DBM : Ignorantes Verhalten, DBM behandelt Antragsteller wie "second class people"

  • die Meinung ist zementiert.


    Noch was: es geht hier nicht um Meinungen, sondern um Rechtsfragen und Auslegungen. Die Diskussion über den Briefstil und meine Formulierungen dürfte ja nach meiner Erklärung hier im thread eigentlich erledigt sein.


    Deshalb die Bitte: lasst uns zur Fragestellung zurückkehren und auch rechtliche Aspekte beleuchten.

  • Schengen Visum wird dort entschieden nach der Urteilskraft des Beamten in der DBM. Es gibt kein Gesetz diesbezüglich, nur Richtlinien. Die Rückehrwilligkeit kann man auslegen wie man will, oder??? Sie können Dich aus dem Bauch heraus ablehnen. FZF und Studentenvisum sind einklagbar, Schengen nicht. Sorry, aber hast Du keine anderen Hobbies ausser solchen unnötigen Kleinigkeiten??? Du wanderst doch gerade aus oder nicht? Warum diese Kleinigkeiten? Bald braucht Deine Freundin keinen A1 Kurs, A0 reicht dann vollkommen, kein Callcenter mehr, keine Rückmeldung mehr. Wirst Du dann noch etwas posten? Vielleicht etwas über die Behörden auf den PH? Oder über die Nachbaren? Aber ich wünsche Dir viel Glück! Obwohl ich meine, daß Leute, die sich so in bedeutungslose/nicht änderbare Sachen reinsteigern es auf den PH sehr schwer haben werden. Dort muß man mit viel schlimmeren sachen auskommen.

  • Schengen Visum wird dort entschieden nach der Urteilskraft des Beamten in der DBM. Es gibt kein Gesetz diesbezüglich, nur Richtlinien. Die Rückehrwilligkeit kann man auslegen wie man will, oder??? Sie können Dich aus dem Bauch heraus ablehnen. FZF und Studentenvisum sind einklagbar, Schengen nicht. Sorry, aber hast Du keine anderen Hobbies ausser solchen unnötigen Kleinigkeiten??? Du wanderst doch gerade aus oder nicht? Warum diese Kleinigkeiten? Bald braucht Deine Freundin keinen A1 Kurs, A0 reicht dann vollkommen, kein Callcenter mehr, keine Rückmeldung mehr. Wirst Du dann noch etwas posten? Vielleicht etwas über die Behörden auf den PH? Oder über die Nachbaren? Aber ich wünsche Dir viel Glück! Obwohl ich meine, daß Leute, die sich so in bedeutungslose/nicht änderbare Sachen reinsteigern es auf den PH sehr schwer haben werden. Dort muß man mit viel schlimmeren sachen auskommen.

    Da muß ich Huttmann vollkommen Recht geben! :clapping
    Mit solch einer Einstellung kommt man nicht weit auf den Philippinen.
    So wie Molchzar reagiert hat kann dies nur Nachteile in späteren
    Angelegegenheiten mit der DBM bringen.
    Ich würde auch nie in der ersten Wut eine mail verfassen und abschicken,
    so wie Molchzar es getan hat.
    Er hätte so wie er es dann angedeutet hat erst mal besser eine Nacht darüber
    geschlafen und nicht mit ,,Besoffenen Kopp'' gehandelt!


    Eine schöne Woche wünscht Mulawin :hi

  • FZF und Studentenvisum sind einklagbar, Schengen nicht.


    Falsch..
    Alle diese Visumsarten können abgelehnt werden und gegen alle diese Ablehnungen kann man remonstrieren oder sogar vor dem VG klagen.
    "Einklagbar" ist gar nichts.. man kann höchstens bei der Klage Recht bekommen oder nicht.


    Zitat


    Sorry, aber hast Du keine anderen Hobbies ausser solchen unnötigen Kleinigkeiten??? Du wanderst doch gerade aus oder nicht? Warum diese Kleinigkeiten? Bald braucht Deine Freundin keinen A1 Kurs, A0 reicht dann vollkommen, kein Callcenter mehr, keine Rückmeldung mehr. Wirst Du dann noch etwas posten? Vielleicht etwas über die Behörden auf den PH? Oder über die Nachbaren? Aber ich wünsche Dir viel Glück! Obwohl ich meine, daß Leute, die sich so in bedeutungslose/nicht änderbare Sachen reinsteigern es auf den PH sehr schwer haben werden. Dort muß man mit viel schlimmeren sachen auskommen.


    ... das geht weit am Thema vorbei; jeder ist anders und das sollte man respektieren.


    hge

  • Lieber Huttmann,
    obwohl das Gegenteil bereits in einem anderen Thread von mir und anderen nachgewiesen wurde (und ich sogar die Quelle zitiert habe), erzählst du wieder den gleichen Blödsinn. DU bist UNBELEHRBAR.Du wiederholst hier penetrant und immer wieder die gleichen LÜGEN (wähle jetzt ganz bewußt dieses Wort), weil Du immer wieder und wieder die gleichen Desinformationen gibst.

    2 Mal editiert, zuletzt von Molchzar ()

  • FZF und Studentenvisum sind einklagbar, Schengen nicht.


    So wie Molchzar reagiert hat kann dies nur Nachteile in späteren
    Angelegegenheiten mit der DBM bringen.


    Das nehme ich in Kauf ! Wird aber nicht passieren, weil die DBM so nur mit "Unwissenden " und Feiglingen (Duckmäusern) verfährt. Solche, die ihre Rechte nicht kennen und nicht aufmucken, müssen "Bauchentscheidungen" erdulden. Es gibt sehr wohl detaillierte europäische und deutsche Regelungen (Visakodex, EU-Handbuch, deutsches Visahandbuch und einiges mehr). Es gibt zwar einen gewissen Ermessensspielraum des Beamten, der ermöglicht ihm aber keine Willkür- und Bauchentscheidungen. Im Rahmen einer Remonstration und/oder Klage muß er dann spätestens Farbe bekennen.
    Ich bin auch deswegen so selbstbewußt, weil sich in unserem Fall eine Rückkehrwilligkeit begründen lässt und eine Ablehnung keinen (Rechts) Bestand hätte.

  • Hallo hge. Bei einem abgelehnten Besuchervisum ist ein Gerichtsweg nicht vorgesehen. FZV und Studentenvisa werden von der Auslaenderbehoerde in D entschieden, das ist der grosse Unterschied, wenn es nicht korrekt laeuft kann man in D klagen und das wissen sie genau. Diese Aussage stammt von der Behoerde. DBM kann bezueglich Schengenvisum das machen was sie wollen. Es ist mir egal wenn jemand Tatsachen als Luegen bezeichnet, dies kam aber nicht von hge

  • Hallo hge. Bei einem abgelehnten Besuchervisum ist ein Gerichtsweg nicht vorgesehen.


    Nun lassen wir doch mal Begriffe wie "Lügen" hier aussen vor. Es geht um richtige oder falsche Informationen und dass ein ABh nicht immer die Quelle von richtigen Informationen ist, das wissen wir doch längst. (Wenn man nur an die Praxis denkt, den nachweis für den Lebensunterhalt bei Heirat mit einem Deutschen zu verlangen).


    Die Botschaft hatte in ihrem Remonstrationsmerkblatt bis letztes Jahr folgendes drinstehen:


    Zitat

    Die Versagung eines Visums zu touristischen Zwecken ist gemäß §83 Aufenthaltsgesetz derzeit unanfechtbar.
    Demnach besteht keine Möglichkeit, gegenüber der Botschaft zu remonstrieren bzw. gegen den abgelehnten Bescheid
    Klage zu erheben.


    Diesen Satz - wohlgemerkt nur diesen Satz - hat sie in der Ausgabe vom April 2011 gelöscht. Warum wohl?
    Weil von nun an - ausgelöst durch den Visacodex - bei allen Schengenvisen eine Remonstration und somit auch eine Klage vor dem VG möglich ist.
    DInge ändern sich auch schon mal.


    Gruss


    hge





    aktuelles Merkblatt zur Remonstration:
    http://www.manila.diplo.de/con…9638/MB_remo_dt_apr11.pdf


  • StephanX
    Es heisst Don't fight City Hall. Woher der Spruch kommt? Hmmmm keine Ahnung.


    Also mein Bodyguard hat keine Schwierigkeiten gehabt ein Schengen Visa zu bekommen. Weder dieses Jahr (sie hat ein 3jaehriges Schengen Visa bekommen) noch die Jahre davor (immer ein einjaehriges Visa).


    edit:
    Teile des posts, die nichts zur Sache beitragen,habe ich gelöscht


    Letzte Warnung: bleibt sachlich .. sonst ist sense hier


    hge

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Ohne weiteren Kommentar:


    Auszug aus dem EU-Visahandbuch S. 92


    Antragstellern, deren Visumantrag abgelehnt wurde, können ein Rechtsmittel einlegen. Das
    Rechtsmittel ist gegen den Mitgliedstaat, der endgültig über den Visumantrag entschieden hat,
    zu richten.
    Bei der Mitteilung der ablehnenden Entscheidung ist der Antragsteller über das Verfahren zu
    informieren, das bei der Einlegung eines Rechtsmittels zu befolgen ist.


    Auszug aus dem deutschen Visahandbuch:


    1. Zuständigkeit und Klagefrist
    Der Antragsteller kann Klage auf Erteilung eines Visums erheben. Sachlich und örtlich
    zuständig ist das Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin-Moabit). Wird ein
    Erstbescheid ohne Rechtsmittelbelehrung, unabhängig davon ob nach § 77 Abs. 2 AufenthG
    ohne Begründung oder unter kurzer Darlegung der Ablehnungsgründe angegriffen, beträgt die
    Klagefrist ein Jahr ab Bekanntgabe (§§ 74 Abs. 1 S. 2, 58 Abs. 2 VwGO).
    Wird hingegen ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung (d.h. auch Erstbescheide abgelehnter
    Besuchsvisa, die seit Inkrafttreten des Visakodex mit Rechtsmittelbelehrung versehen sein
    müssen) angegriffen, beträgt die Klagefrist einen Monat ab Bekanntgabe, §§ 58 Abs. 1, 74
    Abs. 1 S. 2 VwGO.


    Bitte, bitte zurück zu meinen Fragestellungen
    1) Ist es legitim und rechtens, dass die DBM eine Rückkehrmeldung vom Antragsteller verlangt ?
    2) Ist es gebotem, eine persönliche Rückmeldung auch dann zu verlangen, wenn dies aufgrund der Flugtermine (z.B. Ankunft Freitagnachmittag) zu unnötigen Härten führt ?
    3) Reicht die schriftliche Rückmeldung per Kurier unter Beifügung der Kopie des Visums (mit Ein- und Ausreisestempel), Boardingkarten, Flugticketkopie) aus ?
    4) Kann man bei der schriftlichen Rückmeldung dann auch erwarten (verlangen), dass die DBM mit einem Einzeiler (Unterlagen erhalten und Kenntnis von der rechtzeitigen Rückkehr genommen) antwortet?

    Einmal editiert, zuletzt von Molchzar ()

  • Klar ändern sich die Dinge ständig. Offenbar hat DBM etwas aus einem Papier gestrichen, dass man nicht klagen kann. Ist das aber ein Beweis, dass man klagen kann??? Und wenn ja mit Erfolg? Wenn etwas gestrichen ist, heißt es es nicht, dass das Gegenteil richtig ist. Es gibt doch hier viele Leute, die Erfahrung damit haben, hat jemand mit Erfolg geklagt? Wie soll man gegen das Argument mangelnde Rückehrwilligkeit klagen, geht doch garnicht. Ich fände es gut, aber ich glaube nicht, dass es geht. Man bräuchte also jemanden, der abgelehnt wurde und erfolgreich geklagt hat. Ich lasse mich gerne belehren.

  • Lieber Huttmann,


    bitte lies hier (Wiederholung)


    Auszug aus dem EU-Visahandbuch S. 92


    Antragstellern, deren Visumantrag abgelehnt wurde, können ein Rechtsmittel einlegen. Das
    Rechtsmittel ist gegen den Mitgliedstaat, der endgültig über den Visumantrag entschieden hat,
    zu richten.
    Bei der Mitteilung der ablehnenden Entscheidung ist der Antragsteller über das Verfahren zu
    informieren, das bei der Einlegung eines Rechtsmittels zu befolgen ist.


    Auszug aus dem deutschen Visahandbuch:


    1. Zuständigkeit und Klagefrist
    Der Antragsteller kann Klage auf Erteilung eines Visums erheben. Sachlich und örtlich
    zuständig ist das Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7, 10557 Berlin-Moabit). Wird ein
    Erstbescheid ohne Rechtsmittelbelehrung, unabhängig davon ob nach § 77 Abs. 2 AufenthG
    ohne Begründung oder unter kurzer Darlegung der Ablehnungsgründe angegriffen, beträgt die
    Klagefrist ein Jahr ab Bekanntgabe (§§ 74 Abs. 1 S. 2, 58 Abs. 2 VwGO).
    Wird hingegen ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung (d.h. auch Erstbescheide abgelehnter
    Besuchsvisa, die seit Inkrafttreten des Visakodex mit Rechtsmittelbelehrung versehen sein
    müssen) angegriffen, beträgt die Klagefrist einen Monat ab Bekanntgabe, §§ 58 Abs. 1, 74
    Abs. 1 S. 2 VwGO.

  • Nicht ziemlich neu, Visakodex ist seit April 2010 gültig- also 14 Monate. Es gibt dauernd Klagen gegen Ablehnungen. Frag mal beim Macher von http://www.familienvisum.de nach. Ich kenne eine Person persönlich, die letztes Jahr erfolgreich geklagt hat (allerdings kein Philippinenbezug, Antragstellerin kam aus Botswana). Natürlich ist die Rückkehrwilligkeit auslegbar. Reinen Willkürentscheidungen kann man aber durchaus erfolgreich entgegentreten. In meinem persönlichen Fall bin ich mir 99 % ig sicher, dass ich ein Verwaltungsgerichtsverfahren gewonnen hätte. Das Problem liegt aber eindeutig darin, dass der Einlader hier aktiv werden muß. Eine Antragstellerin wird schon (wenn sie vom Einlader nicht unterstützt wird) aus logistischen Gründen ein solches Verfahren nicht durchziehen können. Der Einlader muß natürlich auch ein gewisses STANDING mitbringen (natürlich auch Rechtskenntnisse), sich da reinknien und er benötigt eine Vertretungsvollmacht vom Antragsteller.
    Zugegebenermaßen hohe Hürden - das weiß die DBM natürlich auch. Mich hätte das nicht abgeschreckt, aber ich habe mich auch sehr intensiv mit Rechtsfragen (natürlich auch mit dem Visarecht) beschäftigt.


    Falls jemand mal so etwas durchziehen will, berate ich ihn gern (Mitteilung per PN).

    Einmal editiert, zuletzt von Molchzar ()

  • OK, dann wäre das ziemlich neu. Hat jemand erfolgreich geklagt? Rückkehrwilligkeit ist ein Gummiparagraph


    hier hat jemand erfolgreich gegen die versagung eines SchengenVisums geklagt:
    http://www.russenforum.com/ind…ilien-und-partnerschaften


    Jetzt bitte nicht damit kommen, dass dies ein "Sonderfall" ist. Du hast bisher bestritten, dass man überhaupt gegen die Ablehnung eines Schengenvisums klagen kann.


    Dass die Erfolgsaussichten bei der Konstellation "Freund lädt Freundin ein" bei einer Klage geringer sind, ändert nichts an der Tatsache, dass man grundsätzlich klagen kann!


    hge


    PS: Ich möchte jetzt gern hier diesen Nebenschauplatz der Diskussion (Klage gegen Ablehnung SchengenVisum) verlassen... und werde weitere Posts,die vom Thema abweichen, hier in diesem thread nicht mehr zulassen. Bei Interesse einen neuen thread aufmachen. Danke

  • Huttmann: Natürlich kann man im Wege des Verwaltungsverfahrens zunächst Widerspruch und bei dessen Abweisung auch Klage bei den im Rechtsmittelbehelf genannten örtlich zuständigen Verwaltungsgerichten Klage erheben, wenn der Verwaltungsakt , und das ist die negative Bescheidung eines Antrages durch eine Behörde (DBM) negativ entschieden wurde - die Fristen dafür wurden genannt; sind die Grundlagen des deutschen Verwaltungsrechtes! :Augenbraue

  • Die Informationen, dass es nicht geht stammten aus diesem Forum, vielleicht vor ca. 1 Jahr war das die allgemeine Meinung hier. Ich studiere nicht das Visumsrecht. Wenn sich das doch geaendert hat ist es vielleicht mit ein Grund warum mehr Visa ausgestellt werden. Ich halte es trotzdem fuer eine kaum praktikabele Methode und offenbar wurde es bezueglich der PH noch nie durchgefuehrt.

  • Hier die Antwort der DBM (nach 15 Tagen). Sie kam heute morgen per Email:


    Dear Ms. XX
    This is to confirm that we received the photocopies of your documents.
    It is remarked in your file that you reported back accordingly.


    --
    Sincerely yours,
    by order


    XX


    Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass ich am Samstag eine erneute Email an die DBM geschickt hatte. Dabei entschuldigte ich mich in aller Form für meine Wortwahl, bat darum das harrsche Schreiben zu ignorieren und brachte die Sache in die sachliche Schiene zurück.


    Warum eigentlich nicht gleich so ? Die DBM hätte diese kurze Mail ja auch bereits vor 10 Tagen schicken können.


    Ich möchte gern wieder zum Thema zurückkehren und weiter über die Rückkehrmeldung an sich und die gebotene Form dieser Rückmeldung diskutieren.