Ich denke Urlauber meint, dass Herr und Frau Burkhardt (oder Frau Burkhardt allein) auf den Philippinen Wohnsitz nehmen und dann nur nach philippinischem Recht das Kind adoptieren..
Ich habe keine Ahnung von Adoptionen.. aber folgende Fragen..
Darf Frau Burghardt dann als Einzelperson ein philipp. Kind adoptieren, auch wenn sie schon verheiratet ist ?
>>> das glaube ich kaum, denn die Behörde wird sich ja dort auch die Familie anschauen, in die das Kind kommt.
Dürfen Herr und Frau Burghardt das Kind zusammen adoptieren, wenn der Wohnsitz ausschließlich auf den Philippinen ist..
>> könnte funktionieren, wenn die philipp. Behörde auf die Mitwirkung der deutschen Behörde verzichtet. Das weiß ich nicht. Wenn es funktioniert, sollte das Kind dann auch einen deutschen Pass bekommen.. denn der Adoptionsvater ist Deutsch.
Wenn das Kind aber von D aus adoptiert werden soll, kommen sicherlich auf Grund des Zitats im vorigen Posts auch deutschen Behörden zum Zug und dann wird es kompliziert.
Aber..
mE ist das größte Problem, dass Frau Burghardt und das Kind einen gemeinsamen juristischen Vater haben.. auch wenn das eine Fake-Eintragung ist. Aber sie würden dann ihre (juristische) Halbschwester adoptieren wollen, was höchstwahrscheinlich nicht geht. d.h. man müsste erst mal diese Hürde aus der Welt schaffen ...