Schengenvisum abgelehnt und dann?


  • Danke kaunlaran, ich wollte ja gerade deine Einschätzung hören.


    Punkt 1) Auch wenn das AA das "doing" hat, muss doch zumindest die Botschaft die Akte bereitstellen , vielleicht Rückfragen etc. Ob das so ohne Arbeit an der Botschaft vorbeigeht, glaube ich kaum.


    Punkt 2) daran sollte ja gerade gearbeitet werden, dass sich in Richtung Ablehnunsquote etwas tut.
    jede Botschaft ist doch darum bemüht, in ihrem "Stall" Ruhe zu bewahren. Wenn die Antragstelelr diesen gefallen aber nicht tun, und die Ablehnunsquote drastisch nach oben geht, dazu noch eine Klagewelle entssteht, kann ich mir doch vorstellen, dass dies eine Anfrage der Linken im Bundestag wert ist ??

    Punkt 3) sehe ich genauso... Rückkehrwilligkeit kann man nicht beweisen. Period.


    Punkt 4) davon gehe ich auch ohne Klage aus, dass ein Sachb seine Ablehnung hieb und stichfest begründet. (wobei dies im Prinzip genau so schwierig ist wie für den AS seine Rückkehrwiligkeit zu beweisen; aber der Sachb hat eben die besseren Karten)
    Wie ich im anderen thread gelesen habe, hat die Botschaft ja ca. 4 Seiten "Standardtext" entwickelt. Wie das vor dem VG ankommt, wenn dort immer die gleichen Texte stehen, wäre auch ein interessanter Aspekt.


    Punkt 5) was kostet denn so eine Klage bei einem Streitwert von 5000 Euro?
    kann man das sagen?


    hge

  • Zitat

    Original von MarcusP
    [
    Du hast bei einer Partei einen Antrag eingereicht und hoffst, dass dieser auf einem Parteitag verabschiedet wird? Was hat das mit der Remonstration zu tun?


    Viele Grüße


    Marcus


    Der Antrag beinhaltet eine Anpassung des Visavergabesystems und des Erklärungssystems bei Ablehnung.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • ich denke mal nicht.das unbedingt die kosten einer klage da eine rolle spielen würden
    bei dem was man so alles in den sand setzt von wegen visagebühren,verplichtungserklärung nicht nur die 25euro sondern der zeitaufwand und die anreise wenn das nächste auländeramt nicht unbedingt vor der haustüre liegt
    außerdem der flug der mädels nach manila,um das visum zu beantragen und das interview zu machen,die kosten der unterbringung und verpflegung,der anruf beim call center wegen termin usw...jeder dürfte das hier kennen
    das problem ist meines erachtens eher die zeit,die es dauern würde bis endlich mal die verhandlung vor einem verwaltungsgericht stattfinden würde und dann noch mit dem aspekt,daß die entscheidung der DBM doch nicht gekippt wird
    man kann es drehen und wenden wie man will, die sitzen immer am längeren hebel und die geduld aufzubringen,das alles durchzustehen, na ich weiß nicht...wir wollen unsere mädels doch schnell hier haben...nicht die Botschaft oder ein verwaltungsgericht
    außerdem glaube ich ganz bestimmt,das derjenige der klagen würde mit erheblichen verzögerungen zu rechnen hätte
    kein beamter läßt sich gerne einen fehler nachsagen oder sich anklagen ohne seine möglichkeiten danach vollstens auszuschöpfen


    gruß
    jogy

  • Zitat

    Original von hge


    Punkt 1) Auch wenn das AA das "doing" hat, muss doch zumindest die Botschaft die Akte bereitstellen , vielleicht Rückfragen etc. Ob das so ohne Arbeit an der Botschaft vorbeigeht, glaube ich kaum.


    Klar, aber Beklagter ist das AA - den Sachbearbeiter an der DBM oder jeden anderen Botschaft interessiert das nicht mehr. Meist auch nicht, wie der Prozeß ausgeht. So kenne ich das mindestens aus anderen Verwaltungen, da hängt kein "Herzblut" dran, sofern es sich nicht um einen "Querulanten" handelt.


    Zitat

    Original von hge


    Punkt 2) daran sollte ja gerade gearbeitet werden, dass sich in Richtung Ablehnunsquote etwas tut.
    jede Botschaft ist doch darum bemüht, in ihrem "Stall" Ruhe zu bewahren. Wenn die Antragstelelr diesen gefallen aber nicht tun, und die Ablehnunsquote drastisch nach oben geht, dazu noch eine Klagewelle entssteht, kann ich mir doch vorstellen, dass dies eine Anfrage der Linken im Bundestag wert ist ??


    Die Ablehnungsquote bliebe ja unverändert, ändern würde sich nur die Anzahl der Klageverfahren. Bei unveränderter Ablehnungsquote und höherer Anzahl von Klageverfahren (immer prozentual gerechnet) liegen die Gründe nicht bei der Botschaft sondern wären extern zu suchen (bessere Abstimmung der Antragsteller, spezialisierter RA).
    Vermutlich käme es zu Rückfragen des AA (warum erhöhte Anzahl der Klageverfahren), aber da könnte die Botschaft auf ihre konstante Ablehnungsquote verweisen und "wäre aus dem Schneider".


    Zitat

    Original von hge
    Punkt 4)
    Wie ich im anderen thread gelesen habe, hat die Botschaft ja ca. 4 Seiten "Standardtext" entwickelt. Wie das vor dem VG ankommt, wenn dort immer die gleichen Texte stehen, wäre auch ein interessanter Aspekt.


    Wenn dem so ist, ist es ein Armutszeugnis.
    Es ist ja nichts gegen Textbausteine einzuwenden, aber sie sollten schon personalisiert sein. Das ist ja heute nicht ganz so schwierig, wenn man "word" verwendet. Wahrscheinlich hat das AA eine eigene software, die so etwas nicht zuläßt (kein Scherz, ernst gemeint).
    Das VG könnte natürlich zu dem Ergebnis kommen, daß hier keine Einzelfallprüfung stattgefunden hat, aber vermutlich kann dieser Verfahrensfehler noch geheilt und eine entsprechende Begründung nachgeschoben werden. Es könnte sich aber auf die Kostentragungspflicht auswirken.


    Zitat

    Original von hge


    Punkt 5) was kostet denn so eine Klage bei einem Streitwert von 5000 Euro?
    kann man das sagen?


    hge


    Sorry :dontknow


    kaunlaran

  • Zitat

    Original von hge
    Punkt 5) was kostet denn so eine Klage bei einem Streitwert von 5000 Euro?
    kann man das sagen?


    Ca. 300 + Anwalt wenn du verlierst.


    http://www.berlin.de/sen/justi…hte/vg/kosten/kosten.html


    Wie wäre es mit einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte? Hat da schon einmal einer dran gedacht?


    Blöd ist natürlich beim Verwaltungsgericht, dass bis die entschieden haben, der Urlaubszeitraum 5x vorbei ist. Warum sollte ich klagen, zahlen obwohl ich tatsächlich gar nichts davon habe. Wenn das in 2 Wochen ginge, dann würden sich viele die Klage überlegen.


    Zu den Kosten: Meine Kleine kommt von Mindanao.


    Sie muss nach Davao fahren, mit Vater oder Mutter, weil Manila ist gefährlich.


    Also 2x 300 Peso für die Busfahrt.


    Flug mit Cebu Pacific 2 x 30 DVO - MNL


    Taxi zum Hotel, ca. 300 Peso


    Hotel: ca. 1700 Peso


    Visum: 60


    Rückfahrt 60 + 600 Peso + 300 f. Taxi
    Macht: ca. 210 !


    + 25 für die Verpflichtungserklärung + Portokosten für den Transport nach drüben 50 wenn's sicher sein soll :denken + Telefon 20 ... weit über 300 . Ich glaube, mir wird schlecht.


    Das Büro meines Bundestagsabgeordneten hat sich heute gemeldet. Natürlich können sie vor der Entscheidung nichts tun, aber wenn es nicht klappen sollte, werden sie versuchen etwas zum positiven für mich zu bewegen. Das finde ich sehr nett. Ich werde den Kampf nicht aufgeben.
    Und ihr hoffentlich auch nicht!


    Viele Grüße


    Marcus

  • Zitat

    Original von hge


    Dass die DBM immer Recht hat, ist klar.
    Mir ist nicht klar, dass die Entscheidung "unanfechtbar" ist, denn die Botschaft lässt ja Remonstration zu und es hat auch schon Klagen vor dem VG gegeben.


    hge


    Also nach dem klaren Gesetzeswortlaut ist ein Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung eines Visums für touristische Zwecke nicht möglich:



    Die Versagung eines Visums zu touristischen Zwecken sowie eines Visums und eines Passersatzes an der Grenze sind unanfechtbar. Der Ausländer wird bei der Versagung eines Visums und eines Passersatzes an der Grenze auf die Möglichkeit einer Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung hingewiesen.


    Entsprechend steht es auch in der Verwaltungsanweisung:


    http://www.fluechtlingsinfo-be…nweise_AufenthG_221204.pd


    Kann es sein, daß Remonstration und Klage bisher nur FZV erfolgt sind?


    @ MarcusP:
    Wenn dem so ist, brauchst Du Dir über Remonstration und Klage keine Gedanken mehr zu machen.


    kaunlaran

  • Zitat

    Original von kaunlaran
    @ MarcusP:
    Wenn dem so ist, brauchst Du Dir über Remonstration und Klage keine Gedanken mehr zu machen.


    Ich habe gesucht und etliche Leute gefunden, die gegen ein abgelehntes Schengenvisum remonstriert haben.


    Es steht im Gesetz, die Entscheidung sei unanfechtbar. Eine Remonstration ist aber eine Gegenvorstellung. Das scheint wohl nicht ausgeschlossen zu sein.


    Möglicherweise ist hier die direkte Klage gegen die Entscheidung gemeint. Tatsächlich möglich ist aber nur die Remonstration und die Überprüfung des Verwaltungsaktes durch das Verwaltungsgericht Berlin.


    Dies als meine völlig unjuristische Meinung.


    Viele Grüße


    Marcus


  • Hallo Markus,


    ich sehe das so: Die Ablehnung muss nicht begründet werden ( wie schon oben erwähnt), daurch ist diese Entscheidung auch rechtlich nicht angreifbar.


    Bei einer Remonstration muss die DBM ihre Entscheidungsgründe offenlegen, dadurch entsteht eine Tatsachenentscheidung, die dann wiederum überprüfbar ist.


    Dies als meine völlig unjuristische Meinung. ;)



    Gruß


    Torodo

    Der Jammer mit der Menschheit ist, dass die Narren so selbstsicher sind und die Gescheiten so voller Zweifel...
    Bertrand Russell

  • Für mich jetzt etwas unklar. Kann man oder kann man nicht bei einem abgelehnten Touristenvisa
    remonstrieren?


    quelle: rechttipps.net
    Wurde ein Visum zu touristischen Zwecken beantragt, so ist eine ablehnende Entscheidung unanfechtbar. Insofern kann hiergegen weder remonstriert werden, noch Klage am Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden.


    Übrigens:
    Bundesregierung: Zahl abgelehnter Visumanträge wird nicht bekanntgegeben
    Auswärtiges/Antwort - 11.06.2007

    2 Mal editiert, zuletzt von Smash ()

  • Zitat

    Original von Smash
    Für mich jetzt etwas unklar. Kann man oder kann man nicht bei einem abgelehnten Touristenvisa
    remonstrieren?


    remonstrieren geht.!!! WEnn du es für deine Partnerin tun möchtest brauchst halt eine Vollmacht von deiner Partnerin. Du erfährst auf alle Fälle die Gründe für die Ablehnung


  • Also Remonstration geht bei Schengen-Visum ... es gibt Beispiele in diesem forum. Klage geht auch, ich habe letztens selbst noch ein Urteil mit negativem Ausgang gelesen...


    Erklärungsversuch:
    Möglicherweise ist der Zweck des Schengen-Visums ja entscheidend:


    Wenn ich jemanden besuche, ist dies kein "Touristischer Tweck" mehr.
    Es wird vielleicht unterschieden zwischen den Besuch von Neuschwanstein und dem Kölner Dom und dem Besuch von einem Freund oder Verwandten...


    hge


  • Entweder stehe ich jetzt auf der Leitung oder ich verstehe gar nichts mehr:


    Im Gesetz heisst es: (lt. Rechtstipp.net)
    Wurde ein Visum zu touristischen Zwecken beantragt, so ist eine ablehnende Entscheidung unanfechtbar. Insofern kann hiergegen weder remonstriert werden, noch Klage am Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden.


    Und wenn jemand seine Freund/in nach Deutschland einlädt, dann ist es doch in der Regel (vorest einmal) für touristische Zwecke. Davon gehe ich einmal aus. Man kann ja nicht gleich mit der "Tür ins Haus" fallen. ?(

    Einmal editiert, zuletzt von Smash ()

  • Zitat

    Original von Smash


    Und wenn jemand seine Freund/in nach Deutschland einlädt, dann ist es doch in der Regel (vorest einmal) für touristische Zwecke. Davon gehe ich einmal aus. Man kann ja nicht gleich mit der "Tür ins Haus" fallen. ?(


    Ich habe ja geschrieben, dass dies nur ein Versuch ist zu erklären, warum eine Remonstration möglich ist.


    Ich sehe schon einen Unterschied, ob jemand in ein Land fährt, wo er niemanden kennt und dort sich von Hotel zu Hotel und von Sehenswürdigkeit zu Sehenswürdigkeit schleppt (Eindeutig Tourist) oder jemanden in einem anderen Land besucht... Letzteres ist kein Tourist mehr im klassischen Sinne.


    hge


  • Mein Erklärungsversuch:


    Remonstration ist ja verwaltungsrechtlich kein Rechtsbehelf im vorgerichtlichen Verfahren, sondern eine Bitte, die Gründe zu erläutern.
    Sollte die Botschaft aufgrund der Remonstration zu einem anderen Ergebnis als bei der ersten Entscheidung kommen, dürfte sie die Remonstration als erneuten Visa-Antrag werten und entsprechend bescheiden.
    Damit wäre dem Verwaltungsrecht Genüge getan:
    Die 1. Entscheidung ist unanfechtbar, die Remonstration gilt als erneuter Visa-Antrag, der dann genehmigt werden kann.


    Klagen kann man immer. Nur ob die Klage zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn die Entscheidung der Botschaft nach dem AufenthG unanfechtbar ist, wird das VG sich auf diese Vorschrift bedauernd zurückziehen. Das könnte bei dem Urteil (oder Beschluß?) mit negativem Ausgang der Fall gewesen sein.


    kaunlaran

  • Zitat

    Original von kaunlaran


    Klagen kann man immer. Nur ob die Klage zulässig ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn die Entscheidung der Botschaft nach dem AufenthG unanfechtbar ist, wird das VG sich auf diese Vorschrift bedauernd zurückziehen. Das könnte bei dem Urteil (oder Beschluß?) mit negativem Ausgang der Fall gewesen sein.


    kaunlaran


    Sorry, habe jetzt erst den Link gefunden:


    http://www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/11491.pdf


    Ohne Jurist zu sein, meine ich ich, dass sich die VG mit dem Fall beschäftigt hat und sich nicht auf diese Vorschrift zurückgezogen hat.


    hge

  • Danke hge, ich glaube, ich habe auch etwas "Erhellendes" gefunden:


    Das hier angesprochene Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und der darin enthaltene § 83 traten zum 01. 01. 2005 in Kraft. Das AufenthG übernahm tlw. die Bestimmungen des früheren Ausländergesetzes.
    Hier findet man eine gute Gegenüberstellung:


    http://www.aufenthaltstitel.de/synopse2004.html


    Vergleicht man nun den heute gültigen § 83 AufenthG mit dem früheren § 71 AuslG so sieht man folgende Änderung:
    Während früher nur die Versagung eines Visums an der Grenze unanfechtbar war, wurde diese Vorschrift beim neuen AufenthG erweitert (verschärft). Nunmehr wurde zusätzlich eingeführt, daß auch die Versagung eines Visums für touristische Zwecke unanfechtbar ist. In der Begründung zum Gesetzentwurf heißt es zu § 83 AufenthG lapidar:


    "Die Unanfechtbarkeit eines Visums und eines Passersatzes an der Grenze entspricht § 71 Abs. 1 AuslG. Die Versagung eines [..] touristischen Visums sind unanfechtbar, weil hierbei keine subjektiven Rechte des Ausländers betroffen sind und auf die Erteilung kein Anspruch besteht"


    Quelle:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2003/0022-03.pdf
    (ca. S. 230 im pdf-Zähler).


    Nun zu dem von Dir zitierten Urteil.
    Leider enthält es ja keine Sachverhaltsschilderung, aus der man den Ablauf ersehen könnte. Da der Beschluß des OVG aus dem Jahre 2007 stammt und das Aktenzeichen des VG Berlin (VG 14 V 76.05) den Hinweis zuläßt, daß die Klage dort in 2005 eingereicht wurde, kann es sich mE um einen sog. Altfall nach dem AuslG handeln. Wenn die Antragstellerin z.B. vor dem Inkrafttreten des AufenthG einen entsprechenden Antrag gestellt hat, bestand zu diesem Zeitpunkt ja noch die Möglichkeit, die Ermessensentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen und das Verfahren wurde bis zur endgültigen Entscheidung durchgezogen.


    So sehe ich zumindest den Sachverhalt. Wenn keine neueren Urteile hinsichtlich der Erteilung eines Touristenvisums bekannt sind, könnte diese Beurteilung zutreffen.


    Für alle, die hier im Forum noch davon ausgehen, daß man die Entscheidung der DBM gerichtlich überprüfen lassen kann, dürfte der Hinweis des OVG erhellend sein:
    Das Verwaltungsgericht ist nur in eingeschränkten Umfang zu einer Nachprüfung einer Ermessensentscheidung befugt (§ 114 Satz 1 VwGO).


    kaunlaran

  • Nach meinen Erfahrungen haben jüngere Menschen, ohne grösseren finanziellen Backround, auf beiden Seiten, grössere Probleme die Behörden von der "Rückkehrwilligkeit" ihrer Freunde/Freundinnen zu überzeugen. Liebe oder ähnliches zählt nicht im Gesetz, sondern nur Facten.


    Ich kenne genügend Beispiele von etwas älteren Menschen, die in einer finanziell guten Ausgangspositon standen wie z.B. Unternehmer, Freiberufler, leitende Angestellte bei denen es nie Probleme mit einem Schengener Visa aus Thailand/Indonesien/Philippinien für Europa gab.


    Fairerweise muss ich aber auch konstatieren, dass bei meinem zweimaligen Aufenthalt vor Jahren bei der DBM doch auch schon etwas "merkwürdige" deutsche Gestalten anzutreffen waren. Abgesehen von dem Aussehen, der Garderobe und der "einzuladenden Filipina" hatte ich auch so gewisse Zweifel ob diese Herrschaften es ernst meinen.


    Und wenn wir die Forenbeiträge hier von vielen Menschen lesen wissen wir auch, die Sympathie und "Liebe" sehr schnell "Schnee von gestern" sein können. Das weiss auch die Botschaft. Denn hier arbeiten Menschen und keine Roboter. Aber es ist auch völlig normal, dass das ein verliebtes Paar ganz anders sieht. Und das ist auch gut so!

  • Zitat

    Original von kaunlaran
    Nun zu dem von Dir zitierten Urteil.
    Leider enthält es ja keine Sachverhaltsschilderung, aus der man den Ablauf ersehen könnte. Da der Beschluß des OVG aus dem Jahre 2007 stammt und das Aktenzeichen des VG Berlin (VG 14 V 76.05) den Hinweis zuläßt, daß die Klage dort in 2005 eingereicht wurde, kann es sich mE um einen sog. Altfall nach dem AuslG handeln. Wenn die Antragstellerin z.B. vor dem Inkrafttreten des AufenthG einen entsprechenden Antrag gestellt hat, bestand zu diesem Zeitpunkt ja noch die Möglichkeit, die Ermessensentscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen und das Verfahren wurde bis zur endgültigen Entscheidung durchgezogen.


    kaunlaran


    Sorry, die juristische Verfahrensweise kenne ich überhaupt nicht, daher mag mein statement jetzt völlig daneben sein:


    Oben schreibst du, dass das Gesetz zum 1.1.05 in Kraft getreten ist, aber das die Klage in 2005 eingereicht wurde... wäre doch demnach neues Gesetz?


    Ich habe das auch immer so verstanden, dass das VG immer nach dem neuesten Gesetz entscheiden muss. .Es gab ja mal den Fall, das jemand vor 2007 ein Antrag auf FZ-Visum eingereicht hatte, der wurde zunächst wegen verdacht auf Scheinehe angelehnt, dann wieder vor dem OVG verhandelt, und die haben ihn nicht wegen scheinehe abgelehnt, sondern weil die Antragstellerin die inzwischen geforderten A1-Kenntnisse nicht hatte.


    hge

  • Hallo zusammen,


    nach der Durchsicht dieses Threads bleibt die Feststellung, daß das
    derzeitige Verfahren zur Vergaben eines Schengenvisums in vielen
    Fällen faktisch auf ein Einreiseverbot hinausläuft.
    Eine Änderung dieses diskriminierenden Verfahrens hat nur dann eine Chance, wenn jeder Betroffene protestiert und dabei alle Register zieht.
    (Remonstration, evt. Klage beim VG Protest beim Auswärtigen Amt
    Abt. 508 und Abt. 509, Protest beim Bundestagsabgeordneten,
    Petition beim Petitionsauschauss, Protest beim Europaparlament etc.)


    Dies alles bringt kurzfristig kein Visum, birgt aber längerfristig die Chance,
    daß der Apparat etwas gebremst wird, wenn einfach viele Druck machen und diese Behörden immer wieder mit diesem Thema
    beschäftigen.


    Deutschland hat sich in der Vergangenheit immer für die Freizügigkeit
    des Personenverkehrs eingesetzt. Gelten diese Abkommen nicht mehr ?


    Wieso brauchen Staatsangehörige aus manchen Schwellenländern
    wie Brasilien und Malaysia gar kein Visum und können einfach so
    zu uns kommen ?


    In allen einschlägigen Statistiken (z.B. Diakonisches Werk Hamburg)
    sind Philippinos als sogenanmte "Illegal Aufhältige aus Drittstaaten"
    nicht auffällig geworden. Probleme machen ganz andere Länder
    (Türkei, Serbien, etc.). Jeder der Einlader möchte erstens für seine
    philippinische Freundin irgendwann wieder ein Visum bekommen und
    zweitens nicht für die Kosten einer Abschiebung aufkommen.
    Ich wette darauf, daß eine grozügigere Handhabe des Visavergabe-
    verfahrens NICHT zu einer nennenswerten Zunahme von Visaverstössen
    führen wird.


    Desweiteren gehört es meines Erachtens zu den Menschenrechten,
    daß man vor einer eventuellen Heirat, seinem Partner sein Heimatland
    und seine Kultur vortstellt, damit dieser weiß wo er eventuell eines
    Tages wohnen soll. Deshalb sollte die Beauftragten für Menschenrechte
    in Berlin und Brüssel ebenfalls mit Protestschreiben beschäftigt werden.
    Außerdem wollen manche Leute gar nicht heiraten, sich aber dennoch
    gegenseitig am Heimatort besuchen.


    Wenn jeder passiv der Schw...einzieht, wird sich nie etwas ändern.


    Also TUT ALLES WAS IHR KÖNNT um diiese unwürdigen Zustände
    irgendwann zu beenden.