Ning / Heiratsvisum

  • Mal ne allgemeine Frage:


    Was passiert wenn meine Verlobte das A1 zeitlich nicht schafft oder was anderes dazwischen kommt!?

    Wenn 11/121 und Befreiung nur 6 Monate gültig sind und die Zeit abgelaufen ist.

    Kann man dann einfach wieder 11/121 beantragen und Befreiung? ...UP wäre ja durch.

    Kosten wären dann nur wieder on Top

  • Was passiert wenn meine Verlobte das A1 zeitlich nicht schafft oder was anderes dazwischen kommt!?

    Dann gibt es kein Visum



    Kann man dann einfach wieder 11/121 beantragen und Befreiung? ...UP wäre ja durch.

    Kosten wären dann nur wieder on Top

    Ja, kann man...wird dann ein neues aktuelles Cenomar vorlegen müssen mit der entsprechenden Übersetzung und den Kosten

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Update Nr. 427


    heute Termin beim StA gehabt um endlich die 11/121 abzuholen.

    Aber der Spaß geht weiter....


    - Trotz Befreiung des OLG ...hätte das OLG noch eine(1) Auflage erteilt. Und zwar ist eine Meldebescheinigung gewünscht (in welchem Zusammenhang auch immer). Wie (nur) wir wissen unter dem Namen "Barangay Clearance" geläufig. Ist ja einfach zu besorgen. Sam ist umgezogen bzw wohnt schon länger in Manila. Bei der damaligen Anmeldung usw. auch für UP, hatten wir Ihre Geburtsadresse (und BC) in der Provinz angegeben.

    Für mein StA würde es reichen die BC (neue Adresse) dann mitzubringen wenn Sam hier ist.

    In der BC ist ja aber nie die aktuelle Adresse speziell vermerkt... was sagt man dann den deutschen Beamten hier?


    - Da ja meine Beamtin kein Heiratsdatum in die 11 eintragen will (aber im Merkblatt so angegeben) hatte ich der Botschaft nochmal geschrieben, Antwort:

    ...für das Visumverfahren benötigen wir eine Bescheinigung des Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung. In der Bescheinigung muss angegeben sein, wie lange die Anmeldung gültig ist. Ein Eheschließungsdatum muss nicht eingetragen sein.

    ...schön und gut. Trotzdem verwirrt jetzt die Bescheinigung (11/121):


    Bescheinigung Anmeldung Ehe - Schwarz.jpg


    ...welches Datum ist denn nun ausschlaggebend um anzuzeigen wie lange die Anmeldung gültig ist?

    mE nach wäre es das Ausstellungsdatum und das ist der 09.11.

    Beim Anmeldedatum dem 21.07. wären 6 Monate im Januar um... kann ja nicht sein.

    Habe das der Botschaft vorhin wieder geschickt (ob das so passt) und warte nun auf Antwort. Gestern übrigens hatte die DBM sofort geantwortet.

    Wollte das hier aber trotzdem posten.

    Meinungen?

    - In der Bescheinigung ist auch die alte Provinz Adresse von Sam angegeben. Inwieweit ist dies wichtig für die Visabeantragung??

    Oder sollte da unbedingt die neue Adresse angegeben sein? (das hab ich leider vergessen mit in die Mail an die DBM zu Fragen)

    Meine Beamtin würde dies auch abändern sobald Sie die BC vorliegen hätte (Scan würde wohl erstmal reichen)

    ... aber klar.. meine StA Beamtin ist jetzt erstmal 2 Wochen im Urlaub.


    - Und noch eine Anektote:

    Sie fragte noch nach Sams Deutsch Kenntnissen (und zwar für das Gespräch inkl. Sam um das Heiratsdatum zu fixen/ im 11 beschrieben mit: "Dazu ist es erforderlich, dass beide Personen persönlich im StA erscheinen"... ich erwiderte das Sam gerade das A1 Zertifikat macht und dies auch das letzte sei um das Visum zu beantragen. Sie sagte wir müssten dann mit einem Dolmetscher zu dem Gespräch bei Ihr auftauchen der Ihr übersetzt. Aber das kann auch irgend jemand sein und muss nicht ein Anerkannter/Zertifizierter sein. Ich daraufhin gleich... Ja gut meine Nichte... die spricht perfekt englisch. Ja das wäre dann absolut Ok.

    ... Tja...interessant.


    Bin gespannt über Eure Meinungen und Wissen


    Gruß, Ning

  • mE nach wäre es das Ausstellungsdatum und das ist der 09.11.

    Beim Anmeldedatum dem 21.07. wären 6 Monate im Januar um... kann ja nicht sein.

    Das Datum des OLG zählt: also der 26.10.23 .. die OLG hat die Befreiung an diesem Tag erteilt, also ist sie von da aus für 6 Monate gültig.

    - In der Bescheinigung ist auch die alte Provinz Adresse von Sam angegeben. Inwieweit ist dies wichtig für die Visabeantragung??

    Oder sollte da unbedingt die neue Adresse angegeben sein? (das hab ich leider vergessen mit in die Mail an die DBM zu Fragen)

    Die Wohnsitzbescheinigung ist formal daher nötig, damit das Wohnsitzland bestimmt werden kann.


    Übrigens: es kann nicht nur die barangay clearance als Wohnsitzbescheinigung genommen werden, auch das einfachere Sedula wäre okay.

    Community Tax Certificate - Wikipedia


    Wird in jeder municipal für ein paar pesos ausgestellt und man kann die Adresse eintragen die man gerne hätte ..


    Daneben sollte die DBM immer die aktuelle Adresse und Kontaktdaten haben.. ansonsten wird die Kommunikation ja nicht funktionieren. Dass sich eine Adresse während des langen Visumsprozesses ändern kann, wird auch der DBM einleuchten.. darum muss man aber nicht die barangay clearance etc wieder einreichen.

  • Update Nr. 428:


    Sam hat letzten Mittwoch das A1 Exam beim Goethe gemacht...aber eine Aufgabe komplett verpeilt. Wir denken das Sie nicht

    bestehen wird. Also weiter lernen und neues Exam am 22. Februar.


    Wisst Ihr wie lange die Visumsbeantragung (Botschaft Manila) dauert, bzw. wie lange es von der Beantragung dauert bis das Visum ausgestellt ist?


    Denn dann kann Sie ja auch erst das CFO machen...wenn Sie das Visa in der Hand hat, richtig?


    Wird eng bis zum 26. April (Ablauf der Befreiung vom OLG)

  • Das Visum dauert zwischen eine Woche und paar Monate. Der Flaschenhals ist deine ABH. Wir hatten wir vor kurzem wieder einen Fall da hat die ABH direkt elektrisch zugestimmt, obwohl eigentlich der bekannte "normale" weg ist dass die dbm die Dokumente per Botschaftpost sendet was mehrere Wochen dauert.


    Hast du guten Kontakt zu deiner ABH das könnte es beschleunigt.


    Wenn die Befreiung abläuft .. da ist dein Standesamt dein Ansprechpartner kannst ja jetzt schon fragen was dann zu tun ist.

  • Das Visum dauert zwischen eine Woche und paar Monate. Der Flaschenhals ist deine ABH. Wir hatten wir vor kurzem wieder einen Fall da hat die ABH direkt elektrisch zugestimmt, obwohl eigentlich der bekannte "normale" weg ist dass die dbm die Dokumente per Botschaftpost sendet was mehrere Wochen dauert.


    Hast du guten Kontakt zu deiner ABH das könnte es beschleunigt.


    Wenn die Befreiung abläuft .. da ist dein Standesamt dein Ansprechpartner kannst ja jetzt schon fragen was dann zu tun ist.

    Ich hatte bis jetzt noch gar keinen Kontakt zur ABH, da es bis jetzt nicht nötig war.

    Die Verpflichtungserklärung, habe ich hier in Hamburg vom Kundencenter (Einwohneramt), bekommen.

    Daher habe ich auch keine Ansprechpartner bei der ABH, da noch nie Kontakt.


    Befreiung: Als ich letztendlich im Oktober die Form 11 von meiner Standesbeamtin bekommen habe, fragte ich am Ende noch nach was im Falle einer Verzögerung passieren würde und ob ich OLG wieder komplett zahlen muss (100€).

    Sie winkte (leider unverbindlich) ab...mit der Antwort: da würde sich schon ein Weg finden. :dontknow

  • Hallo in die Runde mit neuen Updates und ein paar Fragen,


    Sam hat weiter gelernt aber nun am 26 Feb. auch das zweite A1 Exam nicht bestanden (50 Punkte).

    Nun kommt natürlich langsam Hoffnungslosigkeit auf. OLG läuft ja am 26 April ab.


    Wir haben uns nun für eine neuen Plan entschieden, und zwar soll Sie mit einem Besucher Visa herkommen

    um D., meine Umstände hier, meine restliche Familie kennen zu lernen und hier weiter deutsch (A1) zu lernen.

    (Weiß jetzt nicht ob ich dafür extra einen neuen Thread im Schengen Thema aufmachen soll)


    1: Erstmal grundsätzlich die Frage in wie weit und/oder ob da was in die Quere kommt das neben dem laufenden Heiratsvisum zu machen?

    (Hatte hier in einem anderen Thread gelesen das dies grundsätzlich möglich ist.)


    2: Es wäre ja theoretisch auch möglich dann hier zu heiraten in den 3 Monaten wenn mein StA Termin hat. :denken

    (Das ist aber nicht unser Plan in erster Linie!)


    3: Ich hatte ja schon eine VE mit dem voraussichtlichen Einreisedatum 20.01.24 besorgt. Gilt diese VE auch wenn Sie innerhalb der 3 Monate, also

    bis 20. April einreist? Oder besser neue VE besorgen?


    4: Laut der Dokumentenliste der DBM wird keine Geburtsurkunde von Ihr benötigt, aber die der Kinder, richtig?


    5: CFO nicht nötig!?


    6: Thema Verwurzelung/Reiserückkehr: Arbeit hat Sie zur Zeit nicht aber Ihre Kinder. Kann man auch argumentieren das unser

    Heiratsprozess bereits eingeleitet ist (die DBM weiß ja, was bei uns läuft), Sie auch zurück muss um dann das Familienvisa zu bekommen?

    ...oder wie sollte man in unserem Falle argumentieren?


    7: Ich frage mich wie ich das Einladungsschreiben gestalten soll!? ...da unser Fall ja bei der DBM bekannt ist.

    ... Wir haben natürlich genug Beweise unserer Beziehung: Fotos, Chats...sogar unseren Youtube Kanal.


    Außerdem hat Sie noch Ihren alten Reisepass (jetzt neuen da abgelaufen) in dem Sie Visastempel von Saudi drin hat als Sie dort OFW gearbeitet hat,

    um Reiserückkehrwilligkeit zu untermauern!


    Ich werde auch demnächst wieder zu meiner Standesbeamtin um zu erfragen wie es sich mit der Verlängerung/Erneuerung vom OLG/Form 11 verhält.


    So das war's erstmal, ich hoffe Ihr könnt uns helfen. =)

  • (Weiß jetzt nicht ob ich dafür extra einen neuen Thread im Schengen Thema aufmachen soll)

    Nein, keinen neuen Thread

    1: Erstmal grundsätzlich die Frage in wie weit und/oder ob da was in die Quere kommt das neben dem laufenden Heiratsvisum zu machen?

    (Hatte hier in einem anderen Thread gelesen das dies grundsätzlich möglich ist.)

    Dürfte schwierig werden, weil man von Umgehung des FZV ausgehen wird...speziell wenn schon 2 x durchgefallen A1 rauskommt! Man kann es probieren, große Hoffnung würde ich nicht machen

    2: Es wäre ja theoretisch auch möglich dann hier zu heiraten in den 3 Monaten wenn mein StA Termin hat.

    Nur, wenn man es beim Visaantrag angibt...ansonsten "lügt" man bei der Visabeantragung, wenn man direkt danach gefragt wird (und das wird man meist)!

    3: Ich hatte ja schon eine VE mit dem voraussichtlichen Einreisedatum 20.01.24 besorgt. Gilt diese VE auch wenn Sie innerhalb der 3 Monate, also

    bis 20. April einreist? Oder besser neue VE besorgen?

    Nein, diese gilt i.d.R. nur für ein FZV...nicht für ein Schengenvisum


    6: Thema Verwurzelung/Reiserückkehr: Arbeit hat Sie zur Zeit nicht aber Ihre Kinder. Kann man auch argumentieren das unser

    Heiratsprozess bereits eingeleitet ist (die DBM weiß ja, was bei uns läuft), Sie auch zurück muss um dann das Familienvisa zu bekommen?

    ...oder wie sollte man in unserem Falle argumentieren?

    Kinder sind kein Grund, wenn sie diese da lässt und im Allgemeinen Pinays ihre Kinder über Jahre bei verwandten parken, wenn sie OFW sind

    Außerdem hat Sie noch Ihren alten Reisepass (jetzt neuen da abgelaufen) in dem Sie Visastempel von Saudi drin hat als Sie dort OFW gearbeitet hat,

    um Reiserückkehrwilligkeit zu untermauern!

    Nutzt auch nichts, weil kein Schengenland...Saudis werfen sie ja massiv raus, wenn sie nicht freiwillig geht. Im gegensatz zu Deutschland

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Bei uns hatte damals ein 3 Zeiler ausgereicht "ich möchte mit meiner Verlobten 3 Monate im Sommer in D verbringen vor dem Heiratsvisum , da die Urkundenprüfung so lange dauert"


    Allerdings

    - war sie davor schon Jahre als au pair in Europa und

    -die "Verzögerung" lag ja nicht an uns sondern an der UP - A1 etc hatte sie schon alles.


    Wie TanduayIce sagt probieren kann man es. Aber ehrlich alles angeben . Ich würde es genauso argumentieren wie du hier geschrieben hast - mit in D weiter lernen, sie muss ja sowieso zurück wegen FzF Visum etc. Außer Zeit und Geld kann man nicht viel gross verlieren.

  • 3: Ich hatte ja schon eine VE mit dem voraussichtlichen Einreisedatum 20.01.24 besorgt. Gilt diese VE auch wenn Sie innerhalb der 3 Monate, also

    bis 20. April einreist? Oder besser neue VE besorgen?

    Nein, diese gilt i.d.R. nur für ein FZV...nicht für ein Schengenvisum

    ...ich versteh nicht ganz.. das ist doch eine allgemeine VE. Da steht nix von Heiratsvisum oder FZV drauf!! VE ist VE!


    Wir haben kein Problem damit die Heirat in der Besucherzeit auch weg zu lassen! Sie kann hier zu Besuch sein. dann wieder zurück und wir verfolgen das Heiratsvisum weiter!!


    Es widerspricht sich doch ...dann nicht zu lügen und anzugeben das eine Heirat während der Besucherzeit doch in Frage kommt!

  • Wie TanduayIce sagt probieren kann man es. Aber ehrlich alles angeben . Ich würde es genauso argumentieren wie du hier geschrieben hast - mit in D weiter lernen, sie muss ja sowieso zurück wegen FzF Visum etc. Außer Zeit und Geld kann man nicht viel gross verlieren.

    Danke für diesen positiven Kommentar.

    Ja, ich denke auch das man so argumentieren kann um hier D. kennen zu lernen und in erster Linie Ihr zum A1 zu verhelfen, da Sie es zuhause nicht auf die Reihe bekommt. (Zu abgelenkt)

    Und dann nicht hier in der Zeit heiraten sondern ehrlich wieder zurück und den Prozess des Heiratsvisums weiter führen.

  • 6: Thema Verwurzelung/Reiserückkehr: Arbeit hat Sie zur Zeit nicht aber Ihre Kinder. Kann man auch argumentieren das unser

    Heiratsprozess bereits eingeleitet ist (die DBM weiß ja, was bei uns läuft), Sie auch zurück muss um dann das Familienvisa zu bekommen?

    ...oder wie sollte man in unserem Falle argumentieren?

    Kinder sind kein Grund, wenn sie diese da lässt und im Allgemeinen Pinays ihre Kinder über Jahre bei verwandten parken, wenn sie OFW sind

    ich würde hier eine andere Ansicht vertreten, bei uns hat das mit Kind gereicht. Wurde auch in vielen youtube Videos so dargestellt. Einen anderen "faktenbasierenden" Nachweis hatten wir nicht. Das einzige was da als Frage kam, war ob wir alle drei auf einem Foto zu sehen waren, und das waren wir.