Cekarius/ Kindesnachzug/Hochzeitsvisum

  • Hat irgendjemand hier das CFO seines Ehepartners auf den neuen Familiennamen ändern lassen nach erfolgter Hochzeit in Deutschland und neuem Reisepass auf neuem Namen, und ist es Pflicht dies zu tun oder nur eine Möglichkeit? Kennt sich da jemand aus? Meine Frau hat deutsche Aufenthaltserlaubnis…

    Sobald sie hier in D ist und einen AT hat, spielt CFO keine Rolle mehr. Also Änderung des Namens nicht nötig.

  • Hat irgendjemand hier das CFO seines Ehepartners auf den neuen Familiennamen ändern lassen nach erfolgter Hochzeit in Deutschland und neuem Reisepass auf neuem Namen, und ist es Pflicht dies zu tun oder nur eine Möglichkeit? Kennt sich da jemand aus? Meine Frau hat deutsche Aufenthaltserlaubnis…

    Sobald sie hier in D ist und einen AT hat, spielt CFO keine Rolle mehr. Also Änderung des Namens nicht nötig.

    Vielen Dank, und das gilt auch für Rückreise von den Philippinen nach Deutschland, die philippinische Immigration interessiert das CFO dann also sicher nichtmehr, nur darum geht es uns aktuell da wir in Manila sind? Vielen Dank für deine schnelle Antwort, ich nehme an ich habe das so richtig verstanden aber nur um sicherzugehen die kurze Nachfrage.


    Hatten auch mal beim CFO angefragt per Facebook, da kam nur die große Verwunderung und Nachfrage, wie sie denn bitte einen Pass auf meinen Nachnamen bekommen hat, ohne vorher ihr CFO Certificate auf den neuen Namen anzupassen, laut CFO sollte das nicht möglich sein… alles verwirrend, aber wenn man diese ROM+passport renewal and namechange package macht die ja in Frankfurt Konsulat oder Berlin angeboten wird, da kann man ja zwischendrin das CFO nicht auf den neuen Namen anpassen, da die bereits den ROM sehen wollen für die CFO Änderung, den man dann ja aber bei Antragstellung des Passes auch erst erhält. Versteht kein Mensch…

  • Vielen Dank, und das gilt auch für Rückreise von den Philippinen nach Deutschland, die philippinische Immigration interessiert das CFO dann also sicher nichtmehr, nur darum geht es uns aktuell da wir in Manila sind?

    richtig.. dann interessiert das CFO nicht mehr. Sinn des CFO ist es ja nur, die die pinay ein Seminar bei dem Wissen über das Auswanderungsland bekommt und sie als Emigrant registriert wird. Das kann man ja nur einmal veranstalten.

    Andersrum gesagt: wenn in Ihrem Pass ein nur Hochzeitsvisum oder ein FZ-Visum steht, muss CFO vorhanden sein. Wenn ein AT steht, der sagt, dass ihr Wohnsitz in D ist, braucht es kein CFO mehr.

  • Hallo nochmal,


    rein interessehalber, weiß jemand, wie es sich verhält, wenn ein Ausländer mit AT aus nicht vorübergehendem Grund ausreist, zB man möchte ein paar Jahre oder was weiß ich im Ausland leben, der AT erloscht also. Kann man dann immer wieder neu eine Familienzusammenführung beantragen wenn der Ausländer mit einem Deutschen verheiratet ist, um wieder zurückzukommen(auch wenn man das zb mehrfach macht über einige Jahre) oder kann das abgelehnt werden?

  • Könnte mir höchstens vorstellen dass der Verdacht auf Scheinehe aufkommen könnte aber nicht muss wenn sie so kurz nach der Hochzeit alleine länger wieder ausreist und nach nem Jahr wiederkommen will z.b. , wenn es keine sinnvolle Begründung dafür gibt. Hatte dann eine zeitgleiche Befragung zur Folge also du bei der abh sie bei der DBM.

  • Könnte mir höchstens vorstellen dass der Verdacht auf Scheinehe aufkommen könnte

    Scheineheverdacht macht ja nur Sinn, wenn diese Ehe geschlossen wird um dem Ausländer einen (unberechtigten) Zuzug nach D zu verschaffen und er/sie auch hier bleibt. Meist getrennt von seinem Ehepartner. Wenn der Ausländer aber dann wieder aus D verschwindet, gibt es doch keine Grund mehr, denjenigen auf Scheinehe abzuklopfen. Es sei denn, es würden dadurch Sozialleistungen kassiert. Bin jetzt kein Experte darin, aber ich meine, dass man im außereuropäischen Ausland keine Sozialleistungen auf lange Zeit kassieren kann.

    Und der in D verbleibende Partner kann auch keine bessere Steuerklasse in Anspruch nehmen. Höchstens die ca. 2000 Euro als Unterhalt für seinen Partner von der Steuer absetzen. Aber dazu eine Scheinehe eingehen?


    Prämisse für diesen theoretischen Fall ist, dass der Behörde auch bekannt ist, dass der ausländische Ehepartner längere Zeit im Ausland ist.

  • rein interessehalber, weiß jemand, wie es sich verhält, wenn ein Ausländer mit AT aus nicht vorübergehendem Grund ausreist, zB man möchte ein paar Jahre (auch wenn man das zb mehrfach macht über einige Jahre)

    Dann erlischt m.M. nach der Grund für den AT nach §28....denn der ist für das gemeinsame Zusammenleben einer Ehe und nicht nur für "Verheiratet" sein, sondern eben auch zusammen leben.

    Speziell wenn man das mehrfach macht, ist m.M. kein eheliches Zusammenleben mehr drin


    Dazu müsste ja eine Abmeldung aus der Wohnung erfolgen, mt allen steuerlichen Konsequenzen usw.


    Hier müsste dann neu beantragt werden und sehr gut begründet. Anders sieht es aus, wenn man eine längere NE hat oder eingebürgert ist...dann ist es egal


    PS: Was macht solch eine Beziehung für einen Sinn? Dann lieber Ende mit Schrecken und jemand suchen, der gerne mit einem hier lebt :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ja, aber es kann ja auch sein, dass der deutsche Ehepartner mit im Ausland lebt, die Lebensgemeinschaft also gelebt wird, halt nur nicht immer in Deutschland, dann sähe die Sache ja wieder anders aus denke ich.


    Andererseits, muss man ja versichern, dass man Lebensmittelpunkt in Deutschland plant, bei Visumsbeantragung. Die Frage ist halt inwiefern einem die ABH einen Strick daraus drehen kann, oder inwiefern sich halt Pläne auch mal wieder ändern können im Leben und das ja kein alleiniger Grund zur Versagung eines Aufenthaltsanspruchs sein sollte

  • Ja, aber es kann ja auch sein, dass der deutsche Ehepartner mit im Ausland lebt, die Lebensgemeinschaft also gelebt wird, halt nur nicht immer in Deutschland, dann sähe die Sache ja wieder anders aus denke ich.

    Wenn beide zusammen ins Ausland gehen und dort leben, sollte man warten bis man eine NE hat....dann gibt es bei verheirateten, die zusammen im Ausland leben, auch keine Probleme wenn man wieder nach Deutschland reist!


    Meine Antwort bezog sich darauf, dass der Ausländer allein ausreist und man getrennt lebt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi