Geschichten aus dem Leben


  • hi Bert,
    der Vorschlag ein auf Deutschland beschraenktes Schengenvisum zu erteilen ist ansich nicht schlecht. Auch die Rueckmeldung nach Rueckkehr ist akzeptabel. Die Peitschenhiebe/ Nicht mein Stil, so eine Gesetzesluecke wirst du wohl in deutschen Gesetzen nirgens finden :D


    Touristenvisum erhaelt der Antragsteller fuer den Zeitraum den er nachweist (Buchung, Flug, Hotel etc.) eher keine 90 Tage


    Besuchsvisum: wenn du davon ausgehst, das ein phil. Arbeitnehmer nur maximal 15 Urlaubstage im Jahr hat, kannst du dir die Entscheidung der Botschaft bei einem Antrag fuer einen laengeren Zeitraum vorstellen. Da funkt schon die Rueckkehrwilligkeit mit rein


    Besuchsvisum bei arbeitslosen Antragstellern: wo ist da ein Massstab anzusetzen? Aelter und verheiratet mit Kindern zum Besuch der Familie? Rueckkehr sehr wahrscheinlich.
    Jung, ledig und besuch zum boyfriend oder gar Verlobten? Meist ueber Internet kennengelernt und noch nie persoenlich getroffen? Rueckkehrwilligkeit sehr unwahrscheinlich. Ist die Rueckkehrwilligkeit aber nicht gegeben, hat die Botschaft auch keinen Ermessensspielraum mehr, da ein Regelversagungsgrund vorliegt.
    Du siehst also, ganz so einfach ist es nicht und man muss jeden Antrag als Einzelfall sehen.

  • Zitat

    Original von Bong
    er und sie, ich denke, dass die Konstellation klar ist, kommen 2003 zur Botschaft um ein Visum zwecks Eheschliessung in D. zu beantragen. Sie, mitte 30, er egal. Sie ist spaet spaet registriert. Bei der Pruefung stellt sich heraus, dass sie noch verheiratet ist und mehrere Kinder hat. In einem weiteren Interview mit beiden stellt sich heraus, dass er davon wuste, also fuer ihn kein Problem. ........


    man kann die geschichte ja auch mal in einem anderen Licht sehen:


    zugegeben, dämlich ist gewesen, dass die beiden die Fälschung von Urkunden vorgenommen haben; ich kann mir allerdings vorstellen, dass dies aus reiner Verzweiglung passierte angesichts des ewigen anullmentverfahrens....


    ich finde jeder fall müsste sich an einem deutsch-deutschen paar messen lassen. bei obigem Fall war der Mann ja über heirat und kinder seiner angebeteten informiert. Wenn dies nun in D vorkommt, dann würden beide eine appartment mieten und dort glücklich zusammenwohnen. wenn bei ihr dass trennungsjahr vorbei wäre, können sie heiraten.


    anders bei dem deutsch-philippinischen paar: sie müssen ein jahrelanges annulment abwarten um endlich zusammenleben zu dürfen, selbst wenn die frau schon jahrelang nicht mehr mit ihrem mann zusammen wohnt...
    da sehe ich doch schon eine erhebliche benachteiligung des deutsch-ausländischen paares.



    hge


  • hi hge,
    dieses Mal habe ich Probleme mit deiner Aussage. Ob verzweifelt oder nicht, es war ja kein Leben in Gefahr, Urkundenfaelschung ist in D. und RP. ein krimineller Akt auf den als Strafe Gefaengnis steht. Es ist kein Kavaliersdelikt.


    Eine solche Verbindung mit einer aehnlichen in D. zu vergleichen geht wohl auch nicht. Deutsche Gesetze gelten fuer das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber fuer das Ausland, auch nicht, wenn ein detscher Staatsbuerger involviert ist.


    Wenn in RP nun mal die Rechtslage keine Scheidung zulaest, muss ich mich dieser Gesetzeslage beugen. Das ist eine Angelegenheit der RP, solange die Gesetze in diese Richtung gehen, weiss ich das vorher und muss meine Entscheidungen entsprechend treffe. Das ist nunmal so, auch hier im Paradies, man kann sich nicht imer nur das beste und schoenste rauspicken und dann auch noch stolz sein, dass man mit Geldzahlungen Gesetze umgehen konnte.


    Wenn ein Pinoy so etwas bei uns in D. machen wuerde, wuerde ihn die Volksmeinung am liebsten haengen.

  • Zitat

    Original von Bong
    hi hge,
    dieses Mal habe ich Probleme mit deiner Aussage. Ob verzweifelt oder nicht, es war ja kein Leben in Gefahr, Urkundenfaelschung ist in D. und RP. ein krimineller Akt auf den als Strafe Gefaengnis steht. Es ist kein Kavaliersdelikt.


    Meine Aussage war zunächst weniger juristisch oder visatechnisch gemeint, sondern ich habe diesen Vergleich nur gemacht, um auf die Chancenungleichheit der beiden Situationen hinzuweisen.


    Dass Urkundenfälschung kein Kavaliersdelikt ist, damit bin inch 100pro einverstanden. Deswegen möchte ich den fall mal ohne Hintergrund der Fälschung betrachten.


    In obigem Fall wird die Gewährung eines Visums mit dem Ausgang des Anullmentverfahrens verknüpft. Dies ist m.e. bei diesem Fall diskussionswürdig.


    Ich bin kein Jurist, aber warum ist es nicht möglich zusagen, nach deutschem Recht wäre ein scheidung möglich, also gewähren wir ein Visum damit die beiden schon mal zusammenleben können. Wenn dann irgendwann das anullment 'durch' ist, kann ja dann auch geheiratet werden.


    denn hier wird ja nicht nur die lebensqualität des philippinischen partners eingeschränkt sondern auch die des deutschen Mannes. zumindest kann der deutsche Teil nichts für die schärferen Scheidungsregeln der Philippinen.


    hge


  • das hiese ja, das wir unsere Gesetze einem souveraenen Staat aufzwingen. Vergleiche das doch mal im kleinen mit deiner Wohnung. ich komme da rein und sehe wie du deine Hunde haelst(wirklich nur ein Beispiel). Ich halte meine Hunde in meiner Villa ganz anders und weil ich das tue, nehme ich deine Hunde, denn meine moegen die ja so, mit zu mir, damit sie einbesseres Leben haben.


    hge, du kannst so etwas im internationalen Vergleich nicht machen. Du hast "Glueck" und wurdest in D. unter einer guten rechtlichen Glocke geboren, andere haben diese Glueck halt nicht, damit muss man sich abfinden. Dass hier ein Deutscher "benachteiligt" wird, liegt in seiner Entscheidung und das gerade in dem von mir geschilderten Fall. Es gibt hier auch nicht viel zu interpretiern und es geht ausschliesslich um Rechtsnormen die zu beruecksichtigen sind.
    Er kann uebrigens mit der Frau auch in RP ohne Trauschein zusammenleben, was haelt ihn davon ab?


  • Na, vielleicht der lange Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle jeden Morgen... :D


    Lothar

  • Zitat

    Originally posted by Lothar


    Na, vielleicht der lange Anfahrtsweg zur Arbeitsstelle jeden Morgen... :D


    Lothar


    oder die Frage seiner Prioritaeten? ?(



  • Hallo hge,


    ich halte dies auch für eine gute Lösung. Die Botschaft sieht wahrscheinlich das Problem, dass ohne Trauschein keine gesetzliche Unterhaltspflicht bei einer Trennung besteht und dann unter Umständen die Allgemeinheit belastet wird.
    Allerdings kann dies auch mit Trauschein und einem Ehevertrag, der an der Grenze zur Sittenwidrigkeit ist, erreicht werden.


    Juristisch wird sicherlich so argumentiert, dass nach Art.6 GG nur Verheiratete ein Recht auf Zusammenleben haben.
    Der Witz dabei ist, dass ein Paar, dass sich zum erstenmal beim Standesamt trifft, um zu heiraten, in Deutschland zusammenleben darf und ein unverheiratetes "echtes" Liebespaar, dass sich schon jahrelang kennt, keine Chance bekommt.


    Viele Grüße
    Wayne


  • ich denke mir, das wir, wenn wir bei den Fakten bleiben, hier einen ganz einfachen Fall haben, der, wenn er in D. geschehen waere, die beiden ins Gefaengnis gebracht haette.
    Zusaetzlich stellt sich natuerlich die Frage, warum deutschland die familienrechtlichen Probleme der RP loesen soll.

  • Zitat

    Original von Bong
    [quote]Originally posted by hge
    [quote]Original von Bong
    Er kann uebrigens mit der Frau auch in RP ohne Trauschein zusammenleben, was haelt ihn davon ab?


    Vielleicht möchte er lieber seine Steuern und Sozialabgaben in Deutschland bezahlen.

  • ...warum nicht gleich die Todesstrafe beantragen? Widerlich diese Art von Beiträge zu lesen. Es ist unglaubllich, was es im Jahr 2006 n.Chr. noch für "Hirne" gibt.

  • Zitat

    ...warum nicht gleich die Todesstrafe beantragen? Widerlich diese Art von Beiträge zu lesen. Es ist unglaubllich, was es im Jahr 2006 n.Chr. noch für "Hirne" gibt.


    Widerlich diese Art von Beiträge zu lesen.


    Admin (Kopfschüttel)

  • Zitat

    Original von Kraus
    ...warum nicht gleich die Todesstrafe beantragen? Widerlich diese Art von Beiträge zu lesen. Es ist unglaubllich, was es im Jahr 2006 n.Chr. noch für "Hirne" gibt.


    Worauf bezieht sich denn dise Aussage ? Ich kann in keiner der obigen Aussagen was lesen, auf dem eine solche Aussage zutreffen könnte ?


    Grüße, Martin

  • Zitat

    Original von hge
    anders bei dem deutsch-philippinischen paar: sie müssen ein jahrelanges annulment abwarten um endlich zusammenleben zu dürfen, selbst wenn die frau schon jahrelang nicht mehr mit ihrem mann zusammen wohnt...
    hge


    sorry, wie kommst Du zu der Annahme dass ein Anullment "jahrelang" dauert ? Ein Anullment ist i.d.R. spaetestens nach einem Jahr durch, wenn nicht frueher (hatten eben eines das wr in 4 Monaten erledigt) Das jahrelang, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf liegt immer an dem beauftragten Anwalt und oder an de Klientien/in der nicht weitermacht, der die Vorauszahlungen bereits verbraten hat und kein Geld fuer die Gerichtsgebuehren aufbringen kann, liegt auch oft daran dass der Klient /Klientin die vereinbarten Teilzahlungen nicht rechtzeitig leistet, kein wirkliches Interesse hat das Anullment durchzuziehen usw. das muss gesagt werden, so schlimm ist es nicht ein Anullment durchzuziehen, auch wenn man keine 7 Jahre getrennt ist.....


    Mani

  • Zitat

    Original von mani


    sorry, wie kommst Du zu der Annahme dass ein Anullment "jahrelang" dauert ? Ein Anullment ist i.d.R. spaetestens nach einem Jahr durch, wenn nicht frueher (hatten eben eines das wr in 4 Monaten erledigt) Das jahrelang, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf liegt immer an dem beauftragten Anwalt und oder an de Klientien/in der nicht weitermacht, der die Vorauszahlungen bereits verbraten hat und kein Geld fuer die Gerichtsgebuehren aufbringen kann, liegt auch oft daran dass der Klient /Klientin die vereinbarten Teilzahlungen nicht rechtzeitig leistet, kein wirkliches Interesse hat das Anullment durchzuziehen usw. das muss gesagt werden, so schlimm ist es nicht ein Anullment durchzuziehen, auch wenn man keine 7 Jahre getrennt ist.....


    Mani


    Was soll eigemtlich diese Debatte. Wir haben in D. und in RP. Regeln an die wir uns zu halten haben.

    Ein guten Tag wuenscht
    Einstein
    Wer Signaturen nachmacht oder nachgemachte Signaturen in
    Umlauf bringt, wird mit Impotenz und Haarausfall bestraft!

  • Ich bin baff!
    Einstein gibts wirklich.
    Behalt deine Regeln.
    Dr. Mabuse richtet das schon.


    Gruss
    leo

  • Zitat

    Original von Einstein
    Was soll eigemtlich diese Debatte. Wir haben in D. und in RP. Regeln an die wir uns zu halten haben.


    Ist keine Debatte sondern eine Diskussion und eben wenn man sich an die Regeln haelt dann gibt es kein jahrelanges Anullmentverfahren (Ausnahmen bestaetigen die Regel allerdings)


    Mani der auch baff ist dass Einstein Laut gibt, sonst ist er immer ganz ruhig in der Chat Ecke und gibt nix von sich :D

  • hallo Leute, leider ist einiges von unseren postings verloren gegangen. Sollten hier einige Fragen nicht beantwortet worden sein, bitte ich darum sie noch einmal zu stellen

  • hge[/quote]


    Wenn ein Pinoy so etwas bei uns in D. machen wuerde, wuerde ihn die Volksmeinung am liebsten haengen.[/quote]


    Woher kennst du die Volksmeinung denn ? Was du da als Volksmeinung anführst ist nichts weiter als strohdummes Stammtischgesabbel .


    Bagto

    I woos nix i bin holt bleed ! Wer glaubt er weiß was irrt sich , er glaubt nur das er was weiß .

  • Zitat

    Originally posted by Bagto
    hge


    Wenn ein Pinoy so etwas bei uns in D. machen wuerde, wuerde ihn die Volksmeinung am liebsten haengen.[/quote]


    Woher kennst du die Volksmeinung denn ? Was du da als Volksmeinung anführst ist nichts weiter als strohdummes Stammtischgesabbel .


    Bagto[/quote]


    Treffer und versenkt, dass ist genau was ich meine :D