Dokumentenüberprüfung / Anmeldung Eheschließung in Deutschland

  • Hallo zusammen,



    wir haben am 10.06. die Nachricht erhalten, dass die Dokumentenüberprüfung noch etwa drei Monate in Anspruch nehmen wird und ein Großteil bereits geschafft ist.



    Rechnerisch würde dies bedeuten, dass am 02.September alles soweit überprüft sein hätte müssen doch die Rückmeldung steht bis heute aus.



    Wir wissen, dass es sich um eine ungefähre Bearbeitungsdauer von sechs Monaten zzgl. Verzögerung handelt doch nun fast vier Wochen später sind wir etwas ungeduldig.



    Meine Verlobte ist schwanger und darf bald nicht mehr fliegen, mit jeder Woche spitzt sich unsere Situation daher zu.



    Erschwerend kommt hinzu, dass wir aktuell über ein bereits verlängertes Besuchervisum zusammen in Deutschland sind, dieses läuft am 20. November aus und meine Verlobte muss ausreisen.



    Würden wir bis dahin geheiratet haben könnten wir nach Rücksprache mit der örtlichen Ausländerbehörde direkt die Aufenthaltsgenehmigung bekommen, den A1 Sprachnachweis konnten wir bereits vorweisen.



    Gibt es ggf. Möglichkeiten mit der Botschaft in Makati in Kontakt zu treten oder anderweitig Informationen zum aktuellen Sachstand zu erhalten?

    Hat jemand Erfahrungen damit oder Ähnliches erlebt?



    VG aus Braunschweig!

  • Hallo Twins2023 und willkommen im Forum,


    du kannst dich eigentlich direkt an die Botschaft wenden, sowohl schriftlich als auch telefonisch.

    Bei dieser Verzögerung hätte ich schon früher dort angerufen und nachgefragt wie es aussieht.

    Andere User berichten ebenfalls über längere Wartezeiten momentan, die Botschaft scheint aktuell etwas überfordert zu sein...


    Hier findest du alle relevanten Kontaktinformationen:

    https://manila.diplo.de/ph-de/…onId=item-1691098-0-panel

  • ......Meine Verlobte ist schwanger und darf bald nicht mehr fliegen, mit jeder Woche spitzt sich unsere Situation daher zu.

    Erschwerend kommt hinzu, dass wir aktuell über ein bereits verlängertes Besuchervisum zusammen in Deutschland sind, dieses läuft am 20. November aus und meine Verlobte muss ausreisen........

    Diese Situation ist ein Härtefall. Die schwangere Verlobte sollte m.E. bis zur Geburt und danach noch eine angemessene Zeit in Deutschland bleiben.

    Das gibt zwar Ärger mit der deutschen Botschaft in Manila und mit der Ausländerbehörde - jedoch mit mildernden Umständen.

    Es kann auch hilfreich sein, wenn der zuständige Gynäkologe in einem Attest von Flugreisen ab rät.

  • Nochmal zur Sicherheit als Ergänzung das gilt natürlich erst wenn das Kind da ist. Eine Schwangerschaft begründet keinen AT.

    Stimmt nicht ganz hier ist es möglich etwas zu machen, zwar Primär nur für Staatsbürger von Ländern die keine UP benötigen aber in seinem Fall ist diese ja kurz vor dem Abschluss.


    Der TS sollte eventuell einen Anwalt um Rat fragen.


    Auszug:


    Sind Sie die Mutter/der Vater eines minderjährigen Deutschen, können Sie ein nationales Visum zum Nachzug zum deutschen (auch ungeborenen) Kind beantragen.


    https://kiew.diplo.de/ua-de/se…enen)%20Kind%20beantragen.


    In Betracht kommt die Erteilung eines Visums nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zwecks Personensorge eines minderjährigen ledigen Deutschen. Hiernach ist dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen auch noch ungeborenen Deutschen mit gewöhnlichem (zukünftigen) Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.


    Der Anwendung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG steht auch nicht entgegen, dass das Kind noch nicht geboren ist. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die bevorstehende Geburt eine Kindes aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) begründen kann.


    Sowohl die ausländische Mutter als auch der deutsche Vater des Kindes haben bei fortgeschrittener Schwangerschaft einen Anspruch auf Teilhabe an der Geburt und an der Schlussphase der Schwangerschaft.


    https://www.anwalt.de/rechtsti…eborenen-kind_063923.html


    Screenshot_20220926-190842_Drive.jpg

  • Der Anwendung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG steht auch nicht entgegen, dass das Kind noch nicht geboren ist. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die bevorstehende Geburt eine Kindes aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) begründen kann.

    Ist aber eine "Kann" Regel...siehe AVV...denn das Kind ist "körperlich" noch nicht da. Wird aber i.d.R gewährt....dafür muss man aber mit dem richtigen Visum einreisen


    Problem hier ist, dass sie Frau ohne das richtige Visum eingereist ist...wenn sie jetzt nicht mehr fliegen kann, wird man möglicherweise die Ausreise / Wiedereinreise mit richtigem Visum nachholen müssen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Genau "kann" , "möglicherweise " ..


    Sollte er es tatsächlich geschafft haben das Schengen Visum zu verlängern scheint seine ABH ja sehr kulant zu sein ;). Man kann es auch versuchen einfach der ABH die Situation zu schildern .


    Zum anderen sobald das Kind da ist was will die ABH dann machen ? Eine Mutter eines deutschen Kindes abschieben obwohl alle Voraussetzungen für das D Visum und AT vorliegen ? Glaube ich persönlich nicht.

  • Zum anderen sobald das Kind da ist was will die ABH dann machen ? Eine Mutter eines deutschen Kindes abschieben obwohl alle Voraussetzungen für das D Visum und AT vorliegen ? Glaube ich persönlich nicht.

    Normal lässt man die Mutter, nachdem das Kind alt genug ist, das der Vater es kurzzeitig pflegen kann ausreisen um das Visum mit Vorabzustimmung zu beantragen!

    Das ist der normale Weg, der auch meist gemacht wird....die ABH kann auch davon abweichen, machen aber wenige



    Sollte er es tatsächlich geschafft haben das Schengen Visum zu verlängern scheint seine ABH ja sehr kulant zu sein

    Na ja eine "schwierige" Schwangerschaft mit ärztlicher Bestätigung (nicht reisefähig) reicht dafür...



    PS: Daran denken das man die Geburt, wenn nicht verheiratet, selbst bezahlen muss und das kann von 3.000 € bis weit hoch 5 stellig werden


    Zum anderen sobald das Kind da ist was will die ABH dann machen ? Eine Mutter eines deutschen Kindes abschieben obwohl alle Voraussetzungen für das D Visum und AT vorliegen ? Glaube ich persönlich nicht.

    Die ABH gibt ihr keine AE, immer nur eine Duldung! Das gibt Probleme im Leben, arbeiten, Konto, KV ...sie kann nicht heiraten in D usw.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • @ Twins2023 möchte dein Topic nicht schrotten, versuche mich daher kurz zu halten, genau am gleichen Tag haben wir auch ein Feedback bekomnen, seitdem herrschte seit15 Wochen stille. Für mich unverständlich wie dein Fall auch.. ich ksnn jedoch bestätigen auf Mails antworten Sie schnell.

    Gruss Harry

  • @ Twins2023 möchte dein Topic nicht schrotten, versuche mich daher kurz zu halten, genau am gleichen Tag haben wir auch ein Feedback bekomnen, seitdem herrschte seit15 Wochen stille. Für mich unverständlich wie dein Fall auch.. ich ksnn jedoch bestätigen auf Mails antworten Sie schnell.

    Gruss Harry

    Dieses Datum ist ja ein ca. Datum! Nach diesen 6 Monaten wird dann alles noch per Kurierpost über das BVA an deine ABH geschickt...das dauert meist nochmal mind. 4 Wochen....dann kommt noch die aktuelle Arbeitsüberlastung der ABH dazu. Massen an Flüchtlingen, Massen an Ukrainern und keine zusätzlichen Leute zum abarbeiten. Das dauert je nach Gegend deshalb alles viel länger

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • @ Twins2023 möchte dein Topic nicht schrotten, versuche mich daher kurz zu halten, genau am gleichen Tag haben wir auch ein Feedback bekomnen, seitdem herrschte seit15 Wochen stille. Für mich unverständlich wie dein Fall auch.. ich ksnn jedoch bestätigen auf Mails antworten Sie schnell.

    Gruss Harry

    Dieses Datum ist ja ein ca. Datum! Nach diesen 6 Monaten wird dann alles noch per Kurierpost über das BVA an deine ABH geschickt...das dauert meist nochmal mind. 4 Wochen....dann kommt noch die aktuelle Arbeitsüberlastung der ABH dazu. Massen an Flüchtlingen, Massen an Ukrainern und keine zusätzlichen Leute zum abarbeiten. Das dauert je nach Gegend deshalb alles viel länger

    @ Tanduaylce ging nur um die UP der Botschaft. Ukraine etc. hat damit nix zu tun, aber alles gut , habe eine Info der Botschaft bekommen und wie gesagt dir Twins2023 wünsche ich viel Erfolg. Schreib die Botschaft an Twins2023 😉