Längerer Aufenthalt: Muss man sich bei der gesetzlichen Krankenkasse abmelden?

  • Hallo liebe Gemeinde.
    Wir möchten uns über einen längeren Zeitpunkt das Land anschauen und haben bei der Würzburger eine 365 Tage Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.


    Müssen wir uns bei unserer gesetzlicher Krankenversicherung abmelden?


    Wir sind noch ca. 2 Wochen vor Abflug über das Arbeitslosengeld versichert ( dann melden wir uns ab),sollen wir uns dann noch überhaupt bei der Krankenkasse melden, oder einfach so durchlaufen lassen?
    Weil das Arbeitsamt uns ja abmelden wird und wir sonst nirgendwo anders gemeldet werden. ?(
    (wir haben gehört, dass die Krankenkasse evtl. nachher Beiträge nachverlangen kann)


    Wisst Ihr mehr darüber?
    Danke für Eure Hilfe.


    Lieben Gruß


    Walhai

  • Nachfragen bei der Krankenkasse.....gibt die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung.....heisst....man zahlt ...und kommt nachher ohne nachforderung wieder rein....
    ohne diese Versicherung wird mit Sicherheit von der Krankenkasse nachgefordert.....
    man zahlt halt hinterher..die verlorenen Monatsbeiträge nach!

  • Ehrlich man zahlt hinterher?


    Wäre mir neu bei meiner mhplus habe ich mich unter Vorlage von Flugticket und Auslandskrankenversicherung abgemeldet und nix nachbezahlt als ich nach 1,5 Jahren zurückgekommen bin um die restlichen 30 Tage Arbeitslosengeld zu beantragen.


    Ist aber vielleicht jeweils von der gesetzlicher Krankenkasse abhängig deshalb nachfragen.


    Gruss Michael

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Walhai


    ich bin 'freiwillig' bei einer gesetzl.ersatzkasse versichert. waehrend des aufenthalts in den phils ( meist 5 - 7 monate) schliess ich eine anwartschaftsversicherung mit meiner gesetzl. ersatzkasse ab. diese vers. kostet mich knapp unter 50€/monat.
    hat aber den vorteil, dass mich meine kk zu den selben bedingungen wieder aufnimmt bzw. aufnehmen muss.


    nach den neuen gesetzl. bestimmungen muss ja ein jeder krankenversichert sein, wenn er in D verweilt.


    da du dich nicht darueber aeusserst, was nach 365 tagen auslandaufenthalt angesagt ist (z.b. schon sozialversicherungspflichtiger arbeitsvertrag
    in der tasche?);


    auf jeden fall die angelegenheit mit der kk besprechen, da dich, nach einem jahr, keine gesetzliche (ersatz-)krankenkasse mehr aufnehmen muss!!!

    Better to lose a lover than to love a loser.:tease

  • Das ist eine Frage, die wir hier nicht klären können. Hängt von sehr vielen Faktoren ab, unter anderen von dem ersten versicherungpflichtigem Arbeitstag in deinem Leben. Geh hin und erkundige dich, und lasse es dir schriftlich geben. Und bring paar Stunden Zeit mit, werden die brauchen.
    Alex

  • und wann war das ?


    Teil 1 der Frage hat ja diver100 schon beantwortet, mhplus = gesetzliche BKK


    Das war im Jahr 2009 + 2010 noch so.


    Wie auch schon geschrieben ist evtl. von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden, nur auf schriftliches DEINER Krankenzasse würde ich mich verlassen.


    Gruss Michael

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Leachim: um die restlichen 30 Tage Arbeitslosengeld zu beantragen.


    genau....wer wieder kommt und danach Anspruch auf ALG1 oder ALG2 hat oder beantragt....muss natürlich nix nachzahlen......


    wichtig vorher Krankenkasse nachfragen....und es sich schriftlich geben lassen...genau


    wer übrigens hinterher sofort wieder einen job hat.....muss auch nix nachzahlen....


    nur wer kommt....und garnix macht oder hat.....naja.....muss sich wohl freiwillig wieder versichern......und "frei"-willig nachzahlen.......da lohnt sich dann die Anwartschaftsversicherung.....(im überschaubaren Zeitrahmen!)

  • ..da lohnt sich dann die Anwartschaftsversicherung...


    Aber nur, wenn sie wirklich nötig ist. Hingehen, und nicht gleich glauben, wenn die sagen, besser bezahlen. Die sollen deinen konkreten Fall untersuchen mit allem was dazugehört und es dir dann schriftlich geben.
    Alex

  • Warum in eine Anwartschaft investieren.


    Es besteht die Moeglichkeit, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschliessen. Kostet augenblicklich 78 Euros im Monat. Nach der Rueckkehr arbeitslos melden und man bekommt einen Mindestsatz Arbeistlosengeld ist mit allen weiteren Sozialleistungen wieder im Netz.

    Wenn ich über das Ziel hinaus geschossen bin, dann habe ich es wenigstens erreicht

  • Warum in eine Anwartschaft investieren.


    Es besteht die Moeglichkeit, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschliessen. Kostet augenblicklich 78 Euros im Monat. Nach der Rueckkehr arbeitslos melden und man bekommt einen Mindestsatz Arbeistlosengeld ist mit allen weiteren Sozialleistungen wieder im Netz.


    Kannst das mal genauer erklären. Mit wie viel man bekommt, wenn man das macht und mit wie viel wenn nicht. So viel ich weiss, ist das das Gleiche.
    Alex

  • Die Krankenversicherung im Ausland ist ein breites Spektrum. Es hängt zum einen davon ab, ob man hier in D privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Bei Privater KV hängt es auch noch davon ab, ob eine Beihilfeberechtigung im öffentlichen Dienst besteht. Ferner ist die Sache zu beleuchten, ob man im Beruf steht, Rentner oder Pensionär ist, selbstständig oder Arbeitslos ist. Bei Arbeitslosigkeit hängt auch vieles von AlG I bis Hartz IV ab. Zudem gibt es in jedem Falle unterschiedliche Regelungen der jeweiligen Krankenkassen.
    Um es abzukürzen: ich rate jedem, bei seiner eigenen Krankenversicherung nachzufragen und für sich individuell ein Angebot machen zu lassen. Hier bin ich bisher stets am besten gefahren, bevor ich mich zu einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung beschwatzen lasse.
    Im übrigen ist eine Auslandskrankenversicherung auch bei der Flugbuchung z.B. mit einer Gold-Kreditkarte bereits beinhaltet. Hier muss man mal das Kleingedruckte der eigenen Kreditkarte studieren.

    lapu-lapu

  • Nachfragen bei der Krankenkasse.....gibt die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung.....heisst....man zahlt ...und kommt nachher ohne nachforderung wieder rein....
    ohne diese Versicherung wird mit Sicherheit von der Krankenkasse nachgefordert.....
    man zahlt halt hinterher..die verlorenen Monatsbeiträge nach!



    ... das kann man so nicht stehen lassen.


    Entscheidend für eine nachzahlung ist nicht, ob eine Anwartschaftversicherung existierte oder nicht, sondern allein die Tatsache ,ob man sich in D aufgehalten hat und ob man während dieser Zeit schon zur Krankversicherung verpflichtet gewesen wäre.


    Beispiel: Abmeldung und Ausreise 1.1.10 - Einreise 1.1.11 , Wiederanmeldung bei der GKV 1.7.11 : Dann müssen für die Zeit vom Januar bis Juni 2011 6 Monatsbeiträge nachgezahlt werden. Hier würde auch in der Regel eine Anwartschaftversicherung nichts nützen.


    Problem wird immer sein nachzuweisen: wo war der Wohnsitz während der Zeit, in der man nicht GKV-versichert war, oder (noch schwieriger) der gewöhnliche Aufenthalt.


    http://www.gutguenstigversiche…tschaftsversicherung.html


    hge



    ps:


    Hier habe ich (zum erstenmal) eine GKV gefunden, die die Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung nennt:


    http://www.bkk-alp.de/uploads/…uer_Anwartschaft_2012.pdf


    (ganz unten)