Mhb/Deutschkurs A1 mit Baby?

  • Hallo. Kurze frage :
    A1 Kurs Goethe Institut ist ja Pflicht fürs FZV.
    Nun wie ist das denn wenn das Kind gerade geboren wurde, man den Papierkrieg zwecks deutschen Pass für das Baby erledigt etc.


    Muss der A1 Kurs abgeschlossen sein vor Antragstellung des Visums für die Mutter?
    Kann Sie mit neugeborenem am Kurs teilnehmen?


    Bereue nie etwas das du getan hast,wenn du in dem Moment in dem du es getan hast glücklich warst.

  • Das geht auch wenn das Kind noch bei ihr ist bzw mit ihr und ggf.mir reist?


    Bereue nie etwas das du getan hast,wenn du in dem Moment in dem du es getan hast glücklich warst.

  • ich bin mit meiner Frau und unserer Tochter damals zusammen in D eingereist, als wir den Antrag FZV zum Kind gestellt haben, waren wir alle auf den Phils- da wurden keine Fragen gestellt wie wir gedenken einzureisen, ist doch klar, dass das Kind mit der Mutter reisen wird- bei diesem Visum geht es ja darum , dass das Kindeswohl vorgeht und deshalb A1 nicht verlangt wird...in D allerdings sollte dann möglichst schnell ein Intergrationskurs besucht werden( meine Frau hat etwa 2 Monate nach Ankunft damit angefangen), denn Deutsch sprechen ist wichtig, wenn man hier wohnt XD

    Gruß Lucky

    3 Mal editiert, zuletzt von luckyvogel ()

  • Alles klar vielen Dank.


    Dann noch kurz die Frage wie lange dauert die Bearbeitung des Visums und wie lange ist dieses dann gültig?


    Das mit dem integrationskurs ist klar. Besten Dank.


    Bereue nie etwas das du getan hast,wenn du in dem Moment in dem du es getan hast glücklich warst.

  • Dann noch kurz die Frage wie lange dauert die Bearbeitung des Visums und wie lange ist dieses dann gültig?


    Wurde schon eine UP gemacht? Wenn ja, geht es relativ schnell...ca. 2 - 3 Wochen nach dem Termin...wenn nicht, dauert es 6 - 8 Monate! Das Visum ist ingesamt 90 Tage, nach Datum des Visazeitraums gültig....aber man kann das Reisedatum anpassen lassen, muss nur ein Datum angeben!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Bearbeitungsdauer des Visums waren etwas weniger als 2 Monate ( bei uns gab es keine Urkundenprüfung aufgrund unserer gültigen Heiratsurkunde aus Hong Kong mit Apostille nach Haager Abkommen, Frau auch nicht spät registriert- heute wird auch in unserem Fall manchmal eine UP gemacht, fragt man sich warum manchmal ja und manchmal nein...... wir hatten da Glück und es ging problemlos ohne ), weiss ich nicht mehr ganz genau, wir haben Mitte Januar den Pass fürs Kind beantragt, gleichzeitig mit dem FZV und bei dieser Gelegenheit hat meine Frau das CFO Seminar in Manila gemacht, da wir aus Mindanao anreisen mussten, bot sich das an. Der Pass fürs Kind war irgendwann im Februar fertig, und das Visum in der 2. Märzwoche, dann sind wir direkt nochmal nach Manila haben den Pass meiner Frau mit Visum abgeholt und dann den CFO Sticker( den bekommt man ja erst wenn ein Visum erteilt wurde) Visumsdauer war 3 Monate- war zu unserem Flug passend ausgestellt, also genug Zeit um in D relaxt bei der ALB ( bei uns heisst es Bürgerdienste International hahaha) zu verlängern. Dann bekommt ihr mindestens 1 Jahr , gegebenfalls auch 2 .....

    Gruß Lucky


  • Wurde schon eine UP gemacht? Wenn ja, geht es relativ schnell...ca. 2 - 3 Wochen nach dem Termin...wenn nicht, dauert es 6 - 8 Monate!


    TanduayIce


    so so. ohne urkundenprüfung 6 bis 8 monate. dazu noch das ausrufezeichen. da scheine ich ja richtig glück gehabt zu haben. oder wie ich zu sagen pflege - auf einem hundearsch, äääääh ich meine balkanesenarsch (klinge linge ling 8-) ), scheint auch mal die sonne.
    wo stehtn des, dass eine urkundenprüfung gemacht werden muss ??? wo ???
    denn genauso liset sich dein post. hoffe du änderst ihn nicht nachträglich (auch hier klinge linge ling 8-) )


    und das mit die 2 - 3 wochen:
    hmmmmm. sehr interessant – prüfung der unterlagen bei der botschaft, anschliessend übermitteln vom ganzen sammelsorium an die in deutschland zuständige ausländerbehörde, die wiederum selbst prüft und ihr ok zurück an die botschaft gibt. und das ganze in 2 – 3 wochen. erscheint mir ein bisschen zu „fantastisch“ und dürfte wenn überhaupt nur in den wenigsten fällen hinhauen.
    vielleicht ist es dir entfallen (was eigentlich nicht sein dürfte, wenn ich mir deine aktivitäten hier anschaue :floet ), aber die deutschen ausländerbehörden haben momentan „wichtigeres“ :mauer :mauer :mauer zu tun, als familienzusammenführungen zum deutschen kind zu bearbeiten.
    ...wäre doch ein neuer blubberthread wert – frustbewältigung: das gefühl der ungleichbehandlung teil 2
    oder was meinst du :Augenbraue


    jedenfalls wäre es nett wenn du deine angaben in irgendeiner form belgen könntest, hörensagen von mir aus, ansonsten haken wir das ganze unter der rubrik „blubber blubber blubber“ ab und du lässt leute antworten, die die erfahrung frisch gemacht haben.


    mhb


    hier jedenfalls meine persönliche und sehr sehr frische erfahrung zur fragestellung:


    wir haben innerhalb einer woche die termine für die geburtsanzeige, die beantragung des deutschen passes und die beantragung des familienzusammenführungsvisums zum deutschen kind.
    knapp 3 wochen später war der deutsche pass fertig.
    erst danach wurden die unterlagen für das visum bearbeitet und an die für uns zuständige ausländerbehörde nach deutschland geschickt. das alleine hat 3 - 4 wochen gedauert.
    parallel dazu habe ich kontakt mit der behörde aufgenommen, um mich auf dem laufenden zu halten.
    nach ca. 2 wochen hat die ausländerbehörde ihr ok an die botschaft weitergegeben und nach einer weiteren woche hat die dame des hauses ihr visum bekommen.
    also nix mit 2 – 3 wochen.


    bei fragen kannst du dich gerne per pn melden.


    p.s.
    das exit clearence certificate nicht vergessen, sonst gehts euch wie unsereiner
    siehe hier: its more fun in the philippines - offloading und was danach kam

  • wo stehtn des, dass eine urkundenprüfung gemacht werden muss ??? wo ???


    Das ergibt sich aus der Tatsache, dass eine ausländische Urkunde im Rechtsverkehr nur anerkannt werden muss, wenn sie eine Apostille oder eine Legalisation hat.
    Das ist bei philipp. Personenstandsurkunden nicht der Fall.. daher ist dann, wenn die Botschaft des entsprechenden Landes ein UP-verfahren anbietet, eine UP durchzuführen. Wenn einige Behörden darauf verzichten, mag es einen konkreten grund dafür geben oder die Sachebearbeiter handeln fehlherhaft.
    Die überwiegende Mehrehit hier in diesem forum wird bestätigen, dass meist eine UP anliegt.



    das exit clearence certificate nicht vergessen, sonst gehts euch wie unsereiner
    siehe hier: its more fun in the philippines - offloading und was danach kam


    Wenn das Kind einen philipp. Pass gehabt hätte, wäre auch kein ECC nötig gewesen.
    Ich würde eh dazu raten, einen philipp. Pass machen zu lassen; denn es könnte auch passieren, dass die immigration darauf besteht, dass ein philipp. Pass vorgelegt wird.Weil das Kind die philipp. Staatsbürgeschaft hat. Dann würde sich die Abreise aber um mehrere Wochen verzögern.


    jedenfalls wäre es nett wenn du deine angaben in irgendeiner form belgen könntest, hörensagen von mir aus, ansonsten haken wir das ganze unter der rubrik „blubber blubber blubber“ ab und du lässt leute antworten, die die erfahrung frisch gemacht haben.


    ... jedenfalls wäre es nett, wenn du mal einen Gang runterschalten könntest. "Frische" Erfahrungen sind zwar von Vorteil, aber die Interpretation der Erfahrungen sind nicht immer richtig. Dass bei Euch keine UP gemacht wurde heisst nun nicht, dass es generell keine UP gibt.


    zu den 2-3 Wochen.. das ist in der Regel zu wenig. Der Kurier geht (meiner Erinnerung nach) nur 2x im Monat; sodass die Sachen schon mal 2 Wochen liegen bleiben können, bevor sie die Botschaft überhaupt verlassen. Es kann aber auch sein, dass sie am Tag nach der Antragstellung die Botschaft verlassen.
    Prognosen bezüglich Bearbeitungszeit zu geben , ist daher sehr schwierig, weil ja eine ganze Menge Parameter (Urlaub, Krankheit, feiertage, Arbeitsanfall) eine Rolle spielen.

  • anscheinend gibt es den einen oder anderen auf den billingen plätzen, die eine etwas genauere erklärung benötigen...


    wo stehtn des, dass eine urkundenprüfung gemacht werden muss ??? wo ???
    denn genauso liset sich dein post.


    es ist nicht gesagt, dass generell eine urkundenprüfung durchgeführt werden muss. das wird von fall zu fall entschieden. d.h. die aussage "wenn nicht, dauert es 6 - 8 monate!" ist so wie sie da steht aber sowas von falsch, dass kracht...


    also slickowan, wie du schon sagst lesn hilft, manchmal auch nachdenken :floet


    p.s.
    kannst gerne noch mal 12 draufhauen...

  • anscheinend gibt es den einen oder anderen auf den billingen plätzen, die eine etwas genauere erklärung benötigen...


    Ich möchte doch darum bitten, hier sachlich zu schreiben..


    es ist nicht gesagt, dass generell eine urkundenprüfung durchgeführt werden muss. das wird von fall zu fall entschieden. d.h. die aussage "wenn nicht, dauert es 6 - 8 monate!" ist so wie sie da steht aber sowas von falsch, dass kracht...


    UP:
    Es wird von Fall zu Fall entschieden, wie im Übrigen der ganze Antrag "von Fall zu Fall" entschieden wird.
    Wobei die in meinem vorigen Beitrag aufgezählten Merkmale meist zu der Entscheidung führen, dass eine UP nötig ist.
    Wenn es bei Euch nicht nötig war, dann freu dich.
    Man kann als Antragsteller nichts dagegen tun, wenn die Behörde auf eine UP besteht.


    Die 6-8 Monate von Antragstellung an gerechnet sind nicht falsch, wenn die UP berücksichtigt werden muss, die allein 4-6 Monate dauern kann.
    Was soll daran "krachend" falsch sein.

  • Hallo hge, 300,


    Das sind die Regeln für eine UP. Ganz sachlich. Jeder kann sich selber einen Reim draus machen.

    So lange sollte eine UP dauern.


    Zitat

    Die Auslandsvertretung bemüht sich um eine zügige Abwicklung der Urkundenüberprüfung. In der Regel sollte die Prüfung zeitnah nach der Visumbeantragung veranlasst werden und nicht länger als drei Monate dauern. Wenn Verzögerungen dadurch entstehen, dass einzelne Ermittler durch die Vielzahl von Ermittlungsaufträgen zeitlich überfordert sind, sollten zusätzliche Personen oder Firmen beauftragt werden.
    Sollte binnen 3 Monaten kein abschließendes Ergebnis über die Urkundenüberprüfung vorliegen, erfolgt eine Sachstandsmitteilung sowohl an die eingeschaltete Ausländerbehörde als auch an den Antragsteller, bzw. dessen Verfahrensbevollmächtigten.

    Hoffe geholfen zu haben.


    Mickie

  • es ist nicht gesagt, dass generell eine urkundenprüfung durchgeführt werden muss. das wird von fall zu fall entschieden. d.h. die aussage "wenn nicht, dauert es 6 - 8 monate!" ist so wie sie da steht aber sowas von falsch, dass kracht...


    also slickowan, wie du schon sagst lesn hilft, manchmal auch nachdenken :floet


    p.s.
    kannst gerne noch mal 12 draufhauen...


    Na Kollege, net nur frech rumquaken, sondern mal RICHTIG lesen...


    Zitat von Tandu: Wurde schon eine UP gemacht? Wenn ja, geht es relativ schnell...ca. 2 - 3 Wochen nach dem Termin...wenn nicht, dauert es 6 - 8 Monate!


    Na, dämmerts? Net nur dumm rumkacken, sondern auch verstehen was da steht. Ich erkläre Dir den Satz gerne: Wenn eine UP schon durchgeführt wurde, dauert es 2-3 Wochen, wenn noch keine UP gemacht wurde 6-8 Monate, denn dann wird in der Normalfall eine UP gemacht.


    Weiß net was daran so schwer zu verstehen ist?