"Anerkennung/Registrierung" der Ehe in Deutschland

  • Habe eine kleinere Odyssee hinter mir:


    Ich habe beim Finanzamt angefragt wegen des Antrages auf Steuerklassenwechsel, dieses meinte ich müsse die Ehe beim Standesamt in meiner Stadtverwaltung "registrieren", danach könnte ich einen Antrag auf Lohnsteuerklassenwechsel stellen. 4 auf 3. 1 auf 3 ist auf dem Formular tatsächlich nicht vorhanden.


    Ich habe mit dem Schreiben die Standesbeamtin kontaktiert, die auch mein EFZ ausgestellt hatte, sie wusste aber nicht, was die mit "Registrierung" meinen, sie wisse nur von einer Nachbeurkundung, diese ist aber keine Pflicht. Ich habe diese aber trotzdem eingeleitet und ihr alle notwendigen Dokumente mal zugeschickt.

    Sie meinte, mit Registrierung ist vielleicht das Melden beim Einwohnermeldeamt, weil man da ja auch den Familienstand eintragen lassen kann und dies dann automatisch an andere Behörde weitergeleitet werden soll.


    Mussten sowieso zum Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt. Leider waren die kompetenten Leute wohl im Home Office, habe einen entweder sehr planlosen oder sehr neuen erwischt.

    Ich habe ihm eine vom BDÜ übersetze Version der Heiratsurkunde und das Original vorgelegt, er ist dann damit zu einer Kollegin gegangen, die meinte "ich weiß nicht", er kam dann wieder zurück und sagte die Einzugsmeldung machen wir aber für den Eheeintrag solle ich etwas vom Standesamt bringen?


    Hatte das EFZ noch in der Hülle, und habe ihm gesagt von denen habe ich nur das hier, er verschwand wieder, kam zurück: Wir benötigen eine internationale Heiratsurkunde.

    Habe ihm dann erklärt, dass ich auf den Philippinen geheiratet habe und die keine multisprachigen Dokumente, zumindest keine Heiratsurkunde ausstellen, sondern nur in Englisch, deswegen habe ich ja die Übersetzung dabei. Dass die Philippinen eine internationale Heiratsurkunde ausstellen, wie man sie aus anderen Ländern kennt, wäre mir neu, vielleicht weiß hier jemand mehr.


    Dann hat er jemanden angerufen, eine Vorgesetzte oder Kollegin im Home-Office, die ging aber nicht ran. Dann rief er beim Standesamt an, die dort wusste ja schon von mir und hat ihm wohl gesagt das wir bald einen Termin zur Nachbeurkundung haben.

    Dann kam er zurück und meinte, er kann die Ehe erst eintragen, wenn ich eine "Anerkennung vom Standesamt" vorbeibringe, meine Nachfrage wie das ausschaut, meinte er nur das Standesamt weiß Bescheid. Ich hoffe, er meint damit nur die Nachbeurkundung, bei der wird aber meines Wissens kein offizielles "Anerkennungsschreiben" ausgestellt, so wie er vermutet.


    Ist es der Normalfall das hier so ein Riesen Fass aufgemacht wird oder hatte ich wieder nur Pech mit besonders kompetenten Leuten?

    Gibt es eine Möglichkeit die Steuerklasse auch anders/schneller ändern zu lassen?

    Welche Möglichkeiten gibt es, falls es nach der Nachbeurkundung oder bei dieser immer noch Probleme gibt? Anwalt und Verwaltungsgericht ist dies eine Option?

    Werden jetzt die RV Nummern und steuerid für mein Kind und Frau erstellt und zugestellt oder verzögert sich dies ggf.,? Muss oder kann ich diese separat irgendwo anfordern?


    Die Anmeldung der beiden unter meiner Adresse hat er erstellt, dabei ist mir aufgefallen das er bei dem Pass meiner Frau nicht ein einziges mal ihr Visa angeschaut hat, also theoretisch hätte man sich da auch mit einem Typ C Besuchervisa hinbegeben können. :473

  • Ich habe mit dem Schreiben die Standesbeamtin kontaktiert, die auch mein EFZ ausgestellt hatte, sie wusste aber nicht, was die mit "Registrierung" meinen, sie wisse nur von einer Nachbeurkundung, diese ist aber keine Pflicht.

    Damit ist die Nachbeurkundung gemeint.. diese ist aber - wie du ganz richtig sagst - keine Pflicht.


    Ich habe das hier schon einige Male erlebt, dass einzelne Behörden Probleme mit der ausländischen HU haben. Die wollen von Experten für Heiratsurkunden (=StA) wissen, ob diese HU "echt" ist.

    Eine solche Bescheinigung kann das StA idR nicht geben, weil es solch einen Vorgang nicht gibt.

    Ihm bleibt meist nur das Mittel der Nachbeurkundung ...


    Habt ihr denn die UP hinter euch gebracht?

    Dann wäre die Nachbeurkundung kein Problem...



    Ist es der Normalfall das hier so ein Riesen Fass aufgemacht wird oder hatte ich wieder nur Pech mit besonders kompetenten Leuten?

    es kommt in einzelnen Fällen vor..

    Gibt es eine Möglichkeit die Steuerklasse auch anders/schneller ändern zu lassen?

    Hast du probiert, deinen Familienstand direkt bei dem Meldeamt ändern zu lassen ? Normalerweise sollten die das bei Vorliegen einer HU direkt machen.

    Wenn das gelingt, muss (oder sollte) auch das FA die Steuerklasse ändern...


    Übrigens: es ist nicht unbedingt nötig, "schnell" die Steuerklasse zu ändern.

    Entscheidend ist, wann ihr geheiratet habt und deine Frau eingereist ist.

    Ist dies alles in 2022 passiert, kannst du für das ganze Jahr 2022 die bessere Steuerklasse in Anspruch nehmen.

  • UP ist beendet, EFZ ausgestellt gewesen, gebraucht habe ich es dann aber nicht.


    Geheiratet habe ich bereits Mai 2022, die UP war erst abgeschlossen Oktober 2022, das EFZ wurde ausgestellt im Dezember 2022.


    Bei der DBM war der Vorgang nicht bemängelt worden weil 1 nach Recht der Philippinen nicht zu beanstanden 2 Geheiratet wurde wer auf dem EFZ und UP benannt wurde.


    Hoffe das jetzt die Standesbeamtin sich nicht quer stellt weil ich sie quasi nur dafür ausgenutzt habe die Urkundenprüfung anzustoßen.

    Was bleiben mir rechtlich für Schritte falls sie Probleme macht?


    Direkt beim Meldeamt? Ja das was heute passiert ist war in dem Meldeamt, bei uns heisst es nur: " Bürgerbüro".


    Ich werde es auch trotzdem direkt beim Finanzamt noch einmal versuchen, zur Nachbeurkundung bekomme ich noch einen Termin.


    Ich bräuchte halt schnellstmöglich auch die RV Nummern für die beiden. Geht das jetzt automatisch oder muss ich diese wo beantragen? An welche Behörde muss ich mich da wenden wenn ich nachfragen habe?


    Ich habe letzte Woche mit dem ZBFS Bayern telefoniert, die meinten ich solle ihnen die Urkunden plus BDÜ Übersetzung zuschicken das reicht.

    Bei dem Meldeamt reicht es nicht, beim Finanzamt kommt es auf den Mitarbeiter an....verstehe nicht warum es da keine einheitliche Regelung gibt.

  • ich würde eurem bürgerbüro Mal diese Webseite zeigen

    https://serviceportal.oberhaus…20Einwohnermeldeamt%20vor.


    "Bitte beachten Sie: Um Ihren Familienstand beim Einwohnermeldeamt ändern zu lassen, ist keine Nachbeurkundung notwendig."


    Ob das mit der Steuerklasse zu ändern ohne nachbeurkundung geht konnte ich aber nicht sicher herausfinden.


    Ich hatte die Steuerklasse einfach online beim Finanzamt gemacht Login über Smartphone und neuen Perso. Allerdings haben wir ja in D geheiratet. Warum sollte sich das STa querstellen ihr habt ja alles . Denke das ist die sicherste Variante.


    Bzgl RV Nummer : https://www.informationsportal…er-keine-rv-nummer-haben/


    Wie hatten diese von der KV bekommen durch Anmeldung Familienversicherung

  • Hätte ich machen können aber zu 99% wäre dann gekommen: "Bei uns ist es notwendig wir sind nicht in Oberhausen, nicht bayernland usw."


    Ich muss bald wieder dorthin um einen Umzug zu melden falls es bis dahin keine Bewegung gibt nehme ich das mal mit.

  • Hoffe das jetzt die Standesbeamtin sich nicht quer stellt weil ich sie quasi nur dafür ausgenutzt habe die Urkundenprüfung anzustoßen.

    Nein.. ich sehe da keinen Zusammenhang.



    Direkt beim Meldeamt? Ja das was heute passiert ist war in dem Meldeamt, bei uns heisst es nur: " Bürgerbüro".


    Ein mir bekannter RA für Verwaltungsrecht hat mir einmal gesagt, dass das Meldeamt verpflichtet ist, von sich aus tätig zu werden, wenn es Kenntnis bekommt, dass das Melderegister falsche Daten hat. Eine HU ist ein starkes Indiz, dass dein Familienstand sich geändert hat. Also muss das Meldeamt was machen...


    Dazu gab er den Tipp: falls das Meldeamt Beweise für die Richtigkeit der HU sehen möchte, dann solle es doch bitte im Rahmen einer Amtshilfe selbst beim Standesamt nachfragen. (Also lass dich nicht zum StA schicken.) Und wenn dann das StA wieder sich an dich wendet wegen der Nachbeurkundung , solle man darauf hinweisen, dass dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dann muss die Behörde überlegen, wie sie aus der Zwickmühle rauskommt.


    Auf der anderen Seite:


    Falls schon eine UP war, dann würde die Nachbeurkundung schnell über die Bühne gehen.

    es sei denn, die HU ist nicht legalisiert oder hat keine Apostille. Das macht aber auch nichts; die HU wird dann nur von der DBM überprüft (bei Hochzeit auf den Philippinen) .

    Diese "Mini UP" ist auch kostenlos.

  • Also ist deine Frau jetzt mit ledig angemeldet ? Das ist ja einfach nur falsch ich würde da nochmal hingehen

    Da stand Familienstand "Unbekannt" , bei mir noch ledig.


    hge


    Die DBM hat die HU im Rahmen der Ausstellung des Kinderreisepasses und des FZV bereits gesichtet. Leider habe ich davon nichts schriftliches. Kann ich dies anfordern?

  • Die DBM hat die HU im Rahmen der Ausstellung des Kinderreisepasses und des FZV bereits gesichtet. Leider habe ich davon nichts schriftliches. Kann ich dies anfordern?

    Kannst du probieren; ich denke aber, dass dies nur eine Behörde kann. Also müsste das StA das anfordern.


    Ein Tipp:


    Schriftlich (per Einschreiben) beim Meldeamt die Aktualisierung deines Familienstandes beantragen.

    Falls nicht möglich, Begründung der Ablehnung mit Auflistung der gesetzlichen Grundlage..

    (Anlage Kopie der HU, gerne persönlich Vorlage der Original HU)

  • Die weigern sich einfach Englisch zu sprechen und zu lesen. Daher brauchen sie auch die internationale Urkunde. Amtsprache ist halt deutsch. Die Probleme hatte ich auch.


    Die Steuerklasse kannst du erst wechseln wenn in der Meldebescheinigung verheiratet steht.

    Wartest dann ein paar Tage bis die Daten beim Finanzamt sind und fährst nochmal hin und änderst dann alles auf dem Formblatt.


    Paar Tage später bekommst dann Post und das war es schon.


    Halt allerdings erst wenn die Meldebescheinigung geändert ist.


    Hat die Krankenkasse auch Probleme gemacht oder ging das so?

  • Wenn es eine UP bereits gab, mache die Nachbeurkundung und du hast nie wieder Sorgen & Probleme! Ist ja kein Aufwand mehr

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Patrick_NW


    Ich habe ja auch die vom BDÜ übersetzte mit vorgelegt. Nur doof geschaut hat er.


    Bei der Geburtsurkunde des Kindes war dies kein Problem und die wurde so eingescannt.


    Die Krankenkasse bearbeitet den Antrag noch im Vorfeld hieß es aber sogar nur die englische Version würde ihnen ausreichen. Bei denen kann man aber auch den Antragsbogen in englisch ausfüllen denke Krankenkassen haben da mehr Flexibilität.


    Das ZBFS Bayern wollte die vom BDÜ übersetzte mit dazu haben.

  • Hast du probiert, deinen Familienstand direkt bei dem Meldeamt ändern zu lassen ? Normalerweise sollten die das bei Vorliegen einer HU direkt machen.

    Wenn das gelingt, muss (oder sollte) auch das FA die Steuerklasse ändern...

    Wir haben weder auf den Philippinen noch in Deutschland geheiratet. Ich habe meine Frau angemeldet, das hatte einen 45 Minuten lang schwitzenden und leise fluchenden Sachbearbeiter zur Folge, und danach war alles in trockenen Tüchern. Frau hat die Steuer-ID bekommen, danach konnten wir die Änderung der Steuerklasse beantragen.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Frau hat die Steuer-ID bekommen, danach konnten wir die Änderung der Steuerklasse beantragen.

    Die Steuer-ID gibt es beim Bundeszentralamt für Steuern...


    BZSt - Steuerliche Identifikationsnummer


    Die Rentenversicherungsnummer beim DRV


    Sozialversicherungsausweis | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)


    Meine frau hat die erst benötigt, als sie ihre erste Stelle angetreten hat.

  • hge ja schon allerdings wird diese erst nach Wohnsitzanmeldung vergeben und das geht automatisch. Also Wohnsitz anmelden und auf Post warten .


    "Eine IdNr wird jeder Person, die mit der Hauptwohnung oder der alleinigen Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt. ".


    Zur RV Nummer ist wohl nicht mehr nötig "Beschäftigte sind allerdings seit 1. Januar 2023 nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnummernachweis vorzulegen. Hintergrund hierfür ist der automatisierte Abruf der Versicherungsnummer seitens der Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung."


    Quellen deine links :))

  • ja schon allerdings wird diese erst nach Wohnsitzanmeldung vergeben und das geht automatisch.

    wenn ich das richtig lese, war ja nicht die Wohnsitzanmeldung das Problem, sondern die Steuerklasse.

    Die Steuer-ID wird jeder irgendwann bekommen.

    Zur RV Nummer ist wohl nicht mehr nötig "Beschäftigte sind allerdings seit 1. Januar 2023 nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber einen Versicherungsnummernachweis vorzulegen. Hintergrund hierfür ist der automatisierte Abruf der Versicherungsnummer seitens der Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung."

    .. hab ich auch gelesen. Aber die RV-Nummer braucht man schon, damit die Beiträge des Arbeitgebers dem richtigen RV-Konto zugeteilt werden.. damit wird ja auch später die Rente beantragt.

    Lediglich das Mitführen des Sozialversicherungsnachweises ist nicht mehr erforderlich. (Hat meine Frau eh nie mitgehabt :) )

  • Ich habe heute die Vorgesetzte des Mannes dran gehabt von dem Meldebüro: "Ich hätte sie auch weggeschickt, weil wenn sie das in Deutschland nicht haben anerkennen lassen."


    Den Verweis auf die Info des Auswärtigen Amtes


    https://www.auswaertiges-amt.d…eheschliessung-im-ausland


    Die „Registrierung“ einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Deutsche Staatsangehörige sind dementsprechend nicht verpflichtet, beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§34 PStG) zu stellen.


    Hat sie dahingehend abgeblockt, dass, wenn etwas "freiwillig" ist, es nicht bedeutet, dass man es nicht machen muss, sie argumentiert wohl, dass es rechtlich keine Konsequenzen gibt für das Unterlassen der Beurkundung, sie aber für manche Vorgänge gemacht werden muss.


    Den Verweis auf andere Standesämter wie Oberhausen hat sich dahingehend geblockt, dass diese eben "hier in dieser Stadt" nicht so sei.


    Ich habe die Vermutung, dass es dort in der Vergangenheit eventuell Probleme mit Eheschließungen mit Beteiligten aus afrikanischen Staaten gab, was die Gültigkeit betrifft, und man jetzt quasi jeden zum STA schickt.


    Davon ausgenommen sind Eheschließungen, die in Ländern erfolgt sind, die das "Formular B" ausstellen, wie z. B. die Türkei, was wohl öfter vorkommt in denen ihrem Meldealltag als Ehen aus den Philippinen. Auf den Philippinen bekommt man so ein Formular B nicht meines wissens.


    Zum Nachweis Ihrer Eheschließung sollten Sie sich mehrere internationale Heiratsurkunden (Evlenme Kayıt Örneği – Formül B) ausstellen lassen, die Sie von jedem Personenstandsamt erhalten, sobald die Eheschließung registriert wurde. Basis hierfür ist das Wiener CIEC Übereinkommen (Nr. 16) über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern vom 08.09.1976, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Türkei ebenfalls beigetreten sind.



    Deswegen hat der Mitarbeiter dort von mir anfangs vehement diese internationale Heiratsurkunde gefordert, es ist das einzige "Ausländische Dokument" das er kennt, gerichtliche Übersetzung eines PSA hin oder her.


    Ich werde jetzt einen Termin für die Nachbeurkundung beim Standesamt ausmachen, so wie ich die "nette Dame" dort kenne, kann es sich nur um 9-12 Wochen handeln, falls es dabei oder danach noch immer Probleme gibt mit der "Registrierung/Anerkennung" werde ich das alles einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht übergeben. Hab dann keinen Bock mehr mich mit denen zu Ärgern.

  • Ich habe heute die Vorgesetzte des Mannes dran gehabt von dem Meldebüro: "Ich hätte sie auch weggeschickt, weil wenn sie das in Deutschland nicht haben anerkennen lassen."

    nun ja, wenn man solche bornierten Beamten gegenübersitzt, dann wird es schwierig.


    (Die ausländische HU wird ja auch vom Standesamt nicht "anerkannt", sie wird nur nachregistriert.

    Diese HU bleibt auch noch nach der Registrierung das Original; die deutsche HU ist dann nur eine Kopie, die aber im deutschen Rechtsverkehr anerkannt werden muss. )

    Hat sie dahingehend abgeblockt, dass, wenn etwas "freiwillig" ist, es nicht bedeutet, dass man es nicht machen muss, sie argumentiert wohl, dass es rechtlich keine Konsequenzen gibt für das Unterlassen der Beurkundung, sie aber für manche Vorgänge gemacht werden muss.

    in anderen Worten:


    Alle anderen Meldeämter die das machen, handeln illegal, nur "meine Behörde" handelt als einzige legal..!


    Hier würde wahrscheinlich nur ein RA mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht Abhilfe schaffen können.

    Aber das will man sich ja nicht unbedingt antun. Ich würde natürlich auch den Weg des geringsten Widerstands gehen.

  • Wie gesagt, wenn diese Standesbeamtin keinen Ärger macht. Ich habe ja ohne EFZ/Legal capacity geheiratet, die Urkundenprüfung, die für dieses notwendig war, ist parallel zur Eheschließung gelaufen.

    Bei der Urkundenprüfung und auch anschließend danach wurde bei der DBM nichts bemängelt oder erwähnt aufgrund dieser Tatsache. Ich traue aber dieser Frau zu, dass sie deswegen ein Fass aufmacht, ihre Inkompetenz war auch der Grund, warum die Urkundenprüfung schon nicht Monate vorher gestartet werden konnte.


    Das EFZ hat sie aber selber ausgestellt, eben nur 5 1/2 Monate nach dem Datum der eigentlichen Eheschließung, falls sie Probleme macht müsste sie quasi ihr eigens ausgestelltes Schriftstück anzweifeln.