ZitatAlles anzeigenOriginally posted by Bert
Hallo liebes Forum, hallo liebe Botschaftsmitarbeiter,
ich wuerde in dieser Beziehung gerne folgendes anregen wollen:
die Politik, ein 90-taegiges Touristenvisum auszustellen, ist in meinen Augen aus folgenden Gruenden zu kritisieren:
a) ein 'klassischer' Tourist benoetigt keine 90 Tage Aufenthalt. Hat er eine Rundreise gebucht, 'Rhine-Valley' oder gar Deutschlandrundreise, sollten 14 Tage reichen. Selbst wenn er eine Schengen-Rundreise von Lissabon bis Helsinki plant, sollten 30 Tage voll und ganz genuegen.
b) 90 Tage sind von daher unrealistisch, da keine Person, die einem geregelten Job nachgeht, diese Anzahl an Urlaubstagen zu Verfuegung hat. Alle diejenigen, die keinem geregelten Job nachgehen und sich daher solch einen Aufenthalt zeitlich leisten koennen, sind wieder kritisch zu hinterfragen, welche wirklichen Absichten sie haben. Es ist auf alle Fälle unwahrscheinlich, dass es sich um reine touristische Absichten handelt.
c) Antragsteller, z.B. philippinische Pensionaere, die ihre ausgewanderten 'Kinder' in Europa besuchen moechten, sollten ein darauf zugeschnittenes Visum, aber kein klassisches Touristen-Visum beantragen. Denn der Zweck ist hier nicht in erster Linie Tourismus.
d) Wenn jemand fuer 90 Tage seinen 'boyfriend' besuchen moechte - und das vor allem zeitlich kann (!) - erachte ich das auch wieder als kritisch, da vermutlich kein fester Job und damit kein geregeltes Einkommen vorhanden ist.
Fazit: die hier geschilderte Moeglichkeit, ein auf 30 Tage beschraenktes nationales Visum zu erhalten, empfinde ich als Zwischenstufe zwischen 'gar nichts' und '3 Monate Langzeitaufenthalt in Europa' fuer sehr entgegenkommend und auch sinnvoll. Gerne kann, je nach Ermessen der Botschaft, dieses an die Bedingung geknuepft werden, sich spaetestens am naechsten Werktag nach Rueckkehr persoenlich bei der Botschaft zu melden. Das Datum der Rueckkehr ist bei Visa-Antrag bereits ziemlich genau bekannt. Wenn man nicht gerade First-, Business-, oder die sauteure flexible Economy-Class fliegt, sind Tickets heutzutage nach Ausstellung eh nicht mehr umbuchbar. Und das wird bei den allermeisten der Antragsteller der Fall sein.
Das Melden bei der Botschaft spaetestens am naechsten Werktag nach Rueckkehr hat fuer den Antragsteller aus der Provinz (nicht alle kommen aus Metro Manila) sogar den Vorteil, dass er nicht noch einmal irgendwann extra deshalb zur Botschaft muss, sondern er zwingend direkt nach Rueckkehr vorsprechen muss. Im schlimmsten Fall wuerde also eine zusaetzliche Hoteluebernachtung in Metro Manila anfallen. Das ist zu ueberleben, und das sollte die Reise nach Deutschland wert gewesen sein.
Wenn sich der Antragsteller nach Rueckkehr nicht zurueckmeldet, sollte er in Deutschland auf die Fahndungsliste kommen und einen entsprechenden Eintrag in die Unterlagen bei der Botschaft vorgenommen werden.
Wie man dann bei einer evtl. Festnnahme mit ihm umgeht, hierzu kann ich nur sagen: ich finde die "Peitschenhiebe", wie sie es in Singapur geben soll (fuer jeden TAG, den mal illegal im Land war, einen Peitschenhieb), nicht schlecht.
Viele Gruesse,
Bert
hi Bert,
der Vorschlag ein auf Deutschland beschraenktes Schengenvisum zu erteilen ist ansich nicht schlecht. Auch die Rueckmeldung nach Rueckkehr ist akzeptabel. Die Peitschenhiebe/ Nicht mein Stil, so eine Gesetzesluecke wirst du wohl in deutschen Gesetzen nirgens finden
Touristenvisum erhaelt der Antragsteller fuer den Zeitraum den er nachweist (Buchung, Flug, Hotel etc.) eher keine 90 Tage
Besuchsvisum: wenn du davon ausgehst, das ein phil. Arbeitnehmer nur maximal 15 Urlaubstage im Jahr hat, kannst du dir die Entscheidung der Botschaft bei einem Antrag fuer einen laengeren Zeitraum vorstellen. Da funkt schon die Rueckkehrwilligkeit mit rein
Besuchsvisum bei arbeitslosen Antragstellern: wo ist da ein Massstab anzusetzen? Aelter und verheiratet mit Kindern zum Besuch der Familie? Rueckkehr sehr wahrscheinlich.
Jung, ledig und besuch zum boyfriend oder gar Verlobten? Meist ueber Internet kennengelernt und noch nie persoenlich getroffen? Rueckkehrwilligkeit sehr unwahrscheinlich. Ist die Rueckkehrwilligkeit aber nicht gegeben, hat die Botschaft auch keinen Ermessensspielraum mehr, da ein Regelversagungsgrund vorliegt.
Du siehst also, ganz so einfach ist es nicht und man muss jeden Antrag als Einzelfall sehen.