Eheschließung in Deutschland


  • hi,
    1 und 2 haben wir also abgeschlossen
    3.ich denke, dass du dies erst einmal rein rechtlich sehen must. Wovon du redest, sind reine Bearbeitungsgebuehren fuehr das Visum. Damit dieses schneller und besser bearbeitet werden kann, werden Serviceleistungen angeboten, Callcenter und Kurier. Hierbei fallen, wie gesagt, Auslagen an, welche der Verursacher zu zahlen hat. Auch dies ist rechtlich einwandfrei. Nun geh doch einfach mal zurueck in der Zeit, in die Jahre vor dem Einsatz des Callcenters, wie war is da? ein Antragsteller aus Mindanao kam zur Botschaft um seinen Antrag zu stellen. Er stellt sich an das Ende der wartenden Schlange und wartet dor bis die Schalte geschlossen werden, vor ihm noch 100 weitere Wartende, hinter ihm auch welche. Alle verlassen die Botschaft wieder und suchen sich ein Hotel und denken sich, morgen komme ich frueher. Gesagt, getan, nachdem das Hotel am fruehen morgen BEZAHLT und verlassen wurde, kommt er wieder zur Botschaft. Hier warten schon wieder jede Menge Leute und das Spiel vom Vortag faengt von vorne an. Es gab in diesem System sehr viele Leute die eine Woche oder laenger in Manila bleiben musten, teure Hotels und Verpflegung bezahlen musten. Die Wartezeit, oft 8-10 Wochen. Daraufhin wurde das System mit dem Callcenter eingefuehrt, von den Anwaelten des AA und BMI klar abgesegnet.
    Der selbe Antragsteller ruft aus Mindanao an, damals fuer 18 PHP + Fernsprechgebuehren, er kommt an dem TAG an welchem er seinen Termin hat zur Botschaft, stellt seinen Antrag und fliegt wieder nach Hause, oder er bleibt die 3 Tage, in dieser Zeit wurden damalsdie Visa erteilt, in Manila und holt sein Visum/Ablehnung ab.
    Seit November dauert ein Schengenvisum 14 Tage. Der selbe Antragsteller macht ueber das Callcenter seinen Termin und aufeinmal fragt der Operator noch weitere Fragen. Diese eantwortet er, kommt zu seinem Termin und stellt seinen Antrag. Am Ende seines Interviews wird ihm gesagt, dass er nach Hause fahren kann, sein Pass wird ihm per Kurier zugeschickt werden. Er denkt sich gut, dann brauche ich nicht noch einmal nach Manila oder hier warten und mir ein Hotel nehmen. Das ist ja viel billiger als frueher und faehrt nach Hause. Er ist nur noch einmal in der Botschaft und hat dass Ergebnis danach bei sich zu Hause. Fuer 160 PHP flatrate, ueberall in der RP.
    Hat er jetzt bereits mehrmals ein Visum erhalten, braucht er gar nicht mehr zu kommen. Er ruft das callcenter an, seine Unterlagen werden bei ihm zu Hause abgeholt, 2 Wochen spaeter hat er das Ergebnis. 320 PHP ueberall in der RP.
    Nun kommen wir zu den Langzeitantraegen. Alle Antragsteller muessen in die Botschaft kommen und ihre Unterlagen abgeben. Termin wie oben. Interview, danach werden biometrische Daten genommen, Fingerabdruecke und Fotos. Waehrend des Interviews hat sich herausgestellt, dass weitere Unterlagen benoetigt werden. Antragsteller besorgt diese und kann sie der Botschaft ueber das Kuriersystem zukommen lassen. Dafuer Anruf beim callcenter und Kurier kommt. Auch fuer diese Antragsteller ist es i.d.R. nicht noetig, mehr als ein mal in der Botschaft vorzusprechen. Ausnahmen bestaetigen natuerlich auch diese Regel.


    Ich denke, dass diese System fuer die meisten funktioniert. Wuerde ich deinem Gedankengang folgen, mueste die Botschaft auch die Auslagen ihrer Antragsteller fuer die Reisekosten etc. bezahlen, da diese ja mit der Bearbeitungsgebuehr fuer den Visumsantrag abgedeckt sein muesten.


    Es ist uebrigens kein Trick, in Bearbeitungsgebuehren und Auslagen zu unterteilen. Die Bearbeitungsgebuehren sind die Gebuehren, welche bei Annahme des Antrags und dessen Bearbeitung anfallen. Alles was sonst an Kosten fuer den Antragsteller um seinen Antrag herum anfaellt, sind seine Auslagen, Reisekosten, Unterkunft, callcenter, Kurier, Pruefungskosten.


  • Im Prinzip stimme ich Dir ja zu hge, aber dann müßte jeder Anruf an die Botschaft und jeder Besuch auf der Botschaft,oder sonstigen Behörden die mit der Visabeschaffung zu schaffen haben, von dieser übernommen werden, da dieses ja auch indirekt Kosten sind, die zur Visaerteilung gehören.


    So gerne ich spare wo es geht, aber damit würden wir Steuerzahler uns selbst in's Fleisch schneiden, denn bezahlt werden muß es ja irgendwie uns sei's durch Steuererhöhungen.


    Wildi

    "Man greift nur denjenigen an, der den Ball hat."

  • um Gottes Willen, um was streiten wir hier eigentlich, um 30 Euro ? im Zuge einer Heirat ? sorry musste das loswerden......... Viele stecken auf den Phils 1000ende der Verwandschaft in den, ich lass es lieber sonst bekomme ich einen Verweis........ aber so ist es doch.... (wenn wir ehrlich sind)


    Mani

  • Zitat

    Originally posted by mani
    um Gottes Willen, um was streiten wir hier eigentlich, um 30 Euro ? im Zuge einer Heirat ? sorry musste das loswerden......... Viele stecken auf den Phils 1000ende der Verwandschaft in den, ich lass es lieber sonst bekomme ich einen Verweis........ aber so ist es doch.... (wenn wir ehrlich sind)


    Mani


    hey hey mani, denke an deinen Blutdruck, aber du hast schon recht. Schon Harald Schmitt hat gesagt: die Hochzeit in Deutschland kostet 150 Euro, aber wer bezahlt denn die Visa und die Flugkosten.....

  • Hallo Bong,



    Danke für die ausfürhriche Antwort. Ich habe wieder eine Menge gelernt, was ich vorher nicht wusste. Das ist wirklich lobenswert, dass man jetzt etwas tiefere Einblicke in die Geschehnisse der Botschaft bekommt.


    jedoch wollte ich mit meinen Diskussionsbeitrag keineswegs die Errungenschaften des Callcenters in Frage stellen, es geht nur um die Art und weise wie es finanziert wird.


    bong

    Zitat

    Wuerde ich deinem Gedankengang folgen, mueste die Botschaft auch die Auslagen ihrer Antragsteller fuer die Reisekosten etc. bezahlen, da diese ja mit der Bearbeitungsgebuehr fuer den Visumsantrag abgedeckt sein muesten.


    ich denke, diese Bemerkung ist rein polemisch gemeint. denn wenn ich dies equivalent auf die Botschaft anwenden würde, dann könnte die Botschaft 90% ihrer Kosten auf die Visaantragsteller umlegen, mit der Begründung, dass die Botschaft in der Hauptsache dafür da wäre.
    Fakt ist aber, dass der deustche Steuerzahler für die Botschaft + personal in Manila aufkommt. Genauso wie der philippinische Steuerzahler für die Boschaft in Bonn/Berlin aufkommt.
    Daher kann ich die Furcht einiger, dass dies den deutschen Steuerzahler belastet nicht ganz nachvollziehen.


    du hast folgendes gesagt:

    Zitat

    Damit dieses schneller und besser bearbeitet werden kann, werden Serviceleistungen angeboten


    das stimmt nun leider nicht mehr: denn ein Angebot ist immer freiwillig.


    Ich kann das Produkt 'Visum' nicht mehr bekommen, ohne diese Serviceleistung from Callcenter in Anspruch genommen zu haben.Somit ist es aus meinem Blickpunkt Teil der Visumgebühren. Selbst wenn ein filipino direkt neben der Botschaft wohnt, muss er diese serviceleistungen in Anspruch nehmen, obwohl diese 'Wohltaten' unter Umstäden hinderlich sind.


    noch ein Satz zu dem jenigen der in Mindanao wohnt und es jetzt 'viel' besser hat:


    das wird vielleicht für einen Geschäftsmann mit ordentlicher Adresse und Villa zutreffen, ob dies aber für die letzte Nipa-Hütte auch gilt ??


    für ein Heiratsvisum muss man sich ohnehin länger in Manila aufhalten. Weil schon die Überbeglaubigungen nur dort gemacht werden können.
    Dass mit Einführung des Callcenters und des Kurierdienstes jetzt die heile Welt ausbricht, kann ich mir nicht so recht vorstellen.
    Zumal die Botschaft selbst von dem Einsatz von Agenturen abrät.


    Und ob dies mit dem Kurrierdienst immer so klappt: bei meiner eigenen Lady hat es jedenfalls im April 2005 nicht funktioniert, was wieder Umbuchungskosten mit sich brachte. Obwohl meine Dame ganz nah an der Botschaft war und es nur abzuholen brauchte.


    hge


  • mit dem Heiratsvisum hast du natuerlich recht, aber es ist so, dass du, wenn du den Antrag gestellt hast, wieder nach Hause fahren kannst.
    Die heile Welt findest du nirgens hge und das es bei deiner Frau nicht so geklappt hat, tut mir leid. Jedem System sind dort Grenzen gesetzt, wo der Faktor Mensch hinzukommt. Das ist in Deutschland genau so wie hier.
    In Einzelfaellen, sogenannten Haertefaellen geht es natuerlich auch ohne Callcenter und Kurier. Hier bitte ich aber um Verstaendnis, dass dies die Botschaft entscheidet. Jeder Pass der in der Botschaft abgeholt wird, ist ein Antrag weniger in der Annahme. Da der Zeitfaktor sehr gross ist, muss die zweite persoenliche Vorsprache eine absolute Ausnahme bleiben.


    Und glaube mir, auch fuer die meisten Antragsteller aus der Provinz, egal welche Behausung, ist dieses System besser.

  • Hallo,


    ich möchte in diesem interessanten Thread eine Frage anfügen, die zum Thema passt und sich im grunde genommen ganz zu Beginn stellt, bevor man die Papiere zusammensucht. In den Requirements der Botschaft steht:



    In case of a LATE REGISTERED BIRTH CERTIFICATE / MARRIAGE CONTRACT, the applicant is advised to submit the documents mentioned below in ORIGINAL for further checking (please see also separate info leaflet regarding the checking of documents which can be obtained at the recepetion area of the Embassy or downloaded from our website):



    Marriage certificate of applicants parents issued by the NSO Quezon City on SECPA


    Two (2) passport-size pictures of applicants parents


    Declaration (in English language) stating the complete address(es) (street, house number etc.) of residence in the Philippines from age 15/ (for minors since birth), dated and signed by the applicant (for minors by parent/guardian); this does not need to be notarized


    Two (2) passport-size pictures of the applicant (white background)


    One (1) whole body picture of the applicant (13x18cm)


    Baptismal Certificate (original and/or true certified copy)


    School records (Elementary School Form 137)


    Birth Certificate(s) of applicants sibling(s) issued by the NSO Quezon City on SECPA


    verification fee of Php11,000,- (payable in cash at the Embassy or via Postal Money Order)


    Ich moechte mich in meiner Frage auf das "late registered" beziehen. Es ist verstaendlich, dass wenn eine Geburtsurkunde des Antragstellers "late registered" ist, die Botschaft dann alle Papiere im Original haben moechte. Habe ich das richtig verstanden?


    Was ist aber mit "late registered marriage contract"? Meint das den "marriage contract" der Eltern des Antragstellers? Oder des Antragstellers selber? Aber der ist doch gar nicht verheiratet, es sei denn, er war verheiratet und ist jetzt geschieden. Also was ist gemeint?


    Bei meiner Freundin ist die Situation so, daß der "marriage contract" der Eltern "late registered" ist und wir jetzt nicht wissen, wie wir vorgehen sollen, da wir die requirements diesbezueglich nicht richtig verstehen. Heisst das jetzt, wir muessen alle Dokumente im Original einreichen, anstatt "true certified copy"? Das heisst im Grunde genommen, das wir "weniger Arbeit" haben, da wir alle Papiere im Original einreichen koennen / muessen?


    Verstehe ich das richtig oder nicht?


    Danke und herzlichen Gruss,
    Bert


  • hi Bert,
    um auf deinen Fall einzugehen, ihr werdet, so wie du es beschreibst, durch die Pruefung gehen muessen. Sie bringt also alle Unterlagen fuer die Pruefung mit, auch die 11.000 PHP. Wenn alles komplett und ok ist, kann die Pruefung eingeleitet werden, bevor der Antrag nach D. zur ALB geht

  • Hallo Bong,


    so ganz schlüssig ist mir Deine Aussage nicht.


    Von einem anderen Forumsteilnehmer habe ich folgende Aussage erhalten: das Markblatt gilt für zwei unterschiedliche Personengruppen. Es gibt zwei verschiedene Arten von Familienzusammenführungsvisa:


    a) wenn man auf den Philippinen bereits geheiratet hat
    b) wenn man plant, in Deutschland zu heiraten (wird hier im Forum auch Fiancee-Visum genannt, doch den Begriff Fiancee-Visum gibt es offiziell nicht, auch finden sich auf der Homepage der Botschaft keine Hinweise auf ein sogenanntes Fiancee-Visum).


    Der Text im Merkblatt In case of a LATE REGISTERED BIRTH CERTIFICATE / MARRIAGE CONTRACT bezieht sich also auf zwei verschiedene Personengruppen für ein und dasselbe Visum. Dieser fett zitierte Text bezieht sich auf die personengebunden Dokumente des Antragstellers. Soll heißen: wenn man bereits auf den Philippinen geheiratet hat, so ist der marriage contract von Bedeutung. Denn man muss ja nachweisen, daß man auch wirklich geheiratet hat. Möchte man in Deutschland heiraten, so ist das birth certificate wichtig. Ein marriage-contract ist hier ja noch nicht vorhanden. Habe ich das richtig verstanden?


    Oder bezieht sich das marriage-contract an dieser Stelle wirklich auf das der Eltern? Deine Antwort suggeriert diesen Eindruck. Dann bitte ich, dieses kurz zu klären, denn es stiftet Verwirrung. Man stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, welche Bedeutung ein marriage-contract der Eltern für den Antragssteller hat? Was würde passieren, wenn die Eltern des Antragstellers gar nicht verheiratet waren, oder kein Vater des Kindes vorhanden ist - ich denke, sowas gibts doch bestimmt auch auf den Philippinen, oder?


    Danke und Gruss,
    Bert

  • hallo Leute, leider ist einiges von unseren postings verloren gegangen. Sollten hier einige Fragen nicht beantwortet worden sein, bitte ich darum sie noch einmal zu stellen

  • Hallo,


    Hier scheint einiges der letzten Stunden geloescht oder verloren gegangen zu sein. Um die Sache zu einem Abschluß zu bringen, noch einmal die Bitte, ob es einen Link zu einem Merkblatt der Botschaft gibt, in welchem die requirements für das Fiancee-Visum aufgeführt sind.


    Leider liegen mir nur die requirements für ein Familienzusammenführungsvisum vor. Auf den Internetseiten der Botschaft findet sich kein Hinweis auf ein Fiancee-Visum.


    Deshalb wäre gut, wenn man noch einmal klar stellen könnte:


    a) Heirat auf den Philippinen --> Familienzusammenführungsvisum
    b) Heirat in Deutschland --> Fiancee-Visum


    Für beide gilt aber anscheinend ein und dasselbe Merkblatt (Titel Familienzusammenführungsvisum). Kann das sein? Das verwirrt. Also entweder, es gelten für beide Visa-Arten dieselben requirements, dann wäre es nett, wenn das hier noch einmal kurz jemand bestätigen könnte, oder man sollte für das Fiancee-Visum (Heirats-Visum) bitte ein separates Merkblatt herausbringen.


    Danke und Gruss,
    Bert

    Einmal editiert, zuletzt von Bert ()

  • Hi Bert,


    schöner Mist hier passiert


    Geh mal auf manila.diplo.de


    dann auf Visa, das ist oben links, und dann am Ende des Abastzes


    auf der nächsten Seite links in Absatz zwei klickst Du auf family reunion and MARRIAGE VISA


    Wenn Du es, nicht findest, ruf mich an, dann gehen wir es gemeinsam am computer an, ok ?


    Gruß


    Benz

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

    2 Mal editiert, zuletzt von Benz ()



  • http://www.manila.diplo.de/de/…__0106,property=Daten.pdf


    http://www.manila.diplo.de/de/…__0206,property=Daten.pdf


    das sind die beiden Merkblaetter