Amanar/Ämterwahnsinn

  • Ich habe ja öfters hier über unser Standesamt geschimpft und über Eigenarten in dieser Behörde berichtet aber heute gab es den ultimativen Oberhammer.


    Nachdem wir nun schon seit 2010 in D leben, hatte ich letztes Jahr versucht unsere philippinische Heiratsurkunde beim Standesamt in eine deutsche Urkunde umschreiben zu lassen und bin mit Pauken und Trompeten gescheitert. Als wir alle Urkunden ( inkl. CEMAR von der NSO,Heiratsurkunde der Eltern, Geb.-Urkunden der Geschwister in den Ph, Nachweis der Wohnorte vorher, Fotos) für die erneute Urkundenprüfung durch die DBM ,aus den Phills hatten, kam die Sachbearbeiterin auf die Idee das Dokument der Namensänderung meiner Frau anzufordern, welches nachweisen soll, das meine Frau meinen Namen angenommen hat. Sie war damals nach der Hochzeit in den Phills bei der DFA, hat unser Eheurkunde vorgelegt und dort hat man ihr einen neuen Pass gegeben mit ihrem neuen Familiennamen und fertig. Dies hat sie aber nicht akzeptiert und die Möglichkeit einer nachträglichen Namenserklärung abgelehnt. Sie bezweifelte somit sogar die Echtheit des Passes an. Ich konnte dann auch nicht mehr ruhig bleiben habe dann aber entnerft aufgegeben.


    Letzte Woche ist nun unsere Tochter geboren und heute waren wir wieder beim Standesamt wegen der Geburtsurkunde für sie. UND - wieder das ganze Trara ! Nachname meiner Tochter nicht nachweisbar, Urkundenprüfung bei der DBM wegen der Gültigkeit der Heiratsurkunde, Vorlage des Dokumentes welches nachweist, das meine Frau den Familienname von mir angenommen hat.
    Ich bin der Meinung, dass die Angestellten des Standesamtes überhaubt kein Recht haben den Reisepass, ein Dokument des phills Staates, anzuzweifeln. Wenn die dort den Nachnamen der Eltern voranstellen und dann den Namen des Ehemannes ist das deren Sache und hat hier akzeptiert zu werden ohne wenn und aber.


    Jetzt muss alles warten was nach der Geburt eines Kindes notwendig ist. Antrag auf Elternzeit,Elterngeld , Krankenkasse ,Meldstelle und alles was ich noch vergessen habe.


    Wir werden jetzt bei der DBM per Mail anfragen, denn die Unterlagen sind dort sicher noch hinterlegt. Dann soll das Standesamt mal die Echtheit der Dokumente anzweifeln und dann kann ich etwas unternehmen.


    Meine Frau ist total unglücklich und versteht die Welt nicht mehr. Sie bereut jetzt mich überedet zu haben bei ihr zu Hause auf den Phills zu heiraten. Da soll man nicht an Ausländerfeindlichkeit denken ?


    Oh, :confused - ich muss jetzt Windel bei Prinzessin wechseln. Es hörte sich so an.


    Amanar



  • Hallo Amanar,


    nur um erstmal die Fakten zu sammeln:


    Wurde damals für das EFZ für Deine Heirat in den Phils eine UP durchgeführt?


    Und, Du schreibst jetzt auch von einer UP. Das StsAmt will also jetzt eine UP? hat es vorher jemals eine gegeben? oder wird jetzt zum ersten Mal eine gefordert?


    C.

  • Sie war damals nach der Hochzeit in den Phills bei der DFA, hat unser Eheurkunde vorgelegt und dort hat man ihr einen neuen Pass gegeben mit ihrem neuen Familiennamen und fertig. Dies hat sie aber nicht akzeptiert und die Möglichkeit einer nachträglichen Namenserklärung abgelehnt.



    Warum hast du nicht auf die HP der Philipp. Botschaft verwiesen? dort steht bei neuem Passport wegen Ehe:



    Zitat

    Additional Requirements


    Change of Name — if married in Germany: Report of Marriage


    Change of Name — if married in the Philippines: Marriage contract and Birth Certificate issued by the NSO and authenticated by the DFA


    Das StA hätte sich schlau machen müssen, dass es keine separate Namenserklärung auf den Philippinen gibt. Falls es das nicht weiss, kann es die Standesamtsaufsicht fragen.



    http://philippine-embassy.de/passports/

  • Hallo und Guten Morgen,


    wir halten nichts von Abkürzungen in der Vorgehensweise mit den Behörden. EFZ haben wir genau nach den Angaben des StA durchgeführt und ebenso das FZV mit allen UP , die vom Standesamt in Zusammenarbeit mit der DBM verlangt worden sind. Hat etwas Zeit gedauert aber war letztlich erfolgreich. Dies mal an die Member die sich da unüberwindbaren Hürden gegenüber stehen sehen.


    Laut Aussage unseres StA muss jedesmal bei einer Anfrage mit benötigten Dokumneten und Urkunden von den Phills ,eine UP mit der DBM durchgeführt werden. Auf die Frage, was sich denn in der Zeit am Wahrheitsgehalt der Unterlagen geändert haben sollte, wird mir sofort Vorschrift des AA vorgelegt in der diese UP angefragt wird. Inkl. der Kosten immer +200€.


    Wenn ich nicht meine Frau und jetzt Töchterchen dabei hätte , wäre ich jedes mal sehr laut geworden.


    Amanar

  • Laut Aussage unseres StA muss jedesmal bei einer Anfrage mit benötigten Dokumneten und Urkunden von den Phills ,eine UP mit der DBM durchgeführt werden. Auf die Frage, was sich denn in der Zeit am Wahrheitsgehalt der Unterlagen geändert haben sollte, wird mir sofort Vorschrift des AA vorgelegt in der diese UP angefragt wird. Inkl. der Kosten immer +200€.


    ... das Merkblatt (um keine Abkürzung zu verwenden -:) ) der Botschaft sagt nichts drüber aus, dass jedesmal neu eine Urkundenprüfung anzustossen ist:
    http://www.manila.diplo.de/Ver…alisierung__Urkunden.html



    Legitim wäre es in diesem Fall gewesen, die Urkundenprüfung wegen der Heiratsurkunde machen zu lassen, weil die beim Ehefähigkeitszeugnis eben nicht geprüft wurde, weil sie noch gar nicht vorhanden war. Dies wird aber in diesem Falle bei der Botschaft meist mit "bordeigenen" Mitteln gemacht. Selbst wenn du mit 200 euro in Vorleistung gegangen wärest, hättest du diese erstattet bekommen, weil die Botschaft dann keinen Vertrauensanwalt hinzugezogen hätte.

  • Hallo hge,


    jetzt habe ich es gefunden auf der HP der Botschaft. Ich werde dies jetzt dort vorlegen im Standesamt und auf die schriftliche Antwort warten müssen um dann etwas unternehmen zu können. Wir hoffen auf die Antwort von der DB Manila , die hoffentlich nach Ostern kommt.
    Alle anderen Behörden verstehen die Vorgehensweise des StA hier nicht und müssen auf die Entscheidung der Sachbearbeiter warten.


    Frohe Ostern


    Amanar

  • Hallo,
    ich hatte vor einigen Monaten von unseren Schwierigkeiten geschrieben, die wir im Standesamt haben um unsere philippinische Heiratsurkunde hier in D anerkannt zu bekommen.
    Im Juni nun haben wir einen erneuten Versuch gestartet um hier Klarheit zu schaffen. Wieder wurde das CEMAR Advirsory on Marriage von den Phills besorgt und natürlich die verlangte Übersetzung gemacht und alle geforderten Papiere vorgelegt für eine Urkundenprüfung. Ausserdem verwies ich auf die Seite der Philippinischen Botschaft auf der das Namensrecht der Phills beschrieben wird - wird aber nicht akzeptiert, da es in englisch ist, wie wir wissen ist Amtssprache Deutsch.
    Ich habe dann vorgeschlagen doch einmal im Ausländeramt nachzufragen , denn für das FZV sollte die Eheurkunde doch überprüft worden sein.
    Angeblich wurde dies nicht gemacht !?!?
    Jetzt dachte ich, dass die Voraussetzung für dieses Visum die rechtmässige Anerkennung der Eheurkunde sein sollte? Angeblich hätte die Überprüfung der Geburtsurkunde meiner Frau ausgereicht.
    Ich verstehe die Welt nicht mehr !
    Das ist wie ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die hier einen riesigen Aufwand betreiben , um ein Visum für den Partner zu bekommen.


    Jetzt meine Frage an die Member mit Behördenkentnissen - Kann ich beim AA und genau an welcher Stelle nachfragen, um doch noch eine Prüfung nachweisen zu können ?
    In der Zwischenzeit sind die Kosten vom Standesamt zur Überprüfung auf 260€ gestiegen und ich fühle mich hier voll über den Tisch gezogen.
    Die DBM hätte angeblich keine Unterlagen über das VISA meiner Frau da kein Platz im Archiv - so die Aussage der Standesbeamtin.


    Amanar + Asawa + Baby

  • Jetzt dachte ich, dass die Voraussetzung für dieses Visum die rechtmässige Anerkennung der Eheurkunde sein sollte? Angeblich hätte die Überprüfung der Geburtsurkunde meiner Frau ausgereicht.


    Die Überprüfung der Eheurkunde hätte damals gereicht....nun aber zu spät


    Ausserdem verwies ich auf die Seite der Philippinischen Botschaft auf der das Namensrecht der Phills beschrieben wird - wird aber nicht akzeptiert, da es in englisch ist, wie wir wissen ist Amtssprache Deutsch.


    Also übersetzen lassen...das Problem kann auftreten, wenn man in den Phills heiratet und macht nun viel Arbeit

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich versteh ehrlich nicht genau, wo es nun hakt:


    m Juni nun haben wir einen erneuten Versuch gestartet um hier Klarheit zu schaffen. Wieder wurde das CEMAR Advirsory on Marriage von den Phills besorgt und natürlich die verlangte Übersetzung gemacht und alle geforderten Papiere vorgelegt für eine Urkundenprüfung.


    ... für eine Urkundenpüfung sind keine Übersetzungen nötig.


    Zitat


    Ausserdem verwies ich auf die Seite der Philippinischen Botschaft auf der das Namensrecht der Phills beschrieben wird - wird aber nicht akzeptiert, da es in englisch ist, wie wir wissen ist Amtssprache Deutsch.
    Ich habe dann vorgeschlagen doch einmal im Ausländeramt nachzufragen , denn für das FZV sollte die Eheurkunde doch überprüft worden sein.
    Angeblich wurde dies nicht gemacht !?!?


    Jetzt dachte ich, dass die Voraussetzung für dieses Visum die rechtmässige Anerkennung der Eheurkunde sein sollte? Angeblich hätte die Überprüfung der Geburtsurkunde meiner Frau ausgereicht.


    Will den jemand, dass die Heiratsurkunde nochmals urkundengeprüft wird?Das ist nicht immer erforderlich...



    manchmal fordert die ABh dazu ein statement des Standesamtes, dass die HU okay ist.


    Wenn das stadnesamt dieses statement nicht geben will, könntest du alternativ die HU beim Standesamt nachregistrieren lassen. Da schon eine UP gewesen ist, sollte dies dann sehr schnell gehen.
    Danach bekommst du vom StA quasi ein deustche HU, damit soltle dann niemand mehr Probleme machen.



    In der Zwischenzeit sind die Kosten vom Standesamt zur Überprüfung auf 260€ gestiegen und ich fühle mich hier voll über den Tisch gezogen.
    Die DBM hätte angeblich keine Unterlagen über das VISA meiner Frau da kein Platz im Archiv - so die Aussage der Standesbeamtin.




    260Euro steht doch aus so im Merkblatt ... ich sehe da niemanden, der über den Tisch gezogen wurde.

  • Lieber Hge,


    um diese Nachbeurkundung geht es doch gerade. Laut Aussage des Standesamtes sind die Anerkennung der übersetzten HU von der Rentenversicherung, Einwohnermeldeamt,Krankenkasse für Familienversicherung alle nicht zulässig, weil das Standesamt die Echtheit der HU anzweifelt.
    Laut StA ist sogar das FZV nicht rechtens.
    Gerade deswegen will ich jetzt auch eine Anerkennung der HU in D beim StA , weil ich nicht weiss, was für Probleme meine Frau erwartet wenn ich eher das zeitliche segne als sie.


    Die Sachbearbeiterin wollte eine Übersetzung des CEMAR, weil dies nun mal in englisch von der NSO ausgestellt worden ist - logisch. Natürlich ist die doppelte Urkundenprüfung und damit die doppelten Kosten ungerechtfertigt, weil ich angenommen hatte, dass die HU im Zuge des FZV in 2009 schon einmal überprüft worden ist. Seit wann braucht man keinen Nachweis über die Echtheit der HU zum Visum ?
    Aber genau das sagt das Standesamt und die Ausländerbehörde - angeblich hätte die Überprüfung der Geburtsurkunde damals ausgereicht zur Erteilung des FZV. Dies bezweifle ich aber. Jetzt will ich wissen was denn nun damals alles überprüft worden ist.

  • Seit wann braucht man keinen Nachweis über die Echtheit der HU zum Visum ?

    Das Standesamt ist nicht an die Ergebnisse gebunden. Jede Behörde kann eine eigene Urkundenüberprüfung fordern. In der Praxis passiert dies nicht oft. Da es aber hier um ein Personsntandsregister geht und nicht nur um einen Verwaltungsakt wie FZF ist das Standesamt der Meinung eine genauere Urkundenüberprüfunf durchführen zu müssen.


    Drum ist eine Nachregistrierung so wichtig. Damit hat man eine deutsche Urkunde und das Thema ist ein für allemal durch.

  • um diese Nachbeurkundung geht es doch gerade.


    Okay, jetzt hab ich's.


    Eine Heiratsurkunde ist zunächst mal international gültog:
    http://www.auswaertiges-amt.de…t%20in%20D.html?nn=332718



    Zitat


    Laut Aussage des Standesamtes sind die Anerkennung der übersetzten HU von der Rentenversicherung, Einwohnermeldeamt,Krankenkasse für Familienversicherung alle nicht zulässig, weil das Standesamt die Echtheit der HU anzweifelt.


    ... das hat das standesamt nicht zu bestimmen, wer die HU anzweifeln darf und wer nicht. Jede Behörde entscheidet das in eigenregie... und im Normalfall sollte diese HU (mit einer Übersetzung) alzeptiert werden.



    Zitat


    Laut StA ist sogar das FZV nicht rechtens.


    .. da muss ich doch grinsen.. soll das Standesamt eine Abschiebung veranlassen. ( -:) ) Ausländerrechtliche Dinge ist nicht das Business des Standesamtes...


    Zitat


    Gerade deswegen will ich jetzt auch eine Anerkennung der HU in D beim StA , weil ich nicht weiss, was für Probleme meine Frau erwartet wenn ich eher das zeitliche segne als sie.


    Okay, wenn du selbst auf eine Nachregistrierung der HU bestehst, dann kann das StA verlangen, dass die HU legalisiert vorgelegt wird ... bzw ersatzweise eine Echtheitsprüfung gemacht wird.
    Das ist vollkommen in Ordnung.


    Zitat


    Die Sachbearbeiterin wollte eine Übersetzung des CEMAR, weil dies nun mal in englisch von der NSO ausgestellt worden ist - logisch. Natürlich ist die doppelte Urkundenprüfung und damit die doppelten Kosten ungerechtfertigt, weil ich angenommen hatte, dass die HU im Zuge des FZV in 2009 schon einmal überprüft worden ist.


    Du wirst in den sauren Apfel beissen müssen, und die UP durchühren lassen müssen.
    Hast du denn noch die Geburtsurkunde und cenomar von damals mit dem Ergebnis der up; die die DBM damals gemacht hat.
    Wenn du das einreichts könnte es sein, dass die DBM dann auf die Beauftragung eines Vertrauensanwaltes verzichtet und nur noch die Heiratsurkunde querprüft.
    Dann würden auch nicht so hohe Kosten anfallen.


    Aber das muss dann die DBM entscheiden. Wenn sie die Akte von 2009 noch hat, was anscheinend nicht der Fall ist, wäre es ohnehin einfacher.


    Zitat


    Seit wann braucht man keinen Nachweis über die Echtheit der HU zum Visum ?
    Aber genau das sagt das Standesamt und die Ausländerbehörde - angeblich hätte die Überprüfung der Geburtsurkunde damals ausgereicht zur Erteilung des FZV. Dies bezweifle ich aber. Jetzt will ich wissen was denn nun damals alles überprüft worden ist.


    Du hast damals in den Philippinen geheiratet. Zur Ausstellung des EFZ wurde eine UP gemacht... die HU lag aber damals noch nicht vor. Und beim FZ hat die ABH anscheinend drauf verzichtet, die HU nochmals von der DBM überprüfen zu lassen.

  • Das Perverse an dem Vorgang ist,



    Amanar hatte KEINE Chance die HU von der DBM prüfen zu lassen, auch wenn er das gewollt hätte.


    Privatpersonen können keine UP einleiten!


    Ich verstehe das Verhalten der DBM nicht. Bei einer HU handelt es sich um eine Personenstandsurkunde.
    Der Sinn und Zweck der UP ist es, Personenstandsurkunden zu prüfen.


    Warum wurde die HU von Amanar nicht geprüft?



    Warum bekommen nicht alle HU(wenn einEFZ vorgelegen hat, und eine UP durchgeführt wurde) von den Philippinen automatisch einen Sticker


    ,,Diese Urkunde wurde von der Botschaft Manila.......,,?


    Die DBM kann, ohne das sie dazu aufgefordert wird, eine UP einleiten.


    Warum macht sie das nicht, wenn es dazu nötig und sinnvoll ist????????????????


    Würde vielen Leuten einen Haufen Stress ersparen.



    Michael Neubusch(UP beendet, Ergebnis noch offen, Zeit 3 Monate)

  • Hi Amanar


    Mein Schwager(jetzt Ehemann der Schwester meiner Frau, Heirat 2016 in TH, ich war Trauzeuge) hatte das gleiche Problem. Tochter wurde 2015 in Deutschland geboren. Er bekam keine Geburtsurkunde und keinen Reisepass für seine Tochter. Nur einen Geburtsregisterauszug. Die völlig durchgeknallte Standesbeamtin wollte eine UP. Dann bekam diese Person anscheinend solchen massiven Druck von außerhalb, und änderte ihre Meinung. Aus einer UP wurde eine ,,Sichtprüfung,, der Geburtsurkunde.




    Bei einer ,,Sichtprüfung,, wird NUR die Geburtsurkunde nach Manila geschickt, und von der DBM verifiziert.



    Donnerstag bekam ich von ihm eine Email, das er die Geburtsurkunde für seine Tochter abholen kann.



    Amanar, lass dir nix gefallen


    Michael Neubusch(alle gesund und munter)

  • Aus einer UP wurde eine ,,Sichtprüfung,, der Geburtsurkunde.




    Bei einer ,,Sichtprüfung,, wird NUR die Geburtsurkunde nach Manila geschickt, und von der DBM verifiziert.


    Die Behörden werden sich aber nicht diktieren lassen, welche der beiden Massnahmen durchzuführen sind. Sichtprüfung oder Prüfung der echtheit mit Vertrauensanwalt...


    Ob eine Sichtprüfung überhaupt möglich ist, wird dann ggfs gemäss der Umstände des Falles von den Behörden entschieden. Beispielsweise wenn es vorher eine komplette UP gegeben hat.

  • Hallo zusammen,


    die Geburtsurkunde meiner Frau hat den Sticker der DBM auf der Rückseite mit Stempel und Datum. Dies haben wir gesehen und diese wurde mit den weiteren Unterlagen an die Botschaft geschickt. Die Überprüfung kann jetzt bis zu 4 Monate dauern - so die Aussage des StA. Ist mir alles klar, wenn es solche Anfragen von den StÄmtern aus D gibt. Wie wir wissen haben die mehr zu tun als solche Anfragen zu beantworten.


    Bekannte von uns haben auch eine Beglaubigung der HU bei ihrem StA in Hagen beantragt. Dort hat man nicht einmal eine Übersetzung verlangt, da der Bearbeiter wohl Englisch versteht und innerhalb einer Stunde hatten sie die deutsche Urkunde. Diese Art des "Ermessensspielraum" für die StA ist eine schlechte Lösung. Leider haben die Leute vom StA da den längeren Arm. Jedesmal dann zum Anwalt zu laufen - diese Nerven und Zeit hat nicht jeder.


    Bleibt die Frage offen, warum wurde die HU für das FZV damals nicht überprüft ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das AA auf eine Überprüfung dieser Urkunde verzichtet und auf Treu und Glauben vorraussetzt - das wird schon richtig sein, dass die geheiratet haben in den Phills. Wir haben ja die echte Geburtsurkunde der Pinay.


    Amanar

  • Bleibt die Frage offen, warum wurde die HU für das FZV damals nicht überprüft ? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das AA auf eine Überprüfung dieser Urkunde verzichtet und auf Treu und Glauben vorraussetzt - das wird schon richtig sein, dass die geheiratet haben in den Phills. Wir haben ja die echte Geburtsurkunde der Pinay.



    Das musst du wissen..
    Wenn die ABH damanls dir gegenüber nicht erwähnt hat, dass die HU nochmals überprüft wird, ist auch nichts gemacht worden.
    Denn die ABH würde das nicht ohne deine Einwilligung tun, weil sie sonst auf eventuellen Kosten sitzenbleiben würde. Denn die ABH weiss ja nicht im Vorhinnein, dass es nix kostet.


    ... und wenn es zur HU keinen Report oder Stellungnahme der DBM gibt, ist mit ziemlicher Sicherheit nichts unternommen worden.

  • Privatpersonen können keine UP einleiten!

    Das Perverse an dem Vorgang ist,







    Und hier liegt das Problem ! Nur Beamte können das machen .
    Aber durch ie Privatisierung 1990 wurde der Beamtenstatus der BRD abgeschaft !
    So werdet Ihr von keinem Standesbeamten eine Bestätigung bekommen das Der auch Beamter ist . Sollte einer sich ausweisen so handelt es sich um einen Dienst-ausweis aber nicht um einen Beamtenausweis .
    Der Grund .: .... das hier zu schreiben verstöst gegen die Regeln im Forum .


    Peter



    edit
    Zitat verbessert
    hge

  • Und hier liegt das Problem ! Nur Beamte können das machen .
    Aber durch ie Privatisierung 1990 wurde der Beamtenstatus der BRD abgeschaft !
    So werdet Ihr von keinem Standesbeamten eine Bestätigung bekommen das Der auch Beamter ist . Sollte einer sich ausweisen so handelt es sich um einen Dienst-ausweis aber nicht um einen Beamtenausweis .
    Der Grund .: .... das hier zu schreiben verstöst gegen die Regeln im Forum .


    Ich sehe nun nicht, gegen welche Regel verstossen wurde.


    Nur Ämter können ein Amtshilfeverfahren bei einem anderen Amt einleiten. Der name Amtshilfeverfahren sagt ja schon, dass es nur von Amt zu Amt geht.
    Dass die handelnden Personen dann Beamten sein müssen hat hier niemand erwähnt.. nur du hast dies ins Spiel gebracht.

  • Lieber hge,

    ich habe eine Vollmacht von meiner Schwägerin, sie in ALLEN Angelegenheiten bei der DBM zu vertreten. Deshalb hatte ich mit der DBM regelmäßigen Email Kontakt, und war immer auf den Laufenden, was UP oder Verifizierung von ihr betrifft.


    Mein Schwager ist der korrkteste Beamte den ich in meinem Leben kennengelernt habe. Ich glaube jedes seiner Worte!


    Ich habe selber erlebt, wo sich der Chef der ALB hat diktiren lassen, ein Fax nach Bkk zu schicken, damit meine Ex-Frau unverzüglich ein Visum zum FZ bekommt. Nach dem Rauswurf beim Chef der ALB, hat es nur eine Stunde gedauert, bis der LANDRAT mich angerufen hat, und sich für den Chef der ALB entschuldigt hat. Die in Mainz, die sind gut drauf.


    Ich war selbst im OLG dabei(vorher Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht), als der Präsident vom OLG Dr. B. persönlich, in meinem Beisein, der zuständigen Richterin diktiert hat, meiner Ex-Frau SOFORT die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu erteilen.


    In Fall meines Schwagers wurde auch diktiert, sonst lief die UP für meine Schwägerin immer noch.


    Eine ,,Sichtprüfung,, ist immer möglich!


    Eine UP sollte immer die letzte Möglichkeit sein, wenn mit(benutz mal deine eigenen Worte) bordeigenen Mitteln eine Urkunde nicht geprüft werden kann. Ich geh davon aus, das du die Dienstanweisungen und Verwaltungsvorschriften genaustens kennst.


    Michael Neubusch(Ergebnis meiner UP auf dem Weg nach BKK)