DennisKa/Schengen-Visa wegen Rückkehrbereitschaft abgelehnt

  • Hallo zusammen,


    vielleicht hat jemand hier doch noch die eine oder andere geniale Idee, auf die ich bisher nicht gekommen bin.


    Kurz zur Situation: Ich habe meine Freundin / Verlobte online über eine Singlebörse letztes Jahr im Mai kennengelernt. Sind ungefähr gleich alt (sie 30, ich 33) und verstehen uns super. War letztes Jahr im August für 2,5 Wochen auf den Philippinen. Anschließend stellten wir einen Antrag auf ein Schengen-Visum. Naiv wie wir waren, gingen wir natürlich davon aus, dass alles klappt. Pustekuchen! Visum wurde mit der Begründung (Kreuzchen) abgelehnt, dass kein ausreichender Rückkehrwille zu sehen sei. Also bin ich im Mai diesen Jahres für 4,5 Wochen runter geflogen. Termin bei der DBM hatten wir ebenfalls. Wieder ein Visum beantragt und dieses Mal noch mehr Unterlagen beigebracht. Ergebnis: Kreuzchen bei "Kein ausreichender Rückkehrwille". Remonstration hat dann ganze 6 Monate gedauert, bis wir endlich eine offizielle Begründung für deren Einschätzung hatten. Trifft m.M.n. alles nicht so zu, aber als objektiver Dritter, der meine Verlobte nicht kennt, kann man deren Begründungen nachvollziehen.


    Kurz zu ihrer Situation: Sie ist 30, lebt bei ihren Eltern und beiden Brüdern (die beide berufstätig sind), Eltern haben ein eigenes Haus und sie arbeitet Vollzeit im Catering / Eventmanagementbereich. Verdient dort laut Botschaft ca. 8000 PHP + Bonis. Sie kommt auf ca. 280 EUR gesamt im Monat an Einnahmen. Sie ist ledig und hat keine Kinder, kirchlich sehr aktiv und ein super sozialer Mensch.


    Eine Anwältin für Ausländerrecht hier in Deutschland sagte mir, dass wir Schengen-Visa im Grunde knicken können. Das würde niemals klappen. Die Botschaft würde bei "haben uns im Internet kennengelernt" schon auf Durchzug schalten. Kann ich so auch bestätigen. Laut Anwältin sind unsere besten Chancen, wenn meine Freundin / Verlobte nun alle Voraussetzungen für ein Hochzeitsvisum erfüllen würde und wir dieses dann mit anwaltlicher Hilfe beantragen. Hilfe in Form von "wir haben einen Anwalt, also haltet euch bei de DBM mal endlich ans Gesetz".


    Ich möchte aber, dass meine Freundin schon vorher mal nach Deutschland kommen kann. Sie soll sich das Leben hier ansehen, das Wetter spüren und Alltag mit mir verbringen. Sie soll sich absolut sicher sein, dass sie das möchte! Wäre wir verheiratet, ist das Ganze schon etwas spät. Daher will ich das vorher. Nur die DBM lässt uns nicht. Was können wir nun tun? Eine Klage in Berlin einzureichen, kann ich auch direkt sein lassen. Das Geld kann ich lieber in eine weitere Reise verwenden. Ich habe mich jetzt an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt und die um Aufhebung des Visumsbescheides gebeten. Dass das wirklich passieren wird, halte ich für ziemlich unwahrscheinlich. Unversucht wollte ichs aber nicht lassen ...


    Hat noch jemand eine Idee? Was kann ich tun, damit meine Freundin und ich hier Zeit miteinander verbringen können? Touristenvisa wird nix, Studentenvisum auch nicht (die sind bei der DBM ja nicht blöd ^^). Kann man besser über ein anderes Schengen-Land einreisen?


    Bin für jeden Tipp dankbar.


    Gruß


    Dennis

  • Laut Anwältin sind unsere besten Chancen, wenn meine Freundin / Verlobte nun alle Voraussetzungen für ein Hochzeitsvisum erfüllen würde und wir dieses dann mit anwaltlicher Hilfe beantragen.


    Ein Heiratsvisum geht auch ohne anwaltliche Hilfe durch.. sobald alle Vorraussetzungen formal erfüllt sind, wird dieses Visum erteilt.



    Eine Anwältin für Ausländerrecht hier in Deutschland sagte mir, dass wir Schengen-Visa im Grunde knicken können. Das würde niemals klappen. Die Botschaft würde bei "haben uns im Internet kennengelernt" schon auf Durchzug schalten.


    Internet bekanntschaft hat bei der DBM nur insofern keine Chancen, wenn man sich bei Antragstellung nie persönlich begegnet ist. Ihr hattet euch aber doch 2 mal persönlich getroffen.


    Was können wir nun tun? Eine Klage in Berlin einzureichen, kann ich auch direkt sein lassen.


    Das ist aber das einzige was noch bleibt. Auch wenn die Chancen nicht sehr rosig sind. Die meisten dieser Klagen gehen verloren.
    Auch könnte ich mir hier vorstellen, dass die DBM gegen Rücknahme der Klage ein Visum erteilt. Denn es gibt ja zumindest schon einige Verwuzelungsindikatoren: Job, wenn auch nicht hochbezahlt, Engagement im kirchlichen Bereich. Das müsste dann das Gericht neu bewerten...
    Ich habe keien Ahnung, was solch eine Klage kostet.. das sollte dir die Anwältin aber sagen können.

  • Ein Heiratsvisum geht auch ohne anwaltliche Hilfe durch.. sobald alle Vorraussetzungen formal erfüllt sind, wird dieses Visum erteilt.


    Das ist richtig, jedoch geht die Botschaft ja trotzdem gern von Scheinehe aus. Wir haben ja nun mal nicht so viel Zeit miteinander verbringen können, wie z.B. ein Pärchen das in der selben Stadt wohnt. Daher ist ein Anwalt hier ein Druckmittel gegen die Botschaft. Denn wenn die bei dem Ehevisum echt Probleme machen, dann zieh ich so oder so vor Gericht. Daher den Anwalt von Anfang an dabei haben. Ist in meinem Fall besser.



    Eine Anwältin für Ausländerrecht hier in Deutschland sagte mir, dass wir Schengen-Visa im Grunde knicken können. Das würde niemals klappen. Die Botschaft würde bei "haben uns im Internet kennengelernt" schon auf Durchzug schalten.


    Internet bekanntschaft hat bei der DBM nur insofern keine Chancen, wenn man sich bei Antragstellung nie persönlich begegnet ist. Ihr hattet euch aber doch 2 mal persönlich getroffen.


    Yepp hatten wir. Abgelehnt haben sie den Antrag auf Visum trotzdem. Eben wegen dem Rückkehrwillen, der ja angeblich nicht gegeben wäre.



    Was können wir nun tun? Eine Klage in Berlin einzureichen, kann ich auch direkt sein lassen.


    Das ist aber das einzige was noch bleibt. Auch wenn die Chancen nicht sehr rosig sind. Die meisten dieser Klagen gehen verloren.
    Auch könnte ich mir hier vorstellen, dass die DBM gegen Rücknahme der Klage ein Visum erteilt. Denn es gibt ja zumindest schon einige Verwuzelungsindikatoren: Job, wenn auch nicht hochbezahlt, Engagement im kirchlichen Bereich. Das müsste dann das Gericht neu bewerten...
    Ich habe keien Ahnung, was solch eine Klage kostet.. das sollte dir die Anwältin aber sagen können.


    Die Begründung für die Ablehnung der Botschaft ist in sich recht schlüssig. Geht man davon aus, dass alle Visaantragssteller sowieso potenziell kriminell sind, dann passt jedes Wort genau zu dieser Einstellung. Wir müssen dem Gericht gegenüber beweisen, dass die Botschaft sich irrt. Wenn wir das beweisen könnten, dann könnten wir auch die Botschaft überzeugen :-)

  • Zitat

    Eine Anwältin für Ausländerrecht hier in Deutschland sagte mir, dass wir Schengen-Visa im Grunde knicken können. Das würde niemals klappen.


    Diese Aussage deckt sich so nicht mit den Aussagen hier im Forum. Offensichtlich hat es schon Personen mit schlechteren Voraussetzungen gegeben, die ein Visa erhalten haben.
    Gut, der alte Visaleiter ist nicht mehr im Amt, dieser wurde für seine Hilfe hier sehr gelobt. Möglicherweise ist das auch ein Grund für die erhöhte Anzahl an Ablehnungen, zumindest hier im Forum.


    Für welchen Zeitraum habt Ihr das Visa beantragt und gibt es über diesen Zeitraum ein Schriftstück des Arbeitgebers, dass dieser damit einverstanden ist und die Verlobte danach wieder arbeiten kann?


    Sofern ihr nicht heiraten möchtet, würde ich persönlich, einen neuen Schengenantrag stellen und im Einladungs- oder in einem separaten Schreiben detailliert auf die konkretisierte Ablehnungsbegründung der Remoablehnung im Vorfeld eingehen. Falls möglich neue Tatsachen einbringen um der DBM nicht die Möglichkeit zu geben : Oh, der letzte Antrag wurde abgelehnt, es hat sich nichts geändert, also wieder ne Ablehnung.


    Ich weis, neue Gründe sind wahrheitsgemäß teils schwer zu finden.


  • Neue Gründe sind meiner Meinung nach nicht mehr zu finden, denn wir haben mehr als alles eingereicht. Yepp, der Arbeitgeber hat ihr schriftlich bestätigt, dass sie so lange weg sein darf und danach noch ihren Job hat. Daraus leitet die Botschaft ab: "Wenn sie 85 Tage weg sein darf (wir haben die maximale Zeit genommen, damit sie hier wirklich viel mitbekommt) dann ist sie für die Firma eher überflüssig." Klar sind 3 Monate schon viel, aber wieso bietet das Schengen-Visum es an, wenn die Botschaft dann genau auf dieser Spanne rumreitet? :dontknow


    Wir hatten von Ende Oktober bis Anfang Januar die Einreise vorgesehen. Ausländerbehörde hat gemeint, dass das keine Probleme geben dürfte. Aber was die sagen interessiert die Botschaft ja nicht.


    Als Rückkehrgründe hatten wir angeben: Sie muss den Jahresabschluss der Firma machen, leitet eine Kirchengruppe für Kinder, hat dort Familie, hat eben ihren ganz normalen Job, hat dort ihre Gemeinde usw.
    Also alles Gründe, die man mit bösem Willen zerreißen kann.

  • "Wenn sie 85 Tage weg sein darf (wir haben die maximale Zeit genommen, damit sie hier wirklich viel mitbekommt) dann ist sie für die Firma eher überflüssig."


    und recht haben sie !!!
    denk doch mal nach. würde ein chef (mit hirn im kopf !) seine ach so wertvolle mitarbeiterin für 3 monate in urlaub gehen lassen :denken :denken :denken
    wohl eher nicht.
    wen würde er eher gehen lassen ?
    die unwichtigen / die ersetzbaren / die statisten / die ersatzspieler / das kanonenfutter usw. usw. usw.


    und genau da liegt der hund begraben in euerem fall - gier und masslosigkeit... aber lassen wir das :floet


    hier ein paar denkanstösse:
    - eigentum ?
    - pflegefall in der familie ?
    - geplante und vor allem gebuchte urlaube in der zukunft ?
    - kontoauszug ?
    - einladungschreiben in dem du erklärst wieso, weshalb, warum, wie... (einfach zeigen dass ihr auch menschen seid...) ?
    - eine kürzere aufenthalt
    auch wenn die botschaft nicht danach fragt, die schauen sichs an. stell dir vor dort arbeiten menschen wie du (weniger wie ich :peinlich )


    Klar sind 3 Monate schon viel, aber wieso bietet das Schengen-Visum es an, wenn die Botschaft dann genau auf dieser Spanne rumreitet?


    weil das schengenvisum nicht nur für fälle wie deinem gedacht ist :dontknow :dontknow :dontknow


    Eine Anwältin für Ausländerrecht hier in Deutschland sagte mir, dass wir Schengen-Visa im Grunde knicken können. Das würde niemals klappen. Die Botschaft würde bei "haben uns im Internet kennengelernt" schon auf Durchzug schalten. Kann ich so auch bestätigen. Laut Anwältin sind unsere besten Chancen, wenn meine Freundin / Verlobte nun alle Voraussetzungen für ein Hochzeitsvisum erfüllen würde und wir dieses dann mit anwaltlicher Hilfe beantragen.


    klar wo der wind herweht :floet :floet :floet
    (ich hab mal die kernaaussage hervorgehoben)


    oder siehe hier:


    m2VxpTMAbas


    hge
    ich weiss du magst keine polemik in "deinem" bereich, ich konnte aber nicht widerstehen.

  • Das ist richtig, jedoch geht die Botschaft ja trotzdem gern von Scheinehe aus. Wir haben ja nun mal nicht so viel Zeit miteinander verbringen können, wie z.B. ein Pärchen das in der selben Stadt wohnt. Daher ist ein Anwalt hier ein Druckmittel gegen die Botschaft. Denn wenn die bei dem Ehevisum echt Probleme machen, dann zieh ich so oder so vor Gericht. Daher den Anwalt von Anfang an dabei haben. Ist in meinem Fall besser.


    Ablehnung eines Visums wegen Scheinehe ist bei deutsch-philipp. Ehen sehr selten.
    Leute die sich über Internet kennenlernen, dann ein paar mal den Urlaub zusammem verbringen und danach heiraten wollen, gibt's sehr sehr häufig. Nur in sehr wenigen Fällen kommt die Scheinehe Vermutung auf. Ist wahrscheinlich im Zehntel-Promillebereich. Man kann dann immer noch einen Anwalt hinzuziehen...

  • Die Begründung für die Ablehnung der Botschaft ist in sich recht schlüssig. Geht man davon aus, dass alle Visaantragssteller sowieso potenziell kriminell sind, dann passt jedes Wort genau zu dieser Einstellung. Wir müssen dem Gericht gegenüber beweisen, dass die Botschaft sich irrt. Wenn wir das beweisen könnten, dann könnten wir auch die Botschaft überzeugen :-)



    In diesem Sector kann niemand etwas "beweisen".. das Gericht muss die vorgelegten Argumente/Belege neu bewerten.
    Es wäre der Job der Anwältin, dies sehr gut vorzubereiten ... anstatt dir zu raten, den ansonsten narrensicheren Visumsantrag zum Heiraten durchzubringen. Das ist für sie leicht verdientes Geld..... allerdings sind - wie ich schon sagte - die Aussichten statistisch gesehen nicht gut.


    Übrigens war es ein Fehler, beim erstenmal bei dem niedrig bezahlten Job gleich 85 tage zu beantragen. Wenn es eine Urlaubslänge gewesen wäre, die zu ihrem Job gepasst hätte, dann wären die Chancen wahrscheinlich höher gewesen.

  • Klar sind 3 Monate schon viel, aber wieso bietet das Schengen-Visum es an, wenn die Botschaft dann genau auf dieser Spanne rumreitet? :dontknow


    Weil das Visum auch für Reiche und Unabhängige möglich ist, nicht nur für Arbeiter auf die der Chef verzichten kann!



    Als Rückkehrgründe hatten wir angeben: Sie muss den Jahresabschluss der Firma machen, leitet eine Kirchengruppe für Kinder,


    Lies das noch mal selber und dann denke was der Visabearbeiter denkt! Wer wichtig genug wäre für einen jahresabschluss wird kaum 3 Monate fehlen können! Eine Kirchengruppe leiten und dann Weihnachten und Neujahr nicht zu Haus?? Auch unglaubwürdig!


    Yepp, der Arbeitgeber hat ihr schriftlich bestätigt, dass sie so lange weg sein darf und danach noch ihren Job hat.


    Niemand der in den Philippinen wichtig in einer Firma ist, bekommt 3 Monate Urlaub! Nur Personen, welche leicht zu ersetzen sind, bekommen so etwas!


    Sorry, aber so wird das nichts!

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Hallo Dennis,


    Hast du dich schon an das Referat 509 des AA gewendet?


    schau mal hier


    Bei meiner eigenen Recherche bin ich darauf gestoßen.


    Rein informativ für mich: wann genau im Mai habt Ihr die Remo eingelegt und welches Datum hat der Reml Ablehnungsbescheid?


    mfg leau

  • Um das mal klar zu stellen...
    Meine Frau hat von ihrem Boss auch 3 Monate freibekommen, und sie war keine unwichtige Angestellte. Sie hatte allerdings die Auflage per Email erreichbar zu sein, und einige Sachen weiterhin online zu delegieren.
    Ihr solltet nicht immer so pauschalisieren. Jeder Fall ist individuell...

  • Um das mal klar zu stellen...
    Meine Frau hat von ihrem Boss auch 3 Monate freibekommen, und sie war keine unwichtige Angestellte. Sie hatte allerdings die Auflage per Email erreichbar zu sein, und einige Sachen weiterhin online zu delegieren.
    Ihr solltet nicht immer so pauschalisieren. Jeder Fall ist individuell...

    Jeder Fall ist ein Einzelfall. Aber eine wichtige Mitarbeiterin und Leiterin der Kirchengruppe die 3 Monate in Deutschland bleiben will ist halt eher unglaubwürdig. Das hätte man ggf. nur mit einem dezietierten Begleitschreiben ausgleichen können. Im Regelfall beantragt man für das erste Visum zwei Wochen. Anschließend hat sie ihre Rückkehrwilligkeit nachgewqeisen und man könnte das steigern.

  • Rein informativ für mich: wann genau im Mai habt Ihr die Remo eingelegt und welches Datum hat der Reml Ablehnungsbescheid?


    Wir haben den Antrag auf Visumerstellung am 2. Mai eingereicht. Ungefähr eine Woche später kam dann die Absage, also ungefähr 9. oder 10. Mai. Wir haben dann Ende Mai, um den 27. herum remonstriert. Die Bestätigung erhielten wir am 2. Juni. Das Ergebnis der Remonstration hatten wir am 10. Oktober !!!! im Mailpostfach. Am 2. September hatte ich schon nachgefragt, ob es denn in der Post verloren gegangen wäre. Da erhielt ich (ausnahmsweise) mal eine Antwort, in der nur stand "ist nicht verloren gegangen, hohes Aufkommen, nicht mehr nachfragen".


    Warum, wieso, weshalb die sooooo extrem lange gebraucht haben (das Mal davor waren es "nur" 4 Wochen) erfährt man natürlich nicht. Laut Anwältin sitzen da nicht mal eine Handvoll MItarbeiter, die das bearbeiten. Nun kann jemand Urlaub haben, der zweite krank und schon sind die am schwimmen. Ist aber nur eine Vermutung meinerseits.


    Klar war es im Nachhinein naiv, so viele Tage zu nehmen. Hinterher ist man leider immer schlauer ... hätten die uns beim ersten Mal schon diese Begründungen geschickt, dann wären wir auch drauf gekommen. Leider war das nicht der Fall.
    Macht es aus eurer Sicht Sinn, ein drittes Mal nach einem Schengen-Visum zu fragen, und dann halt 3-4 Wochen anzugeben? Meine Freundin ist die Organisatorin in der Firma, die die Leute einteilt. Das kann sie auch per E-Mail, Chat oder Skype machen. Daher hat sie so lange frei bekommen. Haben wir natürlich, naiv wie wir waren, nicht mit reingeschrieben, ;(


    Ich kann auch drei Monate Sonderurlaub von der Arbeit nehmen. Trotzdem bin ich nicht überflüssig. Aber klar, geht die Botschaft natürlich erst Mal von anderen Sachen aus.


    Klappt das mit dem Hochzeitsvisum echt so problemlos? Wir wollen in Deutschland heiraten und nicht auf den Philippinen. Dann spar ich mir natürlich den Anwalt :-)

  • Eine Auszeit ist heute was ganz normales. Die Sabbatjahr & Sabbatical für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst ist in DE sogar gesetzlich geregelt.


    Das Sabbatjahr erfreut sich grundsätzlich und in vielen Branchen beziehungsweise bei vielen Berufsgruppen steigender Beliebtheit. Neben dem Sabbadjahr für Lehrer gilt dies insbesondere für Beamte und gleichgestellte Angestellte des Öffentlichen Dienstes, denen man sonst eine gewisse Behäbigkeit und Schwerfälligkeit bezüglich neuer Arbeitszeitmodelle nachsagt. Im Fall des Sabbatjahres geschieht dies zu Unrecht. So spielt der Öffentliche Dienst in diesem Bereich doch gar eine Art Vorreiterrolle. Die im Bund und in den Bundesländern unterschiedlichen Modelle zur Gestaltung des Sabbatjahres im Öffentlichen Dienst waren und sind Vorbild bei der Gestaltung von Sabbatjahren in der freien Wirtschaft.


    Ich würde mal darauf hinweisen, das sie mit Ihrer Unterstellung der „unwichtigkeit“ alle Deutsche Beamte und Angestellte die im Öffentlichen Dienst das Sabbatjahr für sich in Anspruch nehmen als „unwichtig“ einstufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Jan-D ()

  • Da ihr das Visum schon selbst vergeigt habt, solltet ihr jetzt jemanden damit beauftragen, der etwas davon versteht. Sonst kommt noch eine Klage auf Prozesskostehilfe...

  • Hallo Dennis,
    Da ihr schon zwei abgelehnte Anträge auf eurem „Konto“ habt, sieht es für einen dritten nicht gut aus.


    Ich persönlich denke, dass wenn ihr beim nächsten Antrag nicht neue Rückkehrgründe angeben könnt, der Sachbearbeiter sich, nach selbstverständlich ordnungsgemäßer vollständiger Prüfung der Antragsunterlagen, zu dem „denied“ Stempel hingezogen fühlt.


    Zumindest habt Ihr immer remonstriert, das spricht für euch. Eine Philippinische Freundin meiner Freundin hat schon 9 mal Gesamt ein Schengen-Visa beantragt, ohne zu remonstrieren. Weitere Details der Freundin kenne ich (noch) nicht, aber so wird das nichts.


    Hast du meine Hinweise auf das Referat 509 gelesen? In deiner Situation würde ich dort eine sachliche Beschwerde einreichen.


    Ich werde morgen meine Begründung unserer Remo bei der DBM nachreichen. Nachdem ein paar Wochen vergangen sind werde ich meine Beschwerde gegen den Ablehnungsgrund „fehlende Rückkehrwilligkeit einreichen und zeitgleich bei dem AA Referat 509 Antrag auf Auskunft über den aktuellen Stand der Remo beantragen. Zumindest ist die Vorgehensweise aktuell so geplant.


    Ich würde mich jedenfalls nie beim Bürgerservice beschweren. Die können wohl nichts machen außer vertrösten.


    Zitat von DennisKa

    Klar war es im Nachhinein naiv, so viele Tage zu nehmen. Hinterher ist man leider immer schlauer ... hätten die uns beim ersten Mal schon diese Begründungen geschickt, dann wären wir auch drauf gekommen.

    Liegt euch eine konkrete detaillierte Ablehnungsbegründung vor? Oder nur die Pauschalablehnung durch Kreuzchen setzen?


    Zitat von DennisKa

    Haben wir natürlich, naiv wie wir waren, nicht mit reingeschrieben, ;(

    Hmm, nach dem ersten Niederschlag hättet ihr das doch gelernt haben sollen, oder?
    Erkläre sachlich, ausführlich alles, an dem die DBM sich aufhängen könnte, oder falsch interpretieren könnte.


    Mein eigenes Einladungsschreiben hat auch nicht jeder im Forum auf Anhieb verstanden, obwohl es für mich logisch war.


    Zitat von DennisKa

    Klappt das mit dem Hochzeitsvisum echt so problemlos?

    Ja! Sofern keine Scheinehe vermutet wird und alle Dokumente ok sind. Dann muss es gewährt werden.


    Anregung: versuche doch über diese Schienen zusätzlich beim nächsten Antrag zu argumentieren. ;) Das zeigt dass du dich auskennst.


    Grundsätzlich sollten Drei Dinge aus dem Einladungsschreiben / Remo-Text ersichtlich sein. Dass Du
    a) es ernst meinst mit der Einladung,
    b) dass Du dich auskennst und
    c) auch bei erneuter Ablehnung nicht aufgibst.


    Ich selbst habe diesen Hinweis von einem User erhalten.



    Zitat von Amtsschimmel aka selbsternannter RA der ausnahmsweise einen Beitrag verfasst hat ohne das Wort Fachmann zu benutzen

    Da ihr das Visum schon selbst vergeigt habt, solltet ihr jetzt jemanden damit beauftragen, der etwas davon versteht.


    Der **** hat noch nicht mal den Thread gelesen und gemerkt dass dennisKA nen Ra an der Hand hat lol.

  • Grundsätzlich sollten Drei Dinge aus dem Einladungsschreiben / Remo-Text ersichtlich sein. Dass Du
    a) es ernst meinst mit der Einladung,
    b) dass Du dich auskennst und
    c) auch bei erneuter Ablehnung nicht aufgibst.


    Ich selbst habe diesen Hinweis von einem User erhalten.


    zum Schmunzeln...


    Sorry, es gibt soviele Tipps bezüglich Einladungs oder Remonstrationsschreiben, wo dann der Verfasser anschliessend behauptet, dass dies Erfolg gehabt hat.


    Dabei ist überhaupt nicht klar, warum bei einem positiven Bescheid ein Visum erteilt wurde; denn bei postivem Bescheid gibt es keine Begründung.


    (den lustigsten Tipp habe ich mal gesehen, als jemand schrieb, er hätte ein 72-seitiges Einladungsschreiben verfasst; daraufhin wäre das Visum erteilt worden)


    Ihr versteht offenbar nicht, dass es nicht um Euch als Einlader oder Freund geht, sondern um die Antragstellerin. Die muss nachweisen, dass sie in solchen Verhältnissen lebt, die ihr Anreiz genug sind, in die Heimat zurückzukehren...


    Ich bleibe dabei: ein neuer Antrag lohnt sich erst, wenn sich an der Lebenssituation der Antragstellerin nachweislich etwas geändert hat.


    Die jetzigen Argumente nochmal durch die Mangel drehen und neu zu formulieren, bringt nichts .... und auch referat 509 wird nicht helfen können.


  • Da ihr das Visum schon selbst vergeigt habt, solltet ihr jetzt jemanden damit beauftragen, der etwas davon versteht. Sonst kommt noch eine Klage auf Prozesskostehilfe...


    Habe mir deinen Link angesehen, aber mal ehrlich: Wieso sollte ich eine Kanzlei oder etwas ähnliches beauftragen, wenn die auch nicht mehr als bluffen können? Ich werde mit Sicherheit nicht gegen den Ablehnungsbescheid der Botschaft klagen. Und das weiß die Botschaft definitiv. Und meine Freundin hat viel zu große Angst, um überhaupt eine Klage in Betracht zu ziehen. In Deutschland sind zudem "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei Welten, die leider nichts miteinander zu tun haben.


    Hallo Dennis,
    Da ihr schon zwei abgelehnte Anträge auf eurem „Konto“ habt, sieht es für einen dritten nicht gut aus.


    Das habe ich auch schon vermutet. Meine Idee ist jetzt, das einfach über ein anderes Land laufen zu lassen. Sofern das mit dem Bundestag auch nichts wird. Freunde im europäischen Ausland hat man ja doch hin und wieder. Und die will man natürlich mit der Freundin besuchen.


    Hast du meine Hinweise auf das Referat 509 gelesen? In deiner Situation würde ich dort eine sachliche Beschwerde einreichen.


    Ich habe mich an den Bürgerservice des AA gewendet und die konnten mir nicht mal im Ansatz was sagen. Die Entscheidung liegt so oder so bei der Botschaft und da wird das AA sich nicht einmischen.


    Ich werde morgen meine Begründung unserer Remo bei der DBM nachreichen. Nachdem ein paar Wochen vergangen sind werde ich meine Beschwerde gegen den Ablehnungsgrund „fehlende Rückkehrwilligkeit einreichen und zeitgleich bei dem AA Referat 509 Antrag auf Auskunft über den aktuellen Stand der Remo beantragen. Zumindest ist die Vorgehensweise aktuell so geplant.


    Wenn du morgen erst die Begründung nachreichst, wird der Stand der Remonstration so lauten: sie warten auf die Begründung ;)
    Zum Thema Begrüdnung: Dieses Mal haben wir eine 4-seitige Begründung bekommen, die genau auf unsere Schreiben, unsere Beteuerungen, unsere Nachweise etc. eingegangen ist. Habe dazu dann eine weitere Stellungnahme verfasst, die die Botschaft jedoch nicht annehmen wird. Die geht daher an den Ausschuss des Bundestages.


    Zum Thema Verdacht auf Scheinehe:


    Ist halt schwierig auszuräumen. Die Anwältin fragte mich 10 Fragen, die die bei so einem zeitgleichen Interview fragen könnten. Davon konnte ich die Hälfte beantworten. Waren richtig dreckige Fragen, wie "auf welcher Seite ist der Lichtschalter in ihrem Zimmer" usw. Alles Fragen, die sie schon erlebt hat. Genau um sich besser kennen zulernen, möchte ich sie ja her holen. Teufelskreis eben ^^


  • Das denke ich mir auch. Nur wird sich an ihrer Situation nichts verändern. Außer sie kündigt, was ja kein Vorteil wäre ^^