DBM : Ignorantes Verhalten, DBM behandelt Antragsteller wie "second class people"

  • ich finde es nicht korrekt getroffene vereinbarungen mit der botschaft nicht einzuhalten und dann noch eine (wie ja mittlerweile selbst erkannt) solche email zu schreiben.


    Wo ist die Rechtsgrundlage dafür ? Nach dem unnötigen zweiten Besuch bei der Antragstellung noch mal 3 Nächte in Manila bleiben und weitere Kosten auflaufen lassen ?


    Du bist ja das letzte Mal ohne Termin (ohne Callcenter, ohne Terminvereinbarung beim Pförtner) bei der DBM aufgetaucht (als Chancer), hast einfach Glück gehabt und konntest den Antrag abgeben. Du hast knallhart gegen eindeutige Visabestimmungen gem. der Merkblätter verstoßen und dich "pflichtwidrig" verhalten. Mißt du mit unterschiedlichen Maßstäben? Was dir in den Kram passt ist gut (Erfolgsstory), scherst dich dann nicht um Auflagen der DBM.Sehr widersprüchlich !

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    Ich stelle mir vor ich bin ein Filipino, der in der EU untertauchen moechte! Ich reise also ganz normal in den Schengen-Raum ein und schicke meinen Originalreisepass zu einem Freund zurueck auf die Philippinen! Der simple Ausreisestempel aus der EU waere genauso leicht zu faelschen wie der Einreisestempel in die Philippinen (ggfs. hat man sogar einen Freund in der Immigration sitzen)! Der Freund auf den Philippinen faelscht also die Stempel in den Reisepass und schickt ihn zur Deutschen Botschaft. Die Rueckkehr waere dokumentiert - der Visabetrueger koennte unbehelligt in der EU weiter leben! Niemand wuerde nach ihm suchen!


    Nette Geschichte ! Kann man auch den Original Boarding Pass und das elektronische Ticket so einfach fälschen (wurde ja alles zusammen geschickt). Dann können doch auch alle beigefügten Schreiben und Kopien (auch die sog. Originale) bei der Antragstellung bereits gefälscht sein ? Wer das tut, zeigt doch von Anfang an kriminelle Energie und muß mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Vor Manipulationen insgesamt (auch bei der Beantragung) gibt es doch keinen wirksamen Schutz.
    Kommt sowas heraus, hat doch die DBM alle Möglichkeiten - insbesondere jedes weitere beantragte Visum abzulehnen, sowie strafrechtliche Maßnahmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Molchzar ()


  • Wo ist die Rechtsgrundlage dafür ? Nach dem unnötigen zweiten Besuch bei der Antragstellung noch mal 3 Nächte in Manila bleiben und weitere Kosten auflaufen lassen ?


    Du bist ja das letzte Mal ohne Termin (ohne Callcenter, ohne Terminvereinbarung beim Pförtner) bei der DBM aufgetaucht (als Chancer), hast einfach Glück gehabt und konntest den Antrag abgeben. Du hast knallhart gegen eindeutige Visabestimmungen gem. der Merkblätter verstoßen und dich "pflichtwidrig" verhalten. Mißt du mit unterschiedlichen Maßstäben? Was dir in den Kram passt ist gut (Erfolgsstory), scherst dich dann nicht um Auflagen der DBM.Sehr widersprüchlich !

    @ molchzar


    komm mir doch jetzt nicht mit deiner rechtsgrundlage. das ist doch gar nicht das thema.
    deine freundin hat akzeptiert nach rückkehr aus d wieder in der botschaft zu erscheinen und das hat sie nicht. sie hat also eine vereinbarung gebrochen.
    du hättest doch vorher intervenieren können das es keine rechtsgrundlage dafür gibt. sich hinterher darüber beschweren ist einfach nur billig.
    von der botschaft erwartest du das korrekt gearbeitet wird, bei dir selbst legst du darauf keinen wert.


    das was du weiterhin über meine person schreibst entspricht nicht den tatsachen. ich weiß nicht wie du dir das erträumst hast. bist du jetzt in dem gleichen zusatnd wie beim schreiben der mail an die botschaft?


    beim zweiten visumantrag hat meine kleine einen termin über das callcenter vereinbart (kosten ca. 800 peso) weil die wartezeit kürzer war als direkt bei der botschaft.
    beim ersten visaantrag war ich mit ihr gemeinsam bei der botschaft und wir haben einen kurzfristigen termin bei der botschaft bekommen nachdem wir einen tag vorher einen termin zur terminvereinbarung beim pförtner erhalten haben.
    wenn da irgendetwas "pflichtwidrig" gewesen wäre hätte mich die botschaft bestimmt darauf hingewiesen. dazu bedarf es mit sicherheit nicht deiner person!!!!


    icediver

  • Die Rueckkehr waere dokumentiert - der Visabetrueger koennte unbehelligt in der EU weiter leben! Niemand wuerde nach ihm suchen!


    So leicht dürfte es nicht sein, denn im Schengenraum gäbe es in diesem Fall keinerlei Dokumentation zur Ausreise. Weder zur laufenden Nummer des Visums noch zur Passport-Nr. läge irgend ein Eintrag zur Ausreise vor. Ich glaube nur schwerlich, daß in einem solchen Fall alleine eine OK-Meldung der deutschen Botschaft im Drittstaatenland (hier RP) maßgeblich sein sollte. Denn alle Visa-Antragsteller werden mit einer Rückmeldepflicht nicht belegt und die davon "Verschonten" könnten dann einfach im Schengenraum bleiben.




    Letztlich ist zwar die Frage, ob ein persönliches Erscheinen notwendig ist, interessant, wäre aber durch eine konkrete Anfrage bei der DBM losgelöst von Mutmaßungen recht einfach zu klären, ist aber bei genauer Betrachtung des Threads auch off topic.


    Die zweite hier diskutierte EMail hat sich ja nicht an der Frage der Rückmeldung gerieben, sondern an der Frage der fehlenden Eingangsbestätigung auf die Anfrage, ob die Unterlagen eingegangen sind. Und das Absehen von der Eingangsbestätigung macht - auch aus Sicht der DBM - keinen Sinn (vgl. meinen früheren Post in diesem Thread). Erstaunlicherweise wird diese Kernfrage des TS aber hier kaum aufgegriffen.


    • Man stelle sich vor, ein Deutscher nimmt bei der DBM eine konsularische Dienstleistung in Anspruch. Nach einer angemessen Frist erlaubt er sich nach dem Sachstand anzufragen. Es erfolgt keinerlei Reaktion. Auf persönliche Vorsprache wird er in einen Wartebereich gesetzt und zum Ende der Publikumszeiten zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert. Auf seine Frage nach dem Sachstand erhält er ein freundliches "no comment". Dieser konstruierte Fall wäre vergleichbar mit der eingangs vom TS geschilderten Situation.
    • Natürlich könnte es sein, daß bei Antragstellung zu der begehrten konsularischen Dienstleistung dem Deutschen ein Fehler unterlaufen ist. Das wäre dann auch ein Fehler vom Antragsteller, wie der hier so eifrig erörterte Fehler der Rückkehrerin, nicht persönlich vorzusprechen. In beiden Fällen wäre doch ein feedback hilfreich und sinnvoll. Wenn aber auf Nachfrage keinerlei Antwort erfolgt, macht dieses Verhalten für den Deutschen im fiktiven Fall keinen Sinn und die DBM bekäme diesen fiktiven Fall auch nicht vom Tisch.

    Mir stellt sich wirklich die Frage, welchen Sinn die nicht vorgenommene Eingangsbestätigung haben soll. Auch aus Sicht einer Auslandsvertretung fällt mir hierzu nichts Zielführendes ein.


    Natürlich kann man sagen, die DBM hat keine Pflicht zur Eingangsbestätigung. Da könnte ja jeder kommen. In dem fiktiven Fall kann man aber auch sagen, wenn der Deutsche keinen korrekten Antrag stellt, muß man ihm keine Nachhilfe geben. Dann wird der Antrag einfach abschlägig beschieden (was man aufgrund des Fehlers des Antragstellers auch darf) und dann soll er sich für den neuen Antrag bitte vorher (ohne Belästigung der Konsularabteilung) kundig machen, wie man den Antrag korrekt stellt. Das mag alles formal korrekt sein.


    Ob es aber sinnvoll ist, auf eine gezielte Anfrage nicht zu reagieren, darf dann schon gefragt werden. Und dabei ist es gleichgültig, ob es sich um eine Anfrage im Zuge einer von der DBM initiierten Rückmeldepflicht für die Rückkehrerin handelt oder um den Antrag auf konsularische Dienstleistung des Deutschen im fiktiven Fall.

  • Hallo zusammen,


    meine Frau musste sich 2008 auch auf der DBM zurückmelden, bei den nächsten Visa aber dann nicht mehr.
    Hilfreich ist auch die Freundin / Verlobte / Frau mal zum Interview auf der DBM begleiten.
    Ein small talk mit den Beschäftigten ist im Nachgang sehr hilfreich für kommende Visa, da man sich schon mal gesehen hat.
    Unsere bescheidene Erfahrung.
    Im Anhang der Eintrag in Ihrem Pass von 2008 neben den Schengen Visum.


    Grüßle Palawan 64

    Dateien

    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.

  • Im Anhang der Eintrag in Ihrem Pass von 2008 neben den Schengen Visum.


    Danke für dieses Bild, dies ist sehr hilfreich. Wenn sich diese Formulierung auch im Falle des TS gefunden haben sollte, ist keineswegs unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß eine persönliche Vorsprache gefordert ist. Aus den Öffnungszeiten muß man auch nicht zwingend darauf schließen. Für telefonisches "reporting back", also melden, ist eine solche Angabe ebenso nützlich.


    to report back: zurückmelden, Bericht erstatten
    bei der Deutschen Botschaft in Manila melden ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und besagt nichts über schrifltiche Meldung, persönliche Vorsprache oder gar nur ein Telefonat. Wie häufig hört man "Du hast dich schon lange nicht mehr gemeldet". Auch im behördlichen Bereich sagt der Begriff "Meldung machen" gar nichts über die Form der Meldung aus.


    Amtsdeutsch kann man dergleichen auch eindeutig formulieren, z.B. "hat unter Vorlage des Reisepasses persönlich vorzusprechen".


    Wenn bei der von Palawan 64 abgebildeten Formulierung dann eine schriftliche Meldung unter Beifügung von Dokumentenkopien erfolgt, welche eine jederzeitige Nachprüfung ermöglichen (Boardingabschnitt, Einreisestempel usw.) halte ich es bei dieser schwammigen Formulierung für geboten, daß die Auslandsvertretung reagiert, vorausgesetzt, diese konkrete Formulierung fand im Ausgangsfall dieses Threads Anwendung.


  • Danke für diese Info!


    Ihr wart da ja schon verheiratet, oder? Schön, dass klar gemacht wurde, dass das nicht noch mal geht, hehehehe.... ;)

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    Bilder unserer Touren hier: Nord-Luzon, Kordilleren, Reisterrassen, Banaue, Sagada, Pinatubo und Vigan!


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  • Hallo Stephan X,
    2008 waren wir noch nicht verheiratet, haben Dezember 2010 geheiratet.
    Aber nach den Aktionen in 2008 ( Remonstration etc. ) bekamen wir das Visa und meine Frau hat sich dann auch persönlich zurückgemeldet.
    Beim nächsten mal war ich beim Interview dabei und wir haben mit der Sachbearbeiterin einen small talk gehalten.
    Diese war begeistert und meinte das sollten alle tun, somit könne man sich seitens der Botschaft einen besseren Eindruck verschaffen.
    Bei uns dann Schengen Visa 2009, 2010 und fiancee Visa 2010 ganz einfach.


    Grüßle Palawan 64

    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen.


  • Wahrscheinlich gab es keine Auflage!
    Hätte mich auch gewundert, wenn jemand für seine Freundin eine Verpflichtungserklärung auf der DBM macht mit Wohnort Negros Occidental wie in seinem Profil steht. :floet
    Da ist doch von vornherein klar dass die nach PH zurückkommen! :blöd
    Warum dann auch noch zurück melden??? :denken

    Unterschätze nie die Macht dummer Leute, die einer Meinung sind.

    8-)

  • Beim nächsten mal war ich beim Interview dabei und wir haben mit der Sachbearbeiterin einen small talk gehalten.
    Diese war begeistert und meinte das sollten alle tun, somit könne man sich seitens der Botschaft einen besseren Eindruck verschaffen.


    Ich war natürlich auch bei der Antragsabgabe persönlich dabei (gab gleichzeitig meine VE ab, weil ich ja Resident auf den Phils bin ), wurde aber in den Wartebereich verwiesen und musste den Schalter verlassen . Und dies obwohl ich eine Vertretungsvollmacht hatte (power of Attorney). Eindeutig rechtswidrig, den Bevollmächtigten zurückzuweisen (gem. deutschem Visahandbuch). Habe das aber hingenommen, wollte zu diesem Zeitpunkt keinen "Ärger". So ist das normale Verfahren. Das Interview findet alleine mit dem Antragsteller statt, Begleiter werden in den Wartebereich geschickt


    Im übrigen stimme ich desp40000 zu . Sich bei der DBM zurückmelden, bedeutet nicht zwingend eine persönliche Rückmeldung - zumal da in der Tat geprüft werden muß, ob eine solche persönliche Vorstellung innerhalb von 10 Tagen überhaupt möglich ist. Muß die Antragstellerin, die in Mindanao in der Provinz lebt, jetzt wieder arbeiten oder sich um ihr krankes, schulpflichtiges Kind kümmern, ist doch eine persönliche Rückmeldung (die aus der tiefsten Provinz mindestens 3 Tage dauert) unzumutbar. Sie kann der Antragstellerin den Arbeitsplatz kosten .


    Die DBM hat da eine altpreussische überholte obrigkeitsstaatliche Denkweise. Sie agiert nicht wie eine moderne klientenzentrierte Organisation. Man macht sich schlichtweg keine Gedanken über Alternativen und Zweckmässigkeiten. Ob nun Antragsteller finanziell geschädigt werden, ihren Arbeitsplatz verlieren, das Kind unbetreut bleibt - scheint keine Rolle zu spielen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Molchzar ()

  • Das was Pancho erwähnt hatte, hatte ich noch gar nicht gewürdigt. In der Tat spielte bei der ganzen Antragstellung (und so war sie gewichtet und mit 40 Anlagen untermauert) die Hauptrolle, dass meine Freundin und ich bereits seit 3 Jahren einen gemeinsamen Hausstand auf Negros haben, ein schulpflichtiges Kind gemeinsam betreuen, dort auch weiterhin zusammen leben werden, ich auf den Phils namhafte Besitztümer habe etc. Dies war die BASIS und GRUNDLAGE des Antrags.
    Pancho hat natürlich vollkommen Recht, aus welchem Grund dann überhaupt eine Rückmeldung ? Da ich noch eine weitere Woche allein in Deutschland bin, gibt es derzeit (weil die Schule wieder begonnen hat) auch keine (sinnvolle und vertrauenswürdige) Betreuung für die Tochter.


    Hier zeigt sich wieder einmal die DENKWEISE der DBM ganz deutlich. Man würdigt "Einzelfälle" nicht, denkt nicht klientenzentriert und zieht nebenbei fragwürdige und auch rechtlich nicht vorgesehen Praktiken durch. Auf emails und Anfragen antwortet man auch nicht. Ich empfinde das als "diskrimierend", deshalb auch der harrsche Brief, den ich natürlich so wie ich es gemacht habe, hätte nie abschicken sollen. Ich bin normalerweise in meinen Formulierungen höflich (aber knallhart in der Sache). Das ich mich da in den Formulierungen vergriffen habe, lasse ich mir gern vorhalten (war bescheuert) - in der Sache ist es aber trotzdem geboten, der DBM die Hand auf die "Wunden" zu legen. Dort geschehen dauernd Merkwürdigkeiten, Rechtsverletzungen und klientenfeindliche Entscheidungen. Wenn man, wie ich, viel Zeit hat - ist es doch auch für andere hilfreich und wichtig, dass ich mich auflehne und somit auch anderen helfe, dass sich bei der DBM etwas ändert. Man muß mich ja nicht gleich für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen, darf meine Bemühungen für die Gemeinschaft aber ruhig würdigen.
    Wie hier angedeutet wurde, sehen einige die Gefahr, dass mein Verhalten Nachteile für andere Antragsteller nach sich ziehen könnte. Diese Gefahr sehe ich nicht !!!! Vielmehr werden meine Interventionen zu einer Verbesserung der Gesamtlage beitragen und Fehlverhalten der DBM wird bei der Europäischen Kommission bekannt und nach und nach werden dann Veränderungen eintreten..

    Einmal editiert, zuletzt von Molchzar ()

  • Gesamter Beitrag


    Molchzar
    Kennst Du den Ausdruck: Don't fight City Hall


    Wenn nicht, dann erklaere ich es Dir. Du hast eine Pinay Freundin die in D war. Du beschwerst Dich ueber Alles in der DBM aber Du verstehst nicht, dass Deine Dame nur nach D kommen kann wenn die DBM zustimmt.


    Warum coolst Du nicht mal down. und konztrierst Dich auf das Leben mit der Dame statt einem "Fight against City Hall"?


    Ohne der Botschafts Zustimmung kommt Deine Dame NICHT Mehr nach D! Ist Dir das klar?

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Hier zeigt sich wieder einmal die DENKWEISE der DBM ganz deutlich. Man würdigt "Einzelfälle" nicht,


    ... bist du da sicher?


    Warum habt ihr, bevor das Pamflet unterschrieben wurde, nicht gesagt, dass es für euch sehr ungünstig ist, weil sie zB in Cebu ankommt.
    Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die DBM nicht zu Zugeständnissen bereit ist.


    Oder war es vielmehr doch so, dass ihr gedacht habt, lieber unterschreiben , damit das Visum genehmigt wird. Aber wir werden das niemals befolgen...
    Das finde ich dann auch nicht sehr geradlinig.



    Zitat

    Auf emails und Anfragen antwortet man auch nicht.


    Das finde ich auch nicht in Ordnung. Die DBM muss sich bemühen, einen Lösungsweg aufzuzeigen. Selbst wenn sie sagt, dass man auf jeden Fall persönlich kommen müsste, aber sie kann den Anfragenden nicht im Ungewissen lassen...


    Ein Lösungsansatz ist immer der, den Bürgerservice des AA in Anspruch zu nehmen:
    http://www.auswaertiges-amt.de…/Buergerservice_node.html


    Dann gibt es auch Antwort, entweder vom AA oder dann doch durch die DBM


    hge

  • Auf unhöfliche Emails muss man nicht antworten. Eigentlich ist bezüglich des Themas alles gesagt worden, die Meinung ist zementiert. Kann man die Schliessung vielleicht erwägen? Obwohl das Interesse gross ist wie es scheint, man tritt aber auf der Stelle.

  • Auf unhöfliche Emails muss man nicht antworten.


    ... so wie ich es verstanden habe, war die erste mail an die DBM ja nicht unhöflich.


    Zitat


    Eigentlich ist bezüglich des Themas alles gesagt worden, die Meinung ist zementiert. Kann man die Schliessung vielleicht erwägen?


    nöö.. die DBM könnte sich ja doch noch melden, und die eigentliche Frage, ob es Alternativen zur persönlichen Rückmeldung gibt, ist bis jetzt noch nicht geklärt.


    hge

  • Du beschwerst Dich ueber Alles in der DBM aber Du verstehst nicht, dass Deine Dame nur nach D kommen kann wenn die DBM zustimmt.


    Irrtum (Denkfehler) ! Du sprichts aus der "Bittstellerperspektive". Ich (wir) nehmen ein Recht wahr. Was ist denn daran besonderes, wenn eine Filipina mit ihrem langjährigen Freund, der auf den Philippinen lebt, zusammen sieben Wochen lang Deutschland besucht. Du tust ja geradezu, als ob es ein Privileg ist. Das ist es mitnichten. Es ist ein Recht (Anspruch), das beim Vorliegen aller Voraussetzungen zu gewähren und im übrigen auch einklagbar ist.


  • Also, Dino, alter Halunke, ich will jetzt wissen..


    A: Ist es 'Don't fight City Hall' oder 'Fight against City Hall'?
    B: Woher kommt diese Bezeichnung genau?


    Ansonsten kann ich keinesfalls bestätigen, dass die DBM nicht auf Einzelfälle eingeht und emails nicht beantwortet. Die Beantragung des deutschen Reisepasses für meinen auf den Phils geborenen Sohn lief schon vor der Geburt an, mit persönlicher Kommunikation und allem Drum und Dran. Und am Ende mit Erfolg.


    Na klar gibt es auch unter den AA-Beamten faule Eier, so wie überall. Und ich rege mich auch gerne auf.


    ABER: Ich habe mit der DBM noch keine schlechten Erfahrungen gemacht. PUNKT.


    Mal was Provokatives am Rande: Es ist immer schwieriger, für Freundinnen statt Ehefrauen ein Visa zu bekommen. Und das ist auch gut so. :D

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    Bilder unserer Touren hier: Nord-Luzon, Kordilleren, Reisterrassen, Banaue, Sagada, Pinatubo und Vigan!


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  • Ein Besuchervisum ist überhaupt kein Recht und kein Anspruch! Man ist Bitsteller. Das ist so ganz klar geregelt und soll verhindern, daß Millionen von Leuten aus der 3. Welt herkommen und bleiben. Es ist ganz einfach.

  • Warum habt ihr, bevor das Pamflet unterschrieben wurde, nicht gesagt, dass es für euch sehr ungünstig ist, weil sie zB in Cebu ankommt.
    Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die DBM nicht zu Zugeständnissen bereit ist.


    Erstens, weil der Flug erst danach gebucht wurde. Im übrigen gab es nur einen Rückmelde"wunsch". Wie desp40000 schon darlegte, war die Forderung sehr unpräzise und beinhaltet keine Pflicht zur persönlichen Vorsprache.Es fehlt auch an der Rechtsgrundlage für eine solche Forderung, persönlich zu erscheinen.


    quote='Huttmann','index.php?page=Thread&postID=443887#post443887']Ein Besuchervisum ist überhaupt kein Recht und kein Anspruch! Man ist Bitsteller. Das ist so ganz klar geregelt und soll verhindern, daß Millionen von Leuten aus der 3. Welt herkommen und bleiben. Es ist ganz einfach. [/quote]


    Sorry Huttmann, du hast keine AHNUNG. Du stellst (wie so oft) einfach "einfache" Behauptungen in den Raum, ohne dich rechtlich zu informieren. Das ist in hohem Maße ärgerlich ! Du behauptest: das ist so klar geregelt, bitte schön: wo ? in welchem Gesetz ? Handbuch ?.
    Nun bin ich mal gespannt oder kommt wieder der Hinweis: Gesetz XY werde ich bestimmt nicht lesen, sondern behaupte weiterhin einfach etwas ....schließlich muss ich ja zu jedem Thema was sagen.