Vaterschaftsanerkennung und Visum für philippinische Mutter von deutschem Kind

  • Und genau deshalb legt man beide Paesse bei Reisen in fuer Filipinos Visa pflichtige Laender beide Paesse vor. Fuer ASEAN Staaten kann man nur den phil. Ausweis benutzen, das ist kein Problem. Aber das BID wird immer BEIDE Paesse abstempeln und im Deutschen Pass wird vermekrt: PP fuer Philippine Passport.


    Die DBM hat nichts mit dem BID zu tun und hat keine Grenzgewalt an den phil. Grenzen.

    vielleicht ist das ja bei euch so, da ihr ja "special" seid. aber bei normalos reicht für ein kind bei der ausreise der phil. pass. in D dann der deutsche pass. so einfach ist das.

    >>> Mit jedem Tag meines Lebens, erhöht sich zwangsläufig die Zahl derer, die mich am Arsch lecken können <<<

  • hmmm.... jeder macht es anders... wie ich schon befürchtet habe:


    vielleicht ist das ja bei euch so, da ihr ja "special" seid. aber bei normalos reicht für ein kind bei der ausreise der phil. pass. in D dann der deutsche pass. so einfach ist das.



    das ist richtig. aber Ausgangspunkt hier war, das nur die RP Pässe vorgelegt werden müssten. Und das war bisher bei uns nicht so ( zumind. in Cebu ), wir mussten immer beide Pässe der Kinder vorlegen und nur in die D Kinderreisepässe wurde die Ein- u. Ausreise gestempelt


    Das heisst, die Immigration handelt nicht immer nach gleichen Kriterien.


    hge

  • Bei mir wird es nächstes Jahr im Mai soweit sein, das mein Kind auf die Welt kommt. Dann werde ich die Prozedur mit den Urkunden und Pass selbst erleben. Ich lese mich hier gerade durch und bin im Verständniss einiger Dinge noch nicht ganz im klaren!


    Ich frage mich gerade, ob ein Säugling/Kleinkind, wenn es nur mit dem philippinischen Pass ausreist, ein Visum für Deutschland braucht?


    Dann wäre es für mich logisch, bei der Ausreise des Kindes z.B. über Manila, beide Pässe vorzulegen und stempeln zu lassen, um etwa die Visumpflicht für Deutschland aufzuheben!


    Gruss raan

  • Dann wäre es für mich logisch, bei der Ausreise des Kindes z.B. über Manila, beide Pässe vorzulegen und stempeln zu lassen, um etwa die Visumpflicht für Deutschland aufzuheben!

    Mit einem deutschen Reise- oder Kinderreisepass benötigt man kein Visum für Deutschland, auch wenn man (das Kind) noch nie in Deutschland war. Der deutsche Pass muss also nicht gestempelt werden außer man legt, wie karlo das gemacht hat, den deutschen Pass bei der Einreise vor. Dann gibt es da auch einen Ausreisestempel.


  • Du hast es erkannt: wenn ein Kind z.B. mit der RP Staatsbürgerschaft aus einem Nicht Eu Land in die EU einreisen will benötigt es ein Visum. Daher würde ich immer für mein Kind einen D Kinderreisepass ( ist günstiger, kann sofort ausgestellt werden ( zumind. in D ), und die Kinder verändern ihr Aussehen sehr schnell ) beantragen. ( nachdem das Kind vom Vater anerkannt wurde ) Mit diesem Kinderreisepass wird kein Visum mehr benötigt.

  • Obwohl der Faden nicht mehr der jüngste ist, hänge ich mich der Ordnung halber hier dran.


    Ich habe die mir verfügbaren Informationen zum Thema Vaterschaftsanerkennung bei Geburt eines nicht-ehelichen Kindes auf den Philippinen graphischen zusammengefasst – siehe Anhang.



    Dabei sind folgende Fragen aufgetaucht:



    1.
    Ist der dargestellte Ablauf (noch) korrekt?


    2.
    Akzeptiert die DBM eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Vaters oder muss ein Original vorgelegt werden?


    3.
    Bei der Geburtsurkunde gibt es meines Wissens nach zwei prinzipielle Optionen:


    Option 1:
    Krankenhaus P -> Standesamt P -> NSO -> Geburtsurkunde (auf Sicherheitspapier)


    Option 2:
    Krankenhaus P -> Jugendamt D -> Geburtsurkunde


    -> Welche Option ist zu bevorzugen und warum?



    Besten Dank für Eure Unterstützung.

  • http://www.manila.diplo.de/con…rstausstellungoct2013.pdf


    Nach o.a. Merkblatt wird doch garkeine Geb-Urkunde des Vaters verlangt.. oder habe ich was übersehen?


    Welche option besser ist kann man nicht sagen... es hängt damit zusammen, ob der Vater bei der Geburt dabei sein kann und sich dann direkt auf der Geburtsurkunde des Kindes verewigen kann.


    Anzumerken ist auch , dass die vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt gemacht werden kann. Ich weiss aber nicht, ob du eine zeitliche Darstellung berücksichtigen wolltest.

  • du brauchst ein familien zusammenführungsvisa. Das muss mit einen termin in der DBM gestellt werden. Das kann man schon vor der geburt machen! Die schwangere filipina kann nämlich schon vor der geburt nach D einreisen. Das wissen viele nicht. Es gibt aber einen Paragraphen dafür. Die papiere sind: geburtsurkunde der mutter mit red ribbon. Geburtsurkunde des vaters. Ärztliche bescheinigung über die schwangerschaft und vorraussichtlicher geburts termin. Anerkennung des kindes beim KVR vom vater. Das wars. Ist relativ unkompliziert.

    "Kung gusto mong igalang ka, matuto kang gumalang muna"


    "Wenn du respektiert werden willst, lerne zuerst andere zu respekteren"

  • Hallo Philippinenforum,
    besten Dank für die geposteten Beiträge. Nach der Lektüre des Infoblattes „Erstausstellung eines Kinderreisepasses oder Europapasses für Ihr Kind“ der DBM sind folgende Fragen aufgetaucht:



    1. Vaterschaftsanerkennung (Affidavit of Acknowledgment/Admission of Paternity) - Punkt 3 auf dem Infoblatt:
    Laut dem Infoblatt der DBM läuft diese über die Rückseite der philippinischen Geburtsurkunde. Der Weg über das Jugendamt in D ist gar nicht aufgeführt – ist diese Option noch möglich?
    Gibt es hier ein (enges) zeitliches Limit? Wenn ich z. B. aus beruflichen Gründen erst 3 Wochen nach Geburt auf die Phils komme – wie läuft dann das Prozedere?



    2. Die Bescheinigung aus den „National Indices of Marriage“ - Punkt 5 auf dem Infoblatt:
    Handelt es sich hierbei um das berühmte CENOMAR?





    Besten Dank für die Unterstützung. :hi

  • 1. Vaterschaftsanerkennung (Affidavit of Acknowledgment/Admission of Paternity) - Punkt 3 auf dem Infoblatt:
    Laut dem Infoblatt der DBM läuft diese über die Rückseite der philippinischen Geburtsurkunde. Der Weg über das Jugendamt in D ist gar nicht aufgeführt – ist diese Option noch möglich?


    Einfach die Botschaft anschreiben; die VA von Deutschland aus muss ja möglich sein.


    Das ist zwar ein Hinweis:

    Zitat

    Wurde
    die Vaterschaftsanerkennung gesondert erledigt, muss
    die Geburtsurkunde eine entsprechende
    Beschreibung enthalten.


    aber das genaue Prozedere ist nicht beschrieben ... ist im Grunde nach aber auch aufgabe der philipp. Behörden..





    Zitat


    Gibt es hier ein (enges) zeitliches Limit? Wenn ich z. B. aus beruflichen Gründen erst 3 Wochen nach Geburt auf die Phils komme – wie läuft dann das Prozedere?


    .. nein, der Vater kann ja auch noch jahre später in die Geb-Urkunde eingetragen werden.


    wenn du aber persönlich dort bist, dann brauchst du die VA durch das Jugendamt garnicht. Dann wird du bei Anwesenheit vom philipp. Standesamt in die Geb-Urkudne eingetragen.


    Zitat


    2. Die Bescheinigung aus den „National Indices of Marriage“ - Punkt 5 auf dem Infoblatt:
    Handelt es sich hierbei um das berühmte CENOMAR?



    ja