ZitatAlles anzeigenOriginal von kaunlaran
Hallo hge,
bei allem Respekt, aber ich sehe die Sache anders:
1. Die DBM interessiert ist nicht, ob gegen ihre Visaablehnung geklagt wird, denn die Arbeit hat das AA und nicht die Botschaft.
2. Solange die Ablehnungsquote der DBM unverändert ist, liegt die erhöhte Klageanzahl in Manila nicht an der dort praktizierten "strengen" Visaerteilung, sondern an anderen Gründen (z.B. besserer Austausch der Antragsteller, spezialisierter Rechtsanwalt oä). Ich bin auch sicher, daß bei jeder erheblichen Änderung der Ablehnungsquote einer Botschaft - und zwar in jede Richtung - diese die Gründe an das AA berichten muß. Jede Botschaft wird daher versuchen, ihre Ablehnungsquote in etwa gleich zu halten, um keine Überprüfung zu bekommen.
3. Da kein Rechtsanspruch auf Visaerteilung besteht, kann sich die DBM immer auf die "fehlende Rückkehrbereitschaft" zurückziehen. Hier hast Du eine Beweislastumkehr, der Antragsteller muß seine Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen. Das ist für die Masse der Antragsteller, insbesondere für diejenigen die aufgrund einer Einladung z.B. ihres Freundes einreisen wollen, fast unmöglich. In fast jedem Fall kann sich die DBM dabei auf die schöne Formulierung von den "verbleibenden letzten Restzweifeln an der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers" zurückziehen. Verbunden mit einem erläuternden Halbsatz (z.B. über die finanzielle Lage) möchte ich einmal das Gericht sehen, das hier eine fehlerhafte Ermessensausübung sieht.
4. Ich bin auch sicher, daß Druck, z.B. durch Klage(-androhungen) nicht hilfreich ist. Jeder Beamte - und nicht nur die DBM - wird dann versuchen, seine Entscheidung hieb- und stichfest zu begründen.
5. Der Kosten einer Klage vor dem VG richten sich nach dem Streitwert. Da hier ja kein nomineller Streitwert vorliegt, wird i.d.R. der sog. Auffangwert angesetzt. Der soll bei ca. 5.000,00 liegen.
kaunlaran
Danke kaunlaran, ich wollte ja gerade deine Einschätzung hören.
Punkt 1) Auch wenn das AA das "doing" hat, muss doch zumindest die Botschaft die Akte bereitstellen , vielleicht Rückfragen etc. Ob das so ohne Arbeit an der Botschaft vorbeigeht, glaube ich kaum.
Punkt 2) daran sollte ja gerade gearbeitet werden, dass sich in Richtung Ablehnunsquote etwas tut.
jede Botschaft ist doch darum bemüht, in ihrem "Stall" Ruhe zu bewahren. Wenn die Antragstelelr diesen gefallen aber nicht tun, und die Ablehnunsquote drastisch nach oben geht, dazu noch eine Klagewelle entssteht, kann ich mir doch vorstellen, dass dies eine Anfrage der Linken im Bundestag wert ist ??
Punkt 3) sehe ich genauso... Rückkehrwilligkeit kann man nicht beweisen. Period.
Punkt 4) davon gehe ich auch ohne Klage aus, dass ein Sachb seine Ablehnung hieb und stichfest begründet. (wobei dies im Prinzip genau so schwierig ist wie für den AS seine Rückkehrwiligkeit zu beweisen; aber der Sachb hat eben die besseren Karten)
Wie ich im anderen thread gelesen habe, hat die Botschaft ja ca. 4 Seiten "Standardtext" entwickelt. Wie das vor dem VG ankommt, wenn dort immer die gleichen Texte stehen, wäre auch ein interessanter Aspekt.
Punkt 5) was kostet denn so eine Klage bei einem Streitwert von 5000 Euro?
kann man das sagen?
hge