Lieber hge, liebe Mitleser,
Um meiner Frau eine Freude zu bereiten, hab ich bei der DBB im August 2015 einen Antrag auf Erstellung einer internationalen Heiratsurkunde beim Standesamt 1 in Berlin gestellt.Soweit so gut.
Ich hatte diesen Antrag schon vergessen, bekam aber heute von der DBB eine Email mit folgendem Inhalt.
Zitat
Des Weiteren möchte das Standesamt wissen, ob es noch einen weiteren, besser lesbaren urkundlichen Nachweis zur Namensführung Ihrer Frau von vor der Eheschließung gibt. In der vorgelegten philippinischen Geburtsurkunde Ihrer Frau sei der Name nur sehr schwer lesbar.
Insbesondere sei der Urkunde nicht zu entnehmen, ob die Schreibweise des Namens Ihrer Frau „Daug-Daug „ oder „Daug-daug“ lautet.
Ich machte mich auf die Suche nach
Dokumenten, und alten Pässen.
Alter Reisepass meiner Frau DAUG-DAUG
CENOMAR DAUG-DAUG
ROM DAUG-DAUG
Geburtsurkunde ihrer Tochter DAUG-DAUG
Reisepass der Mutter DAUG-DAUG
Übersetzung der Heiratsurkunde Daug-Daug
Was könnte ein weiterer besser lesbarer urkundlicher Nachweis zur Namensführung meiner Frau vor der Eheschließung sein? Was kann ich machen?
Noch ne Frage vom Standesamt 1 in Berlin.
ZitatDas Standesamt gibt an, dass zur weiteren Bearbeitung der Eintragung ins Eheregister noch eine beglaubigte Abschrift mit Ausstellung des Hinweisteiles des Eheregisters Ihrer zweiten in Tønder/Dänemark geschlossen Ehe benötigt werde. Der Hinweisteil sei wichtig, da aus ihm die Eintragung der rechtskräftigen Scheidung der Ehe hervorgingen.
Meine Vita:
- Ehe. In Deutschland geheiratet, In Deutschland geschieden.
- Ehe. In Dänemark geheiratet, in Deutschland geschieden.
- Ehe. In Thailand geheiratet, noch nicht geschieden.
Was ist ein Hinweisteil? Was für einen Sinn macht das? Rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk von der in Dänemark und in Deutschland geschlossenen Ehe liegt dem Standesamt 1 in Berlin vor.
Michael(Viele liebe Grüsse an Herrn K.)