Rentenbesteuerung 2016 für Auslandsrentner?

  • Hallo Wol23


    Bin grade in Deutschland ,besorge dir die antwort.


    überblick: ,heißt es ,,wird erst mal nicht versteuert und erst mit abgabe deiner steuerklaerung versteuert,(so auch richtige Anwort von FA Neubrandenburg)


    es steht ,,können versteuert werden,,


    Dazu brauch das Finanzamt alle Finanzunterlagen damit sie deine steuer richtig berechnen können.


    Freibetraege ,KV,u.s.w. auch wie deine VBL rente gestellt ist (ob sie freigestellt ist),Sonderausgaben,u.s.w.


    Berechnet der steuersatz ,ob Grundtarif in frage kommt?


    so weit erst mal von mir,


    Gruß von Rolf =)

  • Wie sieht es denn mit der Steuerpflicht für Rentner aus, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland nicht exakt benennt.... aber in D sich bei der Meldestelle abgemeldet (ins Ausland ohne genaue Angabe) hat??


    Kennt sich da jemand aus? :denken

  • Hallo Reini20


    gibt 2 möglichkeiten,


    Befreien lassen(absprache mit FA) oder steuererklaerung machen lassen über Steuerberater.(auch selber machen)


    Sonst kommt FA sein Geld holen(durch Schaetzung), von deine Rente in Deutschland ,steuerschluden werden gepfandet.


    FA ist immer in Vorteil. =)

  • Hallo Ulf8222,
    vielen Dank vorerst für Deine Antworten.
    Ich warte jedoch dringend auf Deine Antworten (da Du gerade in Deutschland bist) nachdem Du Dich mit dem FA Neubrandenburg kurz geschlossen hast!
    Hauptsächlich wegen der Frage, ob ab 2016 die VBL-Rente nun nicht mehr in Deutschland versteuert werden kann (nur noch auf den Philippinen) - und ob man dann den Antrag auf 'unbeschränkte Steuerpflicht' (Behandlung) nicht mehr stellen kann mit all den Folgen!?


    Wollte eigentlich selbst schon in Neubrandenburg anrufen- da DU jedoch schon z.Zt. in Deutschland bist, ist es sicherlich leichter persönlich/telefonisch Kontakt aufzunehmen.


    Vielen Dank im voraus für Deine Bemühungen und Infos an die deutsche Community! - und ein schöner Aufenthalt in Deutschland.
    Wol23
    Ps.: Bei dem 'Ursprungs-Schreiber (...83)' meinte das FA sicherlich, dass es das 'Deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ab 2016 strickt anwenden wird. das Gesetz wurde aber mehr für Betriebe im Hinblick auf Doppelbesteuerung (Quellensteuer ect.) kreiert und weniger um die Renten neu/anders zu versteuern. Davon bin ich (bis jetzt) fest überzeugt! Dass der genannte User nun (sogar) Steuern im voraus bezahlen muß/soll - hängt wahrscheinlich mehr damit zusammen, dass er (anscheinend) eine sehr ansehnliche Renten (ehem. BFA + VBL) erhält (kann ich mir nur so erklären.

  • Ulf.. bin Dipl. Betriebswirt und kenne mich halbwegs mit Steuern aus... aber halt nicht den Spezialfall meiner Frage...


    Grundsätzlich ist man nicht Einkommensteuerpflichtig, wenn man in D keinen Wohnsitz hat...


    Sich auf einen StB zu verlassen ist ebenfalls höchst problematisch... Unser "Steuerprof." an der UNI war der höchste Steuerbeamte für Steuerprüfungen in Bayern.. einige seiner Sätze habe ich mir bis heute gemerkt.. u.a. .. jeder StB ist der verlängte Arm des dt. FA!!.. ist auch klar warum.. sie sind auf gute Zusammenarbeit mit dem FA angewiesen... das ist wichtiger für sie als ein kleiner Mandant!! Man kann einen StB direkt zu einem Problem fragen.. aber generelle Fragen kann man sich schenken.. (wie bei 99 % aller sogenannten "Experten" - meine Lebenerfahrung :yupi )

  • Das schreibt die deutsche Finanzbehörde dazu:

    Ihr Finanzamt Neubrandenburg – Das Finanzamt für die Rentner im Ausland
    Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf diesen Internetseiten.


    http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/


    Und weiter hat Member Ulf auch Recht, falls Du Deine Steuererklärung nicht abgeben solltest wird das FA sich die, dann geschätzte, Steuer im Mahnverfahren direkt bei Deinem Rententräger sichern - kann also teurer werden!

  • Na da bin ich dann ja mal gespannt wie das funktionieren soll?
    Ich gehe dann mit meinem deutschsprachigen Rentenbescheid der VBL zum BIR und lasse mir die Steuern berechnen!
    Die kriegen es ja nicht einmal hin ein englischsprachiges Formulares des FA abzuzeichnen - wie Du in dem thread über Einkommenssteuer 2015 leicht nachlesen kannst.


    Die brauchen auch nichts "hinzukriegen". Wenn ein Land lt. DBA ein Besteuerungsrecht hat, bedeutet das nicht automatisch, das man das Besteuerungsrecht aus ausübt. So besteuern z.B. die USA Lotterie- und Casinogewinne bei der Einkommensteuer, in D. ist das (bisher noch) nicht der Fall.


    Für die PH gilt: Ausländer sind nur mit ihren phil. Einkünften auf den PH steuerpflichtig. Ausländische Einkünfte - in diesem Fall also Betriebsrenten - sind auf den PH nicht steuerpflichtig. Einfach mal Chapter II Sec. 23 (D) des Tax codes lesen:

    http://www.bir.gov.ph/index.php/tax-code.html#title2

  • Hallo,
    M.E. hat zwar Kanlauran prinzipiell (auch) recht aber das Deutsch-Phil. D-Abkommen ist ja viel spezieller und muss also auch - zusätzlich - beachtet werden!
    Jedoch bleibe ich (nach bisherigem Kenntnisstand) dabei, dass (wahrscheinlich) für 'Deutsche' auf den Philippinen die deutche Betriebsrente (VBL) nicht unter die philippinische taxable Steuer fällt sondern in Deutschland zu versteuern ist!


    Ich warte (immer noch) auf die Antwort/Bestätigung von Ulf8222, der ja (wie er sagte) gerade in Deutschland ist und sich persönlich deswegen mit dem FA Neubrandenburg kurzschließen will/wollte.
    Wol23

  • Dieses Gesetz was beschlossen wurde, ist zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ich als Deutscher auch wenn ich im Ausland lebe bin normalerweise für Einkünfte aus Deutschland jeglicher Art steuerpflichtig, kann mich aber davon befreien lassen, wenn ich diese Einkünfte anstatt in Deutschland in Philioppinen versteuern lasse. Dieses Gesetz soll nur vermeiden das ich für meine Einkünfte jeglicher Art nicht Steuer in Deutschland und in Philippinen zahlen soll. Ich verstehe das so entweder ich zahle Steuer auf meine Einkünfte (Rente usw.) in Deutschland oder ich lasse mich befreien von der Steuer in Deutschland weil ich nicht in Deutschland lebe und zahle dafür Steuer für diese Einkünfte (Rente usw.) in Philippinen. Ebenso kann ich dem philippinischem Finanzamt vorlegen, das ich in Deutschland meine Steuer zahle für meine Einkünfte und ich in Philippinen dafür keine Steuer zu zahlen habe. Das Gesetz heisst ja auch zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.


    Ge­setz zu dem Ab­kom­men vom 9. Sep­tem­ber 2013 zwi­schen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und der Re­pu­blik der Phil­ip­pi­nen zur Ver­mei­dung der Dop­pel­be­steue­rung auf dem Ge­biet der Steu­ern vom Ein­kom­men und vom Ver­mö­gen.


    MFG
    Alfredos

  • Dieses Gesetz was beschlossen wurde, ist zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ich als Deutscher auch wenn ich im Ausland lebe bin normalerweise für Einkünfte aus Deutschland jeglicher Art steuerpflichtig, kann mich aber davon befreien lassen, wenn ich diese Einkünfte anstatt in Deutschland in Philioppinen versteuern lasse. Dieses Gesetz soll nur vermeiden das ich für meine Einkünfte jeglicher Art nicht Steuer in Deutschland und in Philippinen zahlen soll.

    Habe jetzt keine Ahnung,aber wenn es so wäre,oder ist,wo kommt ein Rentner besser weg?
    Steuer zahlen auf den Philippinen,oder in Deutschland? :dontknow

    LG bonbon


  • Zitat von »alfredos«




    Dieses Gesetz was beschlossen wurde, ist zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Ich als Deutscher auch wenn ich im Ausland lebe bin normalerweise für Einkünfte aus Deutschland jeglicher Art steuerpflichtig, kann mich aber davon befreien lassen, wenn ich diese Einkünfte anstatt in Deutschland in Philioppinen versteuern lasse. Dieses Gesetz soll nur vermeiden das ich für meine Einkünfte jeglicher Art nicht Steuer in Deutschland und in Philippinen zahlen


    Habe jetzt keine Ahnung,aber wenn es so wäre,oder ist,wo kommt ein Rentner besser weg?
    Steuer zahlen auf den Philippinen,oder in Deutschland?

    So ist es aber nicht, es gibt keine Wahlmöglichkeit wo die Rente besteuert wird. Von Deutschland gezahlte Rente wird in der Regel immer in Deutschland besteuert.

  • So ist es aber nicht, es gibt keine Wahlmöglichkeit wo die Rente besteuert wird. Von Deutschland gezahlte Rente wird in der Regel immer in Deutschland besteuert.

    Nach Artikel 18 As 2 des DBA gilt das aber nur für Renten aus der Sozialversicherung. Privatrenten und Betriebsrente fallen IMHO unter Artikel 18 Abs 1 und DBA sind damit auf den Phillipinen zu versteuern, wenn man dort seinen Wohnistz hat. Außer man ist aus anderen Gründen sowieso unbeschränkt Steuerpflichting in Deutschland.


    Für öffentlichen Dienst ist das noch komplizierter in Artikel 19 DBA geregelt.

  • Hallo,
    Bin immer noch enttäuscht, dass auf den Hinweis Staatsangehörigkeit keine Reaktion von irgend einem Member erfolgt ist (Drucksache 18/1568, Art. 19, Abs. 2a und b)


    wie oben gesagt, hatte ich mir erhofft, dass ein 'Steuer-Kundiger' Member oder der in der Lage ist 'Gesetze zu lesen zu können'reagiert!
    Kann nur nochmals appellieren sich den § (Artikel) 19 mal genau an zu schauen!


    Ich hatte ja fett- gedruckt (im letzten Post), dass 'alfredo' m.E. den richtigen Hinweis auf Staatsangehörigkeit gegeben hatte.
    Ich jhabe mir darauf hin nochmal die o. a. Drucksache 18/1568 des Bundestages angesehen:


    M.E. geht klar aus Art. 19 Abs. 2 a) hervor: 'Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat ...., können nur in diesem Staat besteuert werden.
    Abs. 2 b) Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein
    Staatsangehöriger dieses Staates ist.


    M.Erachtens ist damit klar gesagt, dass die Versteuerung der VBL-Renten auf den Philippinen für Deutsche Staatsangehörige nicht zutrifft (allenfalls für Filippinos/as, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben!)


    Ich bitte nochmals dringend um Bestätigung dieser Auffassung oder nicht!
    Man kann ja ziemlich leicht das DBA-Abkommen aus dem Internet herunterladen, in dem man auf die Seite des Bundestages geht und dann die Drucksache 18/568 sucht/herunter lädt.
    Für die Betroffenen mit einer 'Öffentlichen Dienst'-Rente (wie VBL) kann das m. E. von existentieller Bedeutung sein (für mich jedenfalls)!
    Wol23



  • Hallo Wol 23,
    so wie du es siehst sehe ich es auch, warum soll ich als Deutscher in Philippinen Steuern auf Einkommen, Renten oder Betriebsrenten aus Deutschland zahlen. So steht es ja auch in diesem Abkommen. Was anders ist es wenn eine Filipina die in Philippinen als ständiger Wohnsitz Philippinen hat und aus Deutschland Rente oder andere Einkommen hat in Philippinen Steuern zahlt und dafür keine Steuern in Deutschland für ihre Rente aus Deutschland bezahlen muss, deswegen dies Abkommen. Schließlich zahlt ja auch meine Schwiegermutter in Philippinen keine Steuer auf ihr zweites Einkommen von dem Geld was wir ihr monatlich auf die Philippinen schicken. Ich weiss nicht warum diese Aufregung wegen Steuern, wollen den die deutschen Members in Philippinen unbedingt Steuern in Philippinen auf ihre Rente aus Deutschland bezahlen?


    MFG
    Alfredos

  • Ich weiss nicht warum diese Aufregung wegen Steuern, wollen den die deutschen Members in Philippinen unbedingt Steuern in Philippinen auf ihre Rente aus Deutschland bezahlen?


    Nein, die "Aufregung" oder für mich Irritation entstand durch den Post des Kollegen "Wacken..."in dem er kühn behauptete, das fortan die Bezieher von Betriebsrenten, wie z.B. der VBL, künftig die Deutschen auf den Philippinen lebend, für diese Rente ihre Steuer auf den Philippinen entrichten müßten und deswegen auch nicht mehr als "unbegrenzt Steuerpflichtig" in Deutschland eingestuft werden könnten.


    Der Beitrag vom Kollegen "kaunlaran" - der ja nicht nur Gesetze lesen sonder sie auch noch interpretieren kann - hat zumindest meine Irritation aufgelöst und ich sehe sehr gelassen auch dem Steuerbescheid des nächsten Jahres entgegen! :D

  • Hallo Wol23



    Auskunft erteilen sie nur im Zusammenhang,der Fehlt mir total,Steuerklasse,Verh.,Kinder ,FBT,aufwndungen,u.s.w.


    Besteuerung im Ausland ,nein ,dazu von Steuerberater Wetrau,da dein Wohnsitz in PH ist ,meiner noch in Deutschland ist


    das ist der unterschied,


    wenn du bist jetzt nicht steuern bezahlt hast, wird es auch so bleiben ,trotz Renten erhöhung.nur progressiv faellt unter steuern,



    Gruss von Rolf