Hallo Wol23
Bin grade in Deutschland ,besorge dir die antwort.
überblick: ,heißt es ,,wird erst mal nicht versteuert und erst mit abgabe deiner steuerklaerung versteuert,(so auch richtige Anwort von FA Neubrandenburg)
es steht ,,können versteuert werden,,
Dazu brauch das Finanzamt alle Finanzunterlagen damit sie deine steuer richtig berechnen können.
Freibetraege ,KV,u.s.w. auch wie deine VBL rente gestellt ist (ob sie freigestellt ist),Sonderausgaben,u.s.w.
Berechnet der steuersatz ,ob Grundtarif in frage kommt?
so weit erst mal von mir,
Gruß von Rolf