Alles anzeigenVerstehe ich nicht. Wenn die Ehefrau in D ist kann man "sie ja auch nicht absetzen"
Wenn dann geht evtl. was wg. doppelter Haushaltsführung, etc.
Bin da aber nicht so bewandert.
Dafür gibt es dann die Möglichkeit, sich nach einer anderen Lohnsteuerklasse einteilen zu lassen (wenn sie in Deutschland dann lebt).
Doppelte Haushaltsführung in dem Zusammenhang mit im Ausland lebendem Ehepartner ist nicht möglich.
Lebt die Ehefrau im Ausland, muss man die Lohnsteuerklasse 1 nehmen, was ja die Klasse mit der höchsten Steuerlast ist.
Dafür kann man dann wiederum, die Unterstützungsleistungen wie bei Unterstützung naher Angehöriger geltend machen.
und wieder was gelernt