Quark was du schreibst..
Ich widerspreche mir nicht selbst; denn es bleibt dabei, dass die letzte und endgültige Entscheidung die Botschaft hat. Die Zustimmung der ABH ist nur eine Voraussetzung .. die ABH kann aber nicht die Botschaft überstimmen oder zwingen, ein Visum zu erteilen. (das kann nur das vorgesetzte AA). Somit ist der Botschaft die höherrangige Entscheidung einzuräumen, du hast in #15 vertreten, die Meinung der ABH wäre nur zweitrangig. Das ist bezüglich A1 eher umgekehrt der Fall.
Sollte die Botschaft schon bei Antragstellung sehen, dass der Antrag abzulehnen ist, muss sie noch nicht mal die ABH kontaktieren. Daher kann von einer "Zweitrangigkeit" der Botschaft keine Rede sein.
Generell wird es in der Praxis so laufen, dass alles was mit dem Antragsteller zu tun hat in der Botschaft geprüft und entschieden wird und alles was den Partner, zudem der Zuzug stattfindet, in der ABH gemacht wird. Warum sollte sich die ABH mit dem A1 oder "Nicht-A1" der Kandidaten auseinandersetzen? Weiß sie besser als die Botschaft vor Ort, wie dort die Lage bezüglich des Erwerbs der Sprache aussieht? Dazu müsste sie Überblick über alle Länder der Erde haben, was den Erwerb der Sprache angeht.
Du willst hier schon entscheiden, was für den Antragsteller richtig ist. Es kann sein, dass deine Auslegung auch die Meinung der DBM ist; es kann aber auch eine andere sein. Dazu ist das Thema zu komplex.
Und somit beende ich diese Grundsatz-Diskussion hier. Es ist ohnehin ziemlich OT geworden.