Erforderniss der 6 Monats-Gueltigkeit des Reisepasses bei Visum 13g

  • Hallo zusammen,


    wie der Website der philippinischen Botschaft zu entnehmen ist, muß der Reisepass eines Ausländers bei Einreise auf die Philippinen mindestens noch 6 Monate gültig sein.


    Mein Pass laeuft im September 2019 ab. Geplant war, diesen im Mai/Juni in Manila neu zu beantragen. Jetzt allerdings kann es sein, daß ich im April oder Mai für einige Wochen nach Deutschland muss.


    Bei Wiedereinreise waere mein Pass dann ja weniger als 6 Monate gültig. Ich muß dazu sagen, daß ich im Besitz eines Visums 13g bin. Gilt auch in diesem Fall die 6-Monats Regel oder könnte ich meinen Pass auch nach meiner Rückkehr beantragen?


    The man

  • Zunächst könnte der Rückflug schwierig werden, da die Airline erstmal die Gültigkeit des Passes prüft. War bei meiner Tochter 2009 das Problem.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.


  • Ein neuer PH 10 Jahrespass ist 10 Jahre gültig und dauert 1-2 Wochen, je nach Ort der Antragstellung.

    Ich würde ihn jetzt (im Januar) beantragen, dann hast Du 10 Jahre Ruhe.


    Willst Du einen deutschen Pass beantragen, würde ich das jetzt tun, dauert 6-8, gegen Aufpreis mit Expresszuschlag ein paar Tage. Der wird zentral in der Bundesdruckerei Berlin gedruckt/gefertigt.

  • Hallo zusammen,


    wie von einigen vorgeschlagen, werde ich in den nächsten Wochen einen neuen Pass in Manila beantragen.


    Die Option dies in Deutschland zu tun, hatte ich letztes Jahr verworfen, nachdem ich gehört hatte, daß die Kosten etwa doppelt so hoch sind, und die Bearbeitung deutlich länger dauert.


    The man

  • Mach das, aber bei der Botschaft wird ein Zuschlag von 21,00 € verlangt, das mit billiger im Ausland halte ich für ein Gerücht.

    Hier die offiziellen Preise:

    Die Bearbitung beim zuständigen Bürgerburo erfordert keine Wartezeit. Die Pässe werden zentral bei der Bundesdruckerei erstellt.

    Die Gebühren für den Reisepass im Überblick: https://www.bmi.bund.de/Shared…bholung/02-gebuehren.html

    • Reisepass mit 32 Seiten:
      Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 60,00 Euro
      Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
    • Reisepass mit 48 Seiten (22,00 Euro Zuschlag):
      Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 82,00 Euro
      Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro
    • Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten:
      Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro / 114,00 Euro
      Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro / 91,50 Euro
    • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
    • Änderung des Wohnorts im Reisepass oder im vorläufigen Reisepass: gebührenfrei
    • Kinderreisepass: 13,00 Euro
      Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses: 6,00 Euro
    • Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes:
      Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
    • Reisepass-Antragstellung bei einer deutschen Botschaft / konsularischen Vertretung,
      z. B. für Deutsche im Ausland bzw. bei Passverlust: 21,00 Euro (Zuschlag)

      Antragstellung auf vorläufigen Reisepass / Kinderreisepass bei einer deutschen Botschaft / konsularischen Vertretung, z. B. für Deutsche im Ausland bzw. bei Passverlust: 13,00 Euro (Zuschlag)

  • Hallo Sanukk,


    danke für Deine ausführliche Erläuterung.


    Aber ich lebe seit 9 Jahren auf den Philippinen und habe in Deutschland weder einen Wohnsitz noch meinen ständigen Aufenthalt. Infolgedessen ist die Botschaft in Manila als konsularische Vertretung innerhalb der Region für die Ausstellung meines Passes zuständig. Würde ich diesen in Deutschland beantragen, liefe der Antrag letztlich doch ueber Manila, da die Botschaft infolge meines Wohnsitzes/Aufenthalts die zuständige Behörde ist. Deswegen (Postweg, Zusatzaufwand) auch die deutlich hoeheren Kosten (ca. 140 €) einer Beantragung in Deutschland und die laengere Bearbeitungszeit.


    The man

  • Wahrscheinlich nimmt sich das nichts. Beides ist möglich. Wenn Du in D bist könntest Du den Pass auch hier in Empfang nehmen. Teuer ist er in jedem Falle:


    Hier die Auskunft eines bespielhaften Bürgerbüros.


    https://www.buchholz.de/buerge…1001428-0.html?myMedium=1

    Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige Stelle ein Reisepass ausgestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) wird durch die zuständige Stelle bei Antragstellung eingeholt.

    Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Ein ggf. vorhandener alter Reisepass ist abzugeben.

    An wen muss ich mich wenden?

    Grundsätzlich sind die Auslandsvertretungen (Konsulat oder Botschaft) zuständig.

    Zuständige Stelle

    Im Inland: Einwohnermeldeamt (letzter Hauptwohnsitz)

    Im Ausland: Botschaft oder Konsulat

    Voraussetzungen
    • der Antragsteller macht geltend, dass der Weg zur zuständigen Auslandsvertretung erheblich weiter ist als zur inländischen Behörde
    • die Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung, dass der Reisepass im Inland ausgestellt werden darf liegt vor.
    • persönliche Beantragung
    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Ermächtigung der Auslandsvertretung
    Welche Gebühren fallen an?
    • Gebühr:97,00 EUR
      Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
    • Gebühr:172,00 EUR
      Expressreisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren
    • Gebühr:129,00 EUR
      Expressreisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
    • Gebühr:107,00 EUR
      Expressreisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Gebühr:140,00 EUR
      Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren
    • Gebühr:150,00 EUR
      Expressreisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahren
    • Gebühr:75,00 EUR
      für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
    • Gebühr:118,00 EUR
      für Antragsteller/-innen über 24 Jahren
    Welche Fristen muss ich beachten?
    • Geltungsdauer: 6 Jahre
      für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
    • Geltungsdauer: 10 Jahre
      für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
    Bearbeitungsdauer
    • Bearbeitungsdauer: 3 Tage
      für den Expressreisepass
    • Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
    Rechtsgrundlage
    Was sollte ich sonst noch wissen?

    Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

  • Hallo Sanukk,


    wahrscheinlich hast Du bzgl. der Kosten recht. Obwohl ich natürlich auch den Flug PPC-MNL-PPC berücksichtigen muß.


    Da ich aber momentan nicht abschätzen kann, wie lange ich in Deutschland bin, werde ich wohl die sicherere Variante (Manila) wählen. Sonst muss mir der Pass womöglich noch aus Deutschland nachgeschickt werden.


    The man

  • mach das so.......

  • Ja, ich habe eine Abmeldebescheinigung!


    The man

    Die braucht man aber doch nur, wenn man das erste mal im Ausland beantragt, oder?

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    Bilder unserer Touren hier: Nord-Luzon, Kordilleren, Reisterrassen, Banaue, Sagada, Pinatubo und Vigan!


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  • Mag sein. Ich beantrage ja auch das erste Mal einen Pass bei der Botschaft!


    The man

    Dann auf jeden Fall.

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    Bilder unserer Touren hier: Nord-Luzon, Kordilleren, Reisterrassen, Banaue, Sagada, Pinatubo und Vigan!


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