Deutsche Scheidung auf den Philippinen

  • Hallo,


    ein Schwager von mir (deutscher Staatsbürger) starb Ende 2017 während eines längeren Philippinen-Urlaubs eben dort auf den Philippinen, wo er c.a 17 Jahre vorher eine Philippina geheiratethatte. Von dieser Philippina war er 2017 kurz vor seiner Abreise (oder war es kurz danach? kann mich nicht mehr erinnern) hier in Deutschland geschieden worden. Nun geht es um die Abwicklung des Erbes. Das Problem: auf der Sterbeurkunde steht "Civill Status = Married". Und nun argwöhnt das deutsche Nachlassgericht, dem die Scheidungsurkunde vorliegt, er könnte vielleicht ja in der kurzen Zeit zwischen Scheidung und Tod auf den Philippinen wieder geheiratet haben, und dann säße dort eine erbberechtigte Philippina und womöglich ganz viele kleine erbberechtigte Nachkommen. Dem ist nicht so, und man benötigt ein Ehefähigkeitszeugnis, das wohl erst nach der Scheidung hätte ausgestellt werden können, und da kann kein Deutscher heiraten, ohne dass nicht die Botschaft eine Mitteilung bekäme, ... .Aber wie beweist man das dem Gericht? Meine Schwiegermutter wäre Alleinerbin, und in so einen Alleinerbscheinantrag muss man schon plausibel begründen, warum man der Ansicht ist, dass es keine weiteren Erbberechtigten gibt.


    Ich vermute mal, "= married" steht drin, weil die Anerkennung der deutschen Scheidung auf den Ph. nie betrieben wurde (niemand sah einen Anlass), und nun stand in den Ph. Unterlagen halt noch "Verheiratet". Was er nach Philippinischem Recht womöglich auch bis zur Scheidungsanerkennung dort noch ist.


    Unsere Idee war, wenn die dortigen Unterlagen ergäben (und Kopie hier vorliegt), dass die vermeintliche Ehefrau halt den Namen seiner Ex-Frau trägt, dann wäre dem Nachlassgericht schon klar, dass es dort keine ominöse andere erbberechtigte Ehefrau gibt.


    Philippinische Botschaft empfahl, entsprechendes Dokument bei psa.gov.ph anzufordern, aber dort versteht man mein Anliegen nicht. Empfiehlt "doch einfach" Änderung der Sterbeurkunde bei"Local Civil Registrar's Office" zu beantragen. Aber ich habe die Ahnung, dass dafür erst die Scheidungsanerkennung betrieben werden muss, was möglicherweise Einsatz eines Anwalts dort erfordern könnte, und und und.


    Habt Ihr ein paar Tipps?


    Gruß


    Rainer

  • Unsere Idee war, wenn die dortigen Unterlagen ergäben (und Kopie hier vorliegt), dass die vermeintliche Ehefrau halt den Namen seiner Ex-Frau trägt, dann wäre dem Nachlassgericht schon klar, dass es dort keine ominöse andere erbberechtigte Ehefrau gibt.

    Dann sollte man ein CEMAR von seiner Ex-Frau und von ihm anfordern. Dann wäre das mE klar...

    Ich weiß aber nicht ob das deutsche Nachlassgericht sich darauf einlässt. Denn die weiß ja nicht, wie die Philipp. Verwaltungsregister funktionieren. In dem Fall könnte man aber die DBM bitten, eine Expertise zu schreiben, dass es keine weiteren Ehe des Mannes gegeben hat.. das würde sicherlich vom Nachlassgericht akzeptiert.

    Ich vermute mal, "= married" steht drin, weil die Anerkennung der deutschen Scheidung auf den Ph. nie betrieben wurde (niemand sah einen Anlass), und nun stand in den Ph. Unterlagen halt noch "Verheiratet". Was er nach Philippinischem Recht womöglich auch bis zur Scheidungsanerkennung dort noch ist.

    Laut Philipp. Recht ist seine deutsche Scheidung auch auf den Philippinen gültig. Es hat aber offenbar nie jemand für ihn den Eintrag beim PSA korrigiert.

    Empfiehlt "doch einfach" Änderung der Sterbeurkunde bei"Local Civil Registrar's Office" zu beantragen.

    Mal sollte sich einfach mal beim LCR erkundigen, was nötig ist, um den Status "Married" sauber ändern zu lassen.

    Es gibt zwar ein Anleitung, um die deutsche Scheidung auf den Philippinen registrieren zu lassen; die trifft aber idR auf die pinay zu.

    http://philippine-embassy.de/w…reign-Divorce-Decrees.pdf


    Ein Deutscher muss in Normallfall diese Prozedur nicht durchlaufen. (Ich fürchte allerdings auch, dass dies eine längere Prozedur wird.. aber wer weiß, vielleicht ist das LCR dann mit Scheidungsurkunde und Cemar zufrieden. Fragen kostet ja zunächst nicht viel. )

    Wir haben hier den Sonderfall, dass der Deutsche auf den Philippinen gestorben ist und dort auch die Sterbeurkunde ausgestellt ist und in den philipp. Verwaltungsregistern eben diese Scheidung nicht vermerkt ist.


    Ich halte die 1. Option zunächst auch für die einfachere Lösung.. wenn die nicht klappt , muss man weitersehen.

  • Danke für die Hinweise, ich bespreche das mal mit dem Notar, der soll entscheiden, ob wir die evtl. längerwierige Prozedur durchstehen, oder es erst mal so probieren und die genannten Vorschläge als Asse im Ärmel behalten ;-)

  • So, wir müssen auf den Philippinen die Scheidung (gerichtlich) anerkennen lassen, damit das Nachlassverfahren hier weiter gehen kann. Habe derzeit 2 Anwälte dort angefragt, leider stimmen auf helplinelaw.com oft die Emailadressen nicht, so 1 von dort und 1 von Liste der Deutschen Botschaft dort.


    Hat jemand eigene Erfahrungen zu Kosten, Dauer, unerwarteten Schwierigkeiten, ... ?


    CU


    Rainer

  • So, wir müssen auf den Philippinen die Scheidung (gerichtlich) anerkennen lassen, damit das Nachlassverfahren hier weiter gehen kann.


    Dann sollte dir das Nachlassgericht mal sagen, wie man eine Scheidung in einem Land anerkennen lassen soll, dass keine Scheidung kennt.

    Selbst das OLG Köln schreibt im Leitfaden für ein Hochzeitsvisum unter 5B )


    "Anerkennung des Scheidungsurteils entfällt, da nach Philipp. Recht keine Scheidung möglich."

    http://www.olg-koeln.nrw.de/au…laender_p/philippinen.pdf


    Das einzige was vermutlich möglich ist, dass ein Philipp. Rechtsanwalt den Eintrag beim Cemar geändert bekommt, dass der deutsche nicht mehr im CEMAR als verheiratet gilt, sondern die Ehe geschieden wurde.


    Ihr habt doch sicherlich ein CEMAR angefordert; was steht denn da zur Zeit drin?


    Vielleicht wäre das aber auch zu erreichen, wenn seine ehemalige Frau die Scheidung registrieren würde, was ja ein "erprobtes Verfahren" ist. Link habe ich oben gepostet und dazu ist dann nicht unbedingt ein RA nötig.


    RA ist so eine Sache... Honorar wird frei ausgehandelt; und wenn er dann plötzlich den Hammer fallen lässt, kann man nichts machen.

    Die DBM hat eine Liste von Anwälten...

    https://manila.diplo.de/ph-de/…ulanzflugdiensten/1691030

  • , wir müssen auf den Philippinen die Scheidung (gerichtlich) anerkennen lassen, damit das Nachlassverfahren hier weiter gehen kann.

    Deutsche Behörden können keine Anerkenniung einer Scheidung im Ausland verlangen, wenn sie bereits im Inland durchgeführt wurde. Nach deutschen Recht ist er geschieden Punkt.


    Das einzige, was im Raume steht, ist der Verdacht einer Wiederheirat. Das kannn man mit einen aktuell ausgestellten CEMAR (nach dem Todeszeitpunkt) entkräften, dort steht das Eheschließungsdatum drinn. Stimmt das mit der deutschen Scheidungsurkunde überein ist der Fall durch. CEMAR mit dem OLG Merkblatt und einem sehr freundliche Begleitschreiben einreichen.


    ...Sie äußerten die Vermutung das der Verstorbene erneute Eheschließung auf den Philppinen durchgeführt hat, ....hier anbei der Gegenbeweis...CEMAR, ausgestellt nach dem Todeszeitpunkt ...aus diesem geht hervor, das es nach der Scheidung in Deutschland keine weiter Eheschließung auf den Philippinen gab.....


    Alle zusätzliche Ansinnen des Nachlassgericht würde ich mir schriftliche geben lassen mit Verweis auf die deutsche Rechtgrundlage. Grad wenn die Ex-Ehfrau ggf. Geld wittert, wird die wahrscheinlich einen Teufel tun, eine Scheidung registrieren zu lassen.

    Das einzige was vermutlich möglich ist, dass ein Philipp. Rechtsanwalt den Eintrag beim Cemar geändert bekommt, dass der deutsche nicht mehr im CEMAR als verheiratet gilt, sondern die Ehe geschieden wurde.

    Wie kommt eingentlich das Nachlassgericht auf die Idee, das die Erben (in spe und ja noch nicht formal) irgendein Antragsrecht vor dem philippinischen Gericht hätten. Gibt es eine Vollmacht des Verstorbene, das sie das dürfen und ob das nach dem Tod des Ehemannes überhaupt noch möglich ist. Hier sind doch erstmal ein paar rechtliche Dinge zu klären.


    Ggf. wäre da auch die Auskunft der philippinischen Botschaft in Berlin hilfreich. Und zwar eine negative, wie eine Antragstellung nur durch einen der Ehepartner oder nur vom philippinischen Staatsbürger oder noch besser, das eine solcher Antrag nach dem Tode eines Ehegatten nicht mehr möglich ist.


    Die Ehfrau (nach philippinischen Recht) ist nun Witwe und darf wieder heiraten. Kann eine Witwe einen Antrag auf Anerkennung einer Scheidung stellen?




  • Das einzige, was im Raume steht, ist der Verdacht einer Wiederheirat. Das kannn man mit einen aktuell ausgestellten CEMAR (nach dem Todeszeitpunkt) entkräften, dort steht das Eheschließungsdatum drinn. Stimmt das mit der deutschen Scheidungsurkunde überein ist der Fall durch. CEMAR mit dem OLG Merkblatt und einem sehr freundliche Begleitschreiben einreichen.

    Auch meine Meinung..


    Unklar ist mir im Moment, was im Fall des TS beim aktuellen Cemar dort steht: nur "married" oder wird auch der Name des Ehepartners genannt?


    Daher meine Frage danach...

  • Hallo,


    1) Ausgangssituation war: 'Das Problem: auf der Sterbeurkunde steht "Civil Status = Married".

    Ich fragte, ob jemand eigene Erfahrung mit Scheidungsanerkennung hat.


    Zu den übrigen Einlassungen:

    2) Wenn wir eine Sterbeurkunde mit "geschieden" als Status haben ist alles gut

    3) Ich gehe mal davon aus,

    dass ein Nachlassgericht sich nicht auf irgendwelche Logik- und Plausibilitätsüberlegungen einlassen wird, sondern

    eine lückenlose Urkundenkette einfordert, in wie weit ein CEMAR (mit beglaubigter übersetzung, PiPaPo

    da hilfreich ist, werde ich noch mal mit dem Notar besprechen, ich sehe da die Gefahr, dass das nur zu Verwirrungen führt.

    4) Nach allen Auskünften, die mir von den Philippinen bisher vorliegen, geht die Änderung gem. (2) nur, wenn

    die Scheidung auf den Ph. anerkannt wurde. Bis zum Beweis des Gegenteils per Gerichtsbeschluss ist mein Schwager auf den

    Ph. halt schlicht noch verheiratet.

    4a) Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man einfach den Civil-Status beim PSA für einen Deutschen Staatsbürger
    ändern kann. Dann ist der geschieden, aber seine (Ex-) Ehefrau nach dortigem Recht noch mit ihm verheiratet?

    Ich war mit denen auch schon in Emailkontakt, die sagten mir, ich solle doch einfach bei LGU-LCRO Bohol die

    Sterbeurkunde korrigieren lassen. Keine Ahnung, die Info "married" kam ja auch nur aufgrund irgendeines

    Schwiegercousins von mir in die Urkunde ...


    Ich denke, dass mich nichts als echte Erfahrung von jemandem weiter hilft.


    Gruß


    Rainer

  • 1) Ausgangssituation war: 'Das Problem: auf der Sterbeurkunde steht "Civil Status = Married".

    Ich fragte, ob jemand eigene Erfahrung mit Scheidungsanerkennung hat.

    Das ist schlecht;

    Man könnte zwar jetzt noch ein Cemar vom Schwager und der Ex-Frau einholen.

    Das würde dann nur beweisen, dass die beiden geschieden sind.

    Wenn dann beim Cemar vom Schwager keine weitere Ehe registriert wäre, könnte das Nachlassgericht dies vielleicht anerkennen.

    Aber in der Sterbeurkunde allein "Married" lässt viele Interpretationen zu.


    4a) Ich halte es für unwahrscheinlich, dass man einfach den Civil-Status beim PSA für einen Deutschen Staatsbürger
    ändern kann. Dann ist der geschieden, aber seine (Ex-) Ehefrau nach dortigem Recht noch mit ihm verheiratet?

    Nein, beim PSA kann man direkt nichts ändern lassen. Das geht nur über das LCR (Municipal) das die Urkunde registriert hat.

    Er ist nach Philipp. Recht nicht mehr verheiratet; leider lässt aber die Philipp. Urkunde diesen Schluss nicht zu.

    Ich war mit denen auch schon in Emailkontakt, die sagten mir, ich solle doch einfach bei LGU-LCRO Bohol die

    Sterbeurkunde korrigieren lassen.

    Das würde ich auch als gangbaren Weg ansehen. Wahrscheinlich muss dazu ein Philipp. Rechtsanwalt beauftragt werden.


    Ich denke nicht, dass wir hier jemanden finden, der als Nicht-Filipino seine Scheidung auf den Philippinen anerkennen ließ.


    Wir haben hier einen Parallelfall aus dem Heiratsbereich:

    mathmos40/Anerkennung der deutschen Scheidung


    mE gibt es kein Verfahren auf den Philippinen, mit dem ausländische Scheidungsurkunden dort gerichtlich anerkannt und registriert werden können. Allein deswegen, weil die Philippinen keine Scheidung kennen.

  • Ich war mit denen auch schon in Emailkontakt, die sagten mir, ich solle doch einfach bei LGU-LCRO Bohol die

    Sterbeurkunde korrigieren lassen. Keine Ahnung, die Info "married" kam ja auch nur aufgrund irgendeines

    Schwiegercousins von mir in die Urkunde ...


    Ich denke, dass mich nichts als echte Erfahrung von jemandem weiter hilft.

    das liest sich so als wenn es um dich geht und nicht um einen schwager...vielleicht verstehe ich das auch nur so:D aber da du ja schreibst der schwager sei tot denke ich das du dich da nur missverständlich ausgedrückt hast