beschäftige mich immer mehr mit dem Tema, jetzt habe ich diesen Text gefunden:
Code
- Erforderliche Dokumente für ausländische Staatsangehörige, welche ihren
- philippinischen Partner auf den Philippinen heiraten möchten
- 1. Ehefähigkeitszeugnis („Certificate of No Impediment to Marriage,“ CNI), dieses
- kann beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes des ausländischen Partners
- angefordert werden.
- 2. Das Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde.
- 3. Das Original oder die beglaubigte Kopie der Scheidungsurkunde oder des
- Totenscheins des verstorbenen Ehepartners, wenn anwendbar.
- 4. Ein Leumundszeugnis in Form eines Briefes oder eines Gutachtens, welcher/
- welches von einer Amtsperson, einem Sozialarbeiter, einem Amtsarzt, einem
- Lehrer, einem Geistlichen, welcher den zukünftigen ausländischen Gatten
- persönlich kennt und über dessen Herkunft Bescheid weiß, ausgestellt wird.
- ZUSÄTZLICH GILT: Alle oben aufgeführten Dokumente müssen der Botschaft/ dem
- Konsulat des Herkunftslandes des zukünftigen Ehegatten bei der Ankunft auf den
- Philippinen persönlich vorgelegt werden. Die Botschaft/ das Konsulat wird dann dem
- zukünftigen ausländischen Ehegatten eine Ehefähigkeitsbescheinigung (CNI)
- ausstellen. Der zukünftige ausländische Gatte kann sich anschließend mit dem
- philippinischen Vertragspartner um eine Heiratserlaubnis im Standesamt („Civil
- Registrar’s Office“) des Wohnortes des philippinischen Vertragspartners bewerben.
- Das Standesamt (CRO) ist nach Erhalt der Bewerbung Kraft Gesetzes dazu
- verpflichtet, innerhalb von zehn (10) aufeinander folgenden Tagen die Hochzeit
- auszuschreiben. Während dieser zehntägigen Ausschreibung dürfen die beiden
- Vertragsparteien die Philippinen nicht verlassen, da Einwände gegen die
- Eheschließung erhoben werden könnten. Die Heiratserlaubnis wird erst erteilt,
- nachdem alle Anforderungen erfüllt worden sind.
- GESETZLICHE UND FORMALE HEIRATSKRITERIEN AUF DEN PHILIPPINEN
- 1. Rechtfähigkeit der Vertragsparteien, welche aus Mann und Frau bestehen.
- 2. Die Zustimmung muss aus freiem Willen in Gegenwart des Standesbeamten
- gegeben werden.
- 3. Die Amtsbefugnis des Standesbeamten.
- 4. Zur standesamtlichen Eheschließung müssen die beiden Vertragsparteien
- persönlich vor dem Standesbeamten in Erscheinung treten und müssen
- persönlich erklären, dass sie sich als Mann und Frau annehmen; dies muss in
- Gegenwart von mindestens zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.
- 5. Eine gültige Heiratserlaubnis.
- Quelle: Philippinisches FamilienrechtErforderliche Dokumente für ausländische Staatsangehörige, welche ihren
- philippinischen Partner auf den Philippinen heiraten möchten
- 1. Ehefähigkeitszeugnis („Certificate of No Impediment to Marriage,“ CNI), dieses
- kann beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes des ausländischen Partners
- angefordert werden.
- 2. Das Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde.
- 3. Das Original oder die beglaubigte Kopie der Scheidungsurkunde oder des
- Totenscheins des verstorbenen Ehepartners, wenn anwendbar.
- 4. Ein Leumundszeugnis in Form eines Briefes oder eines Gutachtens, welcher/
- welches von einer Amtsperson, einem Sozialarbeiter, einem Amtsarzt, einem
- Lehrer, einem Geistlichen, welcher den zukünftigen ausländischen Gatten
- persönlich kennt und über dessen Herkunft Bescheid weiß, ausgestellt wird.
- ZUSÄTZLICH GILT: Alle oben aufgeführten Dokumente müssen der Botschaft/ dem
- Konsulat des Herkunftslandes des zukünftigen Ehegatten bei der Ankunft auf den
- Philippinen persönlich vorgelegt werden. Die Botschaft/ das Konsulat wird dann dem
- zukünftigen ausländischen Ehegatten eine Ehefähigkeitsbescheinigung (CNI)
- ausstellen. Der zukünftige ausländische Gatte kann sich anschließend mit dem
- philippinischen Vertragspartner um eine Heiratserlaubnis im Standesamt („Civil
- Registrar’s Office“) des Wohnortes des philippinischen Vertragspartners bewerben.
- Das Standesamt (CRO) ist nach Erhalt der Bewerbung Kraft Gesetzes dazu
- verpflichtet, innerhalb von zehn (10) aufeinander folgenden Tagen die Hochzeit
- auszuschreiben. Während dieser zehntägigen Ausschreibung dürfen die beiden
- Vertragsparteien die Philippinen nicht verlassen, da Einwände gegen die
- Eheschließung erhoben werden könnten. Die Heiratserlaubnis wird erst erteilt,
- nachdem alle Anforderungen erfüllt worden sind.
- GESETZLICHE UND FORMALE HEIRATSKRITERIEN AUF DEN PHILIPPINEN
- 1. Rechtfähigkeit der Vertragsparteien, welche aus Mann und Frau bestehen.
- 2. Die Zustimmung muss aus freiem Willen in Gegenwart des Standesbeamten
- gegeben werden.
- 3. Die Amtsbefugnis des Standesbeamten.
- 4. Zur standesamtlichen Eheschließung müssen die beiden Vertragsparteien
- persönlich vor dem Standesbeamten in Erscheinung treten und müssen
- persönlich erklären, dass sie sich als Mann und Frau annehmen; dies muss in
- Gegenwart von mindestens zwei volljährigen Trauzeugen erfolgen.
- 5. Eine gültige Heiratserlaubnis.
- Quelle: Philippinisches Familienrecht
ich bin total verwirrt kann mir dass mal einer step for step erklären .
Womit fange ich in DE an und was muss mir meine freundin vorweg postal zuschicken ?