PSA stellt kein Birthcertificate aus, ohne Scheidungspapiere

  • Ein recht komplizierter Fall:


    18 Jaehrige > deutscher Vater, Mutter Filipina haben hier lange gelebt, beide Eltern jetzt verstorben. Sie bezog und bezieht jetzt weiterhin Waisenrente, da sie studiert.


    Nun der Knackpunkt: der Vater war zuvor in D verheiratet....bevor er hier neu geheiratet hat.

    Sie ist ehelich geboren, hat "nur" NSO Geburteneintrag. Auf dem Marriage der Eltern steht Ehemann " divorced" PSA verlangt nach Scheidungsurkunde aus D ansonsten kein Birthcertificate .


    DBM kann auf nachfragen nichts machen und erklaert, erst Ph Pass dann Deutschen Pass. Ist das so ?


    Einige Indizien sprechen dafuer das es eine deutsche Scheidung nicht gegeben hat...


    Wat nu?

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    • Hilfreich

    DBM kann auf nachfragen nichts machen und erklaert, erst Ph Pass dann Deutschen Pass. Ist das so ?

    Ja, das wird wohl so sein...


    Einige Indizien sprechen dafuer das es eine deutsche Scheidung nicht gegeben hat...

    Dann ist das Kind auch nicht ehelich geboren...denn ohne Scheidung keine neue Heirat! Weder nach Phil. noch nach deutschem Recht.


    Sie ist ehelich geboren, hat "nur" NSO Geburteneintrag. Auf dem Marriage der Eltern steht Ehemann " divorced" PSA verlangt nach Scheidungsurkunde aus D ansonsten kein Birthcertificate .

    Wenn es also keine Scheidung gab, ist es auch keine eheliche Geburt. Da der Vater tot ist, gibt es nicht mal den nachweis einer DNA....also wird es Probleme geben mit der deutschen Staatsangehörigkeit!


    Schwieriges Problem

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Sie ist ehelich geboren, hat "nur" NSO Geburteneintrag. Auf dem Marriage der Eltern steht Ehemann " divorced" PSA verlangt nach Scheidungsurkunde aus D ansonsten kein Birthcertificate .

    NSO ist doch heute = PSA ? oder meinst du die lokale Geburtsurkunde vom LCR?


    Hat das PSA denn die Geburtsurkunde? oder muss diese Geburtsurkunde erst noch beim PSA registriert werden?

    Für mich ist seltsam, dass das PSA Bedingungen stellt. Im Normalfall druckt das PSA die vorhandenen bzw. gewünschten Urkunden nur aus.

    Es wäre für mich seltsam, dass das PSA jedes mal, wenn eine Geb-Urkunde angefordert wird, das PSA die Plausibilität der Daten der Eltern überprüft.


    Denkbar wäre, dass das Standesamt im Municipal (LCR), dort wo früher die Geb-Urkunde registriert wurde, diese beim PSA registrieren soll und das LCR dann sagt, es möchte noch dieses und jenes sehen. Das wäre üblich...

    DBM kann auf nachfragen nichts machen und erklaert, erst Ph Pass dann Deutschen Pass. Ist das so ?

    Nein, DBM kann nichts machen; die DBM kann ja nicht in die Philipp. Verwaltung einwirken.

    A und O ist, dass ihre Identität geklärt ist und solange keine Geb-Urkunde des PSA vorliegt, gibt es keinen philippinischen Pass und somit auch keinen deutschen Pass.. weil schlichtweg nicht klar ist, wer sie ist und ob einer der Eltern tatsächlich deutsch war.

  • Wenn es also keine Scheidung gab, ist es auch keine eheliche Geburt. Da der Vater tot ist, gibt es nicht mal den nachweis einer DNA....also wird es Probleme geben mit der deutschen Staatsangehörigkeit!

    … das würde ich jetzt nicht als das Problem ansehen. Auch wenn das Kind unehelich geboren worden wäre, hat das Kind nach deutschem Recht die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Es hapert nach meinem Verständnis zur Zeit nur daran, dass eine gültige Geb-Urkunde vorgelegt werden kann aus der der deutsche Vater auch ersichtlich ist.

  • Hi!


    Danke fuer die schnelle Einschaetzung und Antworten

    warscheinlich LCR Geburtsurkunde / Eintrag, warte noch auf die Kopie von ihr. Seltsam das PSA danach fragt... in der Tat.

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  • warscheinlich LCR Geburtsurkunde / Eintrag, warte noch auf die Kopie von ihr. Seltsam das PSA danach fragt... in der Tat.

    Ich würde erst noch mal genau den status quo klären: ist die Geb-Urkunde überhaupt beim PSA registriert?

    Oder möchte die betroffenen Person erreichen, dass die Geb-urkunde beim PSA registriert wird? (übers LCR)


    Man könnte ja auch einfach Online die Geb-Urkunde beim PSA anfordern, dann bekommt man eine oder eben keine.

  • … das würde ich jetzt nicht als das Problem ansehen. Auch wenn das Kind unehelich geboren worden wäre, hat das Kind nach deutschem Recht die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Sehe ich nicht ganzso einfach wie du! Das würde nur gelten, wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat....hat er aber vermutlich nicht! Er war mutmasslich Bigamist und damit ist es sehr problematisch


    Das AA schreibt dazu


    Zitat

    Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn ein Elternteil deutsch ist. Sofern Sie als Eltern nicht verheiratet sind und nur der Vater deutscher Staatsangehöriger ist, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann, wenn der Vater seine Vaterschaft nach deutschem Recht wirksam anerkennt.


    https://www.auswaertiges-amt.d…ionId=item-606232-1-panel


    Damit dürfte es ein Riesenproblem werden, diesem Kind einen deutschen Pass besorgen zu wollen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Sehe ich nicht ganzso einfach wie du! Das würde nur gelten, wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat....hat er aber vermutlich nicht! Er war mutmasslich Bigamist und damit ist es sehr problematisch

    Rein formal hast du recht.


    Ich denke aber, dass man nicht das Kind für die "Vergehen" der Vorfahren bestrafen kann.


    Ich vermute mal:


    1 ) Die Eheschließung der Eltern auf den Philippinen ist damals rein formal ordentlich und gültig abgelaufen

    2 ) es existiert eine Heiratsurkunde

    3 ) es existiert eine Geburtsurkunde des jetzt 18 jährigen Kindes mit Angabe des deutschen Vaters

    4 ) das Kind trägt den Familienname des Vaters.


    Das Kind durfte also die ganze Zeit annehmen, dass es in eine gültige Ehe hineingeboren worden ist.

    Vermutlich hat es Garnichts von der Bigamie des Vaters gewusst.

    Es kann ja nicht sein, dass wenn man Jahre später eine Verfehlung eines Vorfahrens feststellt, dass dann die ganze Kette danach wie bei Dominosteinen zusammenbricht und Familienmitglieder , die vorher ehelich sind, plötzlich unehelich sind oder sogar Namen geändert werden müssen.


    In diesem Fall kann man dem Kind ja auch nicht vorwerfen, dass eine VA abgegeben hätte werden müssen, wenn es Garnichts vom Kuddelmuddel des Vaters wusste .


    Die oben angedeuteten Punkte 1-4 sind starke Indizien, dass das Kind in einer Familie mit Vater und Mutter gelebt hat und das Kind den (deutschen) Vater als auch solchen erlebt hat. Dass die auf den Philippinen geschlossene Ehe ein unerkanntes Ehehindernis hatte, kann man mE nicht dem Kind zurechnen.


    Für den TS gilt es aber zunächst mal: die PSA-Geb-urkunde des Kindes zu besorgen und auch die Heiratsurkunde der Eltern. Ohne das wird nichts funktionieren. Alles weitere wird dann durch eine UP geklärt werden müssen.

  • Das Kind durfte also die ganze Zeit annehmen, dass es in eine gültige Ehe hineingeboren worden ist.

    Vermutlich hat es Garnichts von der Bigamie des Vaters gewusst.

    Es kann ja nicht sein, dass wenn man Jahre später eine Verfehlung eines Vorfahrens feststellt, dass dann die ganze Kette danach wie bei Dominosteinen zusammenbricht und Familienmitglieder , die vorher ehelich sind, plötzlich unehelich sind oder sogar Namen geändert werden müssen.

    Ja, menschlich 100% richtig aber rechtlich irrelevant! Das Kind lebt in einem Irrtum, der ihr aber rechtlich nicht hilft! Hier könnte man nur ein

    ein Vaterschafts-Feststellungsverfahren einleiten $4 StAG Abs 1 letzter Satz.......allerdings sehr schwierig, da die Eltern beide tot sind und da dieses aus dem Ausland per Gericht festgestellt werden müsste! Ob das hinhaut??? Zuvor müsste aber eine PSA BC vorliegen. Kommt es dann zur UP wird die DBM feststellen dass der Vater bereits verheiratet war und damit die Phill. Ehe ungültig ist. Damit ist das Kind nicht mehr ehelich und ohne VA auch nicht mehr Deutsch! Hier würde dann das Vaterschafts-Feststellungsverfahren folgen müssen!

    Extrem aufwendig und schwer

    Die oben angedeuteten Punkte 1-4 sind starke Indizien, dass das Kind in einer Familie mit Vater und Mutter gelebt hat und das Kind den (deutschen) Vater als auch solchen erlebt hat.

    Ja, aber rechtlich unwirksam. Das Kind wäre ja genauso aufgewachsen, wenn es von einem Holländer, Portugiesen, Pinoy gezeugt worden wäre und trotzdem vom deutschen "Ehemann" wie ein eigenes Kind aufgezogen worden wäre....

    Alles weitere wird dann durch eine UP geklärt werden müssen.

    und da kommen dann die Probleme, siehe oben

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ja, menschlich 100% richtig aber rechtlich irrelevant! Das Kind lebt in einem Irrtum, der ihr aber rechtlich nicht hilft!

    Da bin ich anderer Meinung, wen wunderts :) ... Das Kind kann ja nicht wegen dem Irrtum, der durch den verstorbenen Vater verursacht wurde, von Vorne anfangen bzw Fehler beheben: Keine Chance;


    Um ein Beispiel zu nennen was ich selbst erlebt habe...

    Ein Bekannter hat eine pinay geheiratet, die aber vorher auf den Philippinen verheiratet war.

    Diese Frau hatte bereits dort ein Kind und hat sich, um kein Anullment machen zu lassen, eine neue Geburtsurkunde geben lassen. Das war vor 2001 ; es gab da noch keine UP.

    Die beiden haben hier geheiratet, bekamen Zwillinge.

    Ich weiß nicht wie, aber jedenfalls hat das StA nach Jahren Wind davon bekommen.


    Passiert ist nix... das StA hat dem Ehemann gewisse Richtlinien oder Erlasse genannt, die auf die Dauer der gelebten Beziehung abzielten abzielten.. und die Sache auf sich beruhen lassen. (was für Richtlinien oder Erlasse das waren konnte mit der Bekannte nicht nennen). Rechtlich gesehen wären die Kinder nicht seine eigenen gewesen, denn die Frau war ja aus philippinischer Sicht noch mit dem ersten Ehemann verheiratet.


    Ich denke, in solchen Situationen spielt auch die Dauer eine Rolle, die eine Familie existiert hat.


    Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass es zu Problemen führen kann. Aber ist mE mit einem Anwalt lösbar.


    Vielleicht wird diese Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit durchgeführt. Dann sollte mE mit den gültigen Philipp. Urkunden (Geb-Urkunde der beiden Eltern, Geb-urkunde des Kindes, Heiratsurkunde der Eltern) dieses durchgehen.


    Ich würde jedenfalls nicht einfach behaupten, dass der damalige Fehler des Vaters die langjährig gelebte Ehe bzw familiäre Gemeinschaft und das Verhältnis Vater-Kind als Irrtum anzusehen ist. Zeit heilt auch in diesem Fall manchmal die Wunden. Solche Fehler kann ja auch die Zeit nicht zurückdrehen.


    Als Behörde jetzt zu argumentieren.. "Pech gehabt" ist mE nicht okay.

  • Da bin ich anderer Meinung,

    Das ist ja auch gut so und toll, dass wir auch bei verschiedener Meinung sachlich diskutieren können. Ein sehr interessantes Thema

    Das Kind kann ja nicht wegen dem Irrtum, der durch den verstorbenen Vater verursacht wurde, von Vorne anfangen bzw Fehler beheben

    Muss es ja nicht. Dem Kind geht ja nicts verloren. Es ist bereits 18 Jahre alt und war bisher "nie" Deutsch! Hätte der Vater gewollt, dass sie einen deutschen Pass bekommen würde, hätte er sich darum gekümmert! Aber vermutlich hat er gewusst, dass dieses riesige Probleme gibt! Mit einer VA hätte er das aber relativ problemlos heilen können, hätte dann aber seine Ehe verleugnen müssen!

    Das Kind wird diesen Fehler, wenn überhaupt, nur gerichtlich ändern können....das sich die DBM oder irgend eine andere Behörde dafür einsetzt halte ich für eher unwarscheinlich!

    Welche Beziehung hat denn die Tochter zu Deutschland? jemals dort gewesen in den 18 Jahren? Sprachkenntnisse? Vielleicht könnte man dann dort angreifen

    Dann sollte mE mit den gültigen Philipp. Urkunden (Geb-Urkunde der beiden Eltern, Geb-urkunde des Kindes, Heiratsurkunde der Eltern) dieses durchgehen.

    Die bekommt sie ja scheinbar nicht ohne Scheidungsurteil...was es nicht gibt! Siehe auch den Art. 11 (5 + 13) Family Code und Art. 165 (Children conceived and born outside a valid marriage are illegitimate)

    Als Behörde jetzt zu argumentieren.. "Pech gehabt" ist mE nicht okay

    Nicht ok, gebe ich dir Recht...aber welche Behörde richtet sich danach? Die gehen stur nach Gesetz und Verordnungen und da sieht es m. M. nicht gut aus!

    Wünsche trotzdem alles erdenklich Gute in diesem verzwickten Fall!


    Wie lange ist der Vater schon tot? Kommt man da noch an DNA Material ran für ein Abstammungs -Gutachten

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo!


    Genau so ist es:


    Das Kind hat nicht gewusst das Eheschliessung 2 Jahre nach ihrer Geburt.


    Sie hat erst gestern weitere Dokumente gefunden & gesendet:


    1/Life Birth


    2/Paternity, in etwa Vaterschaftserklaerung und Legimitation


    eine Geburtsurkunde gibt es noch nicht, sie traegt den Namen des Vaters.


    Sie hat zu D keinen Bezug ausser einer Halbschwester in D, erst nach dem Tod des Vaters der vor 4 Jahren verstorben ist. Erst nach dem Tod des Vaters habe ich die Mutter & Tochter kennengelernt und Waisen sowie Witwenrente fuer beide durchgezogen. Die Mutter verstarb erst vor wenigen Monaten bevor Tochter 18 wurde.


    Die Halbschwester in D aeussert sich nicht zu einer vorigen Scheidung in D... und darf nicht drueber sprechen. "Das ist ein Geheimnis"...


    Erst jetzt fuegt sich Puzzle Spiel, die Tochter ist zwar sehr mutig, gefasst und taff.. aber ich muss da bissle umsichtig ran gehen.


    Im uebrigen ist sie 2001 geboren, daher passt auch der link und Aussage von Goose, vielen Dank an Euch!


    Nachtrag: DNA kommt nicht in Frage, da eingeaeschert.


    Warum die PSA trotz der Vorliegenden Doku die Scheidungsurkunde als nicht eheliches Kind verlangt erschliesst sich mir nicht. Muss mal schauen was ein Attorny oder Rechtsbeistand dazu sagt damit sie zumindest ein PH pass bekommt.

    Dateien

    • life birth.jpg

      (160,21 kB, 8 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Paternity.jpg

      (150,15 kB, 5 Mal heruntergeladen, zuletzt: )
    • Legimitation.jpg

      (142,15 kB, 5 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

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  • Nun kriegen wir aber andere Informationen :)

    Dann hätten wir uns die vorigen Diskussion ja sparen können :)

    Das Kind hat nicht gewusst das Eheschliessung 2 Jahre nach ihrer Geburt.

    Nun ja, dann ist das KInd ja ganz "offiziell" unehelich geboren.

    Sie hat zu D keinen Bezug ausser einer Halbschwester in D,

    Der Bezug zu D ist erst mal uninteressant.

    Jedoch wäre über die Schwester die DNA-Verwandtschaft zum Vater nachweisbar.

    2/Paternity, in etwa Vaterschaftserklaerung und Legimitation

    Sieht doch auf den ersten Blick ganz gut aus. Ich kann nicht beurteilen, ob dies dem philipp. Standard entspricht; scheint aber notariell gemacht worden zu sein und somit zumindest nicht wertlos.


    Wenn überhaupt keine Geb-Urkunde existiert, dann muss sie auch mit Hilfe dieser 3 Dokumente spät-registriert werden.


    Nur wundert mich dann deine frühere Aussage, dass das PSA die Geb-Urkunde nicht rausgibt. Hat das damit zu tun, dass das LCR bei der Registrierung der Urkunde gewisse zusätzliche Papiere sehen will?

  • Wenn überhaupt keine Geb-Urkunde existiert, dann muss sie auch mit Hilfe dieser 3 Dokumente spät-registriert werden.


    Nur wundert mich dann deine frühere Aussage, dass das PSA die Geb-Urkunde nicht rausgibt. Hat das damit zu tun, dass das LCR bei der Registrierung der Urkunde gewisse zusätzliche Papiere sehen will?

    DAS wusste ich bis gestern Nacht auch nicht, also definitiv spaet / nachregistr. eben diese Scheidungspapiere.


    Warum die Mutter auch auf mein anraten vor 4 Jahren das nicht gemacht hat erschliesst sich mir nicht. Hat nur auf die Rente spekulliert... Nungut, die Tochter kann nichts dafuer und hat auch erst nach dem Tod der Mutter erfahren das sie Waisenrente bezieht, nun ist sie volljaehrig und erkennt so langsam alles...


    Der Tip mit der DNA der aelteren Tochter ist gut, falls sich soetwas machen laesst und tatsaechlich gefordert ist.

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  • Warum die Mutter auch auf mein anraten vor 4 Jahren das nicht gemacht hat erschliesst sich mir nicht. Hat nur auf die Rente spekulliert... Nungut, die Tochter kann nichts dafuer und hat auch erst nach dem Tod der Mutter erfahren das sie Waisenrente bezieht, nun ist sie volljaehrig und erkennt so langsam alles...

    Von wem wurde dann die Witwenrente bzw. jetzt die Waisenrente gezahlt? Vom deutschen Staat?

  • jaap, Deutsche Rentenversicherung, grosse Witwenrente bis zum Tod im Maerz die im April mit der volljaehrigkeit der Tochter sowieso geendet haette. Halbwaisenrente auch, die leuft jetzt weiter weil sie weiterhin zur Schule geht. Gerade den Bescheid bekommen. Somit hat sie / ist sie anerkannt mit ihrer Rentenversicherungkarte.

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  • Nun kriegen wir aber andere Informationen :)

    Dann hätten wir uns die vorigen Diskussion ja sparen können

    Ja, war aber mal eine interessante Konstellation und Diskussion zu einem ungewöhnlichen Thema

    Nun ja, dann ist das KInd ja ganz "offiziell" unehelich geboren.

    Ja, und damit dürfte es leichter werden...wenn das PSA mitspielt

    Sieht doch auf den ersten Blick ganz gut aus.

    sehe ich auch so

    jaap, Deutsche Rentenversicherung, grosse Witwenrente bis zum Tod im Maerz

    Das widerum finde ich komisch! Um solch eine Witwen -Rente zu bekommen, muss man ja die Hochzeit registrieren / nachweisen und das würde ja nicht funktionieren wenn man nicht vorher geschieden ist! Genauso muss ja die Tochter registriert sein für die Waisenrente! Die deutsche RV zahlt niemals ohne GU und andere Papiere!...Irgendetwas fehlt hier noch!!!!! Oder wie funktioniert das?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich fasse mal zusammen:


    a ) Tochter 2001 geboren; Vaterschaftsanerkennung wurde abgegeben

    b ) Eltern 2003 geheiratet; Vater war wahrscheinlich nicht geschieden

    c ) Vater irgendwann verstorben

    d ) seitdem gibt es Witwenrente und Halbwaisenrente

    e ) Mutter 2015 verstorben, seitdem Vollwaisenrente für die Tochter

    f ) 2019 versucht Tochter eine Geb-Urkunde zu bekommen; LCR oder PSA macht Schwierigkeiten


    Ich würde das im Moment so einschätzen, dass die Frage der Gültigkeit der Ehe für die Tochter egal ist, was den deutschen Pass angeht. Sie muss wirklich versuchen, eine Geburtsurkunde zu bekommen. (zur Not mit Hilfe eines Philipp. Anwaltes). Damit sollte sie dann auch einen Philipp. Pass und später mit der VA auch einen deutschen Pass bekommen.

    Es existiert ja ein certificate of life birth, den das LCR augenscheinlich nicht im PSA registrieren will.


    Die Gültigkeit der Ehe der Eltern spielt nach meiner Einschätzung nur eine Rolle, ob sie den Familiennamen des Vaters tragen darf. Das muss dann die philipp. Behörde entscheiden, die die Geburtsurkunde ausstellt.


    Daneben wäre die Gültigkeit der Ehe entscheidend, ob überhaupt eine Witwenrente hätte gezahlt werden dürfen. Diese Frage würde ich jetzt als zweitrangig betrachten. Die deutschen Rentenbehörden hatten offenbar keinen Zweifel an der Gültigkeit der Ehe.