DBM : Ignorantes Verhalten, DBM behandelt Antragsteller wie "second class people"

  • Naja, so eindeutig ist das nicht. Es wird doch auf Seiten der DBM immer wieder versucht, persönliche Besuche "anzuordnen" (z.B. zum Abholen des bereits ausgefertigten Visum). Würde man gleich Alternativen aufzeigen und den Antragstellern je nach den persönlichen Gegegbenheiten Alternativen aufzeigen, wäre doch alles in Ordnung. Gegen eine Rückkehrmeldung als solche ist doch nichts einzuwenden. Etwas mehr Flexibilität stünde doch der DBM gut zu Gesicht.

  • Schade, es scheint sich hier im Thread nichts mehr zu tun. Die Frage, ob und in welcher Form eine Rückkehrmeldung sinnvoll und rechtmäßig ist und falls ja, welche Formerfordernisse hinreichend sind, wurde noch nicht abschließend geklärt.

  • Die Frage, ob und in welcher Form eine Rückkehrmeldung sinnvoll und rechtmäßig ist und falls ja, welche Formerfordernisse hinreichend sind, wurde noch nicht abschließend geklärt.


    rechtmässig - dort gibt es nichts zu klären. Es gibt weder ein Gesetz noch eine Verwaltungsvorschrift. Ist mir so von einem Konsularbeamten in einem anderen land - auch mit "Migrationsdruck" - bestätigt worden.
    Es wird zur Zeit von Konsulaten in aller Welt so gehandhabt, und dient nur als letztes Mittel, um eine ansonsten unablässige Ablehnung zu vermeiden.


    Unabhängig davon ist die Frage, ob diese Vorstellung persönlich sein muss, zu behandeln. In deinem Fall musste es ja nicht unbedingt sein; und so sollte dies bei Härten auch mit der DBM direkt geklärt werden. Falls die Botschaft dort nicht kooperativ sein sollte, - was ich nicht glaube - sollte man sich an den Bürgerservice des AA wenden. (rat vom Konsularbeamten) . Er wies auch auf die Möglichkeit hin, sich von der Botschaft direkt eine GÜB (Grenzübertrittbescheinigung) auszustellen. Dies geht aber nur, wenn der Abflug von einem deutschen Flughafen geht und die Grenzkontrolle dort statt findet. Diese GÜB gibt man dann bei der Passkontrolle ab und sie wird dann der ausstellenden Behörde wieder zugeschickt. Die "GÜB-Methode" wird aber von den Konsularbeamten kontrovers gesehen, sodass es nicht sicher ist, dass die DBM das mitmacht.


    hge

  • Ich halte es für ganz simpel. Man muss dort eben persönlich erscheinen, sonst gibt es viele Möglichkeiten zu betrügen. In Anbetracht des gesamten Aufwandes einen PH Bürger/Bürgerin nach D zu bringen halte ich diesen Aufwand für Peanuts

  • Von Huttmann

    Zitat

    Ich halte es für ganz simpel. Man muss dort eben persönlich erscheinen,
    sonst gibt es viele Möglichkeiten zu betrügen. In Anbetracht des
    gesamten Aufwandes einen PH Bürger/Bürgerin nach D zu bringen halte ich
    diesen Aufwand für Peanuts

    Und ich halte es für völlig überflüssige Bürokratie, die zudem jeder Rechtsgrundlage entbehrt. Hat die Botschaft nichts anderes zu tun als den verlängerten Arm der Ausländerbehörde zu spielen ?
    Überflüssig deshalb, weil jeder Reisende in der Regel über einen großen europäischen Flughafen in den Schengenraum einreist und dort elektronisch erfasst wird. Das gleiche Spiel bei der Ausreise.
    Oder sollte ich mich täuschen und die grosse Maße über irgend einen Feldweg mit Holzhäuschen und Schlagbaum einreisen ?


    Wie groß wäre wohl das Geschrei, wenn die Philip. Botschaft analog das gleiche einführen würde ;
    persönliche Rückmeldung in Berlin für alle, die sich länger als 21 Tage in den Philip. aufgehalten haben.
    Es könnte ja einer auf die Idee kommen heimlich im Paradies zu bleiben !!!!!!




    gruß der-wassermann

  • Überflüssig deshalb, weil jeder Reisende in der Regel über einen großen europäischen Flughafen in den Schengenraum einreist und dort elektronisch erfasst wird. Das gleiche Spiel bei der Ausreise.



    Mir ist noch nicht mal klar, ob es bei einen SchengenVisum ein Ein-oder Ausreisstempel der deutschen - oder anderen SchengenStelle gibt.
    Vielleicht können die Betroffenen mal im Pass nachsehen.. (ich meine nicht die philippinischen Stempel!).


    Aber es gibt definitiv kein elektronisches Erfassungssystem wer ein- oder ausreist.


    hge

  • Mir ist noch nicht mal klar, ob es bei einen SchengenVisum ein Ein-oder Ausreisstempel der deutschen - oder anderen SchengenStelle gibt.

    Ja gibt es! Der Einreisestempel wurde ins Visa gesetzt! Der Ausreisestempel auf eine Nebenseite des Passes!


    LG Carabao

  • Aber es gibt definitiv kein elektronisches Erfassungssystem wer ein- oder ausreist.

    hi hge,
    das heisst, die ganzen Ticketinformationen werden NICHT elektrisch erfasst? Der Pass wird NICHT am Zoll gescannt? Die Sicherheitskameras zeichnen NICHTS auf?


    ok - dann ist ja gut - und ich dachte schon, das wir im Orsen-Wells-Universum schon angekommen waren. :floet


    ...das war jetzt nur mal als Laie hinterfragt...


    Gruß
    Tom

  • Mir ist noch nicht mal klar, ob es bei einen SchengenVisum ein Ein-oder Ausreisstempel der deutschen - oder anderen SchengenStelle gibt.
    Vielleicht können die Betroffenen mal im Pass nachsehen.. (ich meine nicht die philippinischen Stempel!).


    Aber es gibt definitiv kein elektronisches Erfassungssystem wer ein- oder ausreist.


    hge

    Ich vermute, Deine Aussage ist so nicht ganz richtig.


    Seit meine Freundin ihren neuen maschinenlesbaren philippinischen Reisepass hat, muss sie sich bei der Boitschaft nicht mehr zurückmelden. Ich vermute diese neuen Ausweise werden schon bei der Ein- und Ausreise eingelesen, so dass auf diesen Weg Deutscdhland sofort merkt, ob sie rechgtzeitig wieder ausgereist ist. Jedenfalls musste sie nach Ihrem letzten Aufenthalt mit Schengen-Visum sich nicht zurückmelden und bei dem anstehenden ist es auch nicht gefordert.

  • Seit meine Freundin ihren neuen maschinenlesbaren philippinischen Reisepass hat, muss sie sich bei der Boitschaft nicht mehr zurückmelden.


    Das hat nichts mit dem maschinenlesbaren Ausweis zu tun.


    Diese Rückmeldung wird meist nur beim ersten (vielleicht auch noch beim zweiten) S-Visum gemacht; danach geht die DBM man davon aus, dass derjenige sich auch in Zukunft legal verhält und wieder zurückreist.


    hge

  • ..... Selbstverständlich muß die DBM den Erhalt dann auch schriftlich bestätigen. Wenn man eine Bedingung stellt,muß man nicht dann auch die Erfüllung der Bedingung bestätigen ?


    Bei Mails an Behörden im Mail-Client folgende Funktionen aktivieren:


    1. Request a Delivery Receipt
    2. Request a Read Receipt


    Gruss
    Jorus

  • Hallo Jorus,
    Mail gelesen bedeutet aber noch nicht, dass die Rückkehrmeldung im Sinne der DBM "erfolgreich" war.


    Ich habe mir den Visakodex und die Handbücher noch einmal angesehen. Nirgendwo finde ich eine Bestimmung, in der eine Rückkehrmeldung vorgesehen ist. Es handelt sich also um eine "freie Konstruktion" der DBM und wohl auch anderer Botschaften.


    Zitat Hge:
    "Er wies auch auf die Möglichkeit hin, sich von der Botschaft direkt eine GÜB (Grenzübertrittbescheinigung) auszustellen. Dies geht aber nur, wenn der Abflug von einem deutschen Flughafen geht und die Grenzkontrolle dort statt findet. Diese GÜB gibt man dann bei der Passkontrolle ab und sie wird dann der ausstellenden Behörde wieder zugeschickt. Die "GÜB-Methode" wird aber von den Konsularbeamten kontrovers gesehen, sodass es nicht sicher ist, dass die DBM das mitmacht."


    Das wäre doch eine unbürokratische Variante und erspart dann jegliche Rückmeldung in der DBM. Warum sollte eine per Gesetz (Visakodex) dem Klienten verpflichtete Dienstleistungsbehörde sowas ablehnen. Eine solche Maßnahme ist doch sehr klientenzentriert und macht wenig Aufwand.


    Also haben wir (dank Hge) den Stein der Weisen, den sog. "nichtkonfrontativen Ansatz" gefunden. Mit dieser Form der Rückmeldung könnten doch alle Beteiligten gut leben: Zweck erfüllt, vollumfänglich klientenzentriert.

    Einmal editiert, zuletzt von Molchzar ()