ein Schwager von mir (deutscher Staatsbürger) starb Ende 2017 während eines längeren Philippinen-Urlaubs eben dort auf den Philippinen, wo er c.a 17 Jahre vorher eine Philippina geheiratethatte. Von dieser Philippina war er 2017 kurz vor seiner Abreise (oder war es kurz danach? kann mich nicht mehr erinnern) hier in Deutschland geschieden worden. Nun geht es um die Abwicklung des Erbes. Das Problem: auf der Sterbeurkunde steht "Civill Status = Married". Und nun argwöhnt das deutsche Nachlassgericht, dem die Scheidungsurkunde vorliegt, er könnte vielleicht ja in der kurzen Zeit zwischen Scheidung und Tod auf den Philippinen wieder geheiratet haben, und dann säße dort eine erbberechtigte Philippina und womöglich ganz viele kleine erbberechtigte Nachkommen. Dem ist nicht so, und man benötigt ein Ehefähigkeitszeugnis, das wohl erst nach der Scheidung hätte ausgestellt werden können, und da kann kein Deutscher heiraten, ohne dass nicht die Botschaft eine Mitteilung bekäme, ... .Aber wie beweist man das dem Gericht? Meine Schwiegermutter wäre Alleinerbin, und in so einen Alleinerbscheinantrag muss man schon plausibel begründen, warum man der Ansicht ist, dass es keine weiteren Erbberechtigten gibt.
Ich vermute mal, "= married" steht drin, weil die Anerkennung der deutschen Scheidung auf den Ph. nie betrieben wurde (niemand sah einen Anlass), und nun stand in den Ph. Unterlagen halt noch "Verheiratet". Was er nach Philippinischem Recht womöglich auch bis zur Scheidungsanerkennung dort noch ist.
Unsere Idee war, wenn die dortigen Unterlagen ergäben (und Kopie hier vorliegt), dass die vermeintliche Ehefrau halt den Namen seiner Ex-Frau trägt, dann wäre dem Nachlassgericht schon klar, dass es dort keine ominöse andere erbberechtigte Ehefrau gibt.
Philippinische Botschaft empfahl, entsprechendes Dokument bei psa.gov.ph anzufordern, aber dort versteht man mein Anliegen nicht. Empfiehlt "doch einfach" Änderung der Sterbeurkunde bei"Local Civil Registrar's Office" zu beantragen. Aber ich habe die Ahnung, dass dafür erst die Scheidungsanerkennung betrieben werden muss, was möglicherweise Einsatz eines Anwalts dort erfordern könnte, und und und.
Habt Ihr ein paar Tipps?
Gruß
Rainer