mikkael/Middle-Name von Jasmin falsch? Standesamt 1 in Berlin verursacht mir Kopfschmerzen. Bitte um Hilfe.

  • Lieber hge, liebe Mitleser,



    Um meiner Frau eine Freude zu bereiten, hab ich bei der DBB im August 2015 einen Antrag auf Erstellung einer internationalen Heiratsurkunde beim Standesamt 1 in Berlin gestellt.Soweit so gut.


    Ich hatte diesen Antrag schon vergessen, bekam aber heute von der DBB eine Email mit folgendem Inhalt.

    Zitat


    Des Weiteren möchte das Standesamt wissen, ob es noch einen weiteren, besser lesbaren urkundlichen Nachweis zur Namensführung Ihrer Frau von vor der Eheschließung gibt. In der vorgelegten philippinischen Geburtsurkunde Ihrer Frau sei der Name nur sehr schwer lesbar.
    Insbesondere sei der Urkunde nicht zu entnehmen, ob die Schreibweise des Namens Ihrer Frau „Daug-Daug „ oder „Daug-daug“ lautet.


    Ich machte mich auf die Suche nach
    Dokumenten, und alten Pässen.


    Alter Reisepass meiner Frau DAUG-DAUG


    CENOMAR DAUG-DAUG


    ROM DAUG-DAUG


    Geburtsurkunde ihrer Tochter DAUG-DAUG


    Reisepass der Mutter DAUG-DAUG


    Übersetzung der Heiratsurkunde Daug-Daug


    Was könnte ein weiterer besser lesbarer urkundlicher Nachweis zur Namensführung meiner Frau vor der Eheschließung sein? Was kann ich machen?


    Noch ne Frage vom Standesamt 1 in Berlin.

    Zitat

    Das Standesamt gibt an, dass zur weiteren Bearbeitung der Eintragung ins Eheregister noch eine beglaubigte Abschrift mit Ausstellung des Hinweisteiles des Eheregisters Ihrer zweiten in Tønder/Dänemark geschlossen Ehe benötigt werde. Der Hinweisteil sei wichtig, da aus ihm die Eintragung der rechtskräftigen Scheidung der Ehe hervorgingen.

    Meine Vita:

    • Ehe. In Deutschland geheiratet, In Deutschland geschieden.


    • Ehe. In Dänemark geheiratet, in Deutschland geschieden.


    • Ehe. In Thailand geheiratet, noch nicht geschieden.


    Was ist ein Hinweisteil? Was für einen Sinn macht das? Rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk von der in Dänemark und in Deutschland geschlossenen Ehe liegt dem Standesamt 1 in Berlin vor.


    Michael(Viele liebe Grüsse an Herrn K.)

    Einmal editiert, zuletzt von mikkael ()

  • Lieber hge, alle Mods, liebe Mitleser,


    da ich nicht mehr weiter weiss, werd ich folgenden Text an das Standesamt 1 in Berlin schreiben.


    Was haltet Ihr davon?


    Michael

  • p.s. Wenn man 1 Jahr dazu braucht, um festzustellen, das es ein Problem mit Daug-Daug oder Daug-daug gibt, wenn man 3 Monate braucht um einen Termin für die Beantragung eines Reisepasses zu bekommen, wenn man 3 Monate braucht um sich umzumelden, wenn man 2 Wochen braucht um sein Auto umzumelden, wenn man Probleme hat im September eine Wahl durchzuführen, Riga 94????



    dann ist für mich Berlin ein Fail State!


    Michael

  • Hallo und guten Morgen,


    es gibt Neuigkeiten vom Standesamt I in Berlin.



    Ich hab mir dem Arsch aufgerissen, um alle Urkunden(2 Heiratsurkunden, 2 Scheidungsurteile, nachträglich 2 beglaubigte Kopien Namens ,,AEgteskabsbog,, und ,,Provelsesbog,, 1 Auszug aus dem Heiratsregister)
    zu besorgen. Das war sehr aufwendig und teuer. Ich find die Antwort vom Standesamt I in Berlin unverschämt! Erst 110 Euro kassieren, und dann nix liefern.


    Montag bekommen die einen Brief von mir.


    Übrigens, im Partnerforum hab ich auch darüber geschrieben.


    http://www.info4alien.de/cgi-b…m/YaBB.cgi?num=1469340084


    Grüße aus Bayern


    Mikkie

  • Brief Nr. 2 sagt eigentlich alles über dich aus :floet


    PS: Hast du keine anderen Hobbies, als immer nur mit Behörden zu streiten?

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Hi all, hallo Once,


    Yep, nach meiner Ankunft in Deutschland hab ich die Ehe nachregistrieren lassen. Die Sichtung meiner perfekten Urkunden, Dokumente, Unterlagen dauerte 5 Minuten. Der Standesbeamte bekam dieselben Urkunden, Dokumente, Unterlagen vorgelegt, wie auch das Standesamt I in Berlin. Nach 3 Tagen hatte ich meine ,,deutsche Heiratsurkunde,,. Der Standesbeamte hat sich entschuldigt, das er die Heiratsurkunde nicht sofort ausstellen konnte.


    Warum kann die Standesbeamtin vom Standesamt I in Berlin das nicht auch machen? Was geht da ab in diesem Standesamt I in Berlin?


    Ich glaube die Standesbeamtin vom Standesamt I in Berlin hat darauf gewartet, das sich das Problem mit mir biologisch löst?


    Hab mal aus Spaß nachgeschaut. Mein Vorgang hat mindestens 3 verschiedene Aktenzeichen.


    mikkie

  • Wenn die Ehe schon nachregistriert wurde, was willst du dann jetzt noch? :dontknow :denken

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo TanduayIce,

    Zitat

    Wenn die Ehe schon nachregistriert wurde, was willst du dann jetzt noch?

    ich will dir das mal an einen Beispiel erklären.


    Du bestellst in der Bucht ein Zeiss Victory V8 1,8-14x50 M, bezahlst im Voraus. Dann wartest du auf die Lieferung, aber es wird nicht geliefert. Dann kaufst du dir das Zeiss Victory V8 1,8-14x50 M bei Kettner. Dann schreibst du den Verkäufer aus der Bucht an, willst dein Geld zurück, und bekommst als Antwort ,,Wir haben erfahren, das sie schon ein Zeiss Victory V8 1,8-14x50 M bei Kettner gekauft haben. Für uns ist damit der Fall erledigt,,.


    mikkie

  • Ich glaube die Standesbeamtin vom Standesamt I in Berlin hat darauf gewartet, das sich das Problem mit mir biologisch löst?

    Nein, die haben dien Nachregsitrierung mitbekommen und den Fall zu den Akten gelegt. Du wirst keine Nachregstrierung mehr bekommen. Wer zwei Hochzeiten bestellt muss auch zweimal Zahlen, auch wenn man nicht die eingene Ehefrau nochmal heiraten kann. Hättest du an das Standesamt I eine freudlchen Brief geschriieben, das du nun wieder in Deutschland bist und die Ehe beim zuständigen Standesamt nachregistriert, hätten die sicherlich mit sich reden lassen was Gebühr angeht Nun mussten sie scheinbar selber rausfinden das ein weitere Vorgang gestartet wurde, und du hast du nichtmal beim Telefonanruf die Sachbearbeiter drauf hingewisen, obwohl du beim 2. Standesamt warst. Scheinbar bist du ein Mensch der Streit provoziert.


    Ansonsten macht man über das Standesamt I eigentlich nur, wenn man die nächsten ein bis zwei Jahre nicht nach Deutschland umzieht. Die sind hoffnungslos überlastet, und das Bundesland Berlin ist nicht gewillt dem abzuhelfen. Bei deiner Kombination, mit 3 Hiochzeiten und 2 Scheidungen dauert es entsprechen länger, au0erdem war auch noch 1 Hochzeit und Scheidung im Ausland und ich geh davon aus, das die Ehescheidung der dänischen Ehe natürlich nicht in Dänemark registriert wurde und die Ehe in Thailand ohne Ehefähigkeitszeugnis geschlossen wurde.


    Oder auch anders gesagt. Wer seine Urkundensachen nicht auf Vordermann bringt oder hält ist selber schuld, wenns dann länger dauert oder irgendwann ohne Gerichtsverfahren nichts mehr geht. Da habe ich, wie in deinem Fall, wenig Mitleid. Problem ist nur wenn es irgendwann die Kinder ausbaden müssen, weil die Eltern zu faul waren sich um Ihre Angelegenheit zu kümmenr. Gab schon Fälle da hat sich die Verbeamtung über Jahre hingezogen, weil die Ausstellung eine Staatsangehörikeitsausweises ohne umfangreiche Nachforschungen nicht möglich war.

  • Wer zwei Hochzeiten bestellt muss auch zweimal Zahlen, auch wenn man nicht die eingene Ehefrau nochmal heiraten kann.


    Ich kenne jetzt nicht die Richtlinien in der Verwaltung; ich würde das aber auch zu 99% so annehmen.


    Allerdings:


    Der TS hat laut seinem brief 110,- euro bezahlt.
    Die Registrierung selbst kostet aber nur 80 euro... siehe hier:
    https://www.berlin.de/labo/bue…hp/dienstleistung/326197/


    Ich nehme an, die restlichen 30 Euro waren dann für die Ausdrucke der nachbeurkundeten Urkunden gedacht..


    Und da das Standesamt I diese Urkunden nicht liefern konnte, wäre nach meinem Empfinden wenigstens die Rückerstattung dieser 30 Euro angebracht. Denn im Prinzip hätte ja die Nachbeurkundung ja schon mit den 80 Euro starten können und die Ausdrucke selbst hätte man ja erst "Jahre später" anfordern können.

  • Und da das Standesamt I diese Urkunden nicht liefern konnte, wäre nach meinem Empfinden wenigstens die Rückerstattung dieser 30 Euro angebracht. Denn im Prinzip hätte ja die Nachbeurkundung ja schon mit den 80 Euro starten können und die Ausdrucke selbst hätte man ja erst "Jahre später" anfordern können.

    Ich habe mal die ganze Gebührenordnung gelesen:
    Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin vom 26. März 2013 Nr. 20

    Zitat

    Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder
    Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht
    werden können - je nach Aufwand 10-60 Euro.

    Ggf. fällt eben darunter die Ermittlungen, das der Vorgang bereits nachrgeistriert war.

  • Hallo hge, Once liebe Mitleser,

    Zitat

    Hättest du an das Standesamt I eine freudlchen Brief geschriieben, das du nun wieder in Deutschland bist

    Das Standesamt I in Berlin wußte seit dem 07.12.2016, das ich wieder in Deutschland bin. Trotzdem wurden weitere Unterlagen angefordert. Warum?


    Was soll das denn? Ich kann nach Deutschland umziehen wann ich will, oder? Muss ich das planen oder was? Oder jemanden fragen? Ob die überlastet sind, ist nicht mein Problem, Wer sagt denn das die überlastet sind? Ich halte das für ein Märchen. Es ging nie um meine 3 Heiratsurkunden und 2 Scheidungsurteile aus Deutschland mit Rechtskraftvermerk. Die wurden alle akzeptiert. Die philippinische Geburtsurkunde meine Frau wurde ohne UP akzeptiert, und musste nicht übersetzt werden. Keine Scheidung im Ausland! Ne, die Scheidung der Heirat in Dänemark wurde nicht in Dänemark registriert. Warum sollte die dort registriert werden? Du kannst davon ausgehen, das ich in Thailand mit einer Kosularbescheinigung geheiratet habe. Das Ehefähigkeitszeugnis ist dafür eine Voraussetzung.


    Du kannst mir eins glauben, unsere Urkunden, Dokumente, Unterlagen sind perfeckt. Brauch kein Mitleid. Staatsangehörikeitsausweis ist mein nächstes Projekt.


    Aber da war noch was. 2000 meine 2. Frau kennengelernt. Burmesin. Hatte keinen Pass. Ich hab ihr dann den Pass besorgt, oder gekauft, je nachdem wie man es sieht. Lief alles über Affidavits. Hab mit ihr ne eheliche Tochter, die deutsche Geburtsurkunde für meine Tochter wurde ohne UP ausgestellt. Oh Oh,

    hge, Lob und Anerkennung, alles richtig erkannt. 30 euro wurden mir angeboten, hab dankend abgelehnt.

    Zitat

    Ich habe mal die ganze Gebührenordnung gelesen:


    Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin vom 26. März 2013 Nr. 20

    80 Euro ,,Grundgebühr,, 30 Euro für 4 Urkunden, es wurde nix ermittelt, und kein weiteres Geld gefordert.


    Zum besseren Verständnis 2 Emails.

    ,,beglaubigte Abschrift mit Ausstellung des Hinweisteiles des
    Eheregisters Ihrer zweiten in Tønder/Dänemark geschlossen Ehe
    benötigt werde. Der Hinweisteil sei wichtig, da aus ihm die
    Eintragung der rechtskräftigen Scheidung der Ehe hervorgingen,,.


    Totaler Schwachsinn das anzufordern, Schikane, Willkür? Deutsches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk liegt vor! Hab dem Standesamt I in Berlin das trotzdem geschickt.



    „Daug-Daug „ oder „Daug-daug“ ist das Problem der Standesbeamtin vom Standesamt I in Berlin! Alles ander Nebelkerzen, um mich zum Aufgeben zu ermuntern.


    ,,aufgrund Ihrer Sachstandsnachfrage
    vom 15.06.2016 habe ich mir Ihren Antrag auf Errichtung
    eines Eheregisters angesehen,,.


    Also, Antrag im August 2015 gestellt, 10 Monate später also im Juni 2016 frag ich freundlich nach, wie der Stand der Dinge ist. Antwort bekomm ich 6 Monate später im Dezember 2016. Neue Unterlagen werden angefordert und natürlich geliefert. Die Standesbeamtin vom Standesamt I in Berlin wußte von dem Zeitpunkt an, das ich in Deutschland bin. Dann ruf ich die Standesbeamtin vom Standesamt I in Berlin an, und werde von ihr ganz dreist belogen.


    Ihr Problem ist immer noch

    Zitat

    Weiterhin bitte ich Sie um Mitteilung, ob es für
    Ihre Frau eine philippinische Geburtsurkunde gibt, die besser lesbar
    ist. In der mir vorliegenden Kopie sind Handschrifteintragungen, die
    nicht eindeutig zu entziffern sind (der Middlename Ihrer
    Frau: „Daugdaug“ oder „Daug daug“ oder
    Daug-daug“).

    Die soll mir einfach meine 4 Urkunden schicken, und gut is. Ist das zuviel verlangt?


    Mikkie



  • Neue Unterlagen werden angefordert und natürlich geliefert. Die Standesbeamtin vom Standesamt I in Berlin wußte von dem Zeitpunkt an, das ich in Deutschland bin

    Es geht umd den Zeitpunkt der Antragstellung, da warst du im Ausland. Ob du nacherher umziehst ist uninteressant für das Standesamt I Interssant ist jedoch,dass du einen zweiten Antrag auf Nachbeurkundung beim örtlichen Standesamt gestellt hast. Damit war dein Antrag beim Standesamt I hinfällig. Aber scheinbar hast du das nicht an das Standesamt I gemeldet. Das örtliche Standesamt hat aber die Nachberukundung an das Standesamt I gemeldet, dazu sind sie gesetzlich verpflichtet und damit ist das Standesamt I raus, keine Nachbeurkundung und keine Urkunde.

  • Das versteh ich nun auch nicht:


    1 ) Der Vorgang "Nachregistrierung" ist doch vom örtlichen Standesamt erledigt (oder irre ich???)..


    2 )

    Weiterhin bitte ich Sie um Mitteilung, ob es für
    Ihre Frau eine philippinische Geburtsurkunde gibt, die besser lesbar
    ist. In der mir vorliegenden Kopie sind Handschrifteintragungen, die
    nicht eindeutig zu entziffern sind (der Middlename Ihrer
    Frau: „Daugdaug“ oder „Daug daug“ oder
    Daug-daug“).


    Es sollte doch einem Standesamt klar sein, dass es nur eine Geburtsurkunde gibt. Falls eine zweite Geburtsurkunde auftaucht, die besser lesbar ist (also andere Daten enthält) würde ich ziemlich skeptisch -:)


    Auch wenn hier von "Handschrifteintragungen" die Rede ist, können das ja nur Eintragungen sein, die auf der OriginalUrkunde auch drauf sind.. denn nachträgliches Gekleckere auf der PSA-Urkunde wird ja wohl niemand akzeptieren.


    Die soll mir einfach meine 4 Urkunden schicken, und gut is. Ist das zuviel verlangt?


    Wenn der ursprüngliche Vorgang abgebrochen ist, sollten schon die eingereichten Unterlagen wieder "zur Entlastung" zurückgegeben werden...

  • Zitat

    ob es für Ihre Frau eine philippinische Geburtsurkunde gibt, die besser lesbar ist. In der mir vorliegenden Kopie ... nicht eindeutig zu entziffern sind

    Hier geht es m.E. um eine bessere Kopie, nicht um ein zweites "Original".


    Gruß Robert

    Gekommen um zu bleiben.

  • Dass eine einmal angefertigte Kopie nicht besser wird, ist klar. Es geht doch ganz augenscheinlich um die Anfrage, ob vom Original erneut eine (bessere) Kopie angefertigt werden kann.


    Gruß Robert

    Gekommen um zu bleiben.