Deutsche Staatsbürgerschaft für minderjährigen Filipino in D

  • Ich habe aus Interesse eine Frage zu einem Fall in meinen erweiterten Bekanntenkreis. Es handelt sich um einen Filipino, uneheliches Kind philippinischer Eltern, geboren auf den Philippinen. Seine Mutter hat dann einen Deutschen geheiratet und so kam er im Alter von ca. 5 Jahren nach Deutschland. Das war vor ca. 9 Jahren, seitdem lebt er in Deutschland und ist heute somit 14 Jahre alt. Er geht in Deutschland in eine öffentliche Schule, spricht mit Akzent fließend Deutsch, Schulnoten sind passabler Durchschnitt.


    Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft für den Teenager (durch seine Mutter) müsste somit möglich sein, oder?

    https://www.bamf.de/DE/Themen/…g/einbuergerung-node.html

    https://www.bmi.bund.de/DE/the…g/einbuergerung-node.html


    Meine Fragen:

    Der Einbürgerungstest entfällt bei Kindern unter 16 Jahren. Aber wie sieht es mit der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts und Deutsch auf B1-Niveau aus (da werden keine Ausnahmen genannt)? Ich hoffe doch nicht, dass ein 14-jähriger Schüler ein Einkommen vorweisen muss. Er hat auch niemals einen B1-Deutschtest absolviert, kann das entfallen oder können aktuelle Schulzeugnisse als Nachweis für ausreichende Deutschkenntnisse verwendet werden?


    Letzte Frage, Doppelstaatsbürgerschaft ist auch in diesem Fall möglich? Das heißt, kann er die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, ohne die philippinische zurückzugeben? Hier im Forum sind mir bisher nur Fälle in die andere Richtung untergekommen, die die philippinische Staatsbürgerschaft zurückgeholt haben, darum frage ich nochmals explizit nach.

  • Der Einbürgerungstest entfällt bei Kindern unter 16 Jahren. Aber wie sieht es mit der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts und Deutsch auf B1-Niveau aus (da werden keine Ausnahmen genannt)? Ich hoffe doch nicht, dass ein 14-jähriger Schüler ein Einkommen vorweisen muss. Er hat auch niemals einen B1-Deutschtest absolviert, kann das entfallen oder können aktuelle Schulzeugnisse als Nachweis für ausreichende Deutschkenntnisse verwendet werden?

    Jemand der 9 Jahre in D zur schule geht, wird ja wohl besser deutsch als B1 sprechen. Und eigenständiges LU wird sicherlich nicht nötig sein ...


    Trotzdem weiß ich nicht genau, ob das so als minderjähriger möglich ist. Denn der Antrag müsste ja von den Eltern bzw. dem Elternteil gestellt werden.


    Unproblematisch wäre es, wenn die Mutter zusammen mit dem Kind eingebürgert werden soll..

    Das wird sehr oft in den ABHs angesprochen. zB hier:

    Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch - Landeshauptstadt Schwerin

    Letzte Frage, Doppelstaatsbürgerschaft ist auch in diesem Fall möglich?

    Ja sicherlich..



    Ich würde einfach mal die Frage an die zuständige Einbürgerungsbehörde schicken.. in unserem Fall antworten die sehr schnell...

  • Trotzdem weiß ich nicht genau, ob das so als minderjähriger möglich ist. Denn der Antrag müsste ja von den Eltern bzw. dem Elternteil gestellt werden.


    Unproblematisch wäre es, wenn die Mutter zusammen mit dem Kind eingebürgert werden soll..

    Danke für die Antwort. Klar ist, dass der Antrag von der Mutter gestellt werden muss. Die Mutter zeigt derzeit keine Motivation, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ich gehe davon aus, dass die Mutter den Staatsbürgerschaftsantrag für den Sohn stellt, wenn dieser das möchte und es nicht allzu kompliziert ist. Antragsformular ausfüllen, paar Dokumente zusammensammeln und damit zum Amt gehen wird funktionieren. Vorab die Situation mit der Einwanderungsbehörde diskutieren wird sie möglicherweise nicht machen. Bei Bedarf frage ich sonst bei der Einwanderungsbehörde nach, wie die Mutter den Antrag am besten stellt und welche Voraussetzungen in diesem Fall bestehen.

  • Die Mutter zeigt derzeit keine Motivation, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen. Ich gehe davon aus, dass die Mutter den Staatsbürgerschaftsantrag für den Sohn stellt,

    Ich bin nicht sicher, ob die Einbürgerung des Kindes ohne die gleichzeitige Einbürgerung der Mutter geht, wenn das Kind noch keine 18 ist! Das sollte man überprüfen...auch wäre zu überprüfen, ob die Identität des Kindes geklärt ist

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Eine Einbürgerung ist auch ohne Einbürgerung der Mutter möglich. Da der Junge noch keine 16 ist, muss die Mutter bzw. ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Die Anforderungen sind formal die selben wie bei Erwachsenen, also z.B. auch "B1". Wenn er eine allgemeinbildende deutsche Schule besucht, wird das aber sicher kein Thema sein. Den Test zur Gesellschaftsordnung wird er aber vermutlich ablegen müssen, da er noch keinen insofern befreihenden deutschen Schulabschluss erworben haben dürfte.


    Hier steht eigentlich alles ganz gut zusammengefasst:


    https://www.bamf.de/DE/Themen/…g/einbuergerung-node.html

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Eine Einbürgerung ist auch ohne Einbürgerung der Mutter möglich. Da der Junge noch keine 16 ist, muss die Mutter bzw. ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Die Anforderungen sind formal die selben wie bei Erwachsenen, also z.B. auch "B1". Wenn er eine allgemeinbildende deutsche Schule besucht, wird das aber sicher kein Thema sein. Den Test zur Gesellschaftsordnung wird er aber vermutlich ablegen müssen, da er noch keinen insofern befreihenden deutschen Schulabschluss erworben haben dürfte.


    Hier steht eigentlich alles ganz gut zusammengefasst:


    https://www.bamf.de/DE/Themen/…g/einbuergerung-node.html

    Befreiung vom Einbürgerungstest

    Sie müssen keinen Test ablegen, wenn sie noch keine 16 Jahre alt sind oder die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. Ebenfalls vom Einbürgerungstest befreit ist, wer über einen deutschen Schulabschluss verfügt

    https://www.bmi.bund.de/DE/the…g/einbuergerung-node.html


    Wer muss keinen Sprachnachweis erbringen?

    • Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden.
    • Minderjährige

    https://www.bva.bund.de/DE/Ser…Sprachnachweise_node.html

  • Normalerweise werden 3 oder 4 Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit der Note 4 oder besser im Fach Deutsch als Sprachnachweis gefordert bei unter 16-Jährigen, aber über 9-Jährigen.

  • Wer muss keinen Sprachnachweis erbringen?

    • Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden.
    • Minderjährige

    https://www.bva.bund.de/DE/Ser…Sprachnachweise_node.html


    Normalerweise werden 3 oder 4 Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit der Note 4 oder besser im Fach Deutsch als Sprachnachweis gefordert bei unter 16-Jährigen, aber über 9-Jährigen.

    Danke für die Informationen zum Sprachnachweis

  • Wer muss keinen Sprachnachweis erbringen?

    • Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden.
    • Minderjährige

    https://www.bva.bund.de/DE/Ser…Sprachnachweise_node.html


    Normalerweise werden 3 oder 4 Jahreszeugnisse einer deutschen Schule mit der Note 4 oder besser im Fach Deutsch als Sprachnachweis gefordert bei unter 16-Jährigen, aber über 9-Jährigen.

    Danke für die Informationen zum Sprachnachweis


    Gerne, die Aussage von wassermann möchte ich insoweit gerne berichtigen, dass es bei seinem Link wohl nicht um die normale Einbürgerung geht. Denn bei einer Einbürgerung muss wie ich geschrieben habe mittels Schulzeugnissen der Sprachstand bescheinigt werden.