, unterliegt nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrats. Die Koalitionsfraktionen können diese Reform also ohne das Einverständnis der Länder zum geltenden Recht machen.