knululu / Hochzeitsvisum

  • so isses halt... :friendsaber dann gilt doch auch das FEZ? oder

    also fangen wir wieder vorne an ... wie oft noch :clapping:blöd

    :heilig knululu8-)

  • das FEZ ist zweisprachig und mit etwas gutem Willen könnte die Angestellte es akzeptieren, es ist ja immerhin von einer deutschen Behörde ausgestellt... aber wie hier schon von GOOSE angesprochen , es geht wohl schneller wenn ich bring was die kleinen Könige möchten.... meine Dolmetscherin ist schon dabei die Scheidungsurteile zu übersetzen:blöd

    :heilig knululu8-)

  • wenn nun das Schengenvisum bis zum 01.05. gilt , reicht es dass Sie am 01.05. aus Deutschland ausreist oder muss sie so ausreisen dass sie am 01.05 wieder in Cebu ist?:denkenSie hat die vollen 90 tage erhalten , allerdings sind wir etwas spät drann , der Zeitraum läuft schon...:friends

    :heilig knululu8-)

  • Sie muss am letzten Tag des Visums Schengen verlassen....allerdings würde ich 1 Woche vorher den Flug ansetzen, um eine Reserve zu haben, falls etwas schief läuft (Flug verpasst, Flug verschoben, Krankheit usw.) Gibt sonst nur unnötig Ärger, den man nicht braucht und der bei der nächsten Einreise Probleme bereitet

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • wenn nun das Schengenvisum bis zum 01.05. gilt , reicht es dass Sie am 01.05. aus Deutschland ausreist oder muss sie so ausreisen dass sie am 01.05 wieder in Cebu ist? :denken Sie hat die vollen 90 tage erhalten , allerdings sind wir etwas spät drann , der Zeitraum läuft schon...

    was meinst du mit dem letzten Satz?


    Dran denken: die Gültigkeit kann länger sein als die gewährte Dauer.

    Ausreisetag ist einfach auszurechnen: Einreise Tag + 89 Tage (nur 89, weil der erste Tag schon mitzählt).

    Und dann muss sie raus!

  • weil wir uns verspätet haben, hat der Zeitraum des Visums schon am 01.02. begonnen Einreise ist voraussichtlich am 14.02. Genehmigt sind 90 Tage. Der Visumszeitraum geht bis 01.05. Im Pass ist ein Hinweis das die 90 Tage erst ab Einreise in Deutschland gelten, somit gehen die 90Tage über den Visumszeitraum hinaus... dürfte sie Länger als der Visumszeitraum in Deutschland bleiben bis Ablauf der 90 Tage oder muss sie am 01,05. aus Deutschland ausreisen ? oder muss sie am 01.05 schon wieder in Cebu einreisen? schwierig:denken

    :heilig knululu8-)

  • Hallo etwas verspätet , kann ich nun mitteilen dass meine Freundin seit 2 Wochen in Deutschland ist. Die CFO hatte letztendlich auf die erneute Prüfung meiner Scheidungen verzichtet... Ausreise in Cebu Airport war sehr freundlich. Immigration hat sich noch mal die Photos im Messenger angesehen , nach dem Rückflugticket gefragt und den Verlobungsring meiner Freundin registriert , war dann ausgesprochen hilfsbereit beim Ausfüllen der verschiedenen Formulare . Meine Freundin hatte nicht das Gefühl , dass die Absicht bestand sie zu " offloaden ". Auch lag das Ergebniss vom PCR Test noch nicht vor, weil in Surigao die Labore nach dem typhoon keine Capacitäten haben. Der Test wurde dann in Cebu gemacht und von CEBUs Doctors hospital just in time (6Stunden) übermittelt. Vielen Dank dafür nochmal. :thumb:clapping

    :heilig knululu8-)

  • Hallo , wenn ich mich richtig erinnere gab es hier im Forum schon den einen oder anderen , der auch in Deutschland mit dem "falschen" Visum geheiratet, Meine Verlobte und ich haben nun auch das Glück in Deutschland heiraten zu können . Da wir ein Schengen Visum haben werden wir danach fristgemäß auf die Philis ausreisen. Aber der Papierkreig ist ja noch nicht vorbei . Wie geht es dann weiter? Wann muss ich Krankenkasse ROM oder Anmeldung machen? Bin für jede Hilfe dankbar.:dontknow

    :heilig knululu8-)

  • Meine Verlobte und ich haben nun auch das Glück in Deutschland heiraten zu können . Da wir ein Schengen Visum haben werden wir danach fristgemäß auf die Philis ausreisen.

    Schaffst du es während der 90 Tage hier in D zu heiraten? Also nicht in DK ?


    Dann ist mE eine Ausreise nicht mehr erforderlich.

    Grundlage dazu ist die AufenthV §39 Abs 3



    Zitat

    Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn


    er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1806 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um einen Anspruch nach den §§ 16b, 16e oder 19e des Aufenthaltsgesetzes,

    Bedingungen sind: gültiges Schengen-Visum, Hochzeit in D

    Dazu müsste auch schon A1 vorhanden sein...


    Die Hochzeit als Voraussetzung ist nach der Einreise entstanden; also trifft dies zu.

    Die in Anhang II aufgelisteten Staaten sind irrelevant, da der Satz mit einem "oder" geteilt wird und das Schengen-Visum allein reicht.


    § 39 AufenthV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

  • Vielleicht bin ich zu blöd das zu verstehen, aber wie kann er in D heiraten, wenn die UP noch gar nicht abgeschlossen ist?

  • Vielleicht bin ich zu blöd das zu verstehen, aber wie kann er in D heiraten, wenn die UP noch gar nicht abgeschlossen ist?

    Geht nicht...die UP muss fertig sein, ebenfalls die freigabe durch OLG

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich habe das jetzt so verstanden, dass er alles fertig hat für die Hochzeit in D.

    Wenn UP und Befreiungsverfahren noch läuft, dann kann man das natürlich vergessen. Dann kommt ja auch keine Hochzeit in D zustande...

    Die Up wurde irgendwann vor Weihnachten 21 angestoßen und damit vermutlich erst im Juni / Juli / August 22 fertig + die Wartezeit über das OLG. Dasdürfte eng werden :floet


    knululu / Hochzeitsvisum

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich habe das jetzt so verstanden, dass er alles fertig hat für die Hochzeit in D.

    Wenn UP und Befreiungsverfahren noch läuft, dann kann man das natürlich vergessen. Dann kommt ja auch keine Hochzeit in D zustande...

    Die Up wurde irgendwann vor Weihnachten 21 angestoßen und damit vermutlich erst im Juni / Juli / August 22 fertig + die Wartezeit über das OLG. Dasdürfte eng werden :floet


    knululu / Hochzeitsvisum

    Ok so hätte ich es auch gedacht.

  • Danke für die rege Diskussion, ja alles in Deutschland, es ging schneller als erwartet . Antrag war schon November, Gebührenbescheid vom Gericht im Januar und Hochzeitstermin Anfang Mai. Für A1 versuchen wir nun in der Volkshochschule einen Termin für den Test zu bekommen , die Kurse der VHS gibts online kostenlos. Der Beitrag von HGe ist eine Offenbarung und Ansporn Gas zu geben. Wie gesagt gemeinsame Flüge zurück auf die Philis sind gebucht, aber vielleicht gehts ja noch anders... was müsste ich nach der Eheschließung schnellstens erledigen und was kann ich jetzt schon vorbereiten damit sie bleiben kann , oder wie kommen wir von den Phillis wieder nach Deutschland wenn wir es nicht fristgemäß schaffen??? :denken:rolleyes:

    :heilig knululu8-)