Gensan2011/SchengenVisum für Ehefrau

  • Hallo!
    Ich lebe mit meiner philippinischen Ehefrau auf den Philippinen und möchte mit ihr Ende Juli meine Verwandschaft in Deutschland besuchen.
    Meine erste Frage ist, was muss ich bei der Botschaft beantragen, ein Besuchs- oder ein Touristenvisum?
    Zweitens,wie lange dauert die Ausstellung des Visums nach Antagstellung und Abgabe aller Unterlagen bei der Botschaft und kann der mit
    Visum versehene Reisepass mir dann nach Hause zugesandt werden damit ich nicht nochmals nach Manila fliegen muß


    Vielen Dank :D

  • Hallo,
    wenn ihr die Kosten der Reise selbst tragen könnt und werdet, beantragt ein Touristenvisum, ansonsten ein Besuchervisum, dann braucht es aber eine Verpflichtungserklärung (im Original) von der Verwandschaft in D.
    Wir habe in den letzten 12 Monaten dreimal ein Besuchervisum für meine Freundin beantragt (um mich in D zu besuchen), das Visum wurde jedesmal 1-2 Werktage nach dem Interview ausgestellt und der Pass wurde jedes Mal (abhängig ggf. von Wochenede & Feiertagen) innerhalb von 2-3 Werktagen bei ihr in Gensan zugestellt.


    Viel Glück!

  • Meine erste Frage ist, was muss ich bei der Botschaft beantragen, ein Besuchs- oder ein Touristenvisum?

    Nichts als deutscher kannst du Visafrei nach Deutschland. Deine Ehfrau muss ein Schengenvisum beantragen.


    http://www.manila.diplo.de/con…ten/6359077/MB_Besuch.pdf


    Formlose Einladung der zu besuchenden. Als Ehemann würde ich ein Begleitschreiben mit Eheurkunde beilegen, das erklärt das Ihr zusammen auf den Phillipinenen einen gemeinsamen Wohnistz habt. Erleichtert die Entscheidung über die Rückkehrbereitschaft der Frau.


    Zweitens,wie lange dauert die Ausstellung des Visums nach Antagstellung und Abgabe aller Unterlagen bei der Botschaft und kann der mit

    Im Regelfall eine Woche. Der Zeitfresser ist aber ein Termin bei der DBM zu bekommen


    Visum versehene Reisepass mir dann nach Hause zugesandt werden damit ich nicht nochmals nach Manila fliegen muß

    Ja, kostet natürlich extra.

  • Im Regelfall eine Woche. Der Zeitfresser ist aber ein Termin bei der DBM zu bekommen


    SchengenVisum? Termine sind in der Regel in 14 Tagen verfügbar..



    und kann der mit
    Visum versehene Reisepass mir dann nach Hause zugesandt werden damit ich nicht nochmals nach Manila fliegen muß


    .. ist sogar von der Botschaft präferiert, denn dann hat die Botschaft weniger Besucher im Schalterraum sitzen

    Zitat

    Reisepässe und Briefe (z.B. über die Antragsentscheidung) können zu den o.g. Schalterzeiten persönlich abgeholt oder auch per Kurier
    an die Antragsteller geschickt werden. Dafür fallen PHP170 an (bei Erhalt zu zahlen).

  • Merkblatt zwecks Besuch bei der Familie hier: http://www.manila.diplo.de/contentblob/2…2/MB_Besuch.pdf
    dort findest Du alle requirements.



    Dort findet er eben nicht alle requirements, die auf den Fall des TS zutreffen.


    Der möchte nämlich seine Ehefrau für ein paar Wochen nach D bringen... und da muss keine Rückkehrbereitschaft in Form von Arbeitsverträgen etc nachgewiesen werden. Ebenfalls ist keine VE gefordert..


    Da die DBM bisher für diesen Fall kein Merkblatt auf ihrer HP hat, empfehle ich, die DBM anzuschreiben um nach den requirements zu fragen!

  • Der möchte nämlich seine Ehefrau für ein paar Wochen nach D bringen... und da muss keine Rückkehrbereitschaft in Form von Arbeitsverträgen etc nachgewiesen werden. Ebenfalls ist keine VE gefordert..



    Stimmt nicht ganz. Wir sind auch verheiratat, ich habe 13(a), wir leben hier seit 20 Jahren, wollen mit Schengen visum fuer 2 Wochen meine Schwester besuchen, und die Botschaft teilte uns folgendes mit:


    "Zu Punkt 7, sollte Ihre Frau Unterlagen vorlegen die die Rückkehrwilligkeit belegen, also ja, Land Titel und weiteres sollte eingereicht werden."

  • Stimmt nicht ganz. Wir sind auch verheiratat, ich habe 13(a), wir leben hier seit 20 Jahren, wollen mit Schengen visum fuer 2 Wochen meine Schwester besuchen, und die Botschaft teilte uns folgendes mit:


    "Zu Punkt 7, sollte Ihre Frau Unterlagen vorlegen die die Rückkehrwilligkeit belegen, also ja, Land Titel und weiteres sollte eingereicht werden."



    Da würde ich einfach mal rückfragen ob die dich veräppeln wollen...

  • Da würde ich einfach mal rückfragen ob die dich veräppeln wollen...


    ... so sehe ich das auch..


    "Zu Punkt 7, sollte Ihre Frau Unterlagen vorlegen die die Rückkehrwilligkeit belegen, also ja, Land Titel und weiteres sollte eingereicht werden."


    ... dann einfach mal rückfragen, ob sie ohne Land Titel kein Visum bekommt.


    Natürlich kann ein LandTitel als Nachweis des Wohnsitzes nicht unbedingt schaden (wenn man es dann besitzt), aber dies als Vorraussetzung für ein Visum hinzustellen, halte ich für falsch und ist IMHO auch von der DBM auch nicht so gemeint.

  • Da würde ich einfach mal rückfragen ob die dich veräppeln wollen...



    Hatte ich gemacht...
    Die Antwort:
    "Es ist Aufgabe des Antragstellers die erforderlichen Nachweise zu erbringen und insbesondere seine Rückkehrwilligkeit und seine finanzielle und familiäre Verwurzelung im Heimatland zu belegen."

  • Hatte ich gemacht...
    Die Antwort:
    "Es ist Aufgabe des Antragstellers die erforderlichen Nachweise zu erbringen und insbesondere seine Rückkehrwilligkeit und seine finanzielle und familiäre Verwurzelung im Heimatland zu belegen."


    Mach doch mal ne freundliche Anfrage beim AA diesbezüglich, mit allen Hintergrundinfos...