Kann erst jetzt schreiben, da meine Frau hier in D ist.
Sehr geehrter Herr Minister Fischer
Im Oktober 2003 lernte ich in Manila eine Frau kennen und lieben.
Da ich nach 2 gescheiterten Ehen nicht wieder enttäuscht werden wollte, wartete ich fast ein Jahr um festzustellen, ob die Beziehung auf Dauer eine Chance hat. In dieser Zeit schrieben wir viele Briefe und telefonierten. Im Mai 2004 besuchte ich Diese Frau wieder, und wir wußten beide, das wir für immer zusammen sein wollen. Um ihr die Möglichkeit zu geben, Deutschland kennenzulernen, wollte ich sie gerne für 3 Monate nach Deutschland einladen.
In Visa Angelegenheiten bin ich nicht bewandert. Aus diesem Grund versuchte ich in der letzten Woche eine Auskunft von der Botschaft zu erhalten. Leider war dies Unterfangen mit sehr großen Schwierigkeiten verbunden. 3 !!! Tage versuchte ich vergeblich mit Herrn Hoppe in Kontakt zu kommen. Er war mir als Ansprechpartner genannt worden. Nachdem ich Ihn endlich erreicht hatte, sagte er mir, das ich jederzeit in die Botschaft kommen könne. Da mir nur bekannt ist, das ich eine Verpflichtungserklärung abgeben muß, wollte ich klären, wie ich dies von Manila veranlassen kann, da ich entsprechende Unterlagen nicht bei mir hatte.
Um 9 Uhr war ich der erste registrierte Besucher und habe sofort mit Herrn Berndt sprechen können. Er schilderte mir den Sachverhalt, wies aber darauf hin, das er für Diese Angelegenheit nicht zuständig ist. Das Gespräch war nach 15 Minuten beendet.
Herr Berndt wollte mir lediglich noch die Anmelde Formulare geben. Hierauf wartete ich 3 !!! Stunden. Zwischenzeitlich sprach ich mehrmals bei der Empfangsdame vor. Sie sagte mir jedesmal, das Herr Berndt Bescheid wüßte, und ich bitte warten möchte. Er sei in einer Besprechung, wüßte aber, das ich warte. Nach 3 Stunden händigte Sie mir die Visa Anträge aus. Diese befanden sich bei Ihr in der Anmeldung. Hierfür hätte ich nicht 3 Stunden warten müssen.
Hierüber war ich sehr ungehalten, und bat Herrn Berndt nochmals sprechen zu können. Erbost über meine Vorwürfe, warf er mir vor, den Termin mit ihm durch falsche Angaben erschlichen zu haben. Ein Visa werde ich aber nicht bekommen. Damit beendete er das Gespräch.
Nach langer Überlegung über dieses Gespräch, versuchte ich am nachmittag Herrn Berndt telefonisch zu erreichen. Ich wollte für den nächsten TAG um einen Termin mit ihm und seinem Vorgesetzten bitten. Von der Zentrale wurde mir gesagt, das ich ihn in 10 Minuten erreichen könne. In den nächsten 1,5 Stunden versuchte ich es immer wieder. Dann bekam ich die Auskunft, das er mich in der nächsten halben Stunde zurückrufen werde. Leider war dies nicht der Fall. Über alle Telefonate liegen Belege vom Hotel vor.
Am nächsten TAG ging ich wieder zur Botschaft. Herr Berndt lehnte ein Gespräch mit mir ab, da er für meine Fragen nicht zuständig sei. Dieses Mal konnte ich mit Herrn Hoppe sprechen. Die von mir gewünschte Auskunft betreffend der Verpflichtungs Erklärung dauerte 15 Minuten. Herr Hoppe bestätigte mir, das Herr Berndt für die Verpflichtungs Erklärung zuständig ist. Nachdem ich Herrn Hoppe nochmals den Sachverhalt geschildert hatte, sagte er mir, das meine Verlobte unter den genannten Voraussetzungen keine Chance auf ein Visum hätte. ( Sie hat seit Juni keine Arbeit und auch keine Familien Bindung ) Er sagte mir, das meine einzige Chance darin besteht , ein Langzeit Visum für 6 Monate zu beantragen.
Dieses ist mir nun wiederum unverständlich. Ich hatte das Gefühl, das mir bewußt eine falsche Auskunft gegeben wurde.
Mir ist bekannt, das die Botschaft ohne Angabe von Gründen einen Antrag ablehnen kann. Bei einer Ablehnung hätte ich also keine Chance mehr, meine Verlobte nach Deutschland zu holen.
Aufgrund der hier, nicht alle, geschilderten Vorkommnissen in der Botschaft, drängt sich mir die Vermutung auf, das die Ablehnung des Visums bereits beschlossen ist.
Ich bitte um Ihre Unterstützung, das mein noch zu stellender Antrag nicht aus emotionalen Gründen abgelehnt wird.
Zwischenzeitlich bin ich, leider alleine, wieder in Deutschland
Bemerken möchte ich noch, das weder in der Telefonzentrale noch in der Anmeldung deutsch gesprochen wurde. Leider bin ich der englischen Sprache nicht so mächtig.
In der Hoffnung auf Ihr Verständnis das ich mich an Sie gewandt habe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr ......
für Ihre oben genannten E-mail an Herrn Bundesminister Fischer danke
ich Ihnen. Leider vermag Herr Fischer aufgrund der Vielzahl der täglich
an ihn gerichteten Schreiben nicht, diese alle persönlich zu
beantworten. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich bitte insoweit um Ihr Verständnis.
Ich habe Ihre Beschwerde zum Anlass genommen, die betroffenen
Mitarbeiter der Botschaft Manila um Stellungnahme zu bitten.
Bei Ihrer Vorsprache in der Botschaft Manila gaben Sie auf mehrfache
Frage nach dem Grund Ihrer Vorsprache stets an, es handele sich um keine Visumangelegenheit.
Aus diesem Grunde wurden Sie an Herrn Berndt, der für allgemeine
Angelegenheiten deutscher Staatsangehöriger zuständig ist, verwiesen.
Im Gespräch mit Herrn Berndt stellte dieser fest, dass es sich bei
Ihrem Anliegen doch um eine Visumsache handelte.
Herr Berndt hat dennoch Ihre Visumfragen beantwortet, Ihnen zur
Erlangung einer Verpflichtungserklärung Hinweise gegeben und Ihnen mitgeteilt, dass Sie sich die entsprechenden Visumanträge an der Pforte aushändigen lassen könnten.
Herr Berndt hat Sie keineswegs dazu aufgefordert, auf ihn zu warten.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass Sachbearbeiter nicht aus wichtigen
Besprechungen geholt werden können. also doch!
Bei Ihrer nochmaligen Vorsprache am nächsten TAG hat Herr Berndt Sie
ebenfalls korrekterweise an die Visastelle verwiesen.
Herr Hoppe hat sich bei Ihrer nochmaligen Vorsprache die Zeit genommen, Ihnen das Visumverfahren zu erläutern. Er hat Ihnen erklärt, dass die Aussichten für die Erteilung eines Visums nicht vorab abgeschätzt werden können, sondern erst nach Antragstellung entschieden werden kann.
Herr Hoppe hat Ihnen weiterhin die Unterschiede zwischen Beantragung
eines Visums für 3 Monate und Beantragung eines längerfristigen Visums
(z.B. zur Eheschließung) erläutert.
Ihre Beschwerde über die Beratung Herrn Hoppes stößt hier auf ein
gewisses Befremden, da Herr Hoppe nach dem mit Ihnen geführten Gespräch den Eindruck hatte, Ihnen die Möglichkeiten erschöpfend zu Ihrer Zufriedenheit erläutert zu haben.
Darüber hinaus haben Sie ihm mitgeteilt, nun alles erfahren zu haben, was Sie wissen wollten.
Es ist den Mitarbeitern der Botschaft keinerlei Fehlverhalten
anzulasten. Im Gegenteil, diese haben sich nach Kräften bemüht, Ihnen die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
Ihre Beschwerde wird daher als unbegründet zurückgewiesen.
Abschließend möchte ich noch zur Klärung anmerken, dass ein eventuell
abgelehnter Antrag auf Erteilung eines Besuchsvisums keinerlei
Auswirkungen auf einen Antrag zur Eheschließung in Deutschland bzw.
Familienzusammenführung hat.
Hierbei werden völlig andere rechtliche Grundlagen geprüft.
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
AA Berlin Name
ANTWORT AA
Sehr geehrter Herr ......
den Eingang Ihrer oben genannten E-Mail, die vom Bürgerservice zur
Beantwortung an mich weitergeleitet wurde, bestätige ich hiermit und
antworte Ihnen abschließend wie folgt:
Der Bürgerservice hat Ihnen die Möglichkeiten nach Ablehnung eines
Besuchsvisums erläutert.
Das Visumverfahren und die Unterschiede zwischen der Beantragung eines
Besuchsvisums und eines Visums zur Eheschließung waren Ihnen anlässlich
einer Vorsprache in der Botschaft im Mai 2004 von Herrn Hoppe erläutert
worden.
Darüber hinaus stehen Ihnen auf der Hompage des Auswärtigen Amtes
Erläuterungen zum Verfahren zur Verfügung.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass bei geplanter Eheschließung die
Beantragung eines Visums zur Eheschließung in Deutschland zu empfehlen ist.
Informationen zum Verfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen können
Sie der Homepage der Botschaft Manila entnehmen.
IGegen Ihre sonstigen Vorwürfe verwehrt sich das Auswärtige Amt
entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Fortsetzung folgt