Ehegattennachzug Visum - aus Deutschland beantragen?

  • und wieder was gelernt

  • Verstehe ich nicht. Wenn die Ehefrau in D ist kann man "sie ja auch nicht absetzen"

    Wenn dann geht evtl. was wg. doppelter Haushaltsführung, etc.

    Bin da aber nicht so bewandert.

    Meine Frau lebt noch auf den Philippinen, hat keine Arbeit weil sie Sprachkurse A1+A2 macht

  • Danke für die Info, werde es mit meinem Steuerberater besprechen. Meine Frau lebt noch auf den Philippinen, mach gerade Sprachkurse.

  • Zitat

    Zusätzlich wird meistens noch verlangt, dass das Formular der Unterhaltserklärung ausgefüllt und von dortigen Stellen abgestempelt vorgelegt wir.


    Bei Ehefrau ist der Nachweis der Bedürftigkeit nicht nötig. Es gibt dazu ein Urteil.. bin unterwegs, sonst könnte ich es raussuchen.

  • Zitat

    Zusätzlich wird meistens noch verlangt, dass das Formular der Unterhaltserklärung ausgefüllt und von dortigen Stellen abgestempelt vorgelegt wir.


    Bei Ehefrau ist der Nachweis der Bedürftigkeit nicht nötig. Es gibt dazu ein Urteil.. bin unterwegs, sonst könnte ich es raussuchen.


    BFH: Unterstützung des im Ausland lebenden Ehepartners ist ohne Prüfung der Bedürftigkeit abziehbar

    08.09.2010, 00:00 Uhr -

    Unterstützungsleistungen dürfen Sie nur dann als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn der Empfänger finanziell bedürftig ist. Geht es aber um Ihren im Ausland lebenden Ehepartner, gilt das aber nicht.

    Unterstützten Sie Ihren im Ausland lebenden Ehepartner finanziell, dann dürfen Sie diese Zahlungen bis zum Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Hierbei ist anders als bei anderen unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht zu prüfen, ob der unterstützte Ehepartner bedürftig ist. Diese Auffassung vertritt erfreulicherweise auch der BFH (Urteil vom 05.05.2010, VI R 5/09).

    Der Hintergrund:

    Wenn Ihr Ehepartner im Ausland lebt, ist er in Deutschland i. d. R. nur beschränkt einkommensteuerpflichtig. Dann kommen für Sie die Zusammenveranlagung und der günstige Splittingtarif nicht infrage - trotz intakter Ehe. Durch die Berücksichtigung des Unterhaltshöchstbetrages wirkt sich aber wenigstens ein Betrag in Höhe des Grundfreibetrages des Ehepartners steuermindernd in Ihrer Steuererklärung aus, so dass die Nachteile der fehlenden Zusammenveranlagung wenigstens teilweise ausgeglichen werden.

    Sofern Sie in dieser Situation, wie von uns empfohlen, Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt haben, wird das Finanzamt Ihren Steuerbescheid nun zu Ihren Gunsten ändern. Sie dürfen sich dann also auf eine nachträgliche Steuererstattung freuen!

    https://www.steuertipps.de/ges…-beduerftigkeit-abziehbar

  • Hallo.

    endlich hat meine Frau am 4.12. den Termin in der Deutschen Botschaft Manila um das Ehegattennachzugsvisum zu beantragen.

    Sie hat ihre Unterlagen in Cebu bei der VFS Global checken lassen, die sagten das alles ok sei.


    Nun meine Frage: habt ihr aktuelle Tipps für meine Frau/mich, um den Prozess nicht zu verlängern oder gar zu crashen?


    Wir hatten vor ca 1 Jhar in Kopenhagen geheiratet, die HU ist mit Apostille versehen.


    Vielen Dank!:hi

  • Hi ichbins61

    -endlich? Wann habt ihr denn den Termin angefragt? Eig ist die dbm Recht schnell mit Termin was so bekannt ist .

    -vfs hat mit dem FzF Visum eig gar nix zu tun

    -hat sie denn nun A1 Prüfung weniger als 1 Jahr alt? Falls nicht : glaubst du sie kann mir der DBM auf deutsch sprechen ?

    -"crashen" kann es mE nur eine Scheinehe Vermutung . Ist hier im Forum aber sehr wenig bekannt bzw nicht vorgekommen.


    Tipps schwierig. Das was die meinste verzögerung bringen kann ist die Zustimmung der ABH. Man könnte da ja Mal irgendeine Frage stellen um einen Ansprechpartner zu haben ;) wird aber wohl eher in kleineren Städten klappen .


    Wichtig: wenn sie das Visum hat muss sie zum CFO in Manila /Cebu/Davao vor der Ausreise das bedenken.


    Bzgl Deiner Frage im anderen Thread: wenn die GU "late registered" ist dann ist es sehr wahrscheinlich dass die DBM eine UP will. ( steht auf der GU drauf ) . Falls nicht wird es wahrscheinlich ohne UP klappen. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht denn selbst die ABH könnte vor Zustimmung sagen sie will eine UP.

  • Hi,

    - das "endlich" hat sich auf die Zeit bezogen, seit dem wir Dokumente beantragen, Ehe schließen konnten, u.ä.

    - stimmt, meine Frau hat im VFS die Dokumente checken lassen.. es war ihr wohl wichtig ;-)

    - sie hat vor der Pandemie den A1 gemacht und im Juli diesen Jahres noch mal, also 2x A1

    - das mit dem Ansprechpartner suchen ist eine gute Idee, werde ich mal versuchen. Danke!

    Vielen Dank für Deine Antworten!

  • Hallo,

    ich bin ein wenig verwirrt und möchte mal fragen, welche Erfahrungen Ihr gemacht habt:

    meine Frau war am Montag in der Botschaft Manila und hatte einen Termin zur Abgabe der Dokumente und Beantragung des Ehegattennachzugsvisa oder National Visa oder wie das auch immer heißt.

    Zu ihrer Überraschung wurde sie zu einem Interview gebeten, das auf Deutsch von einem deutschen Mitarbeiter hauptsächlich geführt wurde. Zwischendrin sagte eine philippinische Mitarbeiter meiner Frau, mit vorgehaltener Hand, dass sie das Visum bekommen wird und die Dokumente in Ordnung seien.. und, was selten sei, komplett.

    Dann konnte meine Frau gehen, mit der Aufforderung, die Gebühren für das Zusenden der Dokumente zu bezahlen. Das wars.

    Meine Fragen sind nun:

    - wie geht es weiter?

    - werden die Dokumente nach Berlin oder meinem LRA Ausländer Behörde geschickt?

    - warum kann die Mitarbeiterin behaupten, meine Frau bekomme das Visum?

    - wie lange sind momentan die Bearbeitungszeiten Eurer Erfahrung nach?


    Danke recht sonnigen für Eure Infos?:hi


    edit


    bitte nicht immer neue Themen zum deinem Thema FZ aufmachen


    hge

  • - wie geht es weiter?


    - werden die Dokumente nach Berlin oder meinem LRA Ausländer Behörde geschickt?

    Wenn es analog zu deiner ABH geschickt wird, dauert es einige Wochen.. Ansonsten kann es sehr schnell bei deiner ABH sein, falls es digital übermittelt wird. Ob letzteres generell gemacht wird, kann ich nicht sagen. Da muss man die Erfahrung im Forum abwarten.

    In der Regel wird die ABH dich kontaktieren ... muss aber nicht unbedingt sein.

    - warum kann die Mitarbeiterin behaupten, meine Frau bekomme das Visum?

    .. da ist keine große Glaskugel nötig. Fast 99,99 % der FZ-Visa werden bewilligt.

    - wie lange sind momentan die Bearbeitungszeiten Eurer Erfahrung nach?

    siehe oben.. hängt von der Belastung der ABH sowie von den Laufzeiten ab...

  • Heyho,

    einfach abwarten :) Wie schon andere geantwortet haben .. am besten mal bei der ABH melden wegs Ansprechpartner.
    Die schicken einem dann einen Brief ( Bei mir gings via Email ) mit den entsprechend benötigten Unterlagen falls noch was gebraucht wird.
    Wenn die das haben geht das Digital wieder zurück in die Botschaft .. dann passiert erstmal 2-3 Tage garnix und dann bekommt man von der VFS Global eine Email mit Tracking Nummer vom LBC. Bei uns gings tatsächlich innerhalb von 2 Wochen durch bis das Visa in der Hand war.

  • Ich habe deine 5 Themen mal alle zusammen gefügt...bitte nur noch in diesem Thema schreiben

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi