Trotz Scheidung in D. auch Annulement in Phils ein Muß?

  • Zitat

    Original von germanJoy


    Du hast Recht, Arthur, ich habe es durcheinander gebracht. Danke für die Korrektur. ;) Es heisst richtig Bigamie gegen Karsten und Ehebruch gegen die zukünftige Frau. Denn wenn eine Frau mit einem verheirateten Mann in RP ins Bett steigt (schlimmer wäre ihn noch zu heiraten), kann man sie wegen Ehebruch anzeigen. Das heisst, egal ob Karsten's zukünftige Frau ledig war oder nicht, geht sie wegen Heirat mit Karsten ins Gefängnis. Wie haben sie es schön formuliert? Du kannst davon weglaufen aber nicht damit dich verstecken. You can run but you cannot hide from it. :P


    germanJoy


    Karsten hat doch eine Scheidungsurkunde. Und die wird in den Philippinen anerkannt. (auch wenn die Philippinen selbst keine scheidung kennen). Also kann weder er noch seine zukünftige Frau wegen Bigamie angezeigt werden.


    hge

  • Zitat

    Original von hge


    Karsten hat doch eine Scheidungsurkunde. Und die wird in den Philippinen anerkannt. (auch wenn die Philippinen selbst keine scheidung kennen). Also kann weder er noch seine zukünftige Frau wegen Bigamie angezeigt werden.


    hge



    Die Allgemeine philippinische Gesetz sagt: Filipinos durfen nicht sich scheiden lassen, weder in RP noch im Ausland. Falls sie es tun, wird die Scheidungen in RP nicht anerkannt. Nur wenn der foreign spouse die Scheidung eingereicht hat, unter Article 26 paragraph 2 of the Family Code, wird die Scheidung in RP anerkannt.


    Die lebende geschiedene Filipinos in Deutschland brauchen einen Erlaubnis von der philippinische Botschaft falls sie noch mal heiraten. Sie werden dort gefragt ob sie die Scheidung eingereicht haben oder nicht. In der Scheidungspapier steht entweder zB "Frau Karsten gegen Herr Karsten" (falls die Frau die Scheidung eingereicht hat) oder "Herr Karsten gegen Frau Karsten" (falls umgekehrt).


    germanJoy

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
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    2 Mal editiert, zuletzt von germanJoy ()


  • deine Antwort hat nichts mit dem Fall zu tun.
    Karsten ist Duetscher mit Scheidungsurteil, dass von den Filipinos anerkannt wird. Seine zukünftige Frau ist ledig. Also null probleme.


    Deine Antwort bezieht sich auf Wiederverheiratung von im Ausland geschiedenen Filipinos/as. Ob die Ex-frau jetzt wieder heiraten möchte oder nicht, steht bei diesem fall nicht zur Diskussion.


    hge

  • Dementsprechend müssten viele leichte Mädchen ins Gefängniss...da sie ggfls ja mit einem verheirateten Ausländer ins Bett gegangen sind. HeHeHe!?( ?(

    Cordialement, Regards, Kaoha nui
    Alsaco38
    In Rom tue es, wie die Römer es tun...ohne Deine Dir eigene Geschichte jedoch zu verleugnen!:rolleyes:


    Der Klügere kippt nach. :D

  • Zitat

    Original von Alsaco38
    Dementsprechend müssten viele leichte Mädchen ins Gefängniss...da sie ggfls ja mit einem verheirateten Ausländer ins Bett gegangen sind. HeHeHe!?(?(


    Und alle Queridas und ihre Lover ebenfalls. Da müsste man ja neue Gefängnisse bauen bei dieser Anzahl. :Rolf


  • Wir reden hier über das Gesetz von der Filipinos und nicht von der Deutsche. Das zählt und nicht was Karsten darf oder nicht darf. In RP, ist der Heirat zwischen Karsten und seine philippinische Frau NOCH gültig und ihre Scheidung dort ist gesetzlich nicht anerkannt. Auch wenn eine Filipina von ihrem Filipino Ehemann mit andere Staatsangehörigkeit ins Ausland sich scheiden lässt, wird die Scheidung in RP nicht anerkannt und sie bleibt mit ihrem ex-Filipino Ehemann in RP verheiratet. Das alleine zählt im Auge des philippinisches Gesetz. Der Grund ist Nationalität Prinzip (nationality principles) woran Filipinos sich nicht gesetzlich scheiden lassen dürfen weder in RP noch ins Ausland.


    @ Arthur und Alsaco

    Zitat


    Und alle Queridas und ihre Lover ebenfalls. Da müsste man ja neue Gefängnisse bauen bei dieser Anzahl.
    Alsaco38 Ehebruch...Dirnen!


    Dementsprechend müssten viele leichte Mädchen ins Gefängniss...da sie ggfls ja mit einem verheirateten Ausländer ins Bett gegangen sind. HeHeHe


    Eure Naivität ist nicht zu verbergen, :Augenbraue ihr habt anscheinend keine Ahnung über das legalische System in RP. In RP, meine Herren, ist es so: ohne Kläger heißt ohne Anklage und auch ohne Angeklagte. Und nur der Kläger darf die Angeklagte wegen Ehebruch anklagen. Sonst niemand. Also wenn der Kläger auch eine Andere hat, geht natürlich niemand wegen Ehebruch ins Gefängnis. :P


    germanJoy

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    2 Mal editiert, zuletzt von germanJoy ()

  • Zitat

    Original von germanJoy
    Wir reden hier über das Gesetz von der Filipinos und nicht von der Deutsche. Das zählt und nicht was Karsten darf oder nicht darf. In RP, ist der Heirat zwischen Karsten und seine philippinische Frau NOCH gültig und ihre Scheidung dort ist gesetzlich nicht anerkannt. Auch wenn eine Filipina von ihrem Filipino Ehemann mit andere Staatsangehörigkeit ins Ausland sich scheiden lässt, wird die Scheidung in RP nicht anerkannt und sie bleibt mit ihrem ex-Filipino Ehemann in RP verheiratet. Das alleine zählt im Auge des philippinisches Gesetz. Der Grund ist Nationalität Prinzip (nationality principles) woran Filipinos sich nicht gesetzlich scheiden lassen dürfen weder in RP noch ins Ausland.
    germanJoy


    Natürlich reden wir hier von Karsten. Also eine Ehe zwischem einem Alien und einer Filipina.
    Und da gilt, wenn der Ausländer sich scheinden lässt, ist dieses Scheidung auch für die Philippinen gültig und er kann wieder heiraten. Sonst würde in Artkel 13. nicht 'the judicial decree of the absolute divorce' erwähnt.


    Was anderes ist eine Ehe zwischen 2 Filipiino und Filipina


    Wenn 2 Filipinos im Ausland heiraten, und sich dann scheiden lassen, gilt diese Scheidung nicht auf den Philippinen. Dieses gestz ist dazu da, dass reiche Filipinos nicht phil. Gesetze umgehen.
    Hierr sehe ich nun wirklich keinen Zusammenhang zu Karstens Fall.


    hge


  • hge, wenn der Alien die Scheidung eingereicht hat, wird die Scheidung in RP anerkannt. Aber wenn die Pinay/der Pinoy die Scheidung eingereicht hat, wird die Scheidung in RP nicht anerkannt. Und das ist der Fall von Karsten, der wir ganze Zeit gesprochen haben.


    germanJoy

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  • Zitat

    Original von germanJoy


    hge, wenn der Alien die Scheidung eingereicht hat, wird die Scheidung in RP anerkannt. Aber wenn die Pinay/der Pinoy die Scheidung eingereicht hat, wird die Scheidung in RP nicht anerkannt. Und das ist der Fall von Karsten, der wir ganze Zeit gesprochen haben.


    germanJoy


    GermanJoy du solltest erwähnen, dass die Scheidung nur für die Pinay nicht anerkannt wird. Für Karsten wird sie in jedem Fall anerkannt. Wenn sie die Scheidung eingereicht hat, kann sie nur durch ein Anullement sich von dieser Ehe lösen obwohl sie von ihrem Ehemann nach ausländischem Recht geschieden ist.

  • Zitat

    Original von germanJoy
    hge, wenn der Alien die Scheidung eingereicht hat, wird die Scheidung in RP anerkannt. Aber wenn die Pinay/der Pinoy die Scheidung eingereicht hat, wird die Scheidung in RP nicht anerkannt. Und das ist der Fall von Karsten, der wir ganze Zeit gesprochen haben.


    germanJoy


    wenn die Pinay die scheidung einreciht, heisst dies nur, dass sie nicht mehr heiraten darf. Das heisst aber noch lange nicht , dass die ganze Scheidung nicht anerkannt wird.
    Mehr will Artikel 26. im FC nicht sagen.


    hge

  • mal eine andere frage zu diesem scheidungs hin und her. wo steht eigentlich, WER die scheidung eingereicht hat? ich habe mein scheidungsurteil mal durchgelesen, da steht nur, das die ehe geschieden wurde. wer das im endeffect eingereicht hat, ist doch relativ egal. und somit diese diskussion.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<

  • Zitat

    Original von diver100
    mal eine andere frage zu diesem scheidungs hin und her. wo steht eigentlich, WER die scheidung eingereicht hat?


    Das würde mich auch mal interessieren, wie die philippinischen Behören nachweisen wollen, wer die Scheidung eingereicht hat. Eventl. geht das ja aus philippinischen Dokumenten hervor.
    Das Gesetz scheint mir dabei auch recht "frauenfeindlich" zu sein.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Zitat

    Original von diver100
    mal eine andere frage zu diesem scheidungs hin und her. wo steht eigentlich, WER die scheidung eingereicht hat? ich habe mein scheidungsurteil mal durchgelesen, da steht nur, das die ehe geschieden wurde. wer das im endeffect eingereicht hat, ist doch relativ egal. und somit diese diskussion.


    gute Frage. Ich wurde (Gott sei Dank) noch nie geschieden, daher kann ich nichts nachschauen.
    wenn du sagst, dass nichts auf dem Urteil steht, so müssten doch papiere darüber existieren, wer wann die schediung eingereicht hat.


    hge

  • Zitat

    Original von hge


    gute Frage. Ich wurde (Gott sei Dank) noch nie geschieden, daher kann ich nichts nachschauen.
    wenn du sagst, dass nichts auf dem Urteil steht, so müssten doch papiere darüber existieren, wer wann die schediung eingereicht hat.


    hge


    na klar gibt es dokumente, wo das daraufsteht. aber die liegen in der regel irgendwo in den gerichtsarchiven herum und setzen staub an. das einzige was man bekommt, ist ja schließlich das scheidungsurteil. mehr gibts nicht.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<

  • Zitat

    Original von diver100
    na klar gibt es dokumente, wo das daraufsteht. aber die liegen in der regel irgendwo in den gerichtsarchiven herum und setzen staub an. das einzige was man bekommt, ist ja schließlich das scheidungsurteil. mehr gibts nicht.


    um so besser für die frau, dann kann sie ja imemr behaupten, der mann wäre derjeniger welcher.....


    hge



    ps: sehe gerade... dass du uns morgen verlässt in richtung RP

    Einmal editiert, zuletzt von hge ()

  • Zitat

    Original von diver100
    mal eine andere frage zu diesem scheidungs hin und her. wo steht eigentlich, WER die scheidung eingereicht hat? ich habe mein scheidungsurteil mal durchgelesen, da steht nur, das die ehe geschieden wurde. wer das im endeffect eingereicht hat, ist doch relativ egal. und somit diese diskussion.



    ...ganz einfach im Scheidungsurteil zu ersehen, und zwar im URTEILSTENOR:


    Da steht: XX als ANTRAGSSTELLER gegen XY als ANTRAGSGEGNER wg. Scheidung


    Der ANTRAGSSTELLER ist der-/diejenige der die Scheidun g eingereicht hat.


    Gruß


    ram :D

    ram

  • Hallo,
    .... und das reicht, im Kopf steht nämlich:
    In der scheidungssache X gegen Y, seitlich neben dem Namen ist angebeben
    Antragsteller bzw. Antragstellerin.
    (Zumindest 1990 war es so)
    mfg/balikbayan

  • Zitat

    Original von hge


    um so besser für die frau, dann kann sie ja imemr behaupten, der mann wäre derjeniger welcher.....


    hge


    wird sowieso in den meisten fällen so sein.



    Zitat

    Original von hge
    ps: sehe gerade... dass du uns morgen verlässt in richtung RP



    ja, der countdown läuft. :yupi :yupi :yupi :yupi

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<


  • Das ist heute noch genau so.


    Antragsteller/in ist die Person, die die Scheidung eingereicht hat, Antragsgegner der/die andere Ehepartner/in.
    Das ist auch so bei beidseitigem Einverständnis - ein Part muß die Klage einreichen und ist dann Antragsteller/in bzw. Kläger.


    Wer die Klage eingereicht hat, ist somit schon auf der ersten Seite des Scheidungsurteils ersichtlich.


    Lothar

    Einmal editiert, zuletzt von Lothar ()

  • Zitat

    Original von diver100
    mal eine andere frage zu diesem scheidungs hin und her. wo steht eigentlich, WER die scheidung eingereicht hat? ich habe mein scheidungsurteil mal durchgelesen, da steht nur, das die ehe geschieden wurde. wer das im endeffect eingereicht hat, ist doch relativ egal. und somit diese diskussion.


    Es ist eben nicht egal, da wenn ein philippinischer Staatsangehöriger der mit einem Ausländer verheiratet ist, die Scheidung einreicht, wird die Scheidung des philippinischer Staatsangehörigen nicht anerkannt. Mit all seinen Folgen für die betreffende Person.


    Zitat


    Das Gesetz scheint mir dabei auch recht "frauenfeindlich" zu sein.
    tbs


    Ist es nicht, da es für beide Geschlechter gilt. Wenn ein Pinoy sich von seiner ausländischen Ehefrau scheiden lässt, wird die Scheidung auch nicht anerkannt.


    Zitat


    Antragsteller/in ist die Person, die die Scheidung eingereicht hat, Antragsgegner der/die andere Ehepartner/in.
    Das ist auch so bei beidseitigem Einverständnis - ein Part muß die Klage einreichen und ist dann Antragsteller/in bzw. Kläger.
    Lothar


    Dies ist ein wichtiger Punkt. Es werden immer mehr Ehen im gegenseitigem Einverständnis geschieden. Seit etlichen Jahren ist in der Schweiz die Schuldfrage nicht mehr relevant.
    Also dass Gericht interessiert sich dafür nicht.
    Aber trotzdem muss formal juristisch eine Partei als Kläger auftreten.