Alx/Problem - benötige Ratschläge - Filipina heiraten - Hilfe

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem.
    Ich möchte meine Freundin heiraten. Sie lebt aktuell in Paris und hat leider keinen Aufenthaltstitel.
    Ich wollte in Deutschland heiraten und habe alle Dokumente aus den Philippinen bereits geprüft, über setzt und auch das Ok vom Oberlandesgericht zum heiraten.
    Das Ausländeramt hier macht jetzt aber Theater aufgrund des fehlenden Aufenthaltstitel.
    Kann mir jmd. sagen, ob es aussichtslos ist, und ich ggf. in Paris heiraten muss, um sie dann mit einem Familienzusammenführung Visa nach Deutschland zu bekommen ?
    Die Papiere sind noch bis Ende Sept. gültig und meine Freundin macht in 3 wo den A1 Sprachtest.
    Mein Plan war, auf der dt. Botschaft in Paris ein Visum zu beantragen.
    Aber wie gesagt, die Ausländerbehörde wird sich wahrscheinlich quer stellen.
    Kann ich die Papiere für eine Ehe in Frankreich noch umwandeln lassen und kann ich als Deutscher sie dort heiraten, auch wenn ihr der Titel für den Aufenthalt dort fehlt ?


    Ich wäre sehr dankbar für eure Hilfe.
    Meine Nerven ....oh man...

  • Hallo

    Sie lebt aktuell in Paris und hat leider keinen Aufenthaltstitel.


    Deine Freundin ist illegal in Frankreich? Wie lange schon? Wie ist sie nach Frankereich gekommen? Wie habt ihr die UP gemacht?


    Kann mir jmd. sagen, ob es aussichtslos ist, und ich ggf. in Paris heiraten muss, um sie dann mit einem Familienzusammenführung Visa nach Deutschland zu bekommen ?


    Wenn Sie illegal in Frankreich ist, wirst du dort nicht heiraten können! Dann muss Sie zurück nach Manila und von dort aus das Hochzeitsvisum beantragen..das geht ohne legalen Aufenthalt nicht von Frankreich aus! Wenn sie keine Schengensperre bekommt (kommt darauf an, wie lange sie schon ihren AT überzogen hat und wie schnell sie ausreist!


    Kann ich die Papiere für eine Ehe in Frankreich noch umwandeln lassen und kann ich als Deutscher sie dort heiraten, auch wenn ihr der Titel für den Aufenthalt dort fehlt ?


    Nein, nicht wenn Sie illegal ist

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo.
    Vielen Dank für die Antworten.


    Sie kam vor ca 11 Jahren nach Paris. Mit einem Pass der wohl nicht ihr gehört hat.
    Ihren hat sie aber. Ebenfalls hat sie eine medical card vom staat erhalten und muss sich nicht verstecken.
    Auch ein Wohnsitz ist eingetragen und da es dort keine Meldebescheinigung gibt, könnte sie aber eine jährliche Stromrechnung vorlegen.


    Was heißt UP ?


    Ihr Arbeitgeber hat leider nichts unternommen, um den Aufenthaltstitel für sie zu bekommen, und sie hat nach x maligem Nachfragen einfach keinen Mut mehr.
    Es ist moderne Sklaverei.
    Ich wusste auch nicht, dass es sowas gibt, aber anscheinend in Frankreich kein Einzelfall.


    Mist
    .....wo die Liebe halt hinfällt.

  • Ihr Arbeitgeber hat leider nichts unternommen, um den Aufenthaltstitel für sie zu bekommen, und sie hat nach x maligem Nachfragen einfach keinen Mut mehr.


    ... sorry, das ist ja auch nicht in erster Linie die Aufgabe des Arbeitgebers, sich um einen AT zu bemühen.. das muss sie schon selbst machen.


    Das Ausländeramt hier macht jetzt aber Theater aufgrund des fehlenden Aufenthaltstitel.


    .. zu Recht


    Mein Plan war, auf der dt. Botschaft in Paris ein Visum zu beantragen.
    Aber wie gesagt, die Ausländerbehörde wird sich wahrscheinlich quer stellen.


    .. wenn dir deine ABH abgesagt hat, wird das nichts mehr werden. Ohne deren Wohlwollen wirst du nichts unternehmen können.


    Zitat


    Kann ich die Papiere für eine Ehe in Frankreich noch umwandeln lassen und kann ich als Deutscher sie dort heiraten, auch wenn ihr der Titel für den Aufenthalt dort fehlt ?


    Das müsstest du mit dem franz. Standesamt klären. Hier in D ist eine Eheschliessung nicht von einem gültigen AT abhängig - auch wenn das viele Standesämter vorgeben.
    Selbst wenn dir die Eheschliessung gelingen würde, ist noch lange nicht gesagt, dass es einen AT gibt ... in Frankreich oder in D...



    mE wäre die richtige Vorgehensweise:


    a ) Ausreise in die Philippinen oder in ein NON-EU-Land
    .. wobei hier im Vorhinein mit der französischen Ausländerbehörde geklärt werden müsste, ob sie einen Sperrvermerk für die Einreise bekommt. Das sollte vermieden werden, vielleicht geht dies dort auch durch eine Ausreise.


    b ) falls bei der Ausreise ein Sperrvermerk für sie eingetragen wurde: Beantragung der Befristung des Sperrvermerks (wegen Eheschließung)


    c ) Beantragung Visum für FZ oder Eheschließung



    ---


    Wenn du irgendeine andere Lösung anstrebst (also ohne Ausreise) , wirst du dich an einen Fachanwalt wenden müssen..


    Das Problem hierbei ist: man kann nicht einfach einen illegalen Aufenthaltsstatus durch eine Ehe in einen legalen verwandeln.

  • Sie kam vor ca 11 Jahren nach Paris. Mit einem Pass der wohl nicht ihr gehört hat.


    Das ist eine Straftat...hier dürfte ein besonders schwerer Tatbestand von § 95 Aufenthaltsgesetz oder einem vergleichbaren französischen §§ in Tateinheit mit Betrug vorliegen..wenn das auffliegt wird es eine Freiheitsstrafe und eine Einreisesperre geben. Idealerweise würde ich empfehlen, dass sie schnellstmöglich zurück auf die Philippinen geht und von dort das Visaverfahren mit dem eigenen Pass angeht! Woher hat sie denn einen eigenen Philippinischen Pass ohne AT? Der ist doch nur 5 Jahre gültig und wenn Sie schon 11 Jahre in Frankreich verweilt! :floet :floet



    Was heißt UP ?


    Urkundenprüfung, die Ihr ja angeblich schon habt! Wie ging das??


    Das Hauptproblem hierbei ist, dass man kann nicht einfach einen illegalen Aufenthaltsstatus durch eine Ehe heilen und adamit legal machen kann...dazu kommt der bestehende Straftatbestand und der falsche Pass.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Mein Rat: Bring sie nach Deutschland und lass sie hier Asyl beantragen.
    Von Asylanten kann schlechterdings kein gültiger Aufenthaltstitel erwartet werden. Aber heiraten dürfen sie schon, sofern alle weiteren Bedingungen erfüllt sind.


    Danach erhält sie dann den Aufenthaltstitel.


    Kein Witz - so geht´s!

    Wer sich nicht raten lässt, dem ist auch nicht zu helfen... :friends

  • Mein Rat: Bring sie nach Deutschland und lass sie hier Asyl beantragen.



    Da ich von dem AsylVerfahren keine Ahnung habe, kann ich auch nicht voraus sagen, was passieren würde...


    aber:


    a ).. Antrag auf Asyl kann sofort abgelehnt werden (Philippinen ist kein unsicheres Land) und sie kann abgeschoben werden ... wer trägt die Kosten? wenn sie wieder einreisen will, muss sie vor Löschung des Sperrvermerkes diese Kosten begleichen.
    b ) .. wenn das Asylverfahren länger dauert, wird sie dann in den Aufnahmelagern untergebracht etc....


    Ich weiss nicht, ob man dann am Ende noch alles verkompliziert.

  • Hallo akanobby,


    es sind alle Voraussetzungen für eine Heirat in Deutschland erfüllt. Alles wurde geprüft und das Oberlandesgericht hat das OK erteilt.
    Bis Ende September müssen wir heiraten, damit die Unterlagen nicht verfallen.


    Würde sie eine Chance auf Asyl bekommen, auch wenn sie nicht flüchten musste ?
    Wie lange würde das dauern und kann ich sie vor Ablauf der Frist heiraten ?


    Das ganze ist echt ein Witz. Weil von wo sie letztendlich nach Deutschland einreist ist doch eigtl. egal.


    Ich danke dir auf jeden Fall für deine Antwort.

  • es sind alle Voraussetzungen für eine Heirat in Deutschland erfüllt. Alles wurde geprüft und das Oberlandesgericht hat das OK erteilt.
    Bis Ende September müssen wir heiraten, damit die Unterlagen nicht verfallen.


    ... das müsstest du mit deiner deutschen ABH klären.


    Vielleicht kannst du mit denen einen Deal machen: Nach der Heirat reist sie sofort aus ... dann wäre die Sache noch sehr glimpflich abgegangen



    Zitat


    Würde sie eine Chance auf Asyl bekommen, auch wenn sie nicht flüchten musste ?


    Asyl wird sie mit Sicherheit nicht bekommen!


    Zitat


    Wie lange würde das dauern und kann ich sie vor Ablauf der Frist heiraten ?


    ... das ist die ungewisse Frage, ob man mit einem solchen Verfahren die Abschiebung rauszögern kann ...


    Zitat


    Das ganze ist echt ein Witz. Weil von wo sie letztendlich nach Deutschland einreist ist doch eigtl. egal.


    ... du scheinst den ernst der Sache nicht zu begreifen.


    Ohne AT sich solange zeit in der EU aufzuhalten ist ein Straftatbestand. Wenn sie jetzt noch aus FR nach D einreist, ist sie zudem illegal hier eingereist.. dies als Witz zu bezeichnen, käme mir nicht in den Sinn.


    Setz dich mit deiner ABH in Verbindung und sieh zu, ob du mit denen einen Deal hinkriegst.
    Ich würde es schon als einen erfolg ansehen, wenn sie ausreisen kann ohne eine Einreisesperre zu bekommen.

  • Würde sie eine Chance auf Asyl bekommen, auch wenn sie nicht flüchten musste ?


    Nein, würde sie nicht mit 11 Jahren in Frankreich und dort ausgestelltem Pass...selbst dann nicht, wenn sie den Pass weg wirft. Das kannst du knicken :floet



    Wie lange würde das dauern und kann ich sie vor Ablauf der Frist heiraten ?


    Nein, vergiss dieses


    Das ganze ist echt ein Witz. Weil von wo sie letztendlich nach Deutschland einreist ist doch eigtl. egal.


    Nicht nach dem Gesetz...sie hat eine Straftat begangen und dieses Problem muss man nun erstmal versuchen zu überwinden. Deshalb idealerweise schnellstmöglich ausreisen (nach Hause oder Non - Schengen) und dann offiziell mit dem eigenen (sauberen..hier würde ich einen neuen in Manila beantragen, weil es sonst zu Problemen kommen kann) Pass ein Hochzeitsvisum beantragen :hi
    Oder versuchen einen Deal mit der ABH auszuhandeln, was ich aber bei 11 Jahren und flaschen Pass für Visa für nahezu unmöglich halte...lassse sie nun nur nicht nach Deutschland kommen...sonst trifft Sie die volle Härte des § 95

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wir werden sehen wie es endet. Ausreise ist die letzte Option. Eigentlich keine....Wir werden versuchen in Frankreich zu heiraten. Auch wenn ihr es nicht für möglich haltet.
    Es ist möglich.
    Sie ist nicht die einzige die unter diesen Umständen in Frankreich lebt, und Verwandte konnten schließlich auch dort heiraten.

  • Wir werden sehen wie es endet. Ausreise ist die letzte Option. Eigentlich keine....Wir werden versuchen in Frankreich zu heiraten. Auch wenn ihr es nicht für möglich haltet.


    ... die Hochzeit mag ja möglich sein.. aber es geht um die Legalisierung ihres Aufenthaltes. Und eine Heiratsurkunde schützt nicht vor Abschiebung.. Ich weiss nicht wie Frankreich mit solchen Fällen umgeht.. aber sie wird ja in D wohnen wollen, dann sind die deutschen Behörden zuständig.

  • die Hochzeit mag ja möglich sein.. aber es geht um die Legalisierung ihres Aufenthaltes. Und eine Heiratsurkunde schützt nicht vor Abschiebung.. Ich weiss nicht wie Frankreich mit solchen Fällen umgeht.. aber sie wird ja in D wohnen wollen, dann sind die deutschen Behörden zuständig.


    So ist es....aber er kann Sie ja dann in der Abschiebehaft besuchen, wenn Sie nach §95 verurteilt ist und auf Ihre Abschiebung wartet :floet Aber da er alles besser weiß und nicht hören will, sollte man ihn gegen die Wand laufen lassen :mauer

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Im I4A steht es je deutlich beschrieben, wie es in Frankreich geht mit der Hochzeit.


    Zitat

    Die Eheschließungsfreiheit gilt in Frankreich insoweit mehr, als daß ein fehlender Aufenthaltsstatus nicht zum Anlaß genommen werden darf, die Eheschließung zu verweigern.
    Es soll zumindest bei französischen Ehegatten möglich sein, nach einer Eheschließung den Aufenthalt zu legalisieren, allerdings muß einem Scheinehenverdacht entgegengetreten werden, was bei langjähriger Liebesbeziehung ja hoffentlich kein unüberwindbares Problem sein sollte.


    Hier liegt das Problem:


    Zitat

    Wenn die Deutsche ihre Freizügigkeit in Frankreich ausüben will, sollte ihr künftiger Ehegatte dabei nicht schlechter gestellt werden als der eines Franzosen mit bis zur Hochzeit fehlendem Aufenthaltsstatus.


    Denn mit der Anerkennung der Shengenrichtlinien seitens Frankreich, verfiel nicht das französische Eherecht. Heiraten darf der / die illegale immer noch. Aber sie müssen auch dort seit dem, die Prüfung der Dokumente nach gehen. Hier UP genannt.


    Wenn Sie ergo mit ihren echten Dokumenten in Frankreich heiraten wird, ist die UE möglich und somit das Statusrecht zu erlangen für die NE. Nun ist es aber ja so das der TS kein Franzose zu sein scheint.
    Daher würde ich einen Fachanwalt in Frankreich zu rate ziehen, ob es dann trotzdem funktioniert.


    Aber wenn sie mit den illegalen Dokumenten heiratet, bekommt Sie bei der UP Probleme.
    Nutzt sie die echten Dokumente könnte es gehen.


    Zur Urkunden Prüfung die hier immer angesprochen wird, der Hinweis der deutschen Botschaft als Information:



    http://www.manila.diplo.de/Ver…alisierung__Urkunden.html



    Wie gesagt, da das gemeinsame Leben in D gewünscht ist, nicht in Frankreich, gilt das Recht was hier gilt.
    Hier könnte es daher schwerer werden, durch ihren illegalen Aufenthalt, kann sie die Freizügigkeitsregelung der EU nicht ausleben. Oder nur über sehr mühsamen Umweg. Der Hinweis das es zur Abschiebehaft kommen könnte im Härtefall ist nicht ungerechtfertigt.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG