Schwangerschaft, Heiratsvisum usw

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne meine Erfahrungen der letzten Monate mit euch teilen und hätte zugleich noch die ein oder andere Frage.

    Meine Verlobte war im Februar das erste mal mit einem Touristenvisum hier in DE. Kurze zeit später die freudige Nachricht: Schwanger!
    Nach hin und her kam sie im Mai nochmals nach DE und wir haben versucht im Mai in Dänemark zu heiraten., damit wir das Kind hier zur Welt bringen können. vergebens. Aufgrund der vielzahl von Ukrainern die gerade in Dänemark heiraten, hat sich alles so in die länge gezogen und musste sie unverrichterter Dinge wieder abreisen.

    Nochmal die Option Hongkong geprüft, auch sehr umständlich, da 1 Woche Quarantäne und die Schwangerschaft dann dementsprechend vorrangeschritten.


    Jetzt haben wir uns damit abgefunden das das Kind in PH zur Welt kommen wird und ich bin gerade dabei einen Termin beim Standesamt zu bekommen bzgl Voranmeldung der Eheschließung.


    Zum grundsätzlichen Prozess habe ich mich natürlich informiert, bin aber dennoch in einigen Dingen unsicher.

    Thema Vaterschaftsanerkennung: Macht es sinn das direkt mit zu beantragen?

    Wie sieht es nachher bei dem Heiratsvisum bzgl Visum für das Kind aus?

    Würde mich über tipss und erfahrungeswerte sehr freuen.

    Bedanke mich schonmal.

    LG
    Sebastian

  • Die Vaterschaftsanerkennung kannst du machen. Solltest du machen falls ihr es nicht mehr schafft vor der Geburt zB auf den Philippinen zu heiraten.


    Dazu gehst du in dein Standesamt und gibst eine Vaterschaftsanerkennung ab. Diese schickst du dann deiner Freundin.


    Sie geht damit zur Deutschen Botschaft und gibt ihre Zustimmungserklärung ab. Ihren Pass sowie Belege wie Einreisestempel sollten neben ihrer PSA Geburtsurkunde und ihrem aktuellen CENOMAR vorgezeigt werden.


    Kosten circa 230 Euro inklusive Porto.


    Das Kind braucht kein Visum da es beide Staatsbürgerschaften bekommt.


    Edit:


    Du kannst die Vaterschaftsanerkennung auch schon vor der Geburt machen. Deine Freundin muss dafür lediglich ein ärztliches Attest beibringen.

  • Dazu kommt aber die UP vor der VA....also jetzt damit anfange, dauert ca. 8 Monate vom Abgeben der Papiere, bis das Kind den deutschen Pass hat.


    Kein Hochzeitsvisum beantragen, sondern FZV zum minderjährigen deutschen Kind = Vorteil keine VE und kein A1


    Aber dazu braucht das Kind den deutschen Pass...also loslegen, damit die UP starten kann

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke für euren Input.

    Jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher was den Prozess angeht.

    Bedeutet konkret das ich das Heiratsvisum garnicht beantragen brauche, da wir das sowieso nicht mehr vor der Geburt schaffen.


    Stattdessen VA beim Standesamt abgeben und dann FZV beantragen?

  • Dazu kommt aber die UP vor der VA....also jetzt damit anfange, dauert ca. 8 Monate vom Abgeben der Papiere, bis das Kind den deutschen Pass hat.


    Kein Hochzeitsvisum beantragen, sondern FZV zum minderjährigen deutschen Kind = Vorteil keine VE und kein A1


    Aber dazu braucht das Kind den deutschen Pass...also loslegen, damit die UP starten kann

    Die UP wird nicht zwangsläufig für die VA benötigt.


    Bei mir wurde darauf verzichtet, Auszug von dem DBM Beamten:


    Die Unterlagen sind vollständig. Die Geburt der Kindesmutter wurde zwar erst in ihrem 5. Lebensjahr registriert, hing aber offenbar mit der Vaterschaftsanerkennung zusammen, so dass ich eine Urkundenüberprüfung vor der Beurkundung nicht für erforderlich halte.

  • Bedeutet konkret das ich das Heiratsvisum garnicht beantragen brauche, da wir das sowieso nicht mehr vor der Geburt schaffen.


    Stattdessen VA beim Standesamt abgeben und dann FZV beantragen?

    Im Prinzip soll ihr vor der Geburt die Einreise genehmigt werden. Dazu ist natürlich die vorgeburtliche VA Bedingung. Wenn - wie Mails - auf die UP verzichtet wird, ist das ohne weiteres machbar.


    Aber wir weisen hier auf die Nachteile der Geburt in D hin, wenn du nicht verheiratet bist..:

    Ihr werdet die Kosten der Geburt selbst übernehmen müssen. Denn solange ihr nicht verheiratet seid kann sie nicht in die Familienversicherung (GKV) bzw auch die PKV macht Probleme oder ist dann sehr teuer.


    Welches Visum : Ihr beantragt ein Visum zum Vater des ungeborenen Kindes. Denn zum Kind kann man es ja nicht beantragen, weil es noch nicht geboren. (§1 BGB). Dann auf dem Antrag deutlich machen, dass sie schwanger ist. VA muss sowieso beigelegt werden. (Ein Heiratsvisum würde ich nicht beantragen, weil dann der ganze Papierkrieg für die Heirat verlangt wird, der dauern kann.)

  • habt ihr euch Gedanken bezüglich des Nachnamen vom Kind gemacht?

    Meine Freundin hatte mich als Vater und meinen Nachnamen gleich im Hospital bei Geburt angegeben.

    Das machte die Registrierung / Papierkram recht einfach als ich ein paar Monate später endlich zu Besuch kommen konnte

  • Meine Freundin hatte mich als Vater und meinen Nachnamen gleich im Hospital bei Geburt angegeben.

    Das geht nur, wenn das Kind auf den Philippinen geboren würde. In D hat ein uneheliches Kind automatisch den Nachnamen der Mutter .. das würde dann dazu führen, dass das Kind nach philippinischen Recht einen anderen Familiennamen hätte als nach deutschen Recht. In der Konsequenz dann 2 verschieden Pässe.. lässt sich zwar korrigieren.. und nur als Hinweis.

  • nach dem Lesen der letzten Beiträge vom TS gehe ich davon aus, dass das Kind auf den Philippinen geboren wird...

    .. es wäre auch - trotz einer laufenden UP - möglich drauf zu bestehen, dass die Frau noch während der Schwangerschaft einreist. Die Anwendungsrichtlinien dazu sind eindeutig. (28.1.4) Zwischen dem 4. und ende 7. Schwangerschaftsmonat. Da sollten die Behörden auch keine Entschuldigung wegen einer laufen UP vorbringen. Das wäre die schnellste Methode, seine zukünftige Frau nach D zu bringen.


    Allerdings die Frage der Kosten der Geburt müssen bedacht werden.


    (Aber wenn sie dann hier wäre, könnte dann möglicherweise vor der Geburt eine dänische Heirat noch durchgezogen werden .. Dann sind die Ukrainer dort schon durch :) )

  • Allerdings die Frage der Kosten der Geburt müssen bedacht werden.

    Genau das sollte man immer bedenken. Das fängt bei runden 3k€ an und geht schnell mal bis 25k€ (oder höher, wie wir jetzt bei Freunden von uns sahen)

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Auf welcher Rechtsgrundlage muss denn der Vater die KV bzw Behandlung der Geburt zahlen wenn die Frau ja ohne VE dann einreist? Klar sie hat dann keine KV aber das Krankenhaus wird sie ja wohl nicht wegschicken wenn die Geburt kurz bevorsteht?

  • Auf welcher Rechtsgrundlage muss denn der Vater die KV bzw Behandlung der Geburt zahlen wenn die Frau ja ohne VE dann einreist? Klar sie hat dann keine KV aber das Krankenhaus wird sie ja wohl nicht wegschicken wenn die Geburt kurz bevorsteht?

    Als Vater des Kindes muss er haften , denn auch hier wird es eine VE geben....denn das Kind ist ja "körperlich" noch nicht da und damit gibt es auch kein "echtes" FZV zum deutschen Kind, sondern nur eine "Krücke".


    Ein FZV zum deutschen Kind könnte man ja rechtlich erst machen, wenn das Kind da ist und festgestellt wird (durch UP), dass es auch wirklich deutsch ist!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich würde erst mal abwarten bis das Kind da ist um dann feststellen zu lassen, ob ich überhaupt der Vater bin.

    Dann kann man die Vaterschaft immer noch anerkennen lassen.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • mangojo guter Tipp :). Ne Freundin meiner Frau hatte n Verlobten in Dänemark. Fast alle Papiere für Visum waren fertig.. tja jetzt ist sie 🤰..nicht von ihm da er ja gar nicht auf den Phils war. Er hat natürlich alles dann sofort beendet. .also noch gut gegangen aber auf Nummer sicher gehen schadet nicht denke ich

  • Also nochmal zur Erläuterung. Das Kind wird Ende Oktober/Anfang November in PH zur Welt kommen.


    Mir geht es darum das Kind nach der Geburt möglichst zeitnah mit der Mutter nach DE zu holen.


    Jetzt habe ich mehrere Visavarianten gelesen und bin mir nun nicht mehr ganz sicher.

    Jetzt gab es ja den Hinweis FZV zum minderjährigen Kind allerdings erst möglich wenn es geboren ist?

    FZV zum ungeborenen Kind - Macht es Sinn wenn das Kind erst nach der Geburt rüber soll?

  • Also nochmal zur Erläuterung. Das Kind wird Ende Oktober/Anfang November in PH zur Welt kommen.

    Finanziell gute Entscheidung.

    Mir geht es darum das Kind nach der Geburt möglichst zeitnah mit der Mutter nach DE zu holen.

    Also dann los. Jetzt sofort eine Vaterschaftsanerkennung machen. Dem muss die Mutter auf der DBM zustimmen. Dazu wird i.d.R. eine UP gemacht. Sollte diese nicht gemacht werden, darauf bestehen...snst kostet es nur Zeit später zum Visum für die Frau.

    Fängt man jetzt im Juli an, wird die UP im dezember fertig sein...das passt auch perfekt zum Geburtstermin. Dann nach Geburt den deutschen Pass beantragen...darauf das Visum für die Mutter begründen und im Januar / Februar sind beide bei dir

    Jetzt gab es ja den Hinweis FZV zum minderjährigen Kind allerdings erst möglich wenn es geboren ist?

    Ja, richtig...das willst du ja machen wie ich lese

    FZV zum ungeborenen Kind - Macht es Sinn wenn das Kind erst nach der Geburt rüber soll?

    Nein, das macht keinen Sinn wenn es so laufen soll wie du planst!



    Um beide schnell her zu bekommen , musst du jetzt aber loslegen und die VA machen und dann wie von mir beschrieben...Zeit zählt jetzt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • benschi


    Das Kind benötigt eine PSA Geburtsurkunde um den Deutschen und auch den Philippinen Pass zu beantragen. Das solltest du möglichst schnell nach der Geburt erledigen.


    Ich habe mich da bereits schlau gemacht da ich in einer ähnlichen Situation bin und ohne PSA Geburtsurkunde geht weder bei den Deutschen noch den Pinoys was.


    Für die VA musst du einen Termin mit mit rk-1@mani.auswaertiges-amt.de vereinbaren das ist die zuständige Beamtin.


    Termine oder walkins über die Website gibt es für die VA nicht. Allerdings musst du erst zum Standesamt oder Notar.


    Ich habe das schon hinter mir bei Fragen ruhig kontaktieren.