ikarus39/Ablehnung Schengenvisum (Schwester meiner Phil. Frau)

  • Hallo liebes Philippinenforum, :-)


    wir (Ich "Deu" und meine Frau "Phil") haben ein Besuchsvisum (Schengenvisum) für die Schwester meiner Frau beantragt zwecks Taufpatin unseres Sohnes und Urlaub.


    Schön brav alle geforderten Dokumente abgegeben...


    Wurde "natürlich" von der DBM abgelehnt mit der Begründung das die Rückkehr nicht glaubhaft sei (trotz Rückflugticket).


    Frage:


    Hat jemand eine Idee wie man der DBM eine "Rückkehrabsicht" glaubhaft machen könnte, und macht es überhaupt Sinn die Ablehnung bei der DBM anzufechten?


    Wir wären Dankbar für ein paar Tips

  • Schön brav alle geforderten Dokumente abgegeben...


    Kannst du das mal naeher ausfuehren. Welche Dokumente hat die Schwester beigefuegt ? Darf ich den Gebrauch des Wortes "brav" so interpretieren, dass der Antrag ohne "Rahmenschreiben/Rahmenbegruendung" abgegeben wurde ?


    Ein Antrag sollte niemals brav[b] sein.


    Die Rueckkehrbereitschaft (sofern sie nicht klar auf der Hand liegt) ist immer gesondert zu begruenden. Das Manko der meisten Antragstellungen ist eben genau dieser Punkt.Es werden nur brav alle sog. geforderten Dokumente angegeben - und der AS macht sich nicht die Muehe, ein paar (koennen auch ein paar Seiten sein) Zeilen ueber den Status auf den Philippinen, den Aufenthaltszweck und natuerlich die Rueckkehrbereitschaft zu schreiben.


    Das "nackte" Abgeben der Dokumente und ein bisschen muendliches Geplaenkel beim sog. Interview ermoeglichen es der DBM geradezu, ihren zumeist "familienfeindlichen Grundgedanken" ungehindert nachzugehen (Ablehnungsreflex : jetzt auf "on" ), um dann den Textbaustein "Ablehnung wegen fehlender Rueckkehrbereitschaft" anzuklicken (genauer anzukreuzen). Das man bei Familienangehoerigen kein weiteres Entgegenkommen zeigt,ist wohl bei der DBM so.Deshalb muss auch bei Familienangehoerigen i m m e r (leider!) eine gesonderte Begruendung erfolgen.


    Wollt ihr die Gefahr solcher "Pavlowschen Reflexe" verringern, dann begruendet die Rueckkehrwilligkeit umfassend und belegt dies mit Fakten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Molchzar ()


  • Wurde "natürlich" von der DBM abgelehnt mit der Begründung das die Rückkehr nicht glaubhaft sei (trotz Rückflugticket).


    Ich hoffe Ihr konntet das Ticket stornieren. Das Buchen eines Rückfluges wird weder gefordert noch ist es förderlich. Es reicht die Reservierung eines Rückfluges. Reservierungen werden von den Reisebüros auf den Philippinen umsonst oder gegen eine kleine Gebühr ausgestellt. Die Reservierung kann zum Zeitpunkt des Interviews schon verfallen sein, der Inhalt interessiert nicht, und sie hat auch sonst keine praktische Relevanz. Warum sie trotzdem offiziell immer noch verlangt wird, ist eines der bestbehüteten Geheimnissse im Dasein der DBM.

  • Hat jemand eine Idee wie man der DBM eine "Rückkehrabsicht" glaubhaft machen könnte, und macht es überhaupt Sinn die Ablehnung bei der DBM anzufechten?



    Ich versuche mal auf die wenigen bekannten Details einzugehen:


    Die Schwester deiner Frau soll wohl Taufpatin werden:


    a ) Eine bescheinigung des Pfarramtes geben lassen über Termin der Taufe
    b ) Du schreibst eine Enladung, in dem du auch begründest, warum diese Schwester Taufpatin werden soll.
    c ) Wenn die Schwester irgendwelche Gründe hat (Arbeiststelle, Schule ...) von diesem Institutionen eine Bescheinigung holen.
    d ) zuätzlich soll sie selbst noch mal begründen, warum sie auf die Philippinen zurückkehren muss. (kannst du ja vorschreiben, aber sie muss unteschreiben)
    e ) Du verfasst eine Remonstrationsschreiben.. (schwester unetrschreibt)


    Dies alles schickst du zu ihr, sie soll die entsprechenden Papiere unterschrieben (d,e ) und zur Botschaft schicken.


    Hinweis zur Remonstration:


    http://www.manila.diplo.de/con…9642/MB_remo_dt_apr11.pdf


    dies kostet nichts extra und man sollte es daher probieren.


    hge

  • Ich hoffe Ihr konntet das Ticket stornieren. Das Buchen eines Rückfluges wird weder gefordert noch ist es förderlich. Es reicht die Reservierung eines Rückfluges. Reservierungen werden von den Reisebüros auf den Philippinen umsonst oder gegen eine kleine Gebühr ausgestellt. Die Reservierung kann zum Zeitpunkt des Interviews schon verfallen sein, der Inhalt interessiert nicht, und sie hat auch sonst keine praktische Relevanz. Warum sie trotzdem offiziell immer noch verlangt wird, ist eines der bestbehüteten Geheimnissse im Dasein der DBM.

    Das mit dem gebuchten Ticket: es kann storniert werden - gar keine Frage. Die Stornokosten richten sich im Allgemeinen nach den Tarifbedingungen des angewandten Tarifes. Einige Airlines verzichten aus Kulanzgründen auf die Stornogebühren . Bei einer Ablehnung des Visums können sowohl der
    Preis als auch die anteiligen Steuern nach Vorlage des von der Botschaft
    erstellten Schreibens zurück erstattet werden. Dies muss im Einzelfall entsprechend geklärt werden. Ich kann euch ggf dabei helfen, allerdings unter Angabe eines Buchungscodes. Gern prüfe ich sie für euch. Einfach nur PN.

    Erotik ist die Überwindung von Hindernissen. Das verlockendste und populärste Hindernis ist die Moral.
    Etwas Grips und etwas Herz - das sollte schon sein....

  • Lieber Hge,
    du hast ein paar hilfreiche Moeglichkeiten genannt, es gibt noch weitere.Da sich der TS allerdings weiterhin bedeckt haelt, brauchen wir diese hier nicht einzelnen zu diskutieren.


    Uebrigens: das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen, der Antrag wurde abgelehnt !!!!


    Der TS sollte mehr Angaben machen,ansonsten kann man ihm keine weiteren Tipps fuer die Remonstration geben.

  • einfach Remonstrieren und z.b. vom Pfarrer eine Bescheinigung mit beilegen, dass die Tante als Taufpatin angemeldet ist. Hast du ein Begleitschreiben mitgegeben in dem dies z.B. fixiert ist? Ist eure Verwandtschaftsbeziehung dokumentiert?


    Dann halt noch sagen, dass sich die Schwägerin bei Bedarf auch rückmelden könnte.

  • Wir hatten gerade genau die gleiche Geschichte mit meinem Schwager (in der Schweiz - aber die Schengenanforderungen sind ja gleich). Wir haben dann Einspruch erhoben, 150Chf bezahlt und nochmal alle Dokumente eingereicht. Ausserdem haben wir Bilder meines Schwagers mit seiner Familie, seinem Haus und einen herzzerreissenden Brief dazugelegt.
    Nach zwei Monaten kam jetzt die Zusage, wir kriegen die 150Chf zurück und anstatt eines 1-Monatsvisum bekommt er sogar ein 3-monatiges. Also, ein Einspruch lohnt sich, wenn man dort irgendwie die Rückkehrwilligkeit noch besser bezeugen kann.

  • es ist leider so das das visum immer abgelehnt wird war bei mir auch so


    als ich die nichte meiner frau eingeladen habe


    die einzuladene sollte verheiratet sein und kinder auf den philippinen


    haben da klappt es meistens


    perry2000

  • Wieder was dazugelernt. Im Anhang VI des Visakodex steht folgendes:


    Hinweis: Der Betroffene kann entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften Beschwerde gegen die Entscheidung zur Verweigerung/Annullierung/Aufhebung eines Visums einlegen. Der Betroffene muss eine Kopie dieses Dokuments erhalten (jeder Mitgliedstaat gibt die einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften sowie das Verfahren zur Wahrnehmung des Beschwerderechts an (einschließlich der zuständigen Behörde, bei der Beschwerde eingelegt werden kann, und der Beschwerdefrist für eine solche Beschwerde)).


    Es gilt also fuer die Remonstration (Beschwerde) das jeweilige nationale Recht.


    Idee fuer das verarmte Deutschland: wir sollten auch solche Beschwerdekosten einfuehren (einfach nationales Recht aendern), dann ware es endlich vorbei mit den unsaeglichen Remonstrationen.
    Zumindest wuerden die deutschen Botschaften zeitlich entlastet.Wohin soll das denn fuehren, wenn jeder hergelaufene auslaendische AS eine Entscheidung deutscher Behoerden in Frage stellt ? Lasst diese " unerwuenschten Figuren " doch dafuer endlich bezahlen.

    Einmal editiert, zuletzt von Molchzar ()