Behördenwahnsinn nach phil Hochzeit

  • Hallo Leute,


    ich hab lange nichts von mir hören lassen, aber nun ist es soweit, ich hab vor ~10 Tagen auf den Philippinen geheiratet, das heißt, die standesamtliche Zeremonie abgehalten.


    Und nun beginnt der Papierkrieg / Behördenwahnsinn. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis hab ich derzeit noch keine Ungereimtheiten, außer, dass es mühsam ist.


    Damit meine Süße in der Zwischenzeit etwas für die Visa-Erfordernisse tun kann, sind wir derzeit auf der Suche nach einer Sprachschule, wenn möglich, nahe Valenzuela City, oder besser gleich nach Makati ins Goethe Institute pendeln, weil die Prüfung dort abgelegt werden muss und es sicher besser ist, den Kurs dann auch dort zu machen?


    Kann mir jemand einen Tipp geben?


    Danke und viele Grüße aus Wien
    Klaus

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  • Nachdem ihr jetzt verheiratet seid, kann sie um einen "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" ansuchen. Dazu muss sie allerdings bereits A1-Deutsch vorzeigen (beachte, in Deutschland kann man so etwas nachreichen, in Österreich nicht). Ehefähigkeitszeugnis braucht ihr allerdings nicht mehr, da hat Slickowan recht.


    Den Deutschkurs muss sie nicht unbedingt beim Goehte-Institut machen. Mit einer anderen guten Sprachschule wird sie ebenso gut auf die Prüfung vorbereitet, die sie dann beim Goethe-Institut ablegt.


    Die Details zur Antragstellung für einen "Aufenthaltstitel Familienangehöriger" habe ich hier umfassend zusammengefasst: Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)
    Das ist in der Tat Behördenwahnsinn, aber viel vorbereiten könnt ihr aktuell noch nicht. Lediglich Geburtsurkunde und Heiratsurkunde könnt ihr vorab auf deutsch übersetzen lassen und vom DFA beglaubigen lassen. Außerdem würde ich dir empfehlen, dass du auf die zuständige österreichische Behörde gehst und in Erfahrung bringst, welche Dokumente tatsächlich benötigt werden (MA35 in Wien bzw. Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft). Die Botschaft empfängt nur den Antrag und leitet ihn weiter, dabei sit sie sehr schlecht informirt und gibt teils falsche und unvollständige Informationen. Alles andere beginnt dann erst mit der Antragstellung zu laufen.

  • Guten Morgen,


    da hab ich mich schlecht ausgedrückt, nur die Zeremonie wurde gemacht, die Papiere sind noch nicht fertig, und die philippinischen Behörden wollen noch das "consular certificate of legal marriage" von mir, welches man mit dem Ehebefähigungsnachweis bekommt.


    Aktuell sind wir auf der Suche nach einer Sprachschule nahe Valenzuela City und sind noch nicht wirklich fündig geworden. Da aber die Prüfung im Goethe abgelegt werden muss, überlegt sie, den Kurs auch dort zu machen, aber jeden Tag pendeln von Valenzuela nach Makati ist schon weit. Sie ist selbständig, kann sich die Zeit frei einteilen und hat hauptsächlich wochenends viel zu tun. Von daher nicht ganz so schlimm, aber es muss doch auch in ihrer Nähe gute Sprachschulen geben!? (Quezon zB)


    Die "manuals" hier iZm Heirat und dergleichen hab ich mir alle durch gelesen und weil Ö und D kleine Unterschiede aufweisen, auch mit der Botschaft telefoniert, die meinte, dass die Erfordernisse oft sehr unterschiedlich sind, soll ich ein Mail schicken, dann erklären sie mir, was ich alles brauche.


    2 Dinge sind mir neu:


    In Ö muss man das A1 schon bei Beantragung des Visas haben und D erst später? Das würde unseren Zeitplan andern, da selbst der schnellste Kurs >2 Monate dauert und ich möchte nicht das Visa um 2 Monate verschieben dadurch.


    Das Certificate of Marriage (früher Contract of marriage), also die standesamtliche Hochzeit muss auf Deutsch übersetzt und beglaubigt werden? Auch schon fürs Visa nehm ich an.


    Falls jemand eine gute Sprachschule im Nordwesten Manilas weiß, wäre ich sehr dankbar. Und auch über etwaige andere hilfreiche Tipps.


    Danke und LG
    Klaus

  • da möchte ich mich auch wieder einmal zu Wort melden ...


    denn es kommt noch DICKER


    für den neuen Reisepass (Namensrecht ... für Visum oder Antrag auf Familienzusammenführung) wird vom DFA der CFO Sticker verlangt
    ... Kurs absolviert - soweit alles in Ordnung - aber Sticker bzw. Bescheinigung gibt es nicht - weil keine Heiratsurkunde vom NSO vorliegt.
    NSO wiederum sagt - 6 Monate Wartezeit ...



    irgendwie dreht man sich permanent im Kreis.

  • A1 in Österreich VOR Einreise nicht nötig.


    Ein Freund (User hendrix) hatte seine Frau ca. 2 Monate nach Heirat in HK daheim.


    Namen ändern die beiden übrigens auch in Österreich. CFO ging also auch. Das ist Fakt.
    Irgendwas stimmt hier nicht Weix ... :denken

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

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  • "und die philippinischen Behörden wollen noch das "consular certificate of legal marriage" von mir, welches man mit dem Ehebefähigungsnachweis bekommt"


    Zum Verständnis, reden wir hier von dem document, das auch unter der Bezeichnung "certificat of legal capacity to contract marriage" bekannt ist? Wenn ja, hätte man Euch eigentlich gar nicht trauen dürfen...

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • ... habe morgen einen Termin auf der österreichischen Botschaft in Manila.
    mal schauen was mir dort mitgeteilt wird.


    wenn wir mit dem "alten Pass" alles erledigen können - dann habe ich kein Problem damit.
    Momentan hängen wir am CFO ... dort wurde der Kurs letzten Freitag absolviert - und nach dem Kurs und der "Befragung" - wurde meiner Frau mitgeteilt - ohne NSO Kopie geht nichts ...
    dies aber nur im Zusammenhang mit dem neuen Passport!


    - die haben nicht einmal die true copy inkl. Red Ribbon vom DFA akzeptiert!
    das ist Fakt

  • A1 in Österreich VOR Einreise nicht nötig.


    Ein Freund (User hendrix) hatte seine Frau ca. 2 Monate nach Heirat in HK daheim.


    Namen ändern die beiden übrigens auch in Österreich. CFO ging also auch. Das ist Fakt.
    Irgendwas stimmt hier nicht Weix ... :denken


    Naja, in HK ist das was anderes, weil man dazu das Ehefähigkeitszeugnis nicht braucht, mit welchem in Österreich auch gleichzeitig die Namensänderung durchgeführt wird, zumindest ist das Teil des Formulars, was dann natürlich in Folge einen neuen Reisepass nötig macht wegen dem anderen Namen.


    Also wenn der Hinweis stimmt, dass man das A1 erst in Österreich machen muss, dann würde mich das stark erleichtern und wir müssen uns deswegen keinen Stress machen. Im Januar / Februar hat ihr Bruder OFW-Urlaub, und da möchte Sie nicht im Kurs sitzen, d.h., sie kann frühestens im März beginnen, noch besser wäre allerdings, wenn sie den in Österreich machen könnte.


    "und die philippinischen Behörden wollen noch das "consular certificate of legal marriage" von mir, welches man mit dem Ehebefähigungsnachweis bekommt"


    Zum Verständnis, reden wir hier von dem document, das auch unter der Bezeichnung "certificat of legal capacity to contract marriage" bekannt ist? Wenn ja, hätte man Euch eigentlich gar nicht trauen dürfen...


    also ich komm mit den Bezeichnungen jetzt ziemlich durcheinander. In Österreich beantragt man das Ehefähigkeitszeugnis, aufgrund welchem die Botschaft dann das "legal capacity to contract marriage" Dokuemnt ausstellt, also der Zettel der besagt, dass man auf den Phils heiraten darf.


    Also ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, wir haben für die Trauung lediglich benötigt: Ihre Geburtsurkunde, Ihr Cenomar (kam erst ein paar Tage später), von mir Fotokopien des Passes (auch die Seite mit den Stempeln) und das "Application for marriage license" Formular ausgefüllt. Den Rest hat eine Anwältin der Familie gemacht. Nach Angaben meiner Süßen hat diese Anwältin einige Strippen gezogen, um die Trauung noch während meines Aufenthaltes möglich zu machen. Und ich soll noch mein "legal capacity to contract marriage" nachbringen, welches ich von der Botschaft bekomme (genau so hat es mir meine Süße aufgeschrieben).


    Tja, wie gesagt, ich komm mit den englischen Begriffen jetzt ziemlich durcheinander. In meinen Notizen steht: "consular certificate of legal marriage" und meine Süße hat notiert: "legal capacity to contract marriage".


    Hoffe, es ist jetzt klarer.


    lg

  • Langsam...


    Erstens - vor der Heirat: Ein bisschen verheiratet gibt es nicht. Entweder ihr habe bereits geheiratet oder nicht. Wenn ihr noch nicht geheiratet habt, müsst ihr noch heiraten. Dazu braucht man das "Legal Capacity to Contract Marriage". Wie man als Österreicher dazu kommt, habe ich hier beschrieben: Legal Capacity to Contract Marriage (Österreich). Die Behördenwege sind eine absolute Katastrophe, aber da muss man durch.


    Zweitens - Antrag auf Aufenthaltstitel Familienangehöriger: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Botschaft hier nur weiterleitet, aber nichts prüft. Zuständig ist die österreichische Behörde im Inland. Mag sein, dass die österreichische Behörde hier Ermessensspielraum hat, aber normalerweise wird Deutsch A1 zum Zeitpunkt der Antragstellung unbedingt gefordert. Das heißt: Unbedingt von der österreichischen Inlandsbehörde (MA35 in Wien bzw. Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) erfragen, was benötigt wird, und dann genau das bei der österreichischen Botschaft einreichen (am besten zusammen mit jener erfragten Auflistung). Die österreichische Botschaft ist nicht in der Lage, dir zu sagen, was die Inlandsbehörde benötigt. Dazu seien auch noch einmal auf meine Ausführungen verwiesen: Aufenthaltstitel Familienangehöriger (Österreich)


    Dazu habe ich auch einen offenen Brief an Innen- und Außenministerium geschrieben, und ich warte immer noch auf Kommunikation mit der Botschaft: [Österreich] Offener Brief zur Antragstellung Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" über die österreichische Botschaft Manila und die MA35 in Wien


    Drittens - CFO: Nein, man dreht sich insofern nicht im Kreis, weil das genau nichts mit österreichischen Behörden zu tun hat. Das ist eine rein philippinische Sache, ob der die Filipino/Filipina das Land verlassen darf. Wenn sich das CFO quer legt und Namensänderung oder NSO-Heiratsurkunde will, ist das eine Frechheit. Die Mitarbeiter dort haben enorm Ermessensspielraum, der hier einfach missbraucht wird. In so einem Fall kann ich nur sagen: Stärker sein und durchsetzen, dass man das Seminar erfolgreich abschließt. Notfalls würde ich mit Anwalt drohen.
    Dieses Thema wurde von weix aufgeworfen. Könnte man das evtl. in ein neues Thema verschieben, sonst wird's unübersichtlich.

  • also ich komm mit den Bezeichnungen jetzt ziemlich durcheinander. In Österreich beantragt man das Ehefähigkeitszeugnis, aufgrund welchem die Botschaft dann das "legal capacity to contract marriage" Dokuemnt ausstellt, also der Zettel der besagt, dass man auf den Phils heiraten darf.


    Also ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, wir haben für die Trauung lediglich benötigt: Ihre Geburtsurkunde, Ihr Cenomar (kam erst ein paar Tage später), von mir Fotokopien des Passes (auch die Seite mit den Stempeln) und das "Application for marriage license" Formular ausgefüllt. Den Rest hat eine Anwältin der Familie gemacht. Nach Angaben meiner Süßen hat diese Anwältin einige Strippen gezogen, um die Trauung noch während meines Aufenthaltes möglich zu machen. Und ich soll noch mein "legal capacity to contract marriage" nachbringen, welches ich von der Botschaft bekomme (genau so hat es mir meine Süße aufgeschrieben).


    Tja, wie gesagt, ich komm mit den englischen Begriffen jetzt ziemlich durcheinander. In meinen Notizen steht: "consular certificate of legal marriage" und meine Süße hat notiert: "legal capacity to contract marriage".


    Somit bist du sicherlich rechtswirksam auf den Philippinen verheiratet worden, da die Konsularbescheinigung ("certificate of legal capacity to contract marriage") kein wesentliches Formerfordernis der Heirat ist. Entscheidend ist hier nur, dass eine tatsächlich echte und registrierte "Marriage License" vorliegt. Bereits vor 24 Jahren hat das philippinische Justizministerium eindeutig und wiederholt hierzu Stellung bezogen. Siehe den Anhang in meinem Beitrag vom letzten Jahr:


    [Deutschland] silvio/Heiratsvisum für philippinische Freundin oder Heirat auf den Philippinen


    Dem philippinischen Standesbeamten würde ich nicht nur die Kopie dieser "Opinion" des Justizministers vorlegen, sondern auch ein vom Anwalt aufgesetztes "Affidavit of Legal Capacity" unterschrieben vor dem Clerk of Court des örtlichen Gerichts (RTC) und dies unter der Anmerkung, dass deine Botschaft den Art. 21 FC missbräuchlich dazu benutzt, um zunächst deinen Standesbeamten in Österreich an dieser Heirat entsprechend zu beteiligen (alte NS-Vorschrift des Grossdeutschen Reichs).


    - Deine Österreichische Botschaft muss diese Eheschließung anerkennen, wird dies aber "nur sehr widerwillig" machen !!!

  • Ad "legal capacity to contract marriage": Lass dich nicht verwirren, ein "consular certificate of legal marriage" gibt es nicht, dem Wortlaut nach kann nur das "legal capacity to contract marriage" gemeint sein.


    Ja, dieses Dokument wird benötigt, wenn ein Ausländer auf den Philippinen heiratet. In deinem Fall hat man beide Augen zugedrückt und euch verheiratet, mit dem Versprechen, das Dokument nachzureichen. ich würde es daher unbedingt nachreichen, weil nicht absehbar ist, ob es irgendwelche Konsequenzen hat, das jetzt zu ignorieren.


    Anno48 verweist dabei auf einen Entscheid 1991, dass ein "legal capacity to contract marriage" nicht zwingend notwendig ist. Allerdings ist es nach wie vor gängige Praxis ist, dieses Dokument als unbedingte Anforderung für eine Eheschließung zu machen. Das erscheint mir widersprüchlich, ich wäre daher zumindest recht vorsichtig und würde es im Zweifel doch nachbringen.


    - Deine Österreichische Botschaft muss diese Eheschließung anerkennen, wird dies aber "nur sehr widerwillig" machen !!!

    Die österreichische Botschaft tut gar nichts anerkennen, sondern beglaubigt die Urkunden und leitet die erforderlichen Dokumente nur weiter an die österreichische Inlandsbehörde. Das habe ich in den vergangenen Monaten zur Genüge mit Botschaft und österr. Innenministerium ausdiskutiert.


    Beglaubigung der Heiratsurkunde hat die Botschaft unkommentiert durchzuführen, da es sich um eine echte, reguläre philippinische Urkunde handelt. Die Inlandsbehörde akzeptiert diese beglaubigte Heiratsurkunde dann ebenso unkommentiert.

  • Die österreichische Botschaft tut gar nichts anerkennen, sondern beglaubigt die Urkunden und leitet die erforderlichen Dokumente nur weiter an die österreichische Inlandsbehörde. Das habe ich in den vergangenen Monaten zur Genüge mit Botschaft und österr. Innenministerium ausdiskutiert.


    Diskussionen mit einer Botschaft bringen recht wenig, da deren Aussagen nicht maßgeblich sind und grundsätzlich (auch schriftlich) "ohne Gewähr" erfolgen. Mit der DBM habe ich mich nach einem unvergesslichen Erstgespräch nur noch per Verwaltungsgericht "unterhalten" und erst auf "Weisung" des AA hat dann die DBM entsprechend meine sämtlichen "Wünsche" in Sachen Eheschließung auf den Philippinen erfüllt. Natürlich lief dies auch über das Bundesinnenministerium, wobei dann der nächsten Behörde ebenfalls "anheim" gestellt wurde ...


    Übrigens liegt mir eine Stellungnahme der DBM an dt. Heimatbehörden vor, wo auch ein von der Österreichische Botschaft in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten in der Sache "Eheschließung ohne EFZ" mit entsprechendem philippinischen Urteil zitiert wird (Delima vs. Cline, CA-G.R. CV No. 16705, 17 July 1989).


    Also auch die Österreichische Botschaft leitet nicht nur Dokumente weiter und kann den Rechtsanspruch des TS nicht mehr ignorieren!

    Einmal editiert, zuletzt von Anno48 ()

  • Hab ich das jetzt richtig berstanden, dass es noch keine Heiratsurkunde gibt und diese erst ausgestellt wird, wenn die "legal capacity" nachgereicht wurde?

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Mir scheint es in Östr. etwas willkürlich zu zu gehen.


    Wenn scheins die Behörden vor Ort sagen was sie wollen, solltet ihr die fragen.
    Wenn ihr Glück habt ist es weniger. (Siehe Hendrix)
    Wenn ihr Pech habt mehr. Streit mit den Behörden macht vermutlich wenig Sinn, denn es wird den Zuzug der Liebsten verzöhgern. (Man nennt sowas Erpressung - seis drum.)


    Wie die Erfordernisse mit dem legal xyz sind, weiss ich nicht. Ich habe nach muslimischem Sonderrecht dort geheiratet.
    ABER: Wenn man das NSO (jetzt PSA??) marriage certificate bekommt, sollte in den PH alles OK sein.


    diogenes siehe oben. Ich wüsste nicht dass das NSO etwas prüft. Einfach versuchen. Nach meinem Wissen ist es so, dass das örtliche Amt die Heiratsurkunde ans NSO weiterleitet.
    So war es jedenfalls bei uns. Falls die aber auf etwas warten, musst du halt liefern.

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Diskussionen mit einer Botschaft bringen recht wenig, da deren Aussagen nicht maßgeblich sind und grundsätzlich (auch schriftlich) "ohne Gewähr" erfolgen. Mit der DBM habe ich mich nach einem unvergesslichen Erstgespräch nur noch per Verwaltungsgericht "unterhalten" und erst auf "Weisung" des AA hat dann die DBM entsprechend meine sämtlichen "Wünsche" in Sachen Eheschließung auf den Philippinen erfüllt. Natürlich lief dies auch über das Bundesinnenministerium, wobei dann der nächsten Behörde ebenfalls "anheim" gestellt wurde ...


    Übrigens liegt mir eine Stellungnahme der DBM an dt. Heimatbehörden vor, wo auch ein von der Österreichische Botschaft in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten in der Sache "Eheschließung ohne EFZ" mit entsprechendem philippinischen Urteil zitiert wird (Delima vs. Cline, CA-G.R. CV No. 16705, 17 July 1989).


    Also auch die Österreichische Botschaft leitet nicht nur Dokumente weiter und kann den Rechtsanspruch des TS nicht mehr ignorieren!

    Kann es sein, dass du hier ein Problem siehst, das gar nicht existiert? Das "legal capacity to contract marriage" ist nachzureichen, damit das philippinische Standesamt glücklich wird. Die österreichischen Behörden interessiert nur eine gültige Heiratsurkunde. Ob mit oder ohne EFZ geheiratet worden ist, interessiert die österr. Behörden meines Wissens nicht.

  • Hab ich das jetzt richtig berstanden, dass es noch keine Heiratsurkunde gibt und diese erst ausgestellt wird, wenn die "legal capacity" nachgereicht wurde?


    dass ich das noch bringen muss, hab ich doch oben geschrieben.


    Ob es schon eine Heiratsurkunde gibt, davon gehe ich noch nicht aus, weil ja noch Dokumente dazu fehlen.


    Also ich hab noch nix, und meine Süße hätt was gesagt, wenn sie diese schon hätte ... ich frag mal nach :dontknow

  • dass ich das noch bringen muss, hab ich doch oben geschrieben.


    Ob es schon eine Heiratsurkunde gibt, davon gehe ich noch nicht aus, weil ja noch Dokumente dazu fehlen.


    Also ich hab noch nix, und meine Süße hätt was gesagt, wenn sie diese schon hätte ... ich frag mal nach :dontknow


    Ok, das ist natürlich nicht so schön aber letzten Endes nachvollziehbar. Dann musst Du halt schauen, dass Du die fehlenden Dokumente besorgst und Dein Frau kann ja die Zeit zum Deutschlernen nutzen, zur Not kann man ja auch via Internet lernen - jedenfalls besser als nichts. Ich drück Euch die Daumen, dass es rasch geht. :-)

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • so, jetzt hab ich mal Info's zusammengetragen, und hoffe, das passt jetzt so.


    Vielen Dank für Eure Unterstützung.


    Also endgültiges Dokument gibt es noch keins, das heißt, wir bekommen es erst, nachdem ich mein Ehefähigkeitszeugnis gebracht habe.



    Nach dem heutigen Chat mit meiner Süßen tut sich gleich die nächste Frage auf :denken ... sie will, sobald ich das nächste Mal auf die Phils komme, unbedingt auch kirchlich heiraten, war eigentlich zu erwarten.
    Das Problem ist aber, ich bin aus der Kirche ausgetreten, ist das ein Problem oder nicht? Dazu hört man auch unterschiedliche Informationen.


    Auf eheonline.at

    Zitat

    ...mein/e Partner/in aus der katholischen Kirche ausgetreten ist?
    Bei Anmeldung der Trauung in der Wohnpfarre des katholischen Teils – beim jeweiligen Erz-) Bischöflichen Ordinariat zu erfragen - kann der zuständige Pfarrer die notwendige Erlaubnis erteilen (Formblatt C).
    Der nicht ausgetretene Teil muss vor der Trauung versprechen, in der Ehe als katholische/r Christ/in zu leben und den Glauben zu bezeugen. Außerdem hat er/sie zu versprechen, sich nach Kräften darum zu bemühen, dass die Kinder aus der Ehe in der katholischen Kirche getauft und im katholischen Glauben erzogen werden.


    und hier im Forum

    Zitat von lapu-lapu

    Wichtig ist, dass man nicht geschieden ist und somit noch nie kirchlich geheiratet hat.
    Aus der katholischen Kirche kann man auch nicht austreten, wie aus einem Sportverein. Entweder man ist katholisch getauft oder nicht. Was Du meinst, ist der Austritt aus der fiskalischen Zugehörigkeit zur katholischen Kirche. Mit diesem "Austritt" ist man lediglich von der Kirchensteuer befreit.
    Ein Priester, der Deine Taufurkunde in den Händen hält, betrachtet Dich jedoch weiter als Katholik!


    was stimmt nun? :dontknow

  • Es reicht, wenn einer von beiden Mitglied der katholischen Kirche ist:


    und:

    Siehe auch: https://www.erzdioezese-wien.a…iraten/oftgestelltefragen


    Der Einwand einer früheren kirchlichen Hochzeit bleibt davon natürlich unberührt.

    "Diejenigen, die zu klug sind um sich in der Politik zu engagieren,
    werden dadurch bestraft werden, dass sie von Leuten regiert werden, die
    dümmer sind als sie selbst."

    Platon