Harald007/Fragen zum Hochzeitsvisum

  • Das ist ja regelrecht erschwinglich. 😊


    Ich hab auf der EMS Seite nach einer Filiale in Cebu gesucht, aber ich finde dort nichts. Kannst du mir sagen, wie ich das rausbekomme?

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Zustimmung des UrkundenInhabers zur Überprüfung gem. anliegendem Muster“ zu „Harald007/Fragen zum Hochzeitsvisum“ geändert.
  • Allerdings will mein Standesamt nochmal prüfen ob der Generalkonsul dazu auch bevollmächtigt ist.

    Schon merkwürdig, da dieser ja direkt mit Manila zusammen arbeitet.

    Honorarkonsul …. nicht Generalkonsul .. ein kleiner aber dennoch großer Unterschied :)


    Dein Standesamt hat aber einen richtigen Gedanken:

    Die OLGs akzeptieren (meist) nur vor dem OLG vereidigte Übersetzer.

    Der Honorarkonsul von Cebu (Herr Dr. Seidenschwarz) kann aber die Übersetzungen mE nicht in seiner Funktion als deutscher Konsul machen, sondern als "privater Übersetzer" .. *)


    Nun ist aber auf der Lister der Übersetzer der DBM Herr Dr. Seidenschwarz nicht als vor einem OLG ausgewiesener Übersetzer angegeben:

    https://manila.diplo.de/blob/1…nslators-feb2018-data.pdf


    ..im Gegensatz zu Locker oder Hansmeyer, deren Beeidigung in der Liste der Übersetzer angegeben ist.



    Allerdings kann ich hier aus der Forenerfahrung sagen, dass die Übersetzungen von Herr. Dr. Seidenschwarz durch die Bank hier in D von den Behörden akzeptiert werden.



    *) Es gab hier in diesem Forum vor langer Zeit mal ein Diskussion darüber, ob Dr. Seidenschwarz nicht auch als Konsul Übersetzungen anfertigen kann. Meiner Meinung nach: Nein. Aber das sind hochjuristische Fragen, in denen ich mich nicht auskenne. Deswegen möchte ich das hier nur als meine private Meinung verstanden wissen.

  • Ich habe auf dem "Laufzettel" vom Standesamt noch mal nachgeschaut und offenbar nicht richtig gelesen. Da steht:

    Geburtsurkunde + Übersetzung/Vereidigter Dolmetscher in BRD

    Ledigkeitsbescheinigung+ Übersetzung


    Von vereidigter Dolmetscher / Übersetzer ist da gar nicht die Rede. Und somit deckt sich das mit dem, was du sagst und dem Gedanken des Standesamtes:

    Allerdings kann ich hier aus der Forenerfahrung sagen, dass die Übersetzungen von Herr. Dr. Seidenschwarz durch die Bank hier in D von den Behörden akzeptiert werden.


    Honorarkonsul …. nicht Generalkonsul .. ein kleiner aber dennoch großer Unterschied :)

    Aber sicher. Das habe ich durcheinandergehauen. :D


    Herr Dr. Seidenschwarz mailte mir nun prompt zurück, dass meine Lebensgefährtin das Formblatt im Voraus senden soll. Kannst du mir sagen, um welches Formblatt es sich handelt? Es muss offenbar ein Formblatt für die Ledigkeitsbescheinigung geben.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Es muss offenbar ein Formblatt für die Ledigkeitsbescheinigung geben.

    Das Standesamt braucht ja fürs OLG alle Dokumente , die in englischer Sprache sind, übersetzt: PSA-Geburtsurkunde, PSA-CENOMAR wenn erforderlich auch das Parental advice/Consent , Wohnsitzbestätigung, affidavit singleness … also alles was dein StA auf deinem Laufzettel angegeben hat und in englischer Sprache ausgefüllt ist.


    Zur Frage: das Cenomar ist die Ledigkeitsbescheinigung, die das PSA ausstellt. Das muss auf jeden fall beigebracht werden.

    Daneben wird schon mal eine eidesstattliche Erklärung (abgegeben vor einem Philipp. Notar oder auch vor der DBM) verlangt, dass sie single ist... und daneben hat das Standesamt selbst auch noch eine eigene Ledigkeitserklärung, die vor dem Standesamt abgegeben werden kann. Letzteres mag ein Formblatt sein, aber das kann sie auch nur nach Einreise unterschreiben... was du nun davon vorlegen musst, kann nur dein StA dir sagen. Leider sind wir nicht einheitlich in D.


    PS:

    Ich denke , der HK aus cebu meint nur die Beitrittserklärung. das Formblatt bekommst du von deinem Standesamt.

    Eine eidessttaliche Erklärung darf der HK nicht beurkunden. Siehe auch seinen Tätigkeitskanon

    https://honorarkonsul-cebu.com/?page_id=106


  • Meine Standesbeamtin hat definitiv kein Formbatt. Mal sehen, was mir Herr Seidenschwarz dazu schreibt. Im Moment scheint das Formblatt immer "der Andere" zu haben. :D


    Hier ein Link zur Beitrittserklärung:

    https://www.verband-binational…hliessung-in-deutschland/

    ... welcher aber nicht erklärt, wo das eigens dafür vorbereitete Formular aufzutreiben ist.




    Für die Wohnsitzbestätigung wird von meinem StA keine Übersetzung verlangt.

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

    Einmal editiert, zuletzt von Harald007 ()

  • ... welcher aber nicht erklärt, wo das eigens dafür vorbereitete Formular aufzutreiben ist.

    Wenn du danach suchst, wirst du jede Menge Formulare finden... zB:

    https://www.jena.de/fm/1727/Beitrittserklarung.pdf


    Aber im Prinzip sollte schon dein zuständiges StA dir dieses Formblatt geben.. es sei denn, dein StA ist mit einem frei im Netz verfügbaren Formular einverstanden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein StA das Formular nicht hat oder nicht kennt; scheint für mich irgendwie wie ein Mißverständnis auszusehen.

  • Danke, das sieht wirklich nach dem aus, was gebraucht wird.


    Mißverständnis? Das ist aber sehr rücksichtsvoll ausgedrückt. Ich würde es eher unkomp.... nennen?

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Sorry HGE, das hatte ich leider falsch geschrieben.


    Natürlich Honorarkonsol und nicht General ... :peinlich


    Komisch ist allerdings schon das sowohl Frau Seidenschwarz, wo meine Freundin den A1 Kurs gemacht und gerade bestanden hat, als auch Herr Seidenschwarz meiner Freundin gesagt haben, dass es auf sicher in Ordnung ist wenn er die deutsche Übersetzung für das Standesamt bzw. die anderen Behörden macht. :denken


    Er sollte es doch wohl eigentlich wissen als Honorarkonsul.


    Aber am 07.01. will mir mein Standesamt desshalb genau Bescheid geben und ich werde es hier dann posten.

  • Komisch ist allerdings schon das sowohl Frau Seidenschwarz, wo meine Freundin den A1 Kurs gemacht und gerade bestanden hat, als auch Herr Seidenschwarz meiner Freundin gesagt haben, dass es auf sicher in Ordnung ist wenn er die deutsche Übersetzung für das Standesamt bzw. die anderen Behörden macht. :denken


    Er sollte es doch wohl eigentlich wissen als Honorarkonsul.

    Ich sagte ja auch schon, dass mir kein Fall bekannt ist, wo die Übersetzung des HK abgelehnt worden wäre. Daher ist die Diskussion eher theoretisch.


    Was mich irritiert, möchte ich in folgendem Beispiel verdeutlichen:


    Wenn Dokument eines nicht bei einem OLG vereidigten Übersetzers abgelehnt wird, ist das okay, weil dies die OLGs im Befreiungsverfahren so vorschreiben.

    Der HK in Cebu ist aber definitiv kein vereidigter Übersetzer bei einem deutschen OLG; es ist jedenfalls nicht auf der Lister der Übersetzer der DBM erwähnt. Wenn nun die Übersetzung des HKs trotzdem akzeptiert wird, ist die Frage, ob auf Grund seines Amtes als Konsul die Vereidigung vor einem OLG nicht mehr nötig ist. Meine Meinung ist, dass die deutschen Behörden eine Art Kulanz walten lassen, wenn sie den Stempel des Konsulats sehen.. lasse mich aber gerne eines Besseren belehren..


    Wie gesagt, im Normalfall werden seine Übersetzungen akzeptiert.

  • Und da ist auch das Problem.


    Bei den Übersetzungen hat Herr Seidenschwarz sein Siegel drauf gemacht.

    Auf dem Siegel steht aber nur:

    Dr. Franz Seidenschwarz - Übersetzer seit 1987 - Cebu City Philippinen


    Da die Damen von meinem Standesamt aber nicht wussten, dass Herr Seidenschwarz der Honorarkonsul von Cebu ist, haben sie erstmal die Übersetzung bemängelt.

  • Auf dem Siegel steht aber nur:

    Dr. Franz Seidenschwarz - Übersetzer seit 1987 - Cebu City Philippinen

    … danke für die Info; hatte ich mir so gedacht und bestärkt meinen Verdacht, dass der HK diese Übersetzungen nicht in seiner Eigenschaft als Konsul machen darf...


    Trotzdem denke ich, dass die Übersetzungen durchgewunken werden. Einfach die Übersetzerliste der DBM deinem Standesamt vorlegen... wenn die sehen, dass er Konsul ist, wird das akzeptiert...

  • Danke, das sieht wirklich nach dem aus, was gebraucht wird.


    Mißverständnis? Das ist aber sehr rücksichtsvoll ausgedrückt. Ich würde es eher unkomp.... nennen?

    Würde ich jetzt nicht so pauschal sagen, kommt darauf an, wieviel Erfahrung das zuständige Standesamt hat.


    Nachdem das Telefonat mit meiner zuständigen Dame so souverän und kompetent ablief fragte ich am Schluß auch, ob so etwas in meiner immerhin kleinen Stadt öfters vorkommt. Worauf sie sagte, in letzter Zeit immer öfters, sie macht den Job nun seit 7 Jahren aber bei den ersten Fällen dieser Art hatte sie auch schlaflose Nächte... Aber für diejenigen, die an eher "unerfahrene" Beamte geraten hilft ja dieses Forum sehr gut.


    Tip für die Übersetzung: sie gab mir gleich die Telefonnummer vom vereidigten Übersetzer hier am Amtsgericht. Natürlich nicht eben billig aber dafür passt es nachher áuch gewiss.

  • Tip für die Übersetzung: sie gab mir gleich die Telefonnummer vom vereidigten Übersetzer hier am Amtsgericht. Natürlich nicht eben billig aber dafür passt es nachher áuch gewiss.

    Es gbt bei den Übersetzer massive preisliche Unterschiede...einfach auf die entsprechende Website http://www.justiz-dolmetscher.…F83AA891BB4E354E7204F8B52


    gehen und einen passenden Übersetzer suchen (alle sind Deutschlandweit zugelassen), dann sich Angebote einholen lassen!

    Bei uns damals waren Preise von 70 - 700 € aufgerufen! Wir nahmen den 70 € Übersetzer aus Niedersachsen und alles TOP! Inzwischen habe ich den MAnn jedem hier empfohlen und er hat dutzende Verfahren übersetzt!


    Also ein wenig rumfragen macht schon Sinn

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • einen passenden Übersetzer suchen (alle sind Deutschlandweit zugelassen), dann sich Angebote einholen lassen!

    Bei uns damals waren Preise von 70 - 700 € aufgerufen! Wir nahmen den 70 € Übersetzer aus Niedersachsen und alles TOP! Inzwischen habe ich den MAnn jedem hier empfohlen und er hat dutzende Verfahren übersetzt!


    Also ein wenig rumfragen macht schon Sinn

    Nachdem mir 500,- € bei dem vom AG etwas heftig vorkommen werde ich mit Sicherheit auf den Tip zurückkommen, danke.


    Dachte, der müsste beim AG zugelassen sein.


  • Wir nahmen den 70 € Übersetzer aus Niedersachsen und alles TOP!

    Der Name, wer das ist oder gar in Link wäre wirklich nett.



    Ich gehe davon aus, das ich hier in meinem Dorf auf dem StA ein Exot mit meinen Wünschen bin. Dementsprechend gehe ich in Bezug auf Herausgabe bzw. Selbsterbringung von Formularen von unbeabsichtigten Unwissen bzw. vermeintlichem Wissen aus. Kann man bei diesem bürokratischen Aufwand überhaupt noch mit einer 100%tigen Erbringung rechnen?


    In der Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung wird nach dem

    Namen, der in der Ehe geführt werden soll, gefragt.

    Welche Konsequenzen hat es, wenn meine Lebensgefährtin meinen Namen annimmt?

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

  • Das ist doch der (goldene) Standard -:) … vollkommen kompatibel mit deutschem und philipp. Recht (ausser dem leidigen Mittelnamen, dagegen kann man aber nichts machen )

    Das verstehe ich nicht. Was ist kompatibel?

    Ich bilde mir ein zu Wissen, dass wenn sie meinen Namen annimmt, er dann auch in ihrem Pass geändert werden muss.


    Dein Link Formular Beitrittserklärung ist m.E. nicht mehr aktuell.

    Das neue Formular heißt jetzt Vollmacht zur Anmeldung zur Eheschließung. Das bekam ich von einem Frischverheirateten.


    Wer ist mit Verlobte(r) gemeint. SIE? Dann kommt unten drunter noch mal obenstehender Name rein? Oder doch ICH, also mein Name/Anschrift rein?

    Dateien

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...

    2 Mal editiert, zuletzt von Harald007 ()

  • Das verstehe ich nicht. Was ist kompatibel?

    Ich bilde mir ein zu Wissen, dass wenn sie meinen Namen annimmt, er dann auch in ihrem Pass geändert werden muss.

    Jedes Land hat ein eigenes Namensrecht. Wie du leicht sehen kannst, gibt es im Philipp. Namensrecht noch einen Mittelnamen, den es im deutschen Recht nicht gibt. Dazu kann man nicht in jedem Land den Familiennamen so festlegen, wie in D.. das hat zur folge das man in Deutschland einen anderen Namen hat als im Heimatland. das nennt man dann hinkende Namensführung.

    Aber das was du möchtest (deine Verlobte nimmt deinen Nachnamen an) ist das "normale" .. daher hast du nicht mit Problemen zu rechnen.

    Dein Link Formular Beitrittserklärung ist m.E. nicht mehr aktuell.

    Das neue Formular heißt jetzt Vollmacht zur Anmeldung zur Eheschließung. Das bekam ich von einem Frischverheirateten.

    "Beitrittserklärung" ist der landläufige Ausdruck.. auf meinem verlinkten steht die "Vollmacht …" in der Überschrift .. also erst mal richtig lesen..

    Für das StA Jena wird das mit Sicherheit das richtige Formular sein..


    Ich sagte ja auch, dass jedes StA sehr oft ein eigenes Formular hat; daher solltest du dringend dein StA nach einem Formular fragen. Erst wenn die nichts haben, kannst du eins aus dem Netz nehmen.

    Wer ist mit Verlobte(r) gemeint. SIE? Dann kommt unten drunter noch mal obenstehender Name rein? Oder doch ICH, also mein Name/Anschrift rein?

    Nein...


    In der Beitrittserklärung gibt sie die Vollmacht... also sind im oberen Teil (Vollmachtgeber) ihre daten einzutragen und du bist der Verlobte... also weiter unten

  • Nach dem, was ich hier vom StA habe, musste ich denken; Beitrittserklärung hieß es ehemals.

    Ich habe nunmehr 3 Versionen der selben Sache. Kein Wunder, dass sich Die Dame im StA bedeckt hält, wo sie schon gar kein eigenes Formular dafür haben.

    Dateien

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. ..." (Zitat GG) Steht da, steht da...