Sohn 17 Jahre Nachzug nach Deutschland

  • Moin,

    der Sohn meiner Frau, möchte nach der Highschool gerne nach D kommen um hier eine Ausbildung zu beginnen oder zu studieren. Lt. der Botschaft in Manila braucht er dazu entsprechende Deutschkenntnisse. B1, B2 oder sogar C1?

    Habe ich das richtig verstanden?

    Der Vater des Sohnes war nicht mit meiner Frau verheiratet und lebt nicht mehr. Meine Frau wird demnächst nach Deutschland kommen mit dem Visum Ehegattennachzug.

    Welcher Weg wäre der beste? Deutsch lernen auf den Philippinen und dann den Antrag stellen oder Visum zum Sprachkurs?

    Danke im voraus für die Hilfe!

    Rakete

  • Da gibt es nahezu keine Chance als "Sohn" ein FZV zu bekommen...denn er müsste Deutsch C1 haben, um das Visum zu bekommen! Dafür braucht er, auch bei Begabung und 8 stunden lernen am Tag, mindestens 2, eher3 Jahre! Also kein Nachzug möglich!

    Er muss sich um einen eigenen Visumsgrund bemühen...also Visum für Ausbildung, Job (als Spezialist) oder heiraten!


    Deutsch lernen wäre aber schon mal gut..Visum zum Sprachkurs wird auch schwierig

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Soweit ich die Botschaftsseite verstehe muss der Sohn den gemeinsamen Lebensmittelpunkt mit der Mutter gemeinsam begründen, dann ist kein Sprachnachweis erforderlich, da er hier als unselbstständiger Minderjähriger gilt. Hier ist die Frage, ob Gesetz und Botschaft auf gemeinsame Einreise oder lediglich gemeinsamen Lebensmittelpunkt abstellen. Botschaftshinweise lesen sich, als wäre die gemeinsame Einreise gemeint.


    Quote
    • Wenn Sie bei Antragstellung bereits 16 oder 17 Jahre alt sind und Ihren Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit Ihren Eltern oder Ihrem allein sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegen: Deutschzertifikat C1 einer ALTE-zertifizierten Schule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL) oder Belege für Umstände, die gewährleistet erscheinen lassen, dass Sie sich aufgrund Ihrer bisherigen Ausbildung oder Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügen können. In Betracht kommen Nachweise für den Besuch einer deutschen Schule oder mehrjährige Aufenthalte in Deutschland oder einem anderen Land mit vergleichbaren Lebensverhältnissen. Diese Nachweise sind nicht erforderlich, wenn Ihr Elternteil, zu dem der Nachzug erfolgen soll, Deutscher oder Unionsbürger ist.
  • der Sohn meiner Frau, möchte nach der Highschool gerne nach D kommen um hier eine Ausbildung zu beginnen oder zu studieren. Lt. der Botschaft in Manila braucht er dazu entsprechende Deutschkenntnisse. B1, B2 oder sogar C1?

    wie alt ist der Sohn denn?


    Bis 18 könnte nur zusammen mit der Mutter einreisen ...

  • Soweit ich die Botschaftsseite verstehe muss der Sohn den gemeinsamen Lebensmittelpunkt mit der Mutter gemeinsam begründen, dann ist kein Sprachnachweis erforderlich, da er hier als unselbstständiger Minderjähriger gilt. Hier ist die Frage, ob Gesetz und Botschaft auf gemeinsame Einreise oder lediglich gemeinsamen Lebensmittelpunkt abstellen. Botschaftshinweise lesen sich, als wäre die gemeinsame Einreise gemeint.


    Quote
    • Wenn Sie bei Antragstellung bereits 16 oder 17 Jahre alt sind und Ihren Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit Ihren Eltern oder Ihrem allein sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegen: Deutschzertifikat C1 einer ALTE-zertifizierten Schule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL) oder Belege für Umstände, die gewährleistet erscheinen lassen, dass Sie sich aufgrund Ihrer bisherigen Ausbildung oder Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in Deutschland einfügen können. In Betracht kommen Nachweise für den Besuch einer deutschen Schule oder mehrjährige Aufenthalte in Deutschland oder einem anderen Land mit vergleichbaren Lebensverhältnissen. Diese Nachweise sind nicht erforderlich, wenn Ihr Elternteil, zu dem der Nachzug erfolgen soll, Deutscher oder Unionsbürger ist.

    Die Mutter scheint aber schon in Deutschland zu sein, wenn ich den Ausgangspost lese "Nachzug"! Und der Sohn will ja erst am ende der Highschool kommen, also greift hier nicht "zusammen" mit der Mutter ersteinreise


    Da er aber studieren will, wäre Studentenvisum /Sprachvisum zur Studienvorbereitung ideal

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich würde das in der Tat mit einem Anwalt klären, da es hier auf die Formulierung im Gesetz ankommt.

    Quote

    §32 Aufenthaltsgesetz

    (2) Hat das minderjährige ledige Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet, gilt Absatz 1 nur, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann.

  • Also unabhängig von der Mutter ein Visum zur Berufsausbildung oder ein Visum zur Ausbildungssuche anstreben. Beim zweiten kann er 6 Monate in Deutschland bleiben und eine Ausbildung suchen. Also möglichst ein paar Monate vor September/Oktober einreisen. Auch könntest Du oder/und die Mutter sich schon mal um einen Ausbildungsplatz bemühen. Und ja er muss auf den Philippinen A1-B2 machen, nicht C1.


    Für das Visum zur Ausbildungssuche haben sich gerade die Bedingungen gebessert. Für das Visa langt nun schon der B1, gilt seit März. Ab Juni keine Zustimmung der Ausländerbehörde mehr notwendig.


    Für das Deutschlernen rechne mal mit 8-10 Monaten bei Intensivkurs, 5 mal die Woche. Mehr Infos, ggfs. per PN.


    Bei einem Visum zur Berufsausbildung geht die Einreise erst ab Ausbildungsbeginn, was meist nicht so praktisch ist, da man sich ja erst mal akklimatisieren muss, einen Telefonvertrag abschließen muss, ein Zimmer finden muss, Behördengänge absolvieren muss, Bankkonto eröffnen etc.

  • Es tut mir im Herzen weh, wie schwer es für einen 17 jährigen Sohn ist zu seiner Mutter zu kommen, die mit einem Deutschen verheiratet ist. Wobei jeder Hinz - und Kunz einfach so über die Grenze marschieren kann.

    Mal eine Frage - da ich mich null damit auskenne. Aber wie funktioniert das mit dem Familiennachzug bei den Goldstücken? Kann man darüber etwas drehen?

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Meine Frau wird demnächst nach Deutschland kommen mit dem Visum Ehegattennachzug.


    Es tut mir im Herzen weh, wie schwer es für einen 17 jährigen Sohn ist zu seiner Mutter zu kommen, die mit einem Deutschen verheiratet ist.


    Wenn also Mutter und Kind noch auf den Philippinen weilen , können Mutter und Kind jeweils ein FZ-Visum beantragen um zusammen nach D einzureisen. Wenn beide zusammen einreisen, sind keine Sprachkenntnisse erforderlich!


    Sollte der Sohn bald 18 werden, kann man vorher und postalisch fristwahrend einen Antrag auf FZ für den Sohn stellen.

    Wenn dann der Sohn im Laufe des Visumsverfahrens 18 wird, ist das unerheblich. Es zählt, dass der Antrag abgegeben wurde, bevor der Sohn 18 Jahre alt wird.

  • Ab dem 16. Lebensjahr können Sie nach Deutschland kommen ohne weitere Voraussetzungen zu erfüllen, wenn Ihre Einreise in zeitlichem Zusammenhang mit der Einreise Ihrer Eltern steht, das heißt in der Regel, dass der Nachzug innerhalb von sechs Monaten (in Ausnahmefällen, etwa zur Beendigung eines Schuljahres, auch später nach Zuzug der Eltern) erfolgen muss.

  • Wenn der Junge schon 17 ist, macht es keinen Sinn die High School abzubrechen und in Deutschland das fertig zu machen. Das wird sehr sehr schwierig, da ist der bessere Weg zur Ausbildung nach Deutschland zu gehen, Deutsch lernen muss er sowieso. Und auf den Philippinen ist das um einiges günstiger als in Deutschland. Dann eine Ausbildung machen und man ist auch in Deutschland angekommen.


    Man stelle sich vor man hat 10 oder 11 Jahre Schule und lernt dann komplett von Grund auf Deutsch, und soll dann noch 1-2 Jahre Schule machen, das geht nie und nimmer schon gar nicht im Gymnasium. Dann müsste er evtl. die 9 und 10 noch mal machen um seine mittlere Reife zu bekommen, dann doch besser die Senior High School auf den PH fertig machen und dafür die mittlere Reife in Deutschland bekommen und eine Ausbildung machen.

  • Um zu entscheiden, was das Beste für einen ist, muss man sich ein Bild von dem machen, was möglich ist. Mit Aussage des Bamfs sollte nun klar sein, dass in diesem Fall ein Familiennachzug ohne Spracherfordernis im zeitlichen Zusammenhang erfolgen muss, aber eben nicht unbedingt zeitgleich mit der Mutter. Ob die Familie das tut, ist dann deren Entscheidung.

  • Wenn der Junge schon 17 ist, macht es keinen Sinn die High School abzubrechen und in Deutschland das fertig zu machen. Das wird sehr sehr schwierig, da ist der bessere Weg zur Ausbildung nach Deutschland zu gehen,

    .. das ist die Entscheidung der Familie.. wir haben hier nur den Weg aufgezeigt, dass der Junge trotz seiner 17 Jahre noch ohne Sprachkenntnisse einreisen dürfte!


    Wie weit ist der Junge denn noch vom Abschluss der Highschool entfernt?

    Man könnte ja auch über folgendes nachdenken: der Junge reist mit Mutter ein. Nach Erteilung der AE geht er wieder für max 6 Monate auf die Philippinen zur Schule oder er holt sich von der ABH die Genehmigung länger als 6 Monate bis zum Abschluss auf die Philippinen zu gehen. Das mag die ABH zwar nicht so gerne sehen, ist aber vollkommen legal.