Der Anfang vom Ende des Sprachtests vor Einreise?

  • Im Wesentlichen gebe ich Helge vollkommen recht.


    Dass D z.B. in D den Integrationskurs verlangen kann, wenn keine Ausnahmegtatbestände gegeben sind steht doch außer Frage.


    In der Diskussion und was von den meisten Kritikern bemängelt wird, ist einfach zusammengefasst, dass der Sprachnachweis als Selektionsmittel für den Familiennachzug verwendet wird.

  • Zitat

    In erster Linie sollte man dem türkischen Paar gratulieren und ihnen den Erfolg von Herzen gönnen und nun nicht neidisch sein. Wir sollten nun nicht dem Impuls folgen und vor lauter Neid und Missgunst denken:"jajaa, nun können die all ihre Kopftuchweiber easy nach Deutschland holen und wir mit unseren achso integrationswilligen Filipinas gucken dumm in die Röhre und können sie nach wie vor für teuer Geld ins Goetheinstitut schicken"


    Ich weiß nicht. Oft kommt es mir so vor, dass gewisse Nationalitäten gerade deshalb so erfolgreich sind, weil sie ein „Nein“ nicht gelten lassen. Salopp ausgedrückt: Die gehen den Ämtern so lange auf den Sack, bis sie bekommen, was sie wollen.- Mit tatkräftiger Unterstützung einer zum Teil staatlich finanzierten Ausländerlobby, versteht sich. :dudu


    Ich könnte mir schon vorstellen, dass eine provokativ geführte Neiddebatte mit sarkastischen Untertönen die Behörden langfristig zum Einlenken bewegen könnte. Politik ist nicht rational, und fair nur selten. Und Stimmung machen sowieso immer die Falschen. Klar ist: Wer sich nicht aufregt, hat schon verloren. Die Österreichischen Bauern machen es vor: Immer schön jammern, dann gibt´s mehr Förderung. Ob die Klage nun gerechtfertigt ist, spielt politisch keine Rolle.


    Wer dagegen mit seitenlangen, vielleicht auch stichhaltigen Beweisen auffährt, gewinnt keinen Blumentopf. Die „Rassismus!“ Schreier von links bekommen das Gehör. Und alle, die den Marathon in stoischer Ruhe mitmachen, bis die Ämter unter der Last ihrer Arbeit zusammenklappen und bei den Ministerien um Hilfe rufen. Es ist ernüchternd, aber die deutsche Mentalität ist nicht gerade förderlich, wenn es darum geht, eigene Ansprüche durchzusetzen.


    Zitat

    für mich scheint der wirtschaftliche aspekt nicht "unerheblich" , für chinesisch , koreanisch , japanisch , taiwan. etc gibt es jedenfalls kein a 1 , das machen privatschulen die man sich aussuchen kann . ebenfalls sinnvoll wäre für mich nur ein kurs in d. - vor der einbürgerung


    Genau so sollte es sein. Wer einen unbefristeten Aufenthaltstitel will, und damit Anspruch auf Sozialleistungen, der soll B1 nachweisen. Das Argument der Zwangsehe greift sowieso nicht, weil die Türken eh kein A1 mehr brauchen. Davon abgesehen hat das Argument -außer den nachweislich endverblödeten Feministen- ohnehin nie jemand verstanden. :hi


  • ...Davon abgesehen hat das Argument -außer den nachweislich endverblödeten Feministen- ohnehin nie jemand verstanden. :hi

    Vielleicht könntest Du es einfach unterlassen, in polemischen Tönen von Dir auf Andere zu schließen... 8-)

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Vielleicht könntest Du es einfach unterlassen, in polemischen Tönen von Dir auf Andere zu schließen... 8-)


    SmartBroken hat es nicht gem. den Regeln der P.C. formuliert. Von der Sache her dürfte aber nicht von der Hand zu weisen gewesen sein, daß ein A1 im Heimatland gerade für die problematische Clientel die harmloseste aller verpflichtenden Varianten war. Also, wenn eine türkische Staatsbürgerin im G.I. in Istanbul - auschließlich unter ihren Landsleuten - das A1 absolviert hatte konnte sie sich anschließend in Deutschland allen weiteren Integrationsbemühungen entziehen, ohne mit einer Ausweisung rechnen zu müssen.


    Ein A1-Kurs in Deutschland hätte hingegen für viele die erste Chance bedeutet, kulturell über den Tellerand zu gucken und bleibende Kontakte aufzubauen.


  • SmartBroken hat es nicht gem. den Regeln der P.C. formuliert. Von der Sache her dürfte aber nicht von der Hand zu weisen gewesen sein, daß ein A1 im Heimatland gerade für die problematische Clientel die harmloseste aller verpflichtenden Varianten war. Also, wenn eine türkische Staatsbürgerin im G.I. in Istanbul - auschließlich unter ihren Landsleuten - das A1 absolviert hatte konnte sie sich anschließend in Deutschland allen weiteren Integrationsbemühungen entziehen, ohne mit einer Ausweisung rechnen zu müssen.


    Ein A1-Kurs in Deutschland hätte hingegen für viele die erste Chance bedeutet, kulturell über den Tellerand zu gucken und bleibende Kontakte aufzubauen.


    Danke besser kann man es nicht sagen.


    Und dieses Argument widerlegt oder schwächt zumindest das für mich dämlich Argument A1 (im Ausland als Voraussetzung) sei doch so gut für die Integration.
    Als ob die Mehrheit der Ausländer mit deutschen Partner sich nicht integrieren wollte. Meist geht das gar nicht. Und wenn, wird das A1 auch nicht viel helfen, da stimmen dann sehr viele andere Einstellungen auch nicht...

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • SmartBroken hat es nicht gem. den Regeln der P.C. formuliert. Von der Sache her dürfte aber nicht von der Hand zu weisen gewesen sein, daß ein A1 im Heimatland gerade für die problematische Clientel die harmloseste aller verpflichtenden Varianten war. Also, wenn eine türkische Staatsbürgerin im G.I. in Istanbul - auschließlich unter ihren Landsleuten - das A1 absolviert hatte konnte sie sich anschließend in Deutschland allen weiteren Integrationsbemühungen entziehen, ohne mit einer Ausweisung rechnen zu müssen.


    Ein A1-Kurs in Deutschland hätte hingegen für viele die erste Chance bedeutet, kulturell über den Tellerand zu gucken und bleibende Kontakte aufzubauen.


    Na, warum wohl wurde denn dieser Sprachkurs im Ausland eingeführt ?


    Eben, weil, wenn in Deutschland, kaum noch grösseres Interesse daran besteht. Man lebt in seiner Community und braucht keine deutsche Sprache (gilt natürlich nur für die Problemgruppen, wegen denen der Auslandskurs eingeführt wurde).


    Das würde sich durch den A 1 Kurs in D absolut nicht verbessern. Damit würde es genauso gehen, wie mit dem Integrationskurs, wo dieses Argument mit dem Tellerrand ja auch greifen könnte. Tut es aber bekanntlich nicht.


    Und einmal in D ist der Druck wegen des Visas weg. Es gibt praktisch keine Handhabe mehr.


    Und die Dolmetscher bei den Behörden verdienen sich eine goldenen Nase. Sogar inzwischen bei eingebürgerten Deutschen.


    Lothar

  • ... man lebt in seiner Community und braucht keine deutsche Sprache (gilt natürlich nur für die Problemgruppen, wegen denen der Auslandskurs eingeführt wurde).


    Das würde sich durch den A 1 Kurs in D absolut nicht verbessern. Damit würde es genauso gehen, wie mit dem Integrationskurs, wo dieses Argument mit dem Tellerrand ja auch greifen könnte. Tut es aber bekanntlich nicht.


    Und einmal in D ist der Druck wegen des Visas weg. Es gibt praktisch keine Handhabe mehr.

    Sehe ich anders. Meine Asawa hat das A1 erst in Deutschland gemacht. Im Kurs waren einige Teilnehmerinnen aus dem Nahen Osten, und deren Interesse an Bekannschaften mit den anderen war groß. Eine Freundschaft hält bis heute (nunmehr fast 5 Jahre). Im Integrationskurs war es ähnlich - keine Tendenz zur Abschottung. Sobald keine anderen Familienmitglieder danebenstehen, ein ganz normales Sozialverhalten.


    Besonders hilfreich war, daß die Kursteilnehmer in beiden Fällen außer Deutsch keine gemeinsame sprachliche Basis hatten (Englischkenntnisse meist kaum vorhanden, auch Türkisch als "Lingua Franca" nicht geeignet, weil zuviele Herkunftsländer vertreten waren).


  • SmartBroken hat es nicht gem. den Regeln der P.C. formuliert. Von der Sache her dürfte aber nicht von der Hand zu weisen gewesen sein, daß ein A1 im Heimatland gerade für die problematische Clientel die harmloseste aller verpflichtenden Varianten war. Also, wenn eine türkische Staatsbürgerin im G.I. in Istanbul - auschließlich unter ihren Landsleuten - das A1 absolviert hatte konnte sie sich anschließend in Deutschland allen weiteren Integrationsbemühungen entziehen, ohne mit einer Ausweisung rechnen zu müssen.


    Ein A1-Kurs in Deutschland hätte hingegen für viele die erste Chance bedeutet, kulturell über den Tellerand zu gucken und bleibende Kontakte aufzubauen.

    Es gab und gibt ein Zwangsehen-Problem und wir reden dabei i.d.R. nicht von Istanbul sondern von Ostananatolien mit Sozialisationsbedingungen, die vielleicht mit den europäischen im 19. Jahrhundert zu vergeleichen sind. Wenn die Frauen dann erst einmal in Deutschland zwangsverheiratet sind, kann man deren Leid mit einem Integrationskurs allenfalls mindern. Bei einem verpflichtenden Sprachkurs in der Türkei, haben die Frauen, so der Gedanke, zumindest die Chance sich ausserhalb der repressiven Familiensituation zu artikulieren oder ihrer Verschleppung nach D durch Nichtbestehen der Prüfung zu entziehen. - Man wollte insoweit Frauen in einer konkreten und sehr reellen Notlage helfen und das Argument kann ich durchaus verstehen und nachvollziehen und allein darum ging es. Wie gut das in der Praxis tatsächlich funktioniert und ob der Preis dafür der "globale A1 im Heimatland" sein sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Die Bundesregierung überlegt noch immer, was sie mit dem Urteil anstellen soll; lustig geschriebener Bericht:


    http://www.migazin.de/2014/07/…aelt-an-sprachtests-fest/


    .. und Ankara hat auch noch keine neuen Weisungen:


    http://www.ankara.diplo.de/Ver…pracherwerbsnachweis.html


    Zitat

    Die Visastellen in der Türkei stellen derzeit Anträge auf ein Ehegattennachzugsvisum, die allein am Sprachnachweis scheitern würden, bis zum Abschluss der Prüfung des Urteils zurück.


    ... also Dienst wie immer.. denn diese Anträge haben sie vor dem Urteil ja auch zurückgestellt -:)

  • Ein A1-Kurs in Deutschland hätte hingegen für viele die erste Chance bedeutet, kulturell über den Tellerand zu gucken und bleibende Kontakte aufzubauen.
    Es gab und gibt ein Zwangsehen-Problem und wir reden dabei i.d.R. nicht von Istanbul sondern von Ostananatolien mit Sozialisationsbedingungen, die vielleicht mit den europäischen im 19. Jahrhundert zu vergeleichen sind. Wenn die Frauen dann erst einmal in Deutschland zwangsverheiratet sind, kann man deren Leid mit einem Integrationskurs allenfalls mindern. Bei einem verpflichtenden Sprachkurs in der Türkei, haben die Frauen, so der Gedanke, zumindest die Chance sich ausserhalb der repressiven Familiensituation zu artikulieren oder ihrer Verschleppung nach D durch Nichtbestehen der Prüfung zu entziehen. - Man wollte insoweit Frauen in einer konkreten und sehr reellen Notlage helfen und das Argument kann ich durchaus verstehen und nachvollziehen und allein darum ging es. Wie gut das in der Praxis tatsächlich funktioniert und ob der Preis dafür der "globale A1 im Heimatland" sein sollte, steht auf einem ganz anderen Blatt.


    Das ist ja durchaus richtig. Aber wir alle wissen, was es bedeutet wenn sich eine Muslima in solche einer konservativen Familie gegen eine solche Ehe wehrt.
    Je konservativer die Familie desto unmöglicher ist das.
    Das Minimum ist, dass sie verstossen wird. Mord als schlimmste Konsequenz gerade in der Türkei heute noch normal. Oft kommt es nicht einmal zu einem Verfahren...
    Ausserdem ist dieses Argument zwar gut gemeint und verständlich, aber nicht weit weg von Einmischung dort. Die müssen das selber lösen.


    Es gibt eine sehr viel einfachere Variante:
    Verbot von Zwangsehen verbunden mit hohen Strafen wenn die Initianten in Deutschland wohnen.
    Und natürlich eine Ungültigkeit der Ehe.
    Wir müssen unsere Probleme mit gewissen Menschen bei uns lösen und zwar direkt ohne Furcht vor Angriffen wg Ausländerfeindlichkeit oder ähnlichem.


    Die jetzige Situation, dass ein Gesetz seinen Zweck nicht erfüllt, dafür aber ein Haufen Menschen gängelt und in der Ausübung ihrer Grundrechte auf zB Familienleben vorübergehend hindert ist zu 300% ab zu lehnen.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Ich glaube nicht, daß der eigentliche Zweck des A1 Kurses war den Frauen zu helfen, Zwangsehen zu verhindern oder die Integration zu fördern. Das sind nur Vowände, die sich gut anhören. Man wollte sie ganz einfach soweit es geht fernhalten, da dadurch die Problemgruppen noch mehr wachsen. Es war ein grober Fehler die Regelung auch auf D Staatsbürger auszuweiten. Jetzt müßen sie nach anderen Instrumenten suchen um die Zahl möglichst klein zu halten, mal schauen ob es gelingt.

  • Sehe ich anders. Meine Asawa hat das A1 erst in Deutschland gemacht. Im Kurs waren einige Teilnehmerinnen aus dem Nahen Osten, und deren Interesse an Bekannschaften mit den anderen war groß. Eine Freundschaft hält bis heute (nunmehr fast 5 Jahre). Im Integrationskurs war es ähnlich - keine Tendenz zur Abschottung. Sobald keine anderen Familienmitglieder danebenstehen, ein ganz normales Sozialverhalten.


    Besonders hilfreich war, daß die Kursteilnehmer in beiden Fällen außer Deutsch keine gemeinsame sprachliche Basis hatten (Englischkenntnisse meist kaum vorhanden, auch Türkisch als "Lingua Franca" nicht geeignet, weil zuviele Herkunftsländer vertreten waren).


    Tja, für "Einzeleinwanderer" aus dem Nahen Osten war das ja auch weniger gedacht.


    Aber Du bist schon auf dem richtigen Weg mit den anderen Familienmitgliedern. Diogenes hat das im folgenden Post beschrieben. Und diese Zahl war/ist ja nicht gerade gering.


    Deine Frau mag Glück gehabt haben. Aber es gab auch schon sehr viele andere Berichte.


    Lothar

  • Es gibt eine sehr viel einfachere Variante:
    Verbot von Zwangsehen verbunden mit hohen Strafen wenn die Initianten in Deutschland wohnen.
    Und natürlich eine Ungültigkeit der Ehe.
    Wir müssen unsere Probleme mit gewissen Menschen bei uns lösen und zwar direkt ohne Furcht vor Angriffen wg Ausländerfeindlichkeit oder ähnlichem.


    Sieh Dir mal den § 237 StGB an.


    Mit der Ungültigkeit der Ehe greifst Du in internationales Recht ein. Das ist in Deutschland nicht so einfach änderbar.


    Lothar

  • Dem Problem der Zwangsehen sind auch noch Kinder der 2. Generation in Deutschland, die Deutsch fließend beherrschen, ausgesetzt (und es handelt sich keineswegs um ein reines Mädchen-Thema, auch wenn es immer nur unter diesem Blickwinkel betrachtet wird). Inwieweit in Deutschkurs ein Istanbul statt in Berlin die Betroffenen davor schützen soll, erschließt sich mir nicht. Wird der Kurs nicht bestanden, findet die Eheschließung eben in der Türkei statt. Ich halte daher dieses Argument daher für reines Politiker-Blabla, um die Gegner mundtot zu machen. Ein sachlich überzeugender Hintergrund ist nicht vorhanden.


    Die tatsächliche Absicht dürfte wirklich eher darin liegen, bildungsferne Immigranten aus Deutschland fernzuhalten - es traut sich nur keiner, das so klar auszusprechen.

  • Ja absolut. Ich glaube das wissen sehr viele, wenn nicht alle, und insbesondere alle Betroffenen aus den Gruppen. Haben immer Auswege gefunden, ist ja auch nicht schwer. Wenn die Frau schwanger ist braucht sie kein A1

  • Zitat

    In Österreich müssen für den Ehegattennachzug beide Partner das 21. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragsstellung vollendet haben. Nachdem der österreichische Verwaltungsgerichtshof den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hierzu befragt hatte, kam der nun zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht dem nicht widerspreche



    Zitat

    Diese Voraussetzung des Ehegattennachzugs überschreite den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten nicht. Mit 21 Jahren sei ein Alter erreicht, mit dem man die nötige Reife besitzen dürfte, um etwa eine erzwungene Ehe abzulehnen.


    http://www.lto.de/recht/nachri…dd6d3928211704ae7dea4c5c4



    Ist ja interessant, dass für Österreich zur Vermeidung von Zwangsehen das Nachzugsalter vollkommen ausreicht und nicht noch von Sprachkenntnissen abhängig gemacht wird!

  • Zitat

    Ist ja interessant, dass für Österreich zur Vermeidung von Zwangsehen das Nachzugsalter vollkommen ausreicht und nicht noch von Sprachkenntnissen abhängig gemacht wird!


    Nur um Missverständnissen vorzubeugen: Wer sich als Drittstaatsangehöriger in Österreich "aufhalten" will (egal ob ledig, oder um "zum Ehepartner nachzuziehen") braucht dafür den Nachweis von Sprachkenntnissen im Umfang A1 nach Europäischem Referenzrahmen für Sprachen. Wer sich in Österreich "niederlassen" möchte, benötigt B1. :hi


    Das Zitat oben klingt so, als sei dem nicht so. :Augenbraue

  • Ein Kommentar von der einzigen Politikerin, die seit Jahren gege den Sprachnachweis zu Felde zieht:


    http://www.migazin.de/2014/07/…zug-krachende-niederlage/


    Auszug:

    Zitat

    Der Staatssekretär irrte noch in einem weiteren Punkt, da er sich in der Auffassung bestätigt fühlte, die Regelung der Sprachanforderungen sei im Übrigen mit EU-Recht vereinbar: Damit hatte sich der EuGH ausdrücklich gar nicht auseinandersetzt, weil es im Einzelfall der türkischen Ehefrau nicht mehr erforderlich war. Schon der EuGH-Generalanwalt hatte in seiner Stellungnahme vor dem Urteil aber ergänzend ausgeführt, dass das deutsche Recht auch im Übrigen gegen die EU-Familienzusammenführungs-Richtlinie verstößt.


    Mit dem Urteil fällt das politische Paradeprojekt der Rechten in der Migrationspolitik, mit dem der Familiennachzug gerade türkischer Ehegatten beschränkt werden sollte. Die Bundesregierung muss die menschenrechtswidrige Regelung nun schleunigst im Ganzen beseitigen. Denn dass nunmehr deutsche Staatsangehörige beim Ehegattennachzug nicht nur gegenüber Unionsangehörigen und Staatsangehörigen der Länder USA, Kanadas, Australiens, Israels, der Republik Korea, Japans und Neuseelands benachteiligt werden (weil in diesen Fällen die Sprachanforderungen ohnehin nicht gelten), sondern von nun an auch schlechter gestellt sind als türkische Staatsangehörige, ist einfach absurd ......

  • Und noch ein neuer Artikel im Migazin:


    http://www.migazin.de/2014/07/…-die-rechtslage-anpassen/


    Zitat

    Bundeskanzlerin Angela Merkel hält an Sprachtests beim Ehegattennachzug fest. Wo der Spracherwerb stattfinden soll – in Deutschland oder im Ausland – ließ sie offen. Was nach dem EuGH-Urteil für Türken gelten soll, sei ebenfalls unklar. Kritiker bemängeln faktenverzerrende Rhetorik.


    Zitat

    Kritiker dieser Regelung werfen der Bundesregierung vor, mit dieser Rhetorik Fakten zu verzerren. Selbstverständlich habe niemand etwas gegen Spracherwerb. Es gehe also nicht um das „Ob“, sondern um das „Wo“. Die Bundesregierung tue also so, als ob die Pflicht zum Spracherwerb komplett wegfallen würde. Das sei nicht der Fall