Meine Frau und ich würden für unserem Sohn gerne die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch/philippinisch) erreichen, um ihm langfristig alle Optionen offen zu halten.
Meine Frau ist gebürtige Philippina. Geheiratet haben wir 2009 in Hong Kong, kurz danach ist sie per FZV nach D gekommen und 3 Jahre später deutsche Staatsbürgerin geworden.
Wie stellt sich das Vorhaben rechtlich aus deutscher und philippinischer Perspektive dar?