Hallo,
ich habe dieses relativ neue Gesetz hier gefunden, vielleicht ist es für den ein oder anderen Interessant um seine Freundin einzuladen.
Mich würde auch mal interessieren gibt es eigentlich eine Möglichkeit , wenn die Freundin schon in Deutschland mit Schengen Visum ist, kann man dann hier in DE ein solches Visum beantragen?
Oder kann man direkt hier in DE beim der AB ein Sprachvisum, Ausbildungsvisum, oder Visa für Freiwiliges Soziales Jahr beantragen? oder geht das immer nur bei einer Botschaft.
Mitteilung vom 20.02.2024
Am 1. März tritt die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Ein Bestandteil ist die sogenannte kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Sie ermöglicht es Betrieben, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen.
Die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung ergänzt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Sie eröffnet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Möglichkeit, für Engpässe in Spitzenzeiten, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe oder an Flughäfen, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für bis zu 8 Monate einzustellen. Eine Berufsausbildung oder ein Studium sind nicht erforderlich. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Zustimmung beziehungsweise die Arbeitserlaubnis grundsätzlich für jede Beschäftigung im Inland erteilen.
siehe https://www.arbeitsagentur.de/…schaeftigung_ba047544.pdf