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Im übrigen entscheidet nur eine deutsche Behörde, ob eine Filipina nach Deutschland einreisen darf.
... eben nicht mehr.. weil in den Schengener Staaten nicht nur das SchngenVisum sondern auch das nationale Visum eben schengenweit gilt.
hge
Lieber Hge,
gib doch bitte mal die Rechtsquelle an. Konnte dies so explizit nicht finden. Da der Au-pair nach Konsultation einen befristeten Aufenthaltstitel erhält, wäre dies durchaus denkbar. Würde das aber gern mal schwarz auf weiß sehen.