Wer Zahlt die Steuern?

  • Hallo zusammen,


    Wer zahlt im normal fall die Steuern bei verkauf von einem Grundstück mit Haus?

    Der Käufer,oder der Verkäufer? Natürlich kann das im Kaufvertrag festgelegt werden,aber wie ist das im Normal Fall?

    Und wie hoch ist der in % von der Kaufsumme?

    Danke!

    LG bonbon

  • Im Normalfall zahlt die capital gain tax der Verkäufer, sie beträgt 6% plus 1,5% stamp tax. Ich verkaufe ja auch gerade mein Haus, ich halte im Deed of Sale fest, das die capital gain tax vom Käufer zu zahlen ist.

  • Dass die Capital Gain Tax theoretisch vom Verkäufer zu bezahlen ist, sagt ja schon der Name der Steuer. Ich erinnere mich aber, dass alle, die uns Grundstücke angeboten haben , immer wollten, dass wir (bzw. meine Frau) die tax übernehmen, oft wurde auch erzählt der verkäufer hätte dies zu bezahlen. Habe ich immer abgelehnt, Beim Grundstück dass wir dann tatsächlich gekauft haben, wurde der Preis um den Ca. Betrag der Tax runtergehandelt. Dann passt's wieder.

  • Dabei bitte beachten: das BIR interessiert überhaupt nicht, was in dem Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer bzgl. der Übernahme der Steuern vereinbart ist. Ist 30 Tage nach Unterzeichnung des Deed of Sale die Steuer nicht ans BIR gezahlt, folgt ein Strafaufschlag von 25% der ursprünglichen Steuersumme. Des weiteren wird das BIR dem örtlichen RoD (Register of Deeds) keine Anweisung zur Ausstellung eines neuen Title mit dem Namen des neuen Eigentümers drauf erteilen, bis die Steuern zzgl. Strafaufschlag gezahlt sind.

    Der Käufer ist also sehr schlecht gestellt, da er u.U. trotz Zahlung des vollen Kaufpreises an den Verkäufer keinen Title auf seinen Namen erhält, wenn der Verkäufer seine Steuern nicht zahlt bzw. ab diesem Zeitraum trotz vertraglicher Zahlungspflicht anfängt, neu über die Steuerübernahme zu verhandeln. Auch auf jeder Certified true Copy des RoD steht dann immer noch der Name des ursprünglichen Eigentümers. Ein Beleihen oder Verkaufen des Grundstücks ist damit für den neuen Eigentümer unmöglich!
    Konsequenz zur Gestaltung des Kaufvertrags: beim Unterschreiben des Deed of Sale wird nur eine Anzahlung geleistet, der Restbetrag wird erst nach Ausstellung und Aushändigung des neuen Title fällig.


    Gruß, Robert

    Gekommen um zu bleiben.


  • Konsequenz zur Gestaltung des Kaufvertrags: beim Unterschreiben des Deed of Sale wird nur eine Anzahlung geleistet, der Restbetrag wird erst nach Ausstellung und Aushändigung des neuen Title fällig.


    Gruß, Robert

    Da hast Du aber möglicherweise auch ein Problem. Ist die Anzahlung zu niedrig, wird das der Verkäufer nicht unterschreiben. Ist sie zu hoch, kann sich der Verkäufer sagen, das Geld was ich jetzt habe reicht mir und ich zahle deshalb die Steuer nicht oder erst nach Monaten, weil ich keinen Vorteil habe, wenn der Title schnell umgeschrieben ist.

    Bei unserem Grundstückskauf wurde auch verhandelt, daß der Verkäufer die Steuern bezahlt. Im Kaufvertrag haben wir aber dann den Preis um die Steuern vermindert und die Steuern dann selbst bezahlt. Dadurch konnten wir schon in wenigen Wochen den neuen Title in Empfang nehmen.