Truman / Ehefähigkeitszeugnis

  • Wunderbar, Glückwunsch euch beiden!:yupi


    Da ich/wir ähnliches vorhaben, auch mit bayr. Standesamt, jedoch Heirat auf den Philippinen, wäre ich um einen Erfahrungsaustausch dankbar.


    Wir sind gerade am Beginn der ganzen Unternehmung, meine Verlobte hat ihre Dokumente (Cenomar, Geburtsurkunde, Pass, Meldebescheinigung) soweit zusammen. Damit ich beim Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis erhalten, müssen die Dokumente ins Deutsche übersetzt und legalisiert werden.

    Der Standesbeamte meinte dabei, meine Verlobte soll einfach zur DBM um dort die Authentifizierung der Dokumente zu beantragen, diese würden dann eine UP durchführen (lassen). Es würde den Prozess beschleunigen, da wir direkt die UP beantragen bevor es überhaupt zum StA geht.

    War das bei dir ähnlich?


    edit

    damit nicht alles durcheinander geht, habe ich den thread aus dem thread von Jürgen-G rausgelöst

    hge

  • Wenn der Standesbeamte eine Urkundenüberprüfung will, sollte er eine einleiten. Seine Entscheidung.

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  • Da liegt dein Standesbeamte falsch. Wenn er für seine Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses eine UP haben will, dann muss er diese bei der DBM veranlassen im Amtshilfeverfahren. Dann musst du alle von der DBM hierfür gewünschten Dokumente bei deinem Standesamt abgeben, dieses schickt sie zur DBM, welche im Amtshilfeverfahren die UP durchführt und am Ende alles wieder zurück zum Standesamt schickt .

    Siehe auch das Merkblatt der DBM zum Ehgefähigkeitszeugnis auf Seite 2:


    https://manila.diplo.de/blob/1…higkeitszeuganis-data.pdf


    Oder der entsprechende Bereich der Homepage zur UP:


    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042


    Da solltest du deinen Standesbeamten mal darauf stossen ;-)


    PS: Authentifizierung macht dafür natürlich dann auch keinen Sinn, das CENOMAR und die Geburtsurkunde müssen von der PSA sein.


    Die Übersetzung ist des CENOMAR / der Geburtsurkunde ist auch nur notwendig für das deutsche Standesamt. Die DBM benötigt keine übersetzten Dokumente.

  • Zitat

    Da liegt dein Standesbeamte falsch. Wenn er für seine Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses eine UP haben will, dann muss er diese bei der DBM veranlassen ...

    Das war auch die Information, die ich vorher hatte, jedoch hat er "UP" nicht erwähnt. Ist es möglich, dass die DBM die Dokumente (alle von PSA) nur authentifiziert, ohne vollständige UP?



    Die Übersetzung ist des CENOMAR / der Geburtsurkunde ist auch nur notwendig für das deutsche Standesamt. Die DBM benötigt keine übersetzten Dokumente.

    das hat er (vom StA) auch so bestätigt

  • Die DB macht nur eine UP wenn das Standesamt es möchte.

    Mein Standesamt braucht nur die Dokumente und eine deutsche Übersetzung


    Bin auch gerade dabei die Unterlagen für eine Heirat auf den Philippinen zu beschaffen.


    UP wird bei uns nach der Hochzeit gemacht. Meine Verlobte wird um die Zeit zu überbrücken Deutschkurse besuchen.


    Gruß Odin

  • Das war auch die Information, die ich vorher hatte, jedoch hat er "UP" nicht erwähnt. Ist es möglich, dass die DBM die Dokumente (alle von PSA) nur authentifiziert, ohne vollständige UP?

    Nein, Philippinische Dokumente werden nicht authentifiert...dafür muss es eine UP geben! Wissen die meisten Standesbeamten nicht, weil sehr selten. Können sie aber nachlesen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das war auch die Information, die ich vorher hatte, jedoch hat er "UP" nicht erwähnt. Ist es möglich, dass die DBM die Dokumente (alle von PSA) nur authentifiziert, ohne vollständige UP?

    Dazu fehlt mir dann doch das Wissen, um hier eine klare Aussage treffen zu können. Aber was soll sie den Authentifizieren? Den Inhalt? --> wird sie sicherlich nicht machen, da hierfür die UP: https://manila.diplo.de/ph-de/service/beglaubigungen/1795140

    Das die Dokumente zumindest von der richtigen Stelle, bzw. durch diese (PSA) ausgestellt wurden: Ob es hierfür einen Vorgang gibt, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Kannst ja mal probieren, ob du eine entsprechende Auskunft per Email dort erhälst.

    Ich habe Anfang 2018 auf den Philippinen geheiratet. Mein Standesamt hatte zunächst auf eine UP verzichtet. Und erst mit der Eintragung der Ehe ins deutsche Eheregister eine durchführen lassen. Wenn keine FZ in Deutschland geplant ist, wäre es sicher für euch am schönsten, wenn dein Standesbeamter auf die UP verzichtet. Andernfalls wird die UP euch sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit beim FZV einholen.

  • Mein Standesamt braucht nur die Dokumente und eine deutsche Übersetzung

    Vielleicht brauchen sie es nicht direkt, aber ich hab hier ein Merkblatt vom OLG bekommen zur Befreiung des EFZ meiner Verlobten, und diese benötigen die Legalisation (dabei Fußnote so in etwa: Da keine Legalisation möglich, folgt UP).


    Zitat

    Andernfalls wird die UP euch sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit beim FZV einholen.

    Davon gehe ich auch aus, früher oder später wird die kommen. Ob es einen Vorteil gibt ob sie früher stattfindet? Evtl. behalten zumindest die Urkunden, die wir jetzt schon haben, ihre 6 Monate Gültigkeit?

    Dabei eine kurze Frage am Rande: Die Geburtsurkunde meiner Verlobten hat kein Ausstellungsdatum. Ist das normal? Es scheint, als wäre es die originale Urkunde, nur auf PSA Papier kopiert.

  • Vielleicht brauchen sie es nicht direkt, aber ich hab hier ein Merkblatt vom OLG bekommen zur Befreiung des EFZ meiner Verlobten, und diese benötigen die Legalisation (dabei Fußnote so in etwa: Da keine Legalisation möglich, folgt UP).


    Davon gehe ich auch aus, früher oder später wird die kommen. Ob es einen Vorteil gibt ob sie früher stattfindet? Evtl. behalten zumindest die Urkunden, die wir jetzt schon haben, ihre 6 Monate Gültigkeit?

    Dabei eine kurze Frage am Rande: Die Geburtsurkunde meiner Verlobten hat kein Ausstellungsdatum. Ist das normal? Es scheint, als wäre es die originale Urkunde, nur auf PSA Papier kopiert.

    Für die Heirat auf den Philippinen braucht deine Zukünftige keine Befreiung von einem deutschen OLG. Diese wird nur benötigt, wenn ihr in Deutschland heiratet. Dafür brauchst du aber für die ph. Behörden das Counselar capacity ... von der DBM. Die PSA-Dokumente sollen nicht älter als 6 Monate sein für die Ausstellung des EFZ, und sie sollen nicht älter als 6 Monate sein beim Visatermin. Heist halt, dass du ihre Geburtsurkunde dafür noch einmal benötigen wirst, dazu die Eheurkunde von der PSA und das CEMAR, dass dann quasi das CENOMAR ersetzt.


    Die PSA-Urkunden haben auch ein Ausstellungsdatum. Es ist Bestandteil der langen Nummer unter dem Barcode. Da wirst du das Datum finden, wo deine Zukünftige es erstellen lies in der amerikanischen Form mmddjjjj.

    Ja es ist im Grunde eine Kopie des Originals auf spezielles Sicherheitspapier, wobei die Inhalte noch einmal irgendwie fälschungssicher eingearbeitet sein sollen.


    Ob es ein Vorteil ist? Hängt von eurer Planung ab, ansonsten wird es die Zeit entweder vor der Hochzeit kosten oder halt nach der Hochzeit.

    Was ich im Nachhinein nachteilig empfand: Man ist verheiratet, und kann dann noch einmal viele Monate warten, bis man zusammen leben kann. Andersrum wartet man halt die vielen Monate als nicht verheiratet...

  • Dafür brauchst du aber für die ph. Behörden das Counselar capacity ... von der DBM

    meinst du das "Certificate of No Impediment to Marriage"?

    Danke für den Hinweis auf das Datum im Barcode! Bezüglich des EFZ meiner Verlobten muss ich wirklich hinterfragen was mir der Standesbeamte erzählt hat....er meinte die Ausstellung des EFZ würde so gehandhabt werden als würden wir in D heiraten, deswegen brauche ich ihr EFZ.

    Es ist ein kleines StA mit entsprechend wenig Auslandserfahrung, jedoch hatten sie auch schon Ehen mit philippinischer Beteiligung.

  • Dafür brauchst du aber für die ph. Behörden das Counselar capacity ... von der DBM. Die PSA-Dokumente sollen nicht älter als 6 Monate sein für die Ausstellung des EFZ, und sie sollen nicht älter als 6 Monate sein beim Visatermin. Heist halt, dass du ihre Geburtsurkunde dafür noch einmal benötigen wirst, dazu die Eheurkunde von der PSA und das CEMAR, dass dann quasi das CENOMAR ersetzt.

    Cenomar / Cemar ist klar.. da kann man leicht nachvollziehen, dass sie nicht älter als 6 Monate sein dürfen.


    Aber warum - auch in diesem Forum - sich andauernd das Märchen hält, dass die Geburtsurkunde auch nicht älter als 6 Monate sein darf, ist mir rätselhaft. Dabei verlangt weder die DBM das in ihrem Merkblatt noch das OLG. OLG Köln weist explizit darauf hin, dass es bei der Geburtsurkunde nur dann eine Altersbeschränkung gibt, wenn auf der geb-Urkunde auch der Familienstand vermerkt ist. Das ist bei Philipp. Geb-Urkunden nicht der Fall.


    http://www.olg-koeln.nrw.de/au…emeiner-teil_jan-2017.pdf

    (Punkt 3)

  • Truman


    es kommt immer darauf an was Ihr nach der Heirat vor habt, wollt ihr das deine Frau nach Deutschland kommt ?

    Habt Ihr zeit oder soll die Heirat so schnell wie möglich stattfinden ?


    Wenn Ihr Zeit habt ( Heirat ) dann rate ich euch das Ihr gleich die UP mit startet, denn dann verkürzt sich die Zeit beim FZ-Visa-Antrag.

    ( siehe mein Thread )

    Denn eine UP findet auf jeden Fall statt wenn sie nach Deutschland kommen soll.


    Wenn Sie weiter auf den Philippinen leben wird dann hat die UP zeit und kann später gemacht werden. ( wenn dein Standesamt sie nicht verlangt )

    Man lebt nur einmal also Lebe ! ! !


  • meinst du das "Certificate of No Impediment to Marriage"?

    Danke für den Hinweis auf das Datum im Barcode! Bezüglich des EFZ meiner Verlobten muss ich wirklich hinterfragen was mir der Standesbeamte erzählt hat....er meinte die Ausstellung des EFZ würde so gehandhabt werden als würden wir in D heiraten, deswegen brauche ich ihr EFZ.

    Es ist ein kleines StA mit entsprechend wenig Auslandserfahrung, jedoch hatten sie auch schon Ehen mit philippinischer Beteiligung.

    Ja, dass bzw legal capacity to contract marriage

  • Zitat von hge

    damit nicht alles durcheinander geht, habe ich den thread aus dem thread von Jürgen-G rausgelöst

    hge

    Danke fürs Separieren, sonst wärs wahrscheinlich unübersichtlich geworden.




    es kommt immer darauf an was Ihr nach der Heirat vor habt, wollt ihr das deine Frau nach Deutschland kommt ?

    Ja genau, daher denke ich auch dass es besser ist, wenn die UP so früh wie möglich gemacht wird.




    Meine Vorgehensweise hätte ich jetzt so geplant:


    1. Meine Verlobte wird demnächst bei der DBM aufschlagen mit der Bitte um Authentifizierung ihrer Dokumente. Laut Telefonauskunft ist das möglich, aber dem traue ich nicht (und jeder hier bestätigt es ja auch). Ich gehe davon aus dass man ihr sagen wird, dass das Sache des StA ist und diese auf Wunsch eine UP veranlassen. Die wahrscheinlich verschwendete Zeit ist kein großes Problem, da sie nicht allzu weit von Manila wohnt. Zumindest kann ich dann dem StA auch mitteilen dass ich ihrem Weg gefolgt bin.


    2. Gleichzeitig werde ich mich um die Übersetzungen kümmern


    3. Da ich nächsten Monat eh im Land (Philippinen) bin, würde ich gleich alle Dokumente für die UP einsammeln um diese dann nach der Heimreise beim StA abzugeben.


    4. Im September/Oktober wird sie ihren A1 Kurs bei Goethe machen. Das hat zwar noch keine Eile, aber je nachdem wie es die Arbeit zulässt kann sie ja evtl. auch noch weitere Kurse besuchen bis zum FZV.




    und noch eine Frage zum Schluss: Ihre Eltern waren nicht verheiratet, der Vater hat sich irgendwann aus dem Staub gemacht, d.h. ein (aktuelles) Foto von ihm für die UP zu bekommen wird nicht möglich sein. Gibt das erfahrungsgemäß Probleme? Das Cenomar der Mutter sollte kein Problem sein.

  • 1. Meine Verlobte wird demnächst bei der DBM aufschlagen mit der Bitte um Authentifizierung ihrer Dokumente.

    … kann ich mir nicht vorstellen, dass das geht. Falls ja, bitte eine Info hier posten.


    Unverheiratet Eltern sollten kein Problem sein. Einfach dies der DBM bei der UP mitteilen...

    Mal prüfen, was in der Geb-Urkunde deiner Freundin steht.. hoffentlich kein Heiratsdatum deiner Freundin.

  • Mal prüfen, was in der Geb-Urkunde deiner Freundin steht.. hoffentlich kein Heiratsdatum deiner Freundin.

    nein, kein Heiratsdatum, sondern auf der Rückseite ordnungsgemäß die Eintragung für unverheiratete Eltern ausgefüllt.

    Das Problem ist eher, dass vom Vater keine Dokumente/Fotos vorhanden sind.

  • Nachdem nun einige Zeit vergangen ist möchte ich ein Update geben:


    Ich bin momentan auf den Philippinen und wir haben fast alle Dokumente für die UP beisammen. Bei einem Dokument könnte es Schwierigkeiten geben, und zwar sind/waren die Eltern meiner Verlobten ja nicht verheiratet, was auf ihrer Geburtsurkunde auch richtig vermerkt wurde. Jedoch wurde auf der Geburtsurkunde ihres Bruders ein Heiratsdatum der Eltern eingetragen....

    Die künftige Schwiegermutter hat es mir so erklärt dass sie eigentlich bereits einen Hochzeitstermin vereinbart hatten, diesen jedoch nicht wahrgenommen haben. Trotzdem landete er aus irgendwelchen Gründen auf der Geburtsurkunde.

    Der Vater hat bereits damals über ein Gericht die Änderung der Geburtsurkunde beantragt, was auf der Ausfertigung der lokalen Behörde auch richtig vermerkt wurde. Jedoch hat das PSA wohl davon nichts mitbekommen.

    Jetzt ist die Frage ob ich innerhalb der nächsten Tage (während ich noch im Land bin) eine geänderte PSA-Urkunde bekomme oder ob es Probleme bei der UP geben wird.

    Ach ja: Cenomar der Mutter liegt vor, d.h. das PSA hat mir bescheinigt dass die Mutter verheiratet und gleichzeitig ledig ist. Da kann man es den deutschen Behörden nicht übel nehmen, dass sie eine UP vornehmen......



    Was die Authentifizierung von Dokumenten durch die DBM angeht, so wurde mir am Schalter gesagt, dass dies möglich sei (!). Trotzdem hatte ich schon zuvor mit dem StA vereinbart, dass wir es über eine UP durchführen, da diese wohl eh beim FZV fällig wird.



    Noch eine Frage zu den Fotos für die UP: Es heißt ja nur "Passport-size", verstehe ich es richtig dass es nicht biometrisch sein soll, sondern ein "normales" Foto, d.h. lächelnd?



    Und zum Schluss noch etwas positives: Die Authentifizierung des Reisepasses hat bei der DBM 10 Minuten anstatt wie angegeben 2 Tage gedauert.

  • Der Vater hat bereits damals über ein Gericht die Änderung der Geburtsurkunde beantragt, was auf der Ausfertigung der lokalen Behörde auch richtig vermerkt wurde. Jedoch hat das PSA wohl davon nichts mitbekommen.

    … dann gib doch die lokale Geb-Urkunde ab. Es ist ja ausdrücklich von der DBM vermerkt, dass auch Urkunden, die von LCR ausgestellt sind, vorgelegt werden können.


    Wenn du das PSA-Dokument haben willst, musst du zu dem municipal hin, wo die Urkunde registriert wurde und bei denen beantragen, dass die geänderte geb-Urkunde beim PSA registriert wird.

    Das sollte normalerweise automatisch der Fall sein, klappt aber offenbar nicht immer.




    Jetzt ist die Frage ob ich innerhalb der nächsten Tage (während ich noch im Land bin) eine geänderte PSA-Urkunde bekomme oder ob es Probleme bei der UP geben wird.

    Das PSA Dokument wirst du nicht so schnell bekommen. Das dauert ein paar Wochen.

    Ach ja: Cenomar der Mutter liegt vor, d.h. das PSA hat mir bescheinigt dass die Mutter verheiratet und gleichzeitig ledig ist. Da kann man es den deutschen Behörden nicht übel nehmen, dass sie eine UP vornehmen......

    Cenomar für die Mutter ist doch garnicht nötig. Also nicht einreichen...


    Im Übrigen ist dieser "Fehler" fast normal.. Heiratsdatum in Geburtsurkunde eingetragen, obwohl nicht verheiratet. Die DBM kennt die Situation zu Genüge. Und bei einem Bruder wird die DBM keine Änderung der Geb-Urkunde verlangen.

    Und zum Schluss noch etwas positives: Die Authentifizierung des Reisepasses hat bei der DBM 10 Minuten anstatt wie angegeben 2 Tage gedauert.

    .. das sollte auch normal sein. Aber offiziell will sich die DBM jetzt offenbar ein Zeitfenster freihalten.



    Sorry: Fotos müssen jetzt offenbar biometrisch sein. Es wird auf die Fotomustertafel verwiesen.