Heiraten auf den Philippinen

  • Zitat

    Original von ~Luke~
    Ob mein Standesbeamter ein Parental Consent ebenso akzeptiert, auch wenn normalerweise ein Advise notwendig wäre? Ist im Grunde ja das gleiche, nur das hier die Eltern die Hochzeit ausdrücklich erlauben und versichern, ihre Tochter wäre nie verheiratet gewesen. Ist ja eigentlich das "höherwertigere" als das Advise, was nur eine Zustimmung bzw. der elterliche Rat ist. Ihr wurde nämlich versehentlich ein "Affidavit of Consent to marry" ausgestellt. Ihrer Gemeinde wäre das egal, wenn wir dort heiraten. Mal gucken was mein Standesbeamter dazu sagt. Werd mal anrufen. Hat evtl. vorab jemand ne Meinung darüber?


    (P.S. Dr. Locker übersetzt es als "Eidesstattliche Zustimmung zur Eheschließung)


    Ist egal: "Zustmmung" oder "Rat" wird akzeptiert.


    Du musst mE auch dieses Papier deiner Eltern vorlegen, nicht nur das Papier deiner Schwiegereltern in spe.


    hge

    Einmal editiert, zuletzt von hge ()

  • Vielleicht mal zur Verdeutlichung:


    Das Parental Consent wird benötigt für Heiratswillige im Alter von 18-21 Jahre. Nach Art. 14 Family Code ist die Zustimmung für die Ausfertigung der Heiratspapiere durch den Standesbeamten von den Eltern (Vater/Mutter), hinterbliebenem Elternteil oder Erzeihungsberechtigten zwingend erforderlich.


    Mit anderen Worten: Kriegt die Person im entsprechenden Alter die Zustimmung nicht, ist erst mal Essig mit heiraten.


    Beim Parental advice sieht das anders aus. Diesen benötigen Heiratswillige im Alter von 21 bis 25 Jahre. Inhaltlich ist er natürlich auch die Zustimmung der Eltern zur Heirat. Haben die aber Vorbehalten gegen die Heirat, so können sie die Zustimmung verweigern. Hier ist aber noch nicht Ende Gelände. Nun erfolgt eine dreimonatige Wartefrist für das heiratswillige Paar und danach treffen die beteiligten Parteien erneut zusammen, wo das Paar nun die Zustimmung erhält oder den Nachweis dass diese für sie nicht zu erlangen ist. Trotz nichtzustimmung können die Heiratspapiere nun ausgefertigt werden, Art. 15 Family Code


    allerdings ist ein Zusatz nach Artikel 4, Paragraph 3 of the Family Code of the Philippines enthalten:


    "An irregularity in the formal requisites shall not affect the validity of the marriage but the party or parties responsible for the irregularity shall be civilly, criminally and administratively liable."


    Hier mal ein Link zum Family Code in Gänze:


    http://www.weddingsatwork.com/…e_laws_familycode01.shtml


    der ja auch noch bei gescheiterten, auf den Philippinen geschlossenen, Ehen durchaus eine gewichtige Rolle für den philippinischen Staatsbürger spielt.

  • lechnon de leche


    Wie ich alle unterlagen zusammen hatte, bin ich ins Standesamt gegangen und in 15 Minuten hatte ich das EFZ.
    Nach meinem Wissen beantragt meistens die DBM die Dokumentenprüfung und nicht die ABH in Deutschland.



    Gruß Rupi

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  • Hi Rupi


    beim Austellen des EFZ hat die ABH übehaupt nichts zu sagen, oder zu fordern, sondern nur das Standesamt. Selbst die DBM hat hier nichts zu melden, denn sie stellt nur die "Legal Capacity to Contract Marriage" aufgrund des EFZ aus.


    Die ABH und DBM kommen mit ihren Forderungen erst ins Spiel bei der Beantragung eines Visums. Erst dann können beide eine Urkundenprüfung einleiten, sofern sie nicht schon vorher von dem Standesamt eingeleitet wurde.
    Die DBM ist aber immer das ausführende Organ bei der Urkundenprüfung, egal von wem sie gefordert wurde.



    Gruß


    Eric

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen.
    Der muß auch mit jedem Arsch klar kommen.

  • hallo Rupi,


    es ist so wie KlausBacolod geschrieben hat. freut mich für dich. ich nehm mal an, daß deine liebste noch nicht in D ist? in den meisten fällen verlangt nämlich entweder das StA oder die ABH diese überprüfung. toi toi toi!


    gruß LDL



  • Hey lechon de leche


    Meine Frau ist in Deutschland.Mitte Januar 2009 haben wir begonnen zu planen.Ende Januar hat sie mit dem A1 Kurs begonnen und nebenbei alle erforderlichen Dokumente besorgt was wir für die Hochzeit im Mai gebraucht haben.Mein Urlaub war sehr kurz,nur 17 Tage.Somit mußte alles im Vorfeld gut organisiert werden.Es war streßig, aber es hat alles mit ein paar kleinen schwierigkeiten geklappt.Auch nacher gab es ein paar schwierigkeiten mit den Dokumenten.Das Visa wurde am 11 Oktober beantragt und am 22 Oktober hatte sie die Benachrichtigung wann das Visa ausgestellt werden soll.Am 28 Oktober war sie dann hier.
    Wir hatten Glück




    Gruß Rupi

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  • Hallo zusammen,


    juju, wir habens geschafft..wir haben im Juli 2010 auf den Phils geheiratet..nach einigen Turbulenzen wegen EFZ dann doch alles glatt gegangen...mit dem EFZ erst zur Botschaft ( wollen Sie drauf warten?) super..nur ne halbe Stunde bis zum Certificate...zwischendurch A1 Goethe-Test mit sehr gut bestanden....dann wieder Papiere sammeln...(verdammt ich hatte nur ne alte DDR-Geburtsurkunde)..dann Termin beim Standesamt gemacht, war nicht einfach noch vor dem Abflug zu bekommen :D.. dann Heirat..juhu...


    Nun die Fragen:
    Nun warten auf Heiratsurkunde..dann Visum zur Familienzusammenführung beantragen..jetzt kommts: ausreichenden Wohnraum in Deutschland UND gesicherter Lebensunterhalt des Ausländers nötig!! Wer hat Erfahrung bezgl. der Höhe des Einkommens? Hartz4 fällt ja meines Wissens aus..aber wieviel muss MANN verdienen? Was ist mit Arbeitslosigkeit? Kann die AB wirklich Stress machen?Ist das von Stadt zu Stadt verschieden?


    Gruß Tom

    nur tote Fische schwimmen abwärts..


  • Die Heiratsurkunde habt ihr ja schon vom Civilregistrar. Die muß allerdings bei der NSO überbeglaubigt werden. Visum könnt ihr aber direkt beantragen und die Unterlagen nachreichen. Es fehlt ja auch noch das Seminar bei der CFO.


    Die anderen Fragen von Dir sind für das FZV nicht relevant, ihr seid ja verheiratet, Du brauchst also keine Verpflichtungserklärung abzugeben, wo diese Angaben zu machen sind. Der gesicherte Lebensunterhalt von deiner ausländischen Frau wird dann interessant wenn ihr die Niederlassungserlaubnis für sie beantragen wollt (also frühestens nach 3 Jahren Aufenthalt in D und intakter Ehe). Gefordert wird zumeist dann der Regelsatz einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB V + VII+Miete+Versicherungspauschale (Letzteres ist variabel)


    Die Arbeitslosigkeit sollte keine Auswirkungen auf das Visum haben. Selbst Hartz IV nicht, auch wenn man sich in dem Fall mit den ABH richtig rumstreiten kann.


    Jede Ausländerbehörde hat ihre eigene Vorgehensweise, es gibt da meines Wissens keine Standartvorschrift.

  • Danke railman,Heiratsurkunde bekommt sie erst noch..bin erst grad 2 Tage zuück..Die Ausländerbehörde hat aber schon einer Verwandten gesagt, meine Frau solle dann mit der Heiratsurkunde (u.a) zur Botschaft, die würden alles nach Deutschland schicken..die AB meldet sich dann bei mir..ich müßte dann Einkommensnachweis der letzten 6 Monate und Mietvertrag bringen....mmm..hab jetzt Bedenken, das mein Einkommen ( nicht Hartz4) nicht ausreicht...


    Gruß Tom

    nur tote Fische schwimmen abwärts..

  • Zitat

    Original von tomg
    Danke railman,Heiratsurkunde bekommt sie erst noch..bin erst grad 2 Tage zuück..Die Ausländerbehörde hat aber schon einer Verwandten gesagt, meine Frau solle dann mit der Heiratsurkunde (u.a) zur Botschaft, die würden alles nach Deutschland schicken..die AB meldet sich dann bei mir..ich müßte dann Einkommensnachweis der letzten 6 Monate und Mietvertrag bringen....mmm..hab jetzt Bedenken, das mein Einkommen ( nicht Hartz4) nicht ausreicht...


    Gruß Tom



    Tom ihr seid verheiratet, da sollte vom Einkommensnachweis abgesehen werden, sofern du gebürtiger Deutscher bist. Ansonsten könnten die Behörden auf einen atypischen Fall schließen.


    Mietvertrag höchstens um ausreichenden Wohnraum nachzuweisen, da aber kein Einkommennachweis erfolgt, ist auch dies merkwürdig.



    Erste Indizen, dass bei deiner ALB ein besonderer Geist weht. Wünsche dir Viel Glück.

  • Ich hatte 1999 in Manila geheiratet.


    Danach ging die Behördenlauferei los, das schon oben geschrieben wurde.


    Anschließend haben wir bei der deutschen Botschaft für meine Frau das Visum zur Familienzusammenführung beantragt.


    Dies wurde dann mit der Diplomatenpost zu meiner Ausländerbehörde in Landau geschickt, sie stimmten zu und wieder zurück nach Manila.


    Dies dauerte 6 Wochen. Den Visumsantrag durfte ich bei meinem Rückflug nicht persönlich mitnehmen und bei der Ausländerbehörde abgeben. Dies hätte ja die Wartezeit verkürzt.


    Ich mußte weder Einkommen noch Wohnraum nachweisen.


    Den Flug ( Lufthansa ) hatten wir über das Kirschner Reisebüro in Manila gebucht.


    Als das Einreisevisum endlich fertig war, hatte meine Frau den Flug umgebucht und war nach ein paar Tagen in Frankfurt.


    Nach 1 Jahr war der Rückflug verfallen. Das Flugticket haben wir über das Reisebüro in Deutschland bei Lufthansa eingereicht und einen Teil des Flugpreises zurückerstattet bekommen.


    Alles Gute für Eure Zukunft.

    Skypan


    0 Rh positiv

  • Welches Dokument stelllt auf den Philipppinen die "meldebescheinigung" dar, welche für das EFZ benötigt wird? Ist registration card (so laut dictionary) der richtige Begriff?


    Welches papier ist denn gemeint und wer stellt es aus? (englischen Namen bitte) Ist es das CTC?


    Vielen Dank.



    btw, neben der Dokumentenübergrüfung, welche ja quasi Standart ist, will der zuständige Standesbeamte JEDES Dokumente ausnahmslos übersetzt haben. Geht ja schon beim EFZ gut los. Das werden dann wohl all in all 300-400 Euro nur fürs EFZ.... :( :( :(

    Einmal editiert, zuletzt von Amos ()


  • Also das CTC reicht als Meldebescheinigung schon.

  • Zitat

    Original von Amos
    Okay, vielen Dank.


    Dagt mal, wie teuer sind eigentlich so beglaubigtes certificate of birth, CENOMAR and CTC?


    Ich habe das nun nicht mehr im Kopf. Aber die reinen Kosten vor Ort sind wirklich vernachlässigbar. Als Beispiel mal die Kosten für ein CENOMAR:
    http://www.census.gov.ph/Bicol…s_Per_Type_of_Request.htm


    Auch die Kosten für die DFA-Beglaubigung bewegen sich unter P500.


    Ob man CTC überbeglaubigen muss, weiss ich nicht. Dass ist ein Zettel, der die Grösse einer Quittung hat (und im Prinzip auch eine Quittung ist) . Da ist es schon eine logistische Meisterleistung, dort die "Riesen Überbeglaubigung" an die CTC anzutackern. Ich habe das damals nicht machen lassen.


    Wie ich gerade sehe:
    Das DFA bietet die Überbeglaubigung für CTC an:
    http://www.dfa.gov.ph/main/index.php/procedures
    Dann sollte man es auch machen lassen.


    Wie gesagt: die direkten Kosten sind zu vernachlässigen. zu Buche schlagen immer die Nebenkosten. Hinfahren, Übernachten, Essen ...


    hge