philippinische staatsbürgerschaft?

  • Ja Artuhr ist ein Profi. Er führt dich genau zum richtigen Link, auf die du alle Antworten bekommst, die du suchst. So hat er auch mir sehr geholfen.(Thema Auswandern) Solche Leute sind ein Bereicherung in diesem Forum. Schön das es solche Menschen gibt. Hut ab.


    Auch dein Thema intressiert mich.


    Salamat

    Ab 2011 pendeln zwischen CH und PH


  • Ob die Sache wirklich für Doppelstaatler gilt, da habe ich meine Zweifel. Die Aussage auf der Internetseite gibt doch nur folgende Antworten:
    1. Einkünfte aus den Phil. unterliegen der Steuer
    2. Pinoys, die ihre Staatsangehörigkeit wieder erworben haben und ihren Wohnsitz auf den Phil. haben zahlen die festgesetzte Steuer.
    3. Hinweis auf die DBA's, nach denen eine doppelte Steuerfestsetzung grds. vermieden werden soll. Allerdings ist an diesem Hinweis interessant, daß er sich auf die "citizens" (=Staatsangehörige) bezieht, während in Deutschland immer vom Wohnsitz ausgegangen wird und die Staatsangehörigkeit keine Rolle spielt.


    Inwieweit sich hier für Doppelstaatler Ausnahmen ergeben, vermag ich nicht zu sehen. Grundsätzlich gilt doch, daß Doppelstaatler phil. Staatsangehörige sind, für die SEC 23 Buchst. A des National Internal Revenue Code (NIRC) gilt:


    A citizen of the Philippines residing therein is taxable on all income derived from sources within and without the Philippines;


    Phil. Staatsangehörige unterliegen - wenn sie auf den Phil. ihren Wohnsitz haben (=residing therein) mit ihren weltweiten Einkünften der Steuer. Chris will dort studieren und wird somit auch seinen Wohnsitz dort begründen. Würde er von dieser Vorschrift ausgenommen, wäre er bessergestellt, als seine Landsleute, nur weil er eine zweite Staatsangehörigkeit hat. Das erscheint mir nicht schlüssig, eine entsprechende Vorschrift habe ich im NIRC auch nicht gefunden.


    Für sog. nonresident citizens (= citizen of the Phil.) gilt zwar nach Sec. 22 NIRC eine eingeschränkte Steuerpflicht auf den Philippinen, sie ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden und muß gegenüber dem Commissioner nachgewiesen werden (Buchst. E Sec. 22). Ob diese Voraussetzungen bei Chris vorliegen, muß er selbst feststellen und ist bei längerem Schulbesuch oder Studium fraglich.



    Quelle: http://www.bir.gov.ph/taxcode/taxcode.htm


    Eine Auskunft der phil. Botschaft dürfte hier Klarheit bringen.

    Einmal editiert, zuletzt von kaunlaran ()

  • Zitat

    Original von kaunlaran


    Ob die Sache wirklich für Doppelstaatler gilt, da habe ich meine Zweifel.


    Wenn du nicht english lesen kannst resp. verstehen´, ist dies dein Problem.
    Die Seite spricht explicit das Thema: Dual Citizenship an.


    Ich habe klar ausgesagt, dass ich für Staatsbürger nur von den Phillipinnen im Moment noch keine Antwort weiss.


    Wenn du diesen Satz nicht übersetzen kannst, bleibt es dein Problem:
    "A citizen of the Philippines residing therein" Bezahlt Steuer, Chris hat aber nichts zu versteuern, somit bleibt er auch steuerfrei.


    Ich glaube dieser Satz ist wichtig:
    Countries routinely forge bilateral agreements in order that their respective citizens who earn income overseas do not pay income tax twice.
    Etwas daraus zu konstruieren fällt höchstens einem Rechtanwalt ein. :Rolf


    Ich habe eine Frage klar beantwortet und du kommst mit der Bemerkung:


    Ob die Sache wirklich für Doppelstaatler gilt, da habe ich meine Zweifel.
    Die Antwort von einer offiziellen Seite genügt dir anscheinend nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Arthur ()

  • Wenn man auf den Philippinen die philippinische Staatsangehörigkeit erwerben will, interessiert sich keiner dafür, was man mit der deutschen Staatsangehörigkeit oder mit dem deutschen Pass macht. Man sollte nur mindestens 10 Jahre im Land sein. (Aussage der BI)


    Wichtig ist nur, dass man der Anweisung der DBM folgt und bei Ausreise den Philippinischen Pass vorlegt und bei Einreise in Deutschland den deutschen Pass und bei der Rückreise umgekehrt.


    Kosten für den Erwerb der ph. Staatsangehörigkeit mit RA- und Notarkosten: Ca. 100.000 Peso

  • Zitat

    orginal von klasbacolod
    Wichtig ist nur, dass man der Anweisung der DBM folgt und bei Ausreise den Philippinischen Pass vorlegt und bei Einreise in Deutschland den deutschen Pass und bei der Rückreise umgekehrt.


    sehe ich das jetzt richtig dass die deutsche Botschaft in Manila die doppelte staatsbuergerschaft "toleriert"....? das waere doch eine verletzung des gesetzes, dass man keine doppelstaatsbuergerschaft haben darf ohne zwingenden grund....


    oder bezieht sich diese aussage auf legale deutsch philippinische doppelstaatsbeurger wie unsere kinder...? das galube ich eigentlich eher....

  • Zitat

    Original von klausbacolod
    Wenn man auf den Philippinen die philippinische Staatsangehörigkeit erwerben will, interessiert sich keiner dafür, was man mit der deutschen Staatsangehörigkeit oder mit dem deutschen Pass macht. Man sollte nur mindestens 10 Jahre im Land sein. (Aussage der BI)


    Wichtig ist nur, dass man der Anweisung der DBM folgt und bei Ausreise den Philippinischen Pass vorlegt und bei Einreise in Deutschland den deutschen Pass und bei der Rückreise umgekehrt.


    Kosten für den Erwerb der ph. Staatsangehörigkeit mit RA- und Notarkosten: Ca. 100.000 Peso


    Kommt darauf an, ob mit einer Filipina verheiratet bist oder nicht. Wenn Du es bist, dann genügen 5 Jahre. Und die Kosten für die Citizenship sollen bei so einem Fall auch geringer sein.


    Ausserdem bezahlt man als Schweizer die Steuern nur einmal. Entweder in der Schweiz oder in den Philippinen.

  • Wer glaubt, dass es einfach wäre, die phil. Staatsbürgerschaft zu erlangen, hat sich schwer geschnitten.


    Ausser, dass man lange im Land sein muss, Tagalog sprechen kann, ist die philippinische Staatsbürgerschaft nur auf 2 Wegen erreichen:


    - Petition bei dem Bureau of Immigration und den Gerichten
    - durch eine Massnahme des Kongresses


    Verleihung von Staatsbürgerschaften erfordern regelmässig öffentliche Anhörungen.


    Kenne keinen Deutschen, der jemals Philippino geworden ist.



    Spider

    Einmal editiert, zuletzt von Spider ()

  • hier mal ein link zum gesetz ueber philippine citizenship.....


    http://www.uniset.ca/phil/pi_473.html


    Zitat

    orginal von spider
    Tagalog sprechen kann,


    Zitat

    He must be able to speak and write English or Spanish and any one of the principal Philippine languages;


    so steht es im gesetz, d.h. es muss nicht tagalog sein sondern koennte auch eine andere hauptsprache wie Cebuano oder ilonggo....



    es geht also auch in 5 jahren wenn man mit einem philippinischen staatsbuerger verheiratet ist.....

  • Ich meinte mal auf der BI Seite gelesen zu haben, dass man für die Philippinische Staatsbürgerschaft eine Amtsprache sprechen muss. Und das wäre u. a auch Englisch. Tagalog unf Co. wären demnach nicht mehr so wichtig, wenn man Englisch kann.

  • Das ist ja ein "lustiges" requirement:


    Zitat

    Fourth. He must own real estate in the Philippines worth not less than five thousand pesos, Philippine currency, or must have some known lucrative trade, profession, or lawful occupation;


    Wie kann man man ein Grundstück besitzen, wenn man noch gar kein Filippino ist? Wo kriegt man ein grundstück, das 5500 Pesos wert ist? (Friedhof?).


    Natürlich kann real estate auch Immobilie heissen. Ein Haus für 6000 pesos kaufe ich gerne ... -:)


    Gruss


    hge

  • ja hge, ueber diesen passus habe ich auch gestaunt.... man sollte da mal nachhaken..... vielleicht darf man mt hinblick auf die anstehende philippinische staatsbuergerschaft schon eines kaufen.....

  • Zitat

    Original von kaithoma
    hi dr. shiva



    that means english is not enough......
    gruss
    kai


    Ich denke, das von der offiziellen Seite hier gilt eher:


    Zitat

    He must be able to speak or write English or Spanish or anyone of the principal languages;


    Also würde das heissen, dass Tagalog & Co nicht zwingend ist.


    Und auch die Sache mit den Real estate dürfte mit diesem Absatz klar sein:


    Zitat

    He must own real estate in the Philippines worth not less than five thousand pesos, Philippine currency, or must have some known lucrative trade, profession, or lawful occupation;


    Das hiesse, das der Besitz von Geldscheinen im Gesamtwert von 5000 PhP und mehr schon für die Citizenship genügen würde. Das mit dem Land dürfte vorallem für wieder eingebürgerte ex Pin@ys gelten.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Shiva ()

  • hallo dr. shiva


    dein auszug steht so auf der immigration seite und meiner steht so im gesetzbuch.... was nun richtig ist weiss ich nicht, aber nachdem ich den immigration officer hier in gensan anrief meinte er eine lokale landessprache ist ein muss.... fliesendes sprechen ist nicht noetig, aber man sollte sich gut verstaendigen koennen,.....


    gruss
    kai

  • Zitat

    Original von pinoydoti


    wo steht dieser artikel? url? link?


    hmm.. :denken ich glaube nicht was ich nicht selbst gelesen habe.


    Vielleicht hilft Euch dass bei der Entscheidungsfindung, mit welchem Pass ihr wo ein- und ausreist. 8-)



    Quelle: Deutsche Botschaft Manila (ganz unten auf der Seite)

  • so das habt ihr jetzt davon jetzt wirds ganz tricky,


    was ist wenn man z.B. doppelter staatsbürger ist (deutsch-philippinisch) allerdings die mutter geschieden und wieder verheiratet ist mit einem amerikaner. dann dürfte man ja auch amerikaner werden wenn man im lade für 5 jahre lebt usw. wäre es dann möglich: deutsch-philippinisch-amerikanisch?
    es gibt sicherlich leute die die staatsbürgerschaften wie unterhemden wechseln :yupi

  • Zitat

    Originally posted by lord o neal
    so das habt ihr jetzt davon jetzt wirds ganz tricky,


    was ist wenn man z.B. doppelter staatsbürger ist (deutsch-philippinisch) allerdings die mutter geschieden und wieder verheiratet ist mit einem amerikaner. dann dürfte man ja auch amerikaner werden wenn man im lade für 5 jahre lebt usw. wäre es dann möglich: deutsch-philippinisch-amerikanisch?
    es gibt sicherlich leute die die staatsbürgerschaften wie unterhemden wechseln :yupi


    Mal abgesehen davon, dass es nicht ganz so einfach ist, die amerikanische Staatsangehoerigkeit zu erhalten, hast Du offensichtlich uebersehen, dass sie in dem von Dir geschilderten Fall nicht durch Geburt erworben wuerde.
    Damit wuerde deutsches Recht gelten, d.h. mit Annahme der amerikanischen Staatsbuergerschaft muesste die deutsche aufgegeben werden bzw. sie entfaellt automatisch. Die - durch Geburt erworbene - philippinische Staatsbuergerschaft bleibt bestehen, da die USA eine doppelte Staatsangehoerigkeit akzeptieren.


    Denkbar waere jedoch folgender Fall:
    Dt/phil. Ehepaar bringt in den USA ein Kind zur Welt. Das koennte dann alle drei Staatsbuergerschaften durch Geburt haben. Es koennte jedoch nach amerikanischen Recht gezwungen sein, sich bei Eintritt der Volljaehrigkeit zu entscheiden.

  • also habe den link im internet gefunden. http://www.bmi.bund.de/cln_012…eit__Mehrstaatigkeit.html


    # Wie bisher kann deutschen Staatsangehörigen, welche die Staatsangehörigkeit sonstiger Staaten erwerben wollen, auf Antrag von der zuständigen deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde als behördliche Ermessenentscheidung eine sog. Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Abs. 2 StAG erteilt werden, die ihnen in bestimmten Fällen das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht.



    jetzt ist nur die frage wird dies in den meisten fällen abgelehtn oder geduldet



    und das habe ich philippinscher seite gefunden:
    das würde bedeuten ich würde die philippinische aufjedenfall verlieren



    PHILIPPINES


    CITIZENSHIP: Citizenship laws are based upon the Constitution of the Philippines dated February 2, 1987. Citizens of the Philippines prior to the adoption of the Constitution are still citizens.
    BY BIRTH: Birth within the territory of the Philippines does not automatically confer
    citizenship.
    BY DESCENT:
    Child, at least one of whose parents is a citizen of the Philippines, regardless of the childs country of birth.
    Child born before January 17, 1973, of a Filipino mother, who elects Philippine citizenship upon reaching the age of majority (21).
    BY NATURALIZATION: Filipino citizenship may be acquired upon fulfillment of the following conditions:
    Person has resided in the Philippines for at least 10 years.
    Person has proof of livelihood and permanent residence.
    Person has shown familiarity with the customs and language of the Philippines.


    DUAL CITIZENSHIP: NOT RECOGNIZED.
    Child born abroad to Filipino parents, who acquires the citizenship of the country of birth. This child is not obliged to choose a preferred citizenship until the age of majority (21).
    Filipino citizens who marry a foreign national and acquire the citizenship of their spouse
    become unofficial dual citizens. In all cases, the Filipino citizenship would take legal precedence.


    LOSS OF CITIZENSHIP:
    VOLUNTARY: Voluntary renunciation of Filipino citizenship may be made at the nearest
    Philippines Embassy or consulate. Person must provide Philippines passport and proof of
    acquisition of new citizenship.
    INVOLUNTARY: The following are grounds for involuntary loss of Filipino citizenship: Person voluntarily acquires foreign citizenship.


    ANY QUESTIONS concerning citizenship, or requests for renunciation of citizenship, should be directed to the address below:
    The Philippines Embassy
    Consular Section
    1617 Massachusetts Ave., NW
    Washington, DC 20036
    Consular Telephone: 202-467-9324 or 200-467-9387
    Fax: 202-467-9417
    National Statistics Office, Philippines Official Web Site
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    Einmal editiert, zuletzt von lord o neal ()

  • Lord
    denke du machst einen Gedankenfehler.


    Sowohl D als auch RP begründen die Staatsbürgerschaft auf das Abstammungsprinzip. In D sollen mehrere Staatsbürgerschaften vermieden werden, das ist die Grundlage.


    In gewissen Fällen akzeptiert Deutschland temporär oder generell eine doppelte Staatsbürgerschaft. Letzteres ist bei Kindern aus binationalen Ehen der Fall und ein paar weiteren Ausnahmen.


    Da jetzt eine dritte Staatsbürgerschaft (USA) dazukommt, müsstest Du sie vermutlich aufgeben. Wie schon gesagt, die 3er Regelung trifft dann zu, wenn z.B. das Kind in den USA geboren ist. War in der Schickiemickyszene zeitweise modern.


    Legal düfte dies dann gehen wenn z.B. zwei Menschen mit binationalen Eltern heiraten, da sie dann offiziell 2 Staatsbürgerschaften haben. Somit wären 4 denkbar. Ob dann der Staat sagt, ihr müsst euch für 2 für das Kind entscheiden könnte natürlich auch sein, so ähnlich ist es beim Namensrecht. Die frühere Doppelnamenregelung für Kinder wurde ja weitgehend abgeschafft.