Also soll beim Familiennachzug der Sprachnachweis auch erst nach der Ankunft erlangt werden können Aber als Voraussetzung zur Erteilung eines Heiratsvisum soll er weiterhin vorher erbracht werden wen die das alles so umsetzen können wie sie es wollen ist das korrekt?
woher weist du denn, was die wollen?