Selbst das EU-Urteil sagt ja, dass dass der Sprachtest nicht dazu benutzt werden darf, auf Dauer einen Zuzug zu verweigern.
Insofern fehlt mir an der Anweisung des AAs an die AVs die klare Regelung, ab wann ein Visum auszustellen ist, egal mit welchem Ergebnis die A1-tests vorgelegt wurden
Diee transparenten Anweisungen gibt es ja IMHO bewußt nicht. Damit kann jede AV nach Gutünken entsheiden. In Ländern wie Phillipinnen ode Thailand ist man streng, in Ländern wie USA sehr großzügig,