TomHobbit/Familienzusammenführung - Ablauf und Dauer

  • Hallo zusammen, hallo hge,

    ich hatte gestern eine E-Mail an die Botschaft geschickt und meinen Fall erklärt. Heute Morgen nach dem Aufwachen war die Antwort schon 5 Stunden alt. Alle Achtung - das finde ich äußerst schnell ... da ziehe ich meinen :hi


    Hier die Antwort - die mich etwas freudiger ganz aufstehen liess:


    "... Originale liegen uns nicht mehr vor, bei der Botschaft sind lediglich Kopien verblieben. Die Originale wurden nach Abschluss der Urkundenüberprüfung an das Standesamt in Balingen übersendet. Gerne können wir Ihrem Standesamt aber unsere Kopien (vielleicht als Scan) der Urkunden sowie Prüfberichte übermitteln. Hierzu müsste sich das Standesamt direkt an uns wenden.

     

    Ist bereits eine vollumfängliche Urkundenüberprüfung vorausgegangen, führt die Botschaft grundsätzlich nach der Heirat lediglich eine Verifikation der Heiratsurkunde durch. Eine vollkommen neue Urkundenüberprüfung ist nicht erforderlich. Bei der Verifikation benötigen wir lediglich die Original PSA Heiratsurkunde. Die Verifikation ist für Sie kostenfrei und dauert ca. 3 Monate, wobei wir auf die Bearbeitungszeit kaum Einfluss haben,

    da wir auf die Kooperation der PSA angewiesen sind.

     

    Gerne kann sich Ihr Standesamt direkt mit uns in Verbindung setzen. Beachten Sie bitte, dass die Botschaft lediglich im Amtshilfeverfahren für Ihr Standesamt tätig wird, daher ist zur Klärung weiterer Fragen das Standesamt Ihr Ansprechpartner und nicht die Botschaft ..."


    Dass nenn ich mal eine gute Antwort. Oder wie siehs du das, hge?

    Wie sage ich das jetzt nur meinem "Kinde" (StA) :dontknow

    Mail schicken ... anrufen und Mail schicken? ... Bin mal gespannt was jetzt als Rückmeldung kommt. Könnte das StA oder das LRA trotzdem mehr verlangen??

  • Gib deinem StA auch diese Mail und die soll die geforderten Dokumente zwecks UP einschicken.

    Gemacht - getan ... am nächsten Tag Antwort erhalten, das dies eine sehr positive Antwort der Botschaft sei und der Inhalt der Mail nun mit der Standesamtsaufsicht abgestimmt wird und welche Dokumente dann von mir gefordert werden ("außer der verifizierten Heiratsurkunde auch die Geburtsurkunde Ihrer Frau einschl. Übersetzung und Ihre eigenen Nachweise im Original erforderlich sind").

    Jetzt warte ich seit Dienstag auf die verbindliche Antwort bzw. die Auflistung was gewünscht wird. Da war die Botschaft echt schneller ..8-)

    ... aber wichtig ist ja nachher nur das Ergebnis. Habe es ja nicht ganz so eilig.

  • Gemacht - getan ... am nächsten Tag Antwort erhalten, das dies eine sehr positive Antwort der Botschaft sei und der Inhalt der Mail nun mit der Standesamtsaufsicht abgestimmt wird und welche Dokumente dann von mir gefordert werden ("außer der verifizierten Heiratsurkunde auch die Geburtsurkunde Ihrer Frau einschl. Übersetzung und Ihre eigenen Nachweise im Original erforderlich sind").

    Jetzt warte ich seit Dienstag auf die verbindliche Antwort bzw. die Auflistung was gewünscht wird. Da war die Botschaft echt schneller ..8-)

    ... aber wichtig ist ja nachher nur das Ergebnis. Habe es ja nicht ganz so eilig.

    Was hat die Standesamtaufsicht damit zu tun. Die sitzt doch auf Kreisebene und Balingen ist ja auch kein Kuhkaff. Das ganze liegt doch in der Entscheidungsbefugnis eines Standesbeamten.


    So wie ich das sehe, hast du keine Urkunden die mit einem Vermerk der Urkundenprüfung versehen sind. Die solltest du aber wieder mitbekommen haben, nachdem dir das EFZ ausgestellt wurde.

  • Was hat die Standesamtaufsicht damit zu tun. Die sitzt doch auf Kreisebene und Balingen ist ja auch kein Kuhkaff. Das ganze liegt doch in der Entscheidungsbefugnis eines Standesbeamten.

    Keine Ahnung - ich kenne mich mit den amtlichen Abläufen innerhalb der Behörde nicht aus. Aber beides befindet sich bei uns in der gleichen Stadt - im Landratsamt ... und laut der Standesbeamtin kommen die Vorgaben von der Standesamtsaufsicht.



    So wie ich das sehe, hast du keine Urkunden die mit einem Vermerk der Urkundenprüfung versehen sind. Die solltest du aber wieder mitbekommen haben, nachdem dir das EFZ ausgestellt wurde.

    Muss ich ehrlich sagen, das weiss ich nicht mehr ... ist schon über 5 Jahre her. Wichtig war mir damals nur das EFZ und das hat ja dann danach alles funktioniert. Aber die Botschaft hat ja indirekt Bestätigt, dass eine sattgefunden hat. Und auch dem Standesamt liegen die ganzen Unterlagen noch vor - in Kopie.

  • Muss ich ehrlich sagen, das weiss ich nicht mehr ... ist schon über 5 Jahre her. Wichtig war mir damals nur das EFZ und das hat ja dann danach alles funktioniert. Aber die Botschaft hat ja indirekt Bestätigt, dass eine sattgefunden hat. Und auch dem Standesamt liegen die ganzen Unterlagen noch vor - in Kopie.

    Irgendwer und irgendwo bewahrt ihr doch die Dokumente auf, oder? Hat sie deine Frau aus der Zeit als ihr geheiratet habt?

  • Irgendwer und irgendwo bewahrt ihr doch die Dokumente auf, oder? Hat sie deine Frau aus der Zeit als ihr geheiratet habt?

    Meine Frau hat keine ... wenn es damals (2013) solche Dokumente gegeben hat und ich diese vom Standesamt erhalten habe, liegen diese bei mir.

    Aber was ist/wäre daran so wichtig? Diese Unterlagen liegen ja dann auch der DBM und dem Standesamt vor ... die haben ja die Prüfung durchgeführt bzw. veranlasst. Mich hat auch das Standesamt, welches dies ja dann wissen würde, nicht nach solchen Dokumenen gefragt.

    Wie sollen die Dokumente denn aussehen?

  • Meine Frau hat keine ... wenn es damals (2013) solche Dokumente gegeben hat und ich diese vom Standesamt erhalten habe, liegen diese bei mir.

    Aber was ist/wäre daran so wichtig? Diese Unterlagen liegen ja dann auch der DBM und dem Standesamt vor ... die haben ja die Prüfung durchgeführt bzw. veranlasst. Mich hat auch das Standesamt, welches dies ja dann wissen würde, nicht nach solchen Dokumenen gefragt.

    Wie sollen die Dokumente denn aussehen?

    Es ist ganz einfach ihre orginal Geburtsurkunde, das Cenomar, evt. nochwas, an dem ein Beiblatt angetackert ist und die Botschaft einen Text geschrieben hat, sinngemäß die Urkundeprüfung wurde durchgeführt und es gibt keine sachlichen Beanstandungen, …


    Normalerweise macht sich das Standesamt eine Kopie davon und will halt die Orginalurkunde nochmals sehen. Aus heutiger Sicht hätte ich zu ihnen gesagt, bitte macht euch auf meine Kosten eine beglaubigte Abschrift, …. Es kann auch sein, dass sich das Standesamt mit der schriftlichen Bestätigung der Botschaft zufrieden gibt. Vermutlich geht es im Wesentlichen auch um einen Vermerk über die geprüfte Heiratsurkunde.


    Lass es auch dich zukommen. Auch in BW beginnen nächste Woche die Sommerferien und ich denke da will das Standesamt das ganze auch vom Tisch haben.

  • Heute sind es genau 5 Wochen her, als ich die Antwort meines Standesamtes auf die Antwort der DBM erhalten habe ... man meldet sich baldmöglichst.


    Nachdem ich Gestern abend nun per Mail nachgefragt habe, ob es irgendein Problem mit meiner Anfrage gibt habe ich folgende Antwort erhalten - ohne jegliche Entschuldigung oder Hinweis, warum die Antwort so lange dauerte (aber wie kann ich sowas von einer Behörde schon erwarten):


    "... für den Antrag auf Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung in Manila sind folgende Unterlagen erforderlich, die Unterlagen sind ausnahmslos im Original vorzulegen:

     

    1. Ihre der Deutschen Botschaft Manila verifizierte Heiratsurkunde mit vollständiger Übersetzung in die deutsche Sprache durch einen amtlich anerkannten Dolmetscher

    2. Notariell beglaubigte Fotokopie des aktuellen Reisepasses Ihrer Ehefrau (der damals anlässlich Antragstellung Ehefähigkeitszeugnis vorgelegte Reisepass ist zwischenzeitlich abgelaufen)

    3. Geburtsurkunde Ihrer Ehefrau einschl. vollständiger Übersetzung in die deutsche Sprache (s. Ziff. 1)

    4. Heiratsurkunde der ersten Ehe Ihrer Ehefrau einschl. vollständiger Übersetzung in die deutsche Sprache (s. Ziff. 1)

    5. Sterbeurkunde des ersten Ehemannes Ihrer Frau einschl. vollständiger Übersetzung in die deutsche Sprache (s. Ziff. 1)

     

    Ich gehe davon aus, dass die unter Ziff. 3 – 5 genannten Nachweise Ihrer Frau Ihnen bzw. Ihrer Frau noch im Original vorliegen, da ich Ihnen diese nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses mit diesem ausgehändigt bzw. wieder zurück gegeben hatte.

     

    Bitte veranlassen Sie die Verifikation Ihrer Original PSA Heiratsurkunde bei der Deutschen Botschaft Manila.

    Laut Auskunft der Deutschen Botschaft ist das Verfahren kostenlos, es ist jedoch mit einer durchschnittlichen Dauer von 3 Monaten zu rechnen.

     

    Den Antrag auf Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung können sie sofort nach Vorliegen der o.g. Unterlagen direkt bei unserem Standesamt stellen, es ist wegen der sehr hohen Anzahl der Anträge bei der Standesamtsaufsichtsbehörde mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 6 Monaten zu rechnen.

    Die Gebühr beträgt 60,-- Euro."


    Und dafür lässt man einen 5 Wochen warten??


    Was bedeutet denn der Satz "Bitte veranlassen Sie die .... Dauer von 3 Monaten zu rechnen" ... ich kann das doch gar nicht veranlassen. Das muss doch das Standesamt im Rahmen eines Amtshilfeverfahren tun?!?


    Mich ärgert auch schon die Ziffer 4 + 5 ... Die Unterlagen sind ja wieder zurück an meine Frau gegangen .... Warum sind die jetzt wichtig dafür, das ich meine philippinische Heiratsurkunde verifizieren möchte??


    Muss das ganze erst auf mich wirken lassen .... X(:dontknow:mauer:drunk.gif

  • Nachdem ich Gestern abend nun per Mail nachgefragt habe, ob es irgendein Problem mit meiner Anfrage gibt habe ich folgende Antwort erhalten - ohne jegliche Entschuldigung oder Hinweis, warum die Antwort so lange dauerte (aber wie kann ich sowas von einer Behörde schon erwarten):

    Bedenke das Ferienzeit ist / war und die Behörden entsprechend dem Eingang abarbeiten

    Was bedeutet denn der Satz "Bitte veranlassen Sie die .... Dauer von 3 Monaten zu rechnen" ... ich kann das doch gar nicht veranlassen. Das muss doch das Standesamt im Rahmen eines Amtshilfeverfahren tun?!?

    Gab es schon eine UP? 3 Monate mit Postlaufzeiten und Bearbeitung halte ich für normal

    Mich ärgert auch schon die Ziffer 4 + 5 ... Die Unterlagen sind ja wieder zurück an meine Frau gegangen .... Warum sind die jetzt wichtig dafür, das ich meine philippinische Heiratsurkunde verifizieren möchte??

    Gab es bereits eine UP?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Was bedeutet denn der Satz "Bitte veranlassen Sie die .... Dauer von 3 Monaten zu rechnen" ... ich kann das doch gar nicht veranlassen. Das muss doch das Standesamt im Rahmen eines Amtshilfeverfahren tun?!?

    Das sehe ich aber auch so; das hatte die DBM ja auch in ihrem Antwortschreiben , dass du weiter oben veröffentlicht hast ja so geschrieben. Du hast lediglich dazu eine PSA-Geb-Urkunde zu besorgen und deinem StA nebst weiteren Dokumenten vorzulegen.


    Die DBM wird dann - wegen der schon stattgefundenen UP - keinen Vertrauensanwalt mehr einschalten sondern nur noch mal beim PSA nachschauen, ob dort die selbe Urkunde ist. Das das 3 Monate dauern soll, kann ich mir nicht vorstellen. Aber ist wohl ein Sicherheitsfenster, was die DBM sich da einräumt.

  • Bedenke das Ferienzeit ist / war und die Behörden entsprechend dem Eingang abarbeiten

    Sorry, aber ich hatte einen persönlichen Vorort-Termin, nachdem die Kollegin gerade aus dem Urlaub gekommen ist. Und 5 Wochen auf diese Antwort warten zu müssen, ... naja ... Copy+Paste hätte es ja auch getan ... oder war jetzt was besonderes bei dieser Antwort?



    Gab es schon eine UP? 3 Monate mit Postlaufzeiten und Bearbeitung halte ich für normal

    Ja, die gab es; damals 2012/2013 - für das EFZ. Die 3 Monate waren die Aussage bereits von der DBM - und ist ok.

    Du hast lediglich dazu eine PSA-Geb-Urkunde zu besorgen

    Diese habe ich ja schon. War ja damals verlangt worden, zur Feststellung meiner Heirat: PSA-Urkunde inkl. Übersetzung von amtlichen Übersetzer sowie der Überbeglaubigung durch das DFA (mit rotem Band) ... dazu noch die Geburtsurkunde meiner Frau - inkl. ebenfalls gleicher Übersetzung.


    Aber welche Möglichkeiten habe ich, von den anderen Urkunden, die im Original gewünscht werden, abzukommen? Diese wurden - wie in der Mail ja bestätigt - bereits damals im Original vorgelegt und liegen nun als Kopie in der Akte des Standesamtes - und wie die DBM schreibt, auch bei denen als Scan zu erhalten. Wozu dann der ganze Aufwand diese Dokumente wieder im Original von Manila zu besorgen?? Wenn ich die Antwort der DBM verstanden habe, sind diese nicht wirklich gewünscht.

    Im schlimmsten Fall sind diese bei den vielen Hochwasserwochen in den letzten Jahren verloren gegangen.


    Wegen dem Kommentar zur Verifizierung bei der DBM, das ich das machen soll, werde ich heute nochmals per Mail nachfragen.

    Finde es schon Schade, wie wenig Unterstützung man von seiner Heimatbehörde in diesen Dingen bekommt. Es geht doch nur eine Registrierung einer bestehenden Ehe :dontknow:(

  • Da die Nachtregistrierung meiner Ehe in Deutschland nur 10 Minuten gedauert hat, bin ich beim lesen des Post jetzt ein bisschen verwirrt worden.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Da die Nachtregistrierung meiner Ehe in Deutschland nur 10 Minuten gedauert hat, bin ich beim lesen des Post jetzt ein bisschen verwirrt worden.

    dito ... lach ... würde gerne mehr darüber erfahren, wie es bei dir gelaufen ist. Gerne auch als PM. Danke

  • Ich gehe mal davon aus, dass Nachregistrierung meint, dass die Ehe ins deutsche Eheregister eingetragen wird.

    Ich weis nicht, ob es da auch wieder Standesamtindividuell ist, aber bei meinem geht es dann nur nach Durchführung der Urkundenprüfung (wurde beim Ehefähigkeitszeugnis noch verzichtet, Dauer Mitte Mai bis Mitte November), Übersetzung der Eheurkunde (6 Wochen, weil ich wenig Zeit hatte)und anschließend noch über das zuständige Gericht (Angabe aller Unterlagen beim Standesamt KW1 2016, Termin zuständiges Gericht 12.01.2020).


    Gesamtdauer wird voraussichtlich 20! Monate sein, wobei ich dabei nur einen Monat zu verantworten habe.


    Also 10 Minuten nur möglich, wenn das Standesamt auf alles verzichtet, und nur eine Unterschrift unter dem Antrag haben will.

  • Ich gehe mal davon aus, dass Nachregistrierung meint, dass die Ehe ins deutsche Eheregister eingetragen wird.

    Nichts anderes möchte ich gerne tun. Gebühr 60 Euro ... Wartezeit wegen zu viel Arbeit bei der Standesamtsaufsicht ca. 6 Monate ... naja ... darüber darf sich jeder selber seine Gedanken machen ... armes Deutschland.

  • Ich gehe mal davon aus, dass Nachregistrierung meint, dass die Ehe ins deutsche Eheregister eingetragen wird.

    Nichts anderes möchte ich gerne tun. Gebühr 60 Euro ... Wartezeit wegen zu viel Arbeit bei der Standesamtsaufsicht ca. 6 Monate ... naja ... darüber darf sich jeder selber seine Gedanken machen ... armes Deutschland.

    6 Monate geht ja noch, was soll ich da sagen mit 12 Monaten von Abgabe des Antrages bis zum Termin.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, letztlich eine Folge der Merkel'schen "Wir schaffen das"-Politik