CFO benötigt oder nicht?

  • Guten Morgen,


    nach der ersten Reise auf die Philippinen und dem treffen meiner online Bekanntschaft viel der Abschied entsprechend schwer. also wollen wir uns schnellstens wieder sehen. Jahrelanger Urlaub gefällt meinem Chef eher weniger, also dachten wir an ein schengen visa für Besuch. Nach dem Durchlesen vieler Beiträge bin ich wie viele andere wohl etwas verwirrt. Neben dem Visa Antrag gibt es noch den philippinischen Teil. Hier bin ich auf CFO gestoßen.

    1. Die erste Frage betrifft den zeitlichen Ablauf, sollte man das ganze erst nach Erteilung des Schengen Visums machen, oder vorher damit starten?

    2. Unter note steht hier, das man wenn man einmal nein anklickt, dieses CFO nicht braucht. Was genau benötigt die Filipina aus philipischer Sicht neben dem Visa zur ausreise (stichwort offboarding) ?

    3. kann man eigentlich Besucher Visa und marriage visa gleichzeitg beantragen? Das Visa zur Eheschließung dauert ja eher lange. Oder ist davon abzuraten?


    Vielen Dank für Eure HilfeWhatsApp Bild 2023-11-26 um 05.52.36_fc9b56e5.jpgWhatsApp Bild 2023-11-26 um 05.52.36_fc9b56e5.jpg

  • mE braucht man das CFO bei Besuch nicht .... das stand auch in der Richtlinie, die aber leider wieder suspended ist. Man kann es zur Sicherheit machen..


    Wenn dann im Note steht, dass wenn die 2. Frage mit No beantwortet wurde, kein CFO nötig ist, würde ich das auch nicht mehr machen.. (oder habe ich deine Bemerkung nicht richtig verstanden)



    Auf jeden Fall sollte sie das AoS haben.. siehe HP der philipp. Botschaft


    3. kann man eigentlich Besucher Visa und marriage visa gleichzeitg beantragen? Das Visa zur Eheschließung dauert ja eher lange. Oder ist davon abzuraten?

    .. das müsste gehen und wurde in letzter Zeit öfters beantragt und auch genehmigt.

  • Vielen Dank für die Infos. Das AoS hatte ich schon gelesen, da werde ich wohl nach Frankfurt fahren. Und meine Bemerkung hast du richtig verstanden, denn genau diese Note hat uns verwirrt. Ich bin dann mit vielen älteren Antworten durcheinander gekommen und hab den Wald nicht mehr gesehen.

    Eine kurze Zusatzfrage falls genehmigt :-)

    Ich suche noch den Text für den Visumsantrag um den Rückkehrwillen zu belegen. Ihre Tochter bleibt für den Monat bei den Eltern und sie ist berufstätig (daher ist erst mal ein Monat Besuch mit mehrfach einreise geplant). Gibt es hierfür aktuelle Vorlagen? Ich überlege ob sich der Hinweis auf Eheschliesungsvisa eher nachteilig auswirkt oder klar macht, das man gewillt ist den Vorgaben (Beantragung im Ausland) sklavisch zu folgen.




    Vielen Dank schon vorab.

  • Ich suche noch den Text für den Visumsantrag um den Rückkehrwillen zu belegen. Ihre Tochter bleibt für den Monat bei den Eltern und sie ist berufstätig (

    .. es gibt keine "allgemeine Vorlage".. jeder muss oder sollte individuell die Rückkehrwilligkeit begründen!


    Tochter, Job sind gewichtige Argumente .. würde ich mir keine Sorgen machen. Es sollte aber nach Möglichkeit ein Arbeitsvertrag oder Gehaltsnachweise etc vorgelegt werden .. irgendetwas "offizielles"..


    Wenn du das Schengen Visum vor dem Heiratsvisum beantragest, würde ich das eher nicht anführen.

    Denn das könnte als Umgehung zum Heiratsvisum gedeutet werden.....

  • Hallo zusammen,


    ich wollte gern meine Freundin nach Deutschland einladen, aktuell kämpfen wir gegen die ganzen verschiedenen Unterlagen. Ich hatte heute ein nettes Gespräch mit der Ausländerbehörde. Darin wurde mir abgeraten den Weg über die Gehaltsnachweise zu gehen und direkt über Sicherheitsleistung für Verpflichtungserklärung. Bisher hatte ich Verpflichtungserklärung und Kostenübernahme als zwei Punkte gesehen. Heute habe ich gelernt das es das selbe ist. Und mit der Sicherheitsleistung die Chancen sogar steigen. Gerne würde mich dazu Eure Meinung interessieren. Ist das so alles korrekt?


    Vielen Dank


    edit


    bitte alle Fragen zu deinen Schengen Visum in diesem thread stellen


    hge

  • Meines Wissens verlangt die DBM nur eines von beidem ... in meinem Falle, der gerade läuft, habe ich eine Verpflichtungserklärung beantragt. Diese reicht als PDF aus (lt. E-Mail von der DBM), damit meine Frau diese vorlegen kann.

    Die Kostenübernahme beinhaltet ja die Verpflichtungserklärung - hier übernimmt man ja sämtliche anfallende Kosten.

    Wüsste jetzt nichts anderes. Sonst würde mir auch was fehlen.


    Thomas

  • Bisher hatte ich Verpflichtungserklärung und Kostenübernahme als zwei Punkte gesehen. Heute habe ich gelernt das es das selbe ist. Und mit der Sicherheitsleistung die Chancen sogar steigen

    Eine separate Sicherheitsleistung im Rahmen des Visumsprozess gibt es nicht.


    Es kann zur Ausstellung der VE nötig sein, eine Sicherheitsleistung (Sperrkonto) zu hinterlegen.

    Das legt aber die ABH fest, die die VE ausstellt... bei der DBM kommt letztendlich nur bei Antragstellung die VE an.. ob die auf Grund der Gehaltsnachweise oder/und der Sicherheitsleistung ausgestellt wurde, kann man der VE nicht ansehen. Daher können auch deswegen "keine Chancen steigen".

  • Bisher hatte ich Verpflichtungserklärung und Kostenübernahme als zwei Punkte gesehen. Heute habe ich gelernt das es das selbe ist. Und mit der Sicherheitsleistung die Chancen sogar steigen

    Eine separate Sicherheitsleistung im Rahmen des Visumsprozess gibt es nicht.


    Es kann zur Ausstellung der VE nötig sein, eine Sicherheitsleistung (Sperrkonto) zu hinterlegen.

    Das legt aber die ABH fest, die die VE ausstellt... bei der DBM kommt letztendlich nur bei Antragstellung die VE an.. ob die auf Grund der Gehaltsnachweise oder/und der Sicherheitsleistung ausgestellt wurde, kann man der VE nicht ansehen. Daher können auch deswegen "keine Chancen steigen".

    angeblich ist der Vermerk der ABH ein anderer, ich kann nur wiedergeben was die Dame mir gesagt hat. Die Sicherheitsleistung bezieht sich auf die VE, also statt Einkommensnachweis Sicherheitsleistung. So hat die Dame es mir erklärt. Die wichtige Frage ist wohl untergegangen. Das Thema Kostenübernahme, ist das mit der VE und der Sicherheitsleistung erledigt, wie behauptet wurde, oder nicht? Ich muss ja noch zur philippinischen Botschaft in Frankfurt und wollte die Dokumente erst danach nach Manila schicken.

  • Eine separate Sicherheitsleistung im Rahmen des Visumsprozess gibt es nicht.


    Es kann zur Ausstellung der VE nötig sein, eine Sicherheitsleistung (Sperrkonto) zu hinterlegen.

    Das legt aber die ABH fest, die die VE ausstellt... bei der DBM kommt letztendlich nur bei Antragstellung die VE an.. ob die auf Grund der Gehaltsnachweise oder/und der Sicherheitsleistung ausgestellt wurde, kann man der VE nicht ansehen. Daher können auch deswegen "keine Chancen steigen".

    angeblich ist der Vermerk der ABH ein anderer, ich kann nur wiedergeben was die Dame mir gesagt hat. Die Sicherheitsleistung bezieht sich auf die VE, also statt Einkommensnachweis Sicherheitsleistung. So hat die Dame es mir erklärt. Die wichtige Frage ist wohl untergegangen. Das Thema Kostenübernahme, ist das mit der VE und der Sicherheitsleistung erledigt, wie behauptet wurde, oder nicht? Ich muss ja noch zur philippinischen Botschaft in Frankfurt und wollte die Dokumente erst danach nach Manila schicken.

    Meinst du Mit Kostenübernahme dann das Avidavit of Support?

    Wie geschrieben, letztlich brauchst du von deiner ABH eine VE. Ob die jetzt auf Basis von Lohnzettel ausgestellt wurde, oder auf Basis eines eingezahlten Betrages auf einem Sperrkonto ist egal, sofern die bescheinigt, dass deine Möglichkeiten zu einer Kostenübernahme nachgewiesen wurden. Die VE ist das Dokument, dass die DBM sehen will.

  • Meine damalige Freundin hat das CFO nach erhalt des Schengen Visums gemacht, eine Woche vor Abflug nach D.

    Meine VE hat Mietvertrag, Krankenversicherung und EKsterklärung der letzten 3 Jahre beinhaltet, was ausreichend war zur Ausstellung und als Vorlage bei der Embassy in Manila genügte. Natürlich kam noch ein Einladungsschreiben von mir dazu, mit einer Darstellung unserer Beziehung (wann und wie kennengelernt, Besuche meinerseits bei ihr, Fotos/Chatverläufe, warum sie das Visum möchte,usw).


    Gleiches (Fotos, Chatverläufe, Einladungsschreiben, Dauer der Reise und Begründung warum sie nach D reist und warum sie wieder zurück kommt) wurde auch von meiner Freundin bei der philippinischen Behörde bei der Ausreise vorgelegt.

  • So, alle Dokumente und Sicherheitsleistung sind bei der ABH. Jetzt warte ich ja auf die Verpflichtungserkläng von dort. Der nächste Schritt (oder auch nicht, das ist mir gerade unklar). Ist ja entweder alles in die Philippinen senden und Visum Antrag mit den zugehörigen Dokumenten, oder erst philippinische Botschaft und AFFIDAVIT OF SUPPORT AND GUARANTEE (AOSG)?


    Zu diesem Affidavit, es gibt wenn ich alles richtig gelesen habe, zwei Wege, direkt Termin oder postalisch. Ich werde wohl hinfahren (nach Frankfurt).


    Die aktuelle Liste sieht so aus:

    1. Filled out Affidavit of Support and Guarantee form
    2. Valid passport/ID of the sponsor
    3. Valid passport/ID of the individual being invited/sponsored
    4. Proof of relationship of sponsor with the individual being invited/sponsored
    5. Proof financial capacity of sponsor (e.g., payslip, bank statements/certificate, etc.)
    6. Verpflichtungserklärungen, Declaration of Commitment
    7. Letter of invitation, if available

    Dieser Satz verwirrt mich etwas:


    Prior to sending the documents by post or submitting in person, please ensure that the documents have been pre-authenticated by the corresponding German authorities.


    Ich würde ja mit den originalen hingehen. Vielleicht hat jemand neuere Erfahrungen damit?


    also

    1. erst AOSG oder Dokumente nach Philippinen und AOSG ganz entspannt parallel?

    2. bei persönlichen Termin auf der philippinischen Botschaft mit den originalen, was muss notariell beglaubigt sein?


    Vielen Dank für Eure Hilfe !!!







  • So, alle Dokumente und Sicherheitsleistung sind bei der ABH. Jetzt warte ich ja auf die Verpflichtungserkläng von dort. Der nächste Schritt (oder auch nicht, das ist mir gerade unklar). Ist ja entweder alles in die Philippinen senden und Visum Antrag mit den zugehörigen Dokumenten, oder erst philippinische Botschaft und AFFIDAVIT OF SUPPORT AND GUARANTEE (AOSG)?

    Erst Antrag stellen , ohne AoS... denn das AoS wird ja nur für die Ausreise selbst (also am Flughafen) gebraucht.

    Prior to sending the documents by post or submitting in person, please ensure that the documents have been pre-authenticated by the corresponding German authorities.


    Ich würde ja mit den originalen hingehen. Vielleicht hat jemand neuere Erfahrungen damit?


    also

    1. erst AOSG oder Dokumente nach Philippinen und AOSG ganz entspannt parallel?

    2. bei persönlichen Termin auf der philippinischen Botschaft mit den originalen, was muss notariell beglaubigt sein?

    .. es wird offenbar immer mehr verlangt... und unsinniges:


    Den eigenen Passport kann man ja noch vorzeigen, aber den von der Person auf den Philippinen ???


    Kopien der Pässe könnte ich mir ja noch vorstellen...


    Bankauszüge: kann nur die Bank beglaubigen .. bzw. Stempel druntermachen


    VE überbeglaubigen : muss man die ABH fragen.. wahrscheinlich Landgericht..


    ---


    Kurz


    Was du hast, würde ich (ohne Überbeglaubigung) einscannen und zur phil. embassy per mail schicken und fragen, ob dies für AoS reicht .....


    oder


    einfach mit den Sachen zur Botschaft und das AoS beantragen ... soviel ich hier aus dem forum weiß, bestehen nicht auf die Überbeglaubigungen.. kann ich aber nicht garantieren..

    • Hilfreich

    einfach mit den Sachen zur Botschaft und das AoS beantragen ... soviel ich hier aus dem forum weiß, bestehen nicht auf die Überbeglaubigungen.. kann ich aber nicht garantieren..

    Wenn ich mich richtig erinnere, entfallen die Überbeglaubigungen, wenn man als die im Affidavit eingetragene Person selbst erscheint, und natürlich auch die ganzen geforderten Unterlagen / Nachweise dann von einem sind (für die finanziellen Dinge usw).

    Müsste irgendwo auch auf der Seite der ph Botschaft stehen stehen derart: persönliches erscheinen keine Überbeglaubigungen, Postweg oder über Dritte dann mit Überbeglaubigungen.


    So, alle Dokumente und Sicherheitsleistung sind bei der ABH. Jetzt warte ich ja auf die Verpflichtungserkläng von dort. Der nächste Schritt (oder auch nicht, das ist mir gerade unklar). Ist ja entweder alles in die Philippinen senden und Visum Antrag mit den zugehörigen Dokumenten, oder erst philippinische Botschaft und AFFIDAVIT OF SUPPORT AND GUARANTEE (AOSG)?

    Erst Antrag stellen , ohne AoS... denn das AoS wird ja nur für die Ausreise selbst (also am Flughafen) gebraucht.


    AOS wird erst benötigt, wenn man ein Visa bekommt (da wie geschrieben für die ph. BI am Flughafen). Aber letztlich: Macht man es erst, wenn man das Visum hat, schickt man zwei Mal Dokumente auf die Philippinen. Macht man es jetzt gleich, und bekommt dann kein Visa, war es halt für die Katz. Wenn man es jetzt gleich macht, kann man die VE als Basis für das AoS nehmen.

    Letztlich muss der TS entscheiden, welcher Weg bei ihm am besten passt.


    Die aktuelle Liste sieht so aus:

    1. Filled out Affidavit of Support and Guarantee form
    2. Valid passport/ID of the sponsor
    3. Valid passport/ID of the individual being invited/sponsored
    4. Proof of relationship of sponsor with the individual being invited/sponsored
    5. Proof financial capacity of sponsor (e.g., payslip, bank statements/certificate, etc.)
    6. Verpflichtungserklärungen, Declaration of Commitment
    7. Letter of invitation, if available

    Kopien nicht vergessen: Für einen Teil der Dokumente werden , wenn ich mich richtig erinnere bis zu 2 Kopien gebraucht.

    Zum einen wohl für die Datenablage der ph. Botschaft / Konsulat, zum anderen aber, weil dann eine Kopie mit an dem AOS mit angefügt wird

  • Hier ist die Liste des reqs von Frankfurt:


    AFFIDAVIT-OF-SUPPORT-AND-GUARANTEE.docx (live.com)


    Überbeglaubigung nur nötig, wenn man nicht persönlich erscheinen kann...


    Ansonsten muss auch nur die application vom Notar beglaubigt und dann überbeglaubigt (Landgericht) werden.

    Was ist das für ein Teil? Lese das hier immer öfters im Zusammenhang mit einem Schengen-Visum.

    Wozu benötigt wer das Teil und warum? Habe davon auf der Seite der Botschaft nichts gefunden.


    Was das Schicken von Dokumenten aus Deutschland angeht, habe ich die schriftliche Aussage eines Botschaftsmitarbeiterin, dass PDF ausreichen. Man muss KEIN Original per Post schicken. SO die Aussage ... Werde daher meiner Frau auch dieses Mail mit der Aussage zukommen lassen.

  • Wobei bei Punkt 4 und 5 es, wenn ich mich richtig an das AOS für meine Schwiegermutter vom Mai erinnere, entweder das eine oder das andere gehandhabt wurde (hatte aber sicherheitshalber auch meine Gehaltsabrechnungen mit dabei).

  • es ist eine philippinische Anforderung, für die Ausreise. Ich bin erst durch das Thema offboarding darauf aufmerksam geworden. Damit hat sich das Forum schon mehr als rentiert :-) Neben den Anforderungen der deutschen / Schengen Seite gibt es leider im speziellen Fall der Philippinen auch Ausreise Anforderungen. Dazu gehören CFO und AoS, bei dem CFO bin ich noch am lesen, es gibt wohl einerseits das Formular und dann noch den ex Sticker, jetzt barcode. Mir ist auch noch nicht klar ob man ein CFO ohne Visa oder nur mit Visa machen darf .... alles leider sehr kompliziert und ich schaue aktuell erst mal nur nach dem Schengen Visa, ob das in anderen Fällen auch benötigt wird kann ich dir nicht sagen, aber hier gibt es sehr kompetente Personen :-)

  • Was ist das für ein Teil? Lese das hier immer öfters im Zusammenhang mit einem Schengen-Visum.

    Wozu benötigt wer das Teil und warum? Habe davon auf der Seite der Botschaft nichts gefunden.


    Was das Schicken von Dokumenten aus Deutschland angeht, habe ich die schriftliche Aussage eines Botschaftsmitarbeiterin, dass PDF ausreichen. Man muss KEIN Original per Post schicken. SO die Aussage ... Werde daher meiner Frau auch dieses Mail mit der Aussage zukommen lassen.

    es ist eine philippinische Anforderung, für die Ausreise. Ich bin erst durch das Thema offboarding darauf aufmerksam geworden. Damit hat sich das Forum schon mehr als rentiert :-) Neben den Anforderungen der deutschen / Schengen Seite gibt es leider im speziellen Fall der Philippinen auch Ausreise Anforderungen. Dazu gehören CFO und AoS, bei dem CFO bin ich noch am lesen, es gibt wohl einerseits das Formular und dann noch den ex Sticker, jetzt barcode. Mir ist auch noch nicht klar ob man ein CFO ohne Visa oder nur mit Visa machen darf .... alles leider sehr kompliziert und ich schaue aktuell erst mal nur nach dem Schengen Visa, ob das in anderen Fällen auch benötigt wird kann ich dir nicht sagen, aber hier gibt es sehr kompetente Personen :-)

    So wie ich die letzten Meldungen hier im Forum gelesen habe, inzwischen erst, wenn man das Visa hat. Und es gibt einen Counsellor, der mit dem ph. Applicant spricht, und die Anforderungen an notwendige Dokumente definiert. Sprich: es können hier im worst case noch weitere Dokumente dazu kommen.

    Dies gilt aber wiederum nur, wenn man eine Beziehung hat, also seine Freundin / Verlobte / Frau einladen möchte.