Im Wesentlichen gebe ich Helge vollkommen recht.
Dass D z.B. in D den Integrationskurs verlangen kann, wenn keine Ausnahmegtatbestände gegeben sind steht doch außer Frage.
In der Diskussion und was von den meisten Kritikern bemängelt wird, ist einfach zusammengefasst, dass der Sprachnachweis als Selektionsmittel für den Familiennachzug verwendet wird.